07.05.2020 Aufrufe

Hof&Markt | Fleisch&Markt | Hof&Gast 04/2020

Hof&Markt ist Österreichs einzige Zeitung, für die Zielgruppe der Direktvermarkter, alle Fleischer in Österreich, Heurige, Winzer und Betreiber von Bauernmärkten, welche seit Anfang 2018 auch an alle Fleischer und Direktvermarkter in Südtirol sowie seit September 2018 an Metzger und Direktvermarkter in Süddeutschland geht. Der Inhalt ist eine Mischung aus Service, Portraits, Rezepten und Schwerpunkten zu verschiedenen Themen.

Hof&Markt ist Österreichs einzige Zeitung, für die Zielgruppe der Direktvermarkter, alle Fleischer in Österreich, Heurige, Winzer und Betreiber von Bauernmärkten, welche seit Anfang 2018 auch an alle Fleischer und Direktvermarkter in Südtirol sowie seit September 2018 an Metzger und Direktvermarkter in Süddeutschland geht. Der Inhalt ist eine Mischung aus Service, Portraits, Rezepten und Schwerpunkten zu verschiedenen Themen.

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Leitfaden für die Gastronomie

Ab 15. Mai dürfen unter bestimmten Voraussetzungen wieder Gäste empfangen werden.

In den nächsten Wochen werden

Gastronomie, Beherbergung

und Freizeitangebote

nach Wochen des Stillstands

schrittweise wieder ihren Betrieb

aufnehmen können. Für die Gastronomie

ist der Startschuss am

15. Mai, Beherbergungsbetriebe

dürfen ab 29. Mai wieder Gäste

empfangen.

Gastronomie-Regeln

Info

Verhalten für Gäste in Gastronomiebetrieben

Gastronomiebetriebe dürfen in

Österreich täglich von 6 bis 23

Uhr öffnen. Der Schutz und die

Sicherheit für Gäste und Mitarbeiter

stehen dabei an oberster

Stelle. Was man als Gast und

als Mitarbeiter eines Gastsonomie-

bzw. Beherbergungsbetrieb

beachten muss, kann man

zusammengefasst und übersichtlich

auf der Plattform www.

sichere-gastfreundschaft.at

nachlesen.

Briefing an die

Mitarbeiter

Die Mitarbeiter sind ein zentraler

Faktor bei der korrekten

Umsetzung der Maßnahmen. Es

ist für alle wichtig, das bisschen

Freiheit auch mit Verantwortung

zu genießen.

1. Mindestens 1 Meter Abstand zu anderen Personen außerhalb der

eigenen Besuchergruppe (max. 4 Erwachsene zuzüglich ihrer minderjährigen

Kinder) halten.

2. Beim Eintreten und Verlassen des Lokals ist ein Mund-Nasen-Schutz zu

tragen.

3. Im Vorfeld nach Möglichkeit Tisch reservieren.

4. Nach Möglichkeit kontaktlos zahlen. Rechnung vorzugsweise mit Karte

begleichen.

5. An Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten.

6. Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten.

7. Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife mind. 30 Sekunden

waschen.

8. Berührung im Gesicht mit ungereinigten Händen vermeiden.

9. Niesen oder husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.

10. Bei Anzeichen von Krankheit zu Hause bleiben.

Die Abstandsregeln von einem

Meter gilt auch für Mitarbeitern

– soweit möglich auch bei Arbeitsvorgängen

in der Küche sowie

zwischen Küchen- und Serviceteam

– außerdem muss auf Körperkontakt

verzichtet werden.

MNS-Masken oder Alternativen

(z.B. Face-Shield) sind beim

Kontakt mit Kunden im geschlossenen

Gastraum verpflichtend zu

tragen. In anderen Bereichen

(z.B. Lager, Küche), wenn der

Mindestabstand nicht eingehalten

werden kann und andere

Maßnahmen nicht möglich sind,

nur im Einvernehmen zwischen

Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite.

Wichtig ist dabei auch das

korrekte und hygienische Aufsetzen

und Abnehmen des MNS

bzw. Face-Shield sowie deren

Verwahrung.

Die Mitarbeiter müssen die

Verhaltensregeln kennen und

verstehen, um eine Weitergabe

an die Gäste zu ermöglichen.

Der Klassiker: Regelmäßig

Hände mit warmen Wasser und

Seife waschen.

Das regelmäßige Reinigen bzw.

Desinfizieren der Küchen-Oberflächen

und der Arbeitskleidung

ist ebenso wichtig wie regelmäßiges

Lüften.

Info

Wenn möglich, sollten Mitarbeiter

in konstanten Teams

arbeiten, um im Ernstfall arbeitsfähig

zu bleiben. Wenn Mitarbeiter

krank werden, ist dies natürlich

wie sonst auch zu melden,

eine bekannte Ansteckung mit

COVID-19 muss ebenso umgehend

dem Arbeitgeber mitgeteilt

werden.

Beispielhafte Maßnahmen der Gastronomie, damit das

Infektionsrisiko möglichst gering bleibt

1. Mindestabstand von 1 Meter gewährleisten:

Hinweise durch Aufsteller, Schilder, Steher, Bodenmarkierungen oder

andere Hilfsmittel bereits im Eingangsbereich des Lokals anbringen.

Die Besuchergruppe darf max. 4 Erwachsene zuzüglich ihrer minderjährigen

Kinder umfassen. Die Besuchergruppe ist vom Mindestabstand

ausgenommen. Mitarbeiter beim Servieren sind vom Mindestabstand

ausgenommen. Es wird aber empfohlen, den Abstand nach

Möglichkeit einzuhalten. Tische so aufstellen, dass der Mindestabstand

zwischen den Besuchergruppen gewährleistet ist. Keine Konsumation

an der Theke/Bar anbieten.

2. Tischsetting gestalten:

Salz, Pfeffer, Ketchup, Mayo etc. auf Anfrage beistellen. Abwischbare,

folierte Speise- und Getränkekarten oder Alternativen wie z.B. Tafel

bzw. Papiertischsets mit dem Angebot, digitale Karte. Tischoberfläche,

Stuhlrücken sowie –armlehnen nach jedem Gast reinigen bzw. Tischtuch

wechseln.

3. Buffets und Frontcooking einschränken:

Selbstentnahme vorportionierter Gerichte durch den Gast gestattet.

Selbstentnahme durch den Gast von offen präsentierten Speisen nur

möglich mit Handschuhen für den einmaligen Gebrauch bzw. nach

Reinigung der Hände an einem betreuten Desinfektionsmittelspender

unmittelbar vor der Buffetstation oder mit Einwegvorlegbesteck.

Frontcooking mit Glasscheibe oder alternativer Trennung zum Gast

versehen.

4. Spezielle Reinigungsmaßnahmen setzen:

Oft berührte Oberflächen, wie Tür- und Fenstergriffe, Lichtschalter etc.

frequenzabhängig reinigen. Regelmäßig lüften bzw. Türen offenhalten,

soweit das Wetter dies erlaubt. Bei Selbstbedienungsmöglichkeit

Tabletts von Gästen nach jeder Benutzung reinigen.

5. Verhaltensregeln für den Gast gut sichtbar platzieren

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