Hof&Markt | Fleisch&Markt | Hof&Gast 04/2020
Hof&Markt ist Österreichs einzige Zeitung, für die Zielgruppe der Direktvermarkter, alle Fleischer in Österreich, Heurige, Winzer und Betreiber von Bauernmärkten, welche seit Anfang 2018 auch an alle Fleischer und Direktvermarkter in Südtirol sowie seit September 2018 an Metzger und Direktvermarkter in Süddeutschland geht. Der Inhalt ist eine Mischung aus Service, Portraits, Rezepten und Schwerpunkten zu verschiedenen Themen.
Hof&Markt ist Österreichs einzige Zeitung, für die Zielgruppe der Direktvermarkter, alle Fleischer in Österreich, Heurige, Winzer und Betreiber von Bauernmärkten, welche seit Anfang 2018 auch an alle Fleischer und Direktvermarkter in Südtirol sowie seit September 2018 an Metzger und Direktvermarkter in Süddeutschland geht. Der Inhalt ist eine Mischung aus Service, Portraits, Rezepten und Schwerpunkten zu verschiedenen Themen.
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Leitfaden für die Gastronomie
Ab 15. Mai dürfen unter bestimmten Voraussetzungen wieder Gäste empfangen werden.
In den nächsten Wochen werden
Gastronomie, Beherbergung
und Freizeitangebote
nach Wochen des Stillstands
schrittweise wieder ihren Betrieb
aufnehmen können. Für die Gastronomie
ist der Startschuss am
15. Mai, Beherbergungsbetriebe
dürfen ab 29. Mai wieder Gäste
empfangen.
Gastronomie-Regeln
Info
Verhalten für Gäste in Gastronomiebetrieben
Gastronomiebetriebe dürfen in
Österreich täglich von 6 bis 23
Uhr öffnen. Der Schutz und die
Sicherheit für Gäste und Mitarbeiter
stehen dabei an oberster
Stelle. Was man als Gast und
als Mitarbeiter eines Gastsonomie-
bzw. Beherbergungsbetrieb
beachten muss, kann man
zusammengefasst und übersichtlich
auf der Plattform www.
sichere-gastfreundschaft.at
nachlesen.
Briefing an die
Mitarbeiter
Die Mitarbeiter sind ein zentraler
Faktor bei der korrekten
Umsetzung der Maßnahmen. Es
ist für alle wichtig, das bisschen
Freiheit auch mit Verantwortung
zu genießen.
1. Mindestens 1 Meter Abstand zu anderen Personen außerhalb der
eigenen Besuchergruppe (max. 4 Erwachsene zuzüglich ihrer minderjährigen
Kinder) halten.
2. Beim Eintreten und Verlassen des Lokals ist ein Mund-Nasen-Schutz zu
tragen.
3. Im Vorfeld nach Möglichkeit Tisch reservieren.
4. Nach Möglichkeit kontaktlos zahlen. Rechnung vorzugsweise mit Karte
begleichen.
5. An Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten.
6. Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten.
7. Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife mind. 30 Sekunden
waschen.
8. Berührung im Gesicht mit ungereinigten Händen vermeiden.
9. Niesen oder husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
10. Bei Anzeichen von Krankheit zu Hause bleiben.
Die Abstandsregeln von einem
Meter gilt auch für Mitarbeitern
– soweit möglich auch bei Arbeitsvorgängen
in der Küche sowie
zwischen Küchen- und Serviceteam
– außerdem muss auf Körperkontakt
verzichtet werden.
MNS-Masken oder Alternativen
(z.B. Face-Shield) sind beim
Kontakt mit Kunden im geschlossenen
Gastraum verpflichtend zu
tragen. In anderen Bereichen
(z.B. Lager, Küche), wenn der
Mindestabstand nicht eingehalten
werden kann und andere
Maßnahmen nicht möglich sind,
nur im Einvernehmen zwischen
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite.
Wichtig ist dabei auch das
korrekte und hygienische Aufsetzen
und Abnehmen des MNS
bzw. Face-Shield sowie deren
Verwahrung.
Die Mitarbeiter müssen die
Verhaltensregeln kennen und
verstehen, um eine Weitergabe
an die Gäste zu ermöglichen.
Der Klassiker: Regelmäßig
Hände mit warmen Wasser und
Seife waschen.
Das regelmäßige Reinigen bzw.
Desinfizieren der Küchen-Oberflächen
und der Arbeitskleidung
ist ebenso wichtig wie regelmäßiges
Lüften.
Info
Wenn möglich, sollten Mitarbeiter
in konstanten Teams
arbeiten, um im Ernstfall arbeitsfähig
zu bleiben. Wenn Mitarbeiter
krank werden, ist dies natürlich
wie sonst auch zu melden,
eine bekannte Ansteckung mit
COVID-19 muss ebenso umgehend
dem Arbeitgeber mitgeteilt
werden.
Beispielhafte Maßnahmen der Gastronomie, damit das
Infektionsrisiko möglichst gering bleibt
1. Mindestabstand von 1 Meter gewährleisten:
Hinweise durch Aufsteller, Schilder, Steher, Bodenmarkierungen oder
andere Hilfsmittel bereits im Eingangsbereich des Lokals anbringen.
Die Besuchergruppe darf max. 4 Erwachsene zuzüglich ihrer minderjährigen
Kinder umfassen. Die Besuchergruppe ist vom Mindestabstand
ausgenommen. Mitarbeiter beim Servieren sind vom Mindestabstand
ausgenommen. Es wird aber empfohlen, den Abstand nach
Möglichkeit einzuhalten. Tische so aufstellen, dass der Mindestabstand
zwischen den Besuchergruppen gewährleistet ist. Keine Konsumation
an der Theke/Bar anbieten.
2. Tischsetting gestalten:
Salz, Pfeffer, Ketchup, Mayo etc. auf Anfrage beistellen. Abwischbare,
folierte Speise- und Getränkekarten oder Alternativen wie z.B. Tafel
bzw. Papiertischsets mit dem Angebot, digitale Karte. Tischoberfläche,
Stuhlrücken sowie –armlehnen nach jedem Gast reinigen bzw. Tischtuch
wechseln.
3. Buffets und Frontcooking einschränken:
Selbstentnahme vorportionierter Gerichte durch den Gast gestattet.
Selbstentnahme durch den Gast von offen präsentierten Speisen nur
möglich mit Handschuhen für den einmaligen Gebrauch bzw. nach
Reinigung der Hände an einem betreuten Desinfektionsmittelspender
unmittelbar vor der Buffetstation oder mit Einwegvorlegbesteck.
Frontcooking mit Glasscheibe oder alternativer Trennung zum Gast
versehen.
4. Spezielle Reinigungsmaßnahmen setzen:
Oft berührte Oberflächen, wie Tür- und Fenstergriffe, Lichtschalter etc.
frequenzabhängig reinigen. Regelmäßig lüften bzw. Türen offenhalten,
soweit das Wetter dies erlaubt. Bei Selbstbedienungsmöglichkeit
Tabletts von Gästen nach jeder Benutzung reinigen.
5. Verhaltensregeln für den Gast gut sichtbar platzieren