Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
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Zahl der Gemeinderatsmitglieder: 24<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
über die <strong>Sitzung</strong> des Marktgemeinderates<br />
am Montag, den 01. August 2011, 18.00 Uhr,<br />
im Rathaus, <strong>Sitzung</strong>ssaal<br />
<strong>Dießen</strong>, den <strong>01.08.2011</strong> N<br />
Anwesend: Erster Bürgermeister Kirsch, zweiter Bürgermeister Fastl und die Gemeinderatsmitglieder<br />
Abenthum, Bagusat, Baur, Behrendt, Behl, Bippus, Hofmann, Kratzer,<br />
Kubat, Maginot, Papesch, Dr. Salzmann Sander, Sanktjohanser, Scharr,<br />
Schöpflin, Steigenberger, Vetterl Alban, Vetterl Johann, Dr. Weber, Wilkening<br />
und Zirch<br />
Entschuldigt fehlt: Gemeinderatsmitglied Lotter<br />
Die Mitglieder des Marktgemeinderates wurden am 25.07.2011 ordnungsgemäß zur <strong>Sitzung</strong><br />
geladen. Die <strong>Sitzung</strong> ist öffentlich. Der Marktgemeinderat hat sich mit der Tagesordnung<br />
einverstanden erklärt.<br />
Um 18.00 Uhr eröffnet der erste Bürgermeister die <strong>Sitzung</strong> und stellt die Beschlussfähigkeit<br />
fest. Folgender Tagesordnungspunkt kommt zur Beratung:<br />
47. Neuaufstellung/Überarbeitung des <strong>Flächennutzungsplan</strong> mit integriertem Landschaftsplan<br />
für das Gemeindegebiet des Marktes <strong>Dießen</strong> am Ammersee;<br />
Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen<br />
Stellungnahmen<br />
Es werden folgende Beschlüsse gefasst:<br />
47. Neuaufstellung/Überarbeitung des <strong>Flächennutzungsplan</strong> mit integriertem Landschaftsplan<br />
für das Gemeindegebiet des Marktes <strong>Dießen</strong> am Ammersee;<br />
Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden<br />
eingegangenen Stellungnahmen<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bgm. Kirsch Frau Angerer <strong>vom</strong> Planungsverband<br />
Äußerer Wirtschaftsraum.<br />
A. Einwendungen Öffentlichkeit<br />
I. Riederau<br />
1. L. W. Schreiben v. 11.04.2010, M. F. Schreiben v. 11.04.2010 sowie Bürgerinitiative<br />
Seeholz (Unterschriftenliste, 706 Unterschriften) v. 10.04.2010<br />
Einwendungen gegen Errichtung eines Hotels mit Sporteinrichtungen am Triebhof; Beeinträchtigungen<br />
des FFH-Gebiets/Naturschutzgebiets Seeholz; Lage im Landschaftsschutzgebiet<br />
Ammersee-West, Zersiedelung der Landschaft, unnötiger u. unwiederbringlicher Verlust<br />
einer Landschaft mit weitreichenden Auswirkungen auf Natur, Landschaft und Verkehr.
Herren Gdr. Abenthum und Steigenberger erschienen (Verspätung war bereits vor der <strong>Sitzung</strong><br />
entschuldigt).<br />
Beschluss:<br />
Im Zusammenhang mit dem Hotelprojekt Triebhof wird derzeit ein vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />
aufgestellt. Hierzu finden seit geraumer Zeit Vorgespräche mit den wesentlichen<br />
Fachbehörden (insbes. Untere Naturschutzbehörde und Höhere Landesplanungsbehörde)<br />
statt. Das ursprüngliche Konzept wurde bereits erheblich reduziert. Die Abstimmungsgespräche<br />
konnten bisher jedoch noch nicht zum Abschluss gebracht werden, so<br />
dass auch noch keine diskussionsfähigen Pläne für die Durchführung des offiziellen Bebauungsplanverfahrens<br />
(z. B. Öffentlichkeitsbeteiligung) vorliegen.<br />
Es stellt sich die Frage, ob die Sondergebietsausweisung zunächst aus dem FNP-Entwurf<br />
herausgenommen werden sollte, bis Klarheit über die künftige Entwicklung besteht, oder ob<br />
man den Entwurf zunächst in der vorliegenden Form belässt. Der FNP selbst schafft kein<br />
Baurecht und die Ausweisung der Flächen enthält keine detaillierte Aussage zur künftigen<br />
tatsächlichen Bebauung und deren Einbindung in die Landschaft.<br />
Bgm. Kirsch verweist auf die noch ausstehende landesplanerische Beurteilung der Regierung<br />
von Oberbayern und hält einen Verbleib der jetzigen Darstellung im Entwurf bis zum<br />
nächsten Verfahrensschritt für vertretbar.<br />
Der Marktgemeinderat beschließt die Beibehaltung der Festsetzung „SO“ für den Bereich<br />
Triebhof.<br />
(Abstimmung: 18:3 Stimmen)<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bgm. Kirsch auch Frau Gebhard und Frau Schnetzer<br />
<strong>vom</strong> Planungsbüro „gebhard konzepte“ (Verspätung war bereits vor der <strong>Sitzung</strong> entschuldigt).<br />
B. Diskussion Gewässerschutzstreifen<br />
Auf Wunsch des Marktgemeinderats wird dieser Punkt, der in vielen Bürgereinwendungen<br />
angesprochen wurde, vorgezogen.<br />
Das Planungsbüro „gebhard konzepte“ hat zu den Gewässerschutzstreifen allgemein ausgeführt:<br />
"Der Schutz und die ökologische Aufwertung des einzigartigen Gewässersystems in <strong>Dießen</strong><br />
ist zentrales Element des Landschaftsplans (LP). Ein Verzicht auf diese langfristige Maßnahme<br />
des Naturschutzes wäre eine gravierende Beschneidung des Konzepts, insbesondere<br />
im Hinblick auf den Biotopverbund. Langfristig sollten die Gewässerschutzmaßnahmen so<br />
weit gehen, dass Bachabschnitte renaturiert werden, d. h. die Begradigung und Verbauung<br />
des Bachbettes aufgehoben werden. Zunächst beinhalten die Maßnahmen jedoch nur den<br />
Verzicht auf Umbruch, Düngung und mehrschürige Mahd auf einem 10 m breiten Uferstreifen.<br />
Eine Umsetzung gemeinsam mit den Landwirten und im Sinne einer naturverträglichen<br />
Landwirtschaft (wie sie auch seitens der EU nun wieder stärker in den Mittelpunkt gerückt<br />
wird) sollte für die Zukunft angestrebt werden. Schon jetzt wird der Verzicht auf Umbruch und<br />
Düngung entlang von Gewässern durch das Agrarumweltprogramm mit 350 Euro/ha gefördert.<br />
Die aktuellen Tendenzen in der EU-Agrarpolitik setzen immer mehr auf die Bindung von<br />
Agrarförderung an naturverträgliche Landbewirtschaftung. Hierzu gehört auch der Schutz<br />
von Gewässern, die in landwirtschaftlichen Flächen liegen."<br />
Ergänzend führt Frau Gebhard dazu aus, dass diese Festsetzung nur behördenverbindlich<br />
sei, also z.B. den Marktgemeinderat bei künftigen Entscheidungen binde. Ziel dieses Vorschlags<br />
ist es, dass die Gewässerstreifen einen besonderen Schutz erfahren und dass die<br />
Gemeinde damit dokumentiert, dass ihr diese Flächen wichtig sind. Für die Zukunft sieht sie<br />
2
die Möglichkeit, dass solchermaßen erfasste Flächen in Förderprogrammen berücksichtigt<br />
werden könnten.<br />
Herr Gdr. Behl erschienen (Verspätung war bereits vor der <strong>Sitzung</strong> entschuldigt).<br />
Die anwesenden Landwirte kritisieren die Darstellung im Hinblick auf vielfältige bestehende<br />
gesetzliche Vorgaben, die ein praktizierender Landwirt bereits jetzt beachten muss, widersprechen<br />
der Ausweisung der Gewässerschutzstreifen im Hinblick auf erhebliche negative<br />
Auswirkungen bei der Ausübung der Landwirtschaft und verweisen auf Beispiele an der Windach.<br />
Frau Gdr. Bagusat erschienen (Verspätung war bereits vor der <strong>Sitzung</strong> entschuldigt).<br />
Die Wegnahme der Flächen aus der regelmäßigen Bewirtschaftung bzw. die Extensivierung<br />
der Bewirtschaftung würde, wie an der Windach, zu einer verhältnismäßig kurzfristigen Veränderung<br />
des Bewuchses führen, der nicht mehr als Viehfutter verwendet werden kann. Außerdem<br />
ist bei einem Uferstreifen, der nicht mehr regelmäßig gepflegt wird, bereits nach kurzer<br />
Zeit ein unkontrolliertes mäandern zu beobachten.<br />
Während von Planerseite der Vorschlag nachdrücklich verteidigt wird, zeigen die Beiträge<br />
der Gemeinderäte vermehrt den Wunsch nach einer Alternative. Der Vorschlag, auf die<br />
zeichnerische Darstellung zu verzichten und nur eine textliche Fassung aufzunehmen, hätte<br />
jedoch keine anderen Auswirkungen für die Landwirte.<br />
Herr Gdr. Johann Vetterl erschienen (Verspätung war bereits vor der <strong>Sitzung</strong> entschuldigt).<br />
Schließlich wird deutlich, dass die Mehrheit für eine ersatzlose Streichung der Gewässerschutzstreifen<br />
wäre und sich der Gemeinderat aber dafür verpflichtet, dass auf die Einhaltung<br />
eines 10 m breiten Schutzstreifens bei allen gemeindlichen Grundstücken geachtet<br />
wird.<br />
Beschluss:<br />
Der Marktgemeinderat beschließt den ersatzlosen Wegfall der Gewässerschutzstreifen und<br />
verpflichtet sich, auf die Einhaltung eines 10 m breiten Schutzstreifens bei allen gemeindlichen<br />
Grundstücken zu achten.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
C. Schutz- und Leitpflanzung<br />
Auch zu diesem Thema führt der Marktgemeinderat vorab eine Grundsatzdiskussion, da dieser<br />
Punkt in vielen Einwendungen angesprochen wurde.<br />
Frau Gebhard erläutert deshalb die Vorstellungen zu den Vorgaben des Landschaftsplans im<br />
Hinblick auf künftige Baugesuche an Ortsrand- oder in Außenbereichen und betont das<br />
hochwertige Landschaftsbild von <strong>Dießen</strong> und seinen Ortsteilen. Auf wiederholten Vorhalt<br />
wird eingeräumt, dass die zeichnerische Darstellung der Schutz- und Leitpflanzung zu Irritationen<br />
führen kann. Es wird deshalb mehrfach betont, dass dieses Planzeichen keine „Hecken“<br />
fordert, sondern dass die Anlage von lockeren Baum- und/oder Strauchgruppen bereits<br />
ausreichend wäre. Gerade im landwirtschaftlichen Bereich kennzeichnet die Darstellung<br />
z.B. bestehende Streuobstwiesen. Soweit die Planzeichnung bestehende Gärten oder inzwischen<br />
gebaute Häuser tangiert, ist diese zu berichtigen. Es ist allerdings zu beachten, dass<br />
eine parzellenscharfe Darstellung nicht möglich ist. Eine Aufsplitterung des Planzeichens in<br />
mehrere kleine „Würste“ wird als nicht hilfreich angesehen.<br />
Anhand von Luftbildern werden die Ausführungen von Frau Gebhard illustriert.<br />
3
Beschluss:<br />
Der Marktgemeinderat beschließt die Beibehaltung der dargestellten Schutz- und Leitpflanzungen.<br />
Soweit die Planzeichnung bestehende Gärten oder inzwischen gebaute Häuser tangiert,<br />
ist diese zu berichtigen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
Fortsetzung A, I. Riederau<br />
2. Eigentümergem. M./H., Schreiben v. 12.04.2010<br />
Fl. Nr. 521 u. 522 Gem. Rieden (nördl. Gartenstr.)<br />
Baurecht gewünscht unter Verweis auf Baugenehmigung (Erweiterung Wochenendhaus) für<br />
Gartenstr. 38, Fl. Nr. 529 Gem. Rieden<br />
Beschluss:<br />
Die Grundstücke liegen im LSG Ammersee-West und sind bisher unbebaut, so dass bei diesen<br />
Grundstücken ganz andere Voraussetzungen vorliegen als bei dem als Bezugsfall herangezogenen<br />
bebauten Grundstück Fl. Nr. 529.<br />
Darüber hinaus hat der Markt <strong>Dießen</strong> gegen die <strong>vom</strong> LRA erteilte Baugenehmigung Klage<br />
erhoben. Das VG München bestätigte die Auffassung der Gemeinde. Gegen das Urteil wurde<br />
inzwischen die Zulassung der Berufung beantragt. Die Entscheidung hierüber steht noch<br />
aus.<br />
Das beantragte Baurecht wird abgelehnt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
3. V. G. und J., Schreiben v. 10.04.2010<br />
Fl. Nr. 533/8 u. 533/3 Gem. Rieden (Seiboldstr. 35, 37)<br />
Im FNP jetzt Fläche für Landwirtschaft, bisher Mischgebiet. Gewerbebetrieb in Frage gestellt.<br />
Fehler im LP bzgl. geplanter Baumreihe im Bereich Grundstücksausfahrt; Sichtdreieck von<br />
SBA 1995 vorgeschrieben.<br />
Beschluss:<br />
Die Grundstücke waren im alten FNP als MI bzw. Fläche für Versorgung (ehem. IAW-<br />
Gelände) ausgewiesen. Im Workshop mit dem <strong>GR</strong> am 28.03.2009 wurde eine Verfestigung<br />
der spornähnlichen Bebauung in den Außenbereich abgelehnt und demzufolge beschlossen,<br />
hier Fläche für die Landwirtschaft auszuweisen.<br />
Unabhängig davon haben die bestehenden, zulässiger Weise errichteten Gebäude Bestandsschutz<br />
im Rahmen des § 35 BauGB. Dies gilt ebenso für eine angemessene Erweiterung<br />
eines zulässiger Weise errichteten Gewerbebetriebes.<br />
Inzwischen wurde im Rahmen eines Vorbescheidsantrags (M.) die Bebauung der bisherigen<br />
"Baulücke" auf Fl. Nr. 533 Gem. Rieden (nördl. V.) zugelassen. Die Gemeinde muss sich<br />
daher hinsichtlich der Darstellung dieser Flächen im FNP nochmals Gedanken machen.<br />
Der Marktgemeinderat beschließt die Ausweisung der Flächen, entsprechend der Grenzen<br />
zum LSG, als „MI“. Die Darstellung der Schutz- und Leitpflanzung zur Staatsstraße soll bleiben.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
4. T. G., Schreiben v. 09.04.2010<br />
Fl. Nr. 533/10 Gem. Rieden, Seiboldstr. 41b<br />
4
Grundstück wurde 2002 von IAW erworben, 2003 Nutzungsänderung in 1 WE mit Bildhaueratelier.<br />
Antrag: Ausweisung Wohnbaufläche bzw. MI anstelle Fläche für Landwirtschaft<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Ziff. 3.<br />
5. G. J. u. E., Schreiben v. 08.04.2010<br />
Fl. Nr. 533/9 Gem. Rieden, Seiboldstr. 41<br />
Grundstück im Jahr 2000 von IAW erworben. Antrag auf Umwidmung von Fläche für die<br />
Landwirtschaft in Wohnbaufläche bzw. Mischgebiet<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Ziff. 3.<br />
6. W. C. u. J. Vorsprache v. 12.04.2010<br />
Fl. Nr. 603/7 Gem. Rieden, Ringstr. 50<br />
Umwidmung Grünfläche in Wohnbaufläche<br />
Errichtung eines zweiten Wohngebäudes in der südlichen Grundstückshälfte<br />
Beschluss:<br />
Sowohl im rechtswirksamen FNP als auch im Vorentwurf ist der unbebaute rückwärtige Bereich<br />
der Grundstücke südlich der Ringstraße als Grünfläche ausgewiesen. In diesem Bereich<br />
verläuft der teils offene, teils verrohrte Schallergraben (Gewässer III. Ordnung).<br />
Diese Grünzone sollte aus städtebaulichen Gründen auch weiterhin von Bebauung freigehalten<br />
werden. Auch im Hinblick auf den Hochwasserschutz sollen die verrohrten Gräben, wo<br />
möglich, wieder geöffnet werden.<br />
Im Bau- und Umweltausschuss wurde am 10.05.2010 ein Vorbescheidsantrag zur Errichtung<br />
eines Einfamilienhauses behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erklärt unter der<br />
Voraussetzung, dass sich das Vorhaben nach § 34 BauGB beurteilt. Im Falle einer Bebauung<br />
sollte das neue Gebäude zum Bach mind. 10 m Abstand einhalten. Der Antrag wurde<br />
mit Bescheid des LRA <strong>vom</strong> 26.10.2010 genehmigt. Das beantragte Gebäude wurde etwas<br />
weiter nach Norden (<strong>vom</strong> Bach weg; ca. 14 m Abstand an der engsten Stelle) verschoben.<br />
Es ist geplant, den verrohrten Bach wieder zu öffnen.<br />
Der FNP-Entwurf wird entsprechend angepasst. Im FNP soll, wo möglich, ein mind. 10 m<br />
breiter Grünstreifen beidseits entlang des Schallergrabens dargestellt bleiben, um eine<br />
durchgehende Grünverbindung zum südlich angrenzenden Reithengraben zu erreichen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
7. L. B. u. J., Schreiben v. 20.03.2010<br />
Fl. Nr. 489/43 Gem. Rieden, Rogisterstr. 15a<br />
Änderung Grünfläche in Wohnbaufläche<br />
Beschluss:<br />
Im rechtswirksamen FNP sowie im Vorentwurf ist das Grundstück als Grünfläche ausgewiesen.<br />
Das bestehende Gebäude wurde erst rd. 11 Jahre nach Inkrafttreten des FNP genehmigt<br />
und errichtet (Beurteilung seitens der Gemeinde damals nach § 34 BauGB).<br />
Entsprechend der östlich angrenzenden Bebauung wird daher der Grünstreifen auf ca. 10 m<br />
zum Steinigen Graben reduziert. Die Restfläche, in der auch das Gebäude liegt, wird dann<br />
Wohnbaufläche.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
5
8. ehem. Schlossbrauerei M., Schreiben v. 08.04.2010<br />
Fl. Nr. 478 Gem. Rieden, Seiboldstr. 23 (Gasthof "Pfeffermühle")<br />
Im alten FNP als MI ausgewiesen, soll auch so bleiben; Existenzgefährdung für Gaststätte.<br />
Beschluss:<br />
Im rechtwirksamen FNP ist das Grundstück bereits als WA ausgewiesen, im Vorentwurf als<br />
Wohnbaufläche (keine Unterscheidung nach WR/WA).<br />
Eine Umwidmung des Bereichs in MI (Mischgebiet) ist nicht zwingend notwendig, da eine<br />
Gaststätte auch im WA zulässig ist. Eine Existenzgefährdung kann daher nicht bestätigt<br />
werden.<br />
Der Marktgemeinderat beschließt die Ausweisung der Flächen als „MD“.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
9. L. O. u. D., Schreiben v. 11.04.2010<br />
Fl. Nr. 655 Gem. Rieden, Seeweg-Süd 62<br />
Östl. Teil als Grünfläche ausgewiesen; Wohnbaufläche durchgrünt wird beantragt<br />
Beschluss:<br />
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen BP <strong>Dießen</strong> V s -<br />
Seeweg-Süd. Entsprechend dem <strong>vom</strong> WWA angenommenen Verlauf der Hochwasserlinie<br />
(Überschwemmungsgebietsgrenze HW 100 bei 535,00 m üNN) und der im März 2011 durchgeführten<br />
Geländenivellierung wird im BP-Entwurf östlich dieser Linie private Grünfläche<br />
festgesetzt. Demzufolge sieht auch der FNP-Vorentwurf hier Grünfläche vor. Die Freihaltung<br />
dieses Bereichs dient nicht nur dem Hochwasserschutz sondern soll auch gewährleisten,<br />
dass die Bebauung einen angemessenen Abstand zum See einhält.<br />
Im rechtswirksamen FNP ist sogar der gesamte Bereich als planerisch bedeutsame Grün-<br />
und Freifläche ausgewiesen.<br />
Die zeichnerische Darstellung wird beibehalten.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
9.1 G. H., Schreiben v. 10.04.2010<br />
Fl. Nr. 655, Seeweg-Süd 62<br />
Bestehendes Wochenendhaus im östlichen Grundstücksbereich soll anstelle Grünfläche als<br />
Wohnbaufläche ausgewiesen werden.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Ziff. 9.<br />
10. S. H., Schreiben v. 10.04.2010<br />
Fl. Nr. 656/3 Gem. Rieden, Seeweg-Süd 58<br />
Umwidmung des östl. Teilbereichs von Grünfläche in Wohnbaufläche<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Ziff. 9.<br />
11. R. M., Schreiben v. 08.04.2010<br />
6
11.1 Fl. Nrn. 627, 631, 637/2, 637/3 Gem. Rieden, Bierdorf 1<br />
Hecke um Hofstelle nicht vorhanden, keine Entwicklungsmöglichkeiten für Betriebsstätte<br />
Beschluss:<br />
Im FNP-Vorentwurf Schutz- und Leitpflanzung um die Hofstelle (nördlich u. östlich) als bestehende<br />
Ortsrandeingrünung dargestellt. Tatsächlich sind lt. Luftbild 2009 auch einige<br />
Bäume etc. erkennbar, wenn auch keine „Hecke“.<br />
Im FNP gibt es leider nur eingeschränkte Darstellungsmöglichkeiten für differenziert vorhandene<br />
Ortsrandeingrünungen. Ziel ist es jedoch, die vorhandene Begrünung zu erhalten, daher<br />
wurde das vereinfachte Planzeichen lt. PlanzeichenVO (PlanzV) für "Schutz- und Leitpflanzung"<br />
zur Erreichung dieses Ziels verwendet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass hier eine<br />
undurchdringliche Hecke gepflanzt werden muss.<br />
Insofern sind evtl. Entwicklungsmöglichkeiten nicht ausgeschlossen. Diese sind im konkreten<br />
Baugenehmigungsverfahren zu prüfen.<br />
Auf die Ausführungen zu Buchst. C wird Bezug genommen. Das Planzeichen bleibt. Allerdings<br />
ist die Darstellung dem Bestand anzupassen.<br />
(Abstimmung: 20:4 Stimmen)<br />
11.2 Fl. Nr. 666 Gem. Rieden (südl. "Am Seeacker")<br />
Problem der Bewirtschaftung der Fläche bei der geplanten mehrreihigen Anpflanzung<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Ziff. 11.1.<br />
11.3 Fl. Nr. 675 Gem. Rieden (westl. <strong>Dießen</strong>er Str./St 2056)<br />
Vorhandene Hecke entlang westl. Grundstücksgrenze, östlich dargestellte Hecke nicht vorhanden.<br />
Zusätzliche Bepflanzung würde Bewirtschaftung einschränken.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Ziff. 11.1.<br />
11.4 Fl. Nr. 637/2 Gem. Rieden (Ortseingang Bierdorf)<br />
Bodendenkmal frühmittelalterl. Gräber<br />
Beschluss:<br />
Die Gemeinde ist gesetzlich (§ 5 Abs. 4 BauGB) verpflichtet, sämtliche Bodendenkmäler<br />
nachrichtlich zu übernehmen. Die Angaben hierzu sind <strong>vom</strong> Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege<br />
übernommen. Die Gemeinde hat keinen Einfluss auf Größe, Lage etc.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
12. V. J., Schreiben v. 11.04.2010<br />
Fl. Nr. 795/1 Gem. Rieden (richtig: Fl. Nr. 795 Gem. Rieden, Bierdorf-Holzacker 2)<br />
Gefährdung der freien Gestaltung der Grünfläche<br />
Beschluss:<br />
Das Grundstück liegt am nördlichen Ortsrand von Bierdorf-Holzacker. Hier fehlt jegliche Ortsrandeingrünung,<br />
die auf dem östlich angrenzenden Grundstück gegeben ist.<br />
7
Es wird daher im FNP vorgeschlagen, auf diesem Grundstück entlang der nördlichen Grundstücksgrenze<br />
zumindest einzelne Baum- und Strauchpflanzungen vorzunehmen, die keine<br />
unzumutbare Verschattung des Grundstücks bewirken.<br />
Siehe Ausführungen unter Ziff. 11.1<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
13. L. I. u. H.-P., Schreiben v. 26.03.2010<br />
Fl. Nr. 865/26, Seweg-Süd 3<br />
Fehlen von Flächen für Wertstoffhöfe bzw. Wertstoffsammelstellen<br />
Beschluss:<br />
Die dezentral angeordneten Wertstoffsammelstellen sind auch im WA allgemein zulässig<br />
(daher auch die beschränkten Öffnungszeiten) und werden nicht gesondert im <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />
als Versorgungseinrichtungen ausgewiesen. Es werden die größeren Wertstoffhöfe<br />
wie Fritz-Winter-Straße und Gruberberg bei den gemeindlichen Bauhöfen ergänzt. Diese<br />
Flächen werden als "Gemeinbedarfsfläche - Bauhof" mit dem Zusatzzeichen für "Abfall" ausgewiesen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
14. S. P. u. C., Schreiben RA v. 12.04.2010<br />
Fl. Nr. 582/2 Gem. Rieden, Neuwiese (Nähe Wendehammer)<br />
Umwidmung Grünfläche in Wohnbaufläche, ggfs. Wohnbaufläche durchgrünt<br />
Ausweisung der Flächen sei ermessensfehlerhaft; Verletzung des Abwägungsgebots; Widersprüche<br />
der Flächenzuordnung zu einz. Kategorien<br />
Beschluss:<br />
Die Ausweisung der durchgrünten Wohnbauflächen im Bereich des Unteren Forstes, hierzu<br />
gehört auch Fl. Nr. 580, erfolgte aufgrund des rechtsverbindlichen BP <strong>Dießen</strong> V h - Unterer<br />
Forst. Die übrigen Grundstücke außerhalb dieses BP sowie im Bereich Oberer Forst beurteilen<br />
sich nach § 35 BauGB (Außenbereich) und wurden daher im FNP-Entwurf (wie schon im<br />
rechtsverbindl. FNP) als Grünfläche dargestellt, zumal es sich hier um städtebauliche Fehlentwicklungen<br />
handelt, die nicht verfestigt oder weiterentwickelt werden sollen.<br />
Hinsichtlich der Behauptung, dass die Gemeinde den Wohnflächenbedarf falsch berechnet<br />
habe, ist anzumerken, das dies nicht weiter belegt wird. Ein Fehler kann hier nicht erkannt<br />
werden. Unabhängig davon ist es erklärtes Ziel des Marktes <strong>Dießen</strong>, dass die bauliche Entwicklung<br />
des Hauptortes und seiner Ortsteile in maßvoller Weise erfolgen soll, insbesondere<br />
auch im Hinblick auf die Aufnahmefähigkeit der vorhandenen Infrastruktur, siehe auch FNP-<br />
Begründung "ortsplanerische Analyse": Konzentration der Siedlungsentwicklung auf den<br />
Hauptort <strong>Dießen</strong>, in den Nebenorten nur Bestandssicherung und Bestandsentwicklung.<br />
Nur weil vielleicht von außen größerer Bedarf an Einfamilien- und Doppelhausgrundstücken<br />
besteht, muss der Markt <strong>Dießen</strong> nicht zwingend weitere Bauflächen ausweisen.<br />
Die beantragte Umwidmung wird abgelehnt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
14.1 S. J. u. H., Schreiben v. 12.07.2008<br />
Fl. Nr. 582/2 Gem. Rieden<br />
Auf dem Grundstück soll für Sohn C. und dessen Familie Einfamilienhaus errichtet werden.<br />
FNP soll entsprechend geändert werden.<br />
Beschluss:<br />
8
Siehe vorstehende Ausführungen unter Ziff. 14. An der Beurteilung nach § 35 BauGB ändert<br />
die Ausweisung des FNP zunächst nichts. Der FNP schafft kein Baurecht.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
15. B. U., Schreiben v. 10.04.2010<br />
Fl. Nr. 582/8 Gem. Rieden, Neuwiese (Stichstr.)<br />
Antrag auf Ausweisung eines Teilbereichs nördlich der Neuwiese als Wohnbaufläche<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Ziff. 14.<br />
16. B. C., Schreiben v. 10.04.2010<br />
Fl. Nr. 582/9 Gem. Rieden, Neuwiese (Stichstr.)<br />
Antrag auf Ausweisung eines 15 m breiten Streifens entlang der Neuwiese als Wohnbaufläche<br />
durchgrünt.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Ziff. 14.<br />
17. M. J., Schreiben v. 30.03. und 12.04.2010 (15.) sowie Arch. E. G., Schreiben eingeg.<br />
am 19.04.2010, für M. J.<br />
Fl. Nr. 563 Gem. Rieden (richtig: 562!), Ecke Unterer Forst/Seiboldstr.<br />
Umwidmung Grünfläche in Wohnbaufläche<br />
Beschluss:<br />
Im rechtswirksamen FNP war der östliche Teilbereich als Grünfläche, der westliche Teilbereich<br />
als WA ausgewiesen. Der neue Vorentwurf sieht für das gesamte Grundstück Grünfläche<br />
vor. Zum Steinigen Graben sowie zur Seiboldstraße (St 2055) sollte weiterhin ein Grünbereich<br />
freigehalten werden. Der westliche Teilbereich bis zur Höhe Mündung Jägerstraße<br />
könnte jedoch entsprechend dem rechtswirksamen FNP wieder als Wohnbaufläche ausgewiesen<br />
werden.<br />
Inzwischen hat die Gemeinde am 14.02.2011 ihr Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage zur<br />
Errichtung eines Doppelhauses im westlichen Bereich von Fl. Nr. 562 erteilt. Der Vorbescheid<br />
wurde am 20.06.2011 erteilt. Der FNP wird entsprechend angepasst.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
17.1 Fl. Nrn. 475 Gem. Rieden, Rogisterstr. 5 (Hofstelle)<br />
Verweis auf Stellungnahme Arch. E..<br />
"Hecke" um die Hofstelle auf Fl. Nr. 475 soll als Dorfgrenze vorverlagert werden. Hofstellenerweiterung<br />
aufgrund Begrenzung durch Hecke nicht mehr möglich. Güllegrube direkt an der<br />
Hecke.<br />
Festlegung von Grünfläche problematisch für eventuelle Erweiterung des landwirtschaftlichen<br />
Betriebes. Anpassung der Nutzungsart in Fläche für Landwirtschaft.<br />
Beschluss:<br />
Das Planzeichen der sog. "Hecke" wurde fälschlicher Weise in Fortsetzung der Ortsrandeingrünung<br />
auf der Ostseite der Weidefläche zu weit nach Westen über die Hofstelle hinaus<br />
9
gezogen. In diesem Bereich ist keine Eingrünung vorhanden. Der FNP-Entwurf wird entsprechend<br />
korrigiert.<br />
Der große nördliche Bereich (Weidefläche) von Fl. Nr. 475 war schon bisher im rechtswirksamen<br />
FNP als planerisch bedeutsame Grün- und Freifläche ausgewiesen. Dies wurde im<br />
neuen Entwurf so übernommen. Dies war eine sehr bewusste Entscheidung der Landschaftsplaner<br />
und des Gemeinderats, da diese Wiese sehr charakteristisch ist. Sie liegt an<br />
der Ortseinfahrt und eröffnet den Blick über die Weide hinweg auf die Hofstelle mit den flankierenden<br />
großen Einzelbäumen. Insgesamt eine sehr schöne Situation. Die Darstellung als<br />
Grünfläche im FNP steht einer landwirtschaftlichen Nutzung sowie einer möglichen Erweiterung<br />
des landwirtschaftlichen Betriebes nicht entgegen (privilegiertes Vorhaben gem. § 35<br />
Abs. 1 BauGB). Im konkreten Fall einer Erweiterung der Hofstelle (z. B. Neubau eines Stallgebäudes)<br />
wird man ohnehin Abstimmungsgespräche mit den Fachbehörden (wie Untere<br />
Baugenehmigungsbehörde, Untere Naturschutzbehörde, Amt für Landwirtschaft) führen<br />
müssen. Die Darstellung als Grünfläche wird daher im FNP-Entwurf beibehalten.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
17.2 Fl. Nr. 533 Gem. Rieden (schließt nördlich des Steinigen Grabens an und reicht bis an<br />
die Seiboldstraße)<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Ziff. 3.<br />
18. D. G., Schreiben v. 15.03.2010<br />
Fl. Nr. 498/28 Gem. Rieden, Am Steinigen Graben 3<br />
Antrag gesamtes Grundstück als Wohnbaufläche darzustellen (östl. Tfl. als Grünfläche dargestellt)<br />
Beschluss:<br />
Aufgrund des im Norden verlaufenden Steinigen Grabens (Gewässer III. Ordnung) soll, zumindest<br />
in dem nicht bebauten und nicht bebaubaren Teilbereich, ein mind. 5 bis 10 m breiter<br />
Grünstreifen freigehalten werden. Die Restfläche kann als Wohnbaufläche dargestellt<br />
werden. Dies war auch im rechtswirksamen FNP schon so vorgesehen.<br />
Im Rahmen des BP-Verfahrens Rogisterstraße hatte auch das WWA darauf hingewiesen,<br />
dass zum Steinigen Graben ein entsprechender Abstand einzuhalten ist.<br />
Auf das in der <strong>Sitzung</strong> des Bau- und Umweltausschusses am 18.07.2011 erteilte Einvernehmen<br />
zum Neubau eines Ateliers bei positiver Beurteilung durch die Fachbehörden wird<br />
hingewiesen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
19. N. H., Schreiben v. 20.05.2009, 02.04.2010 (10 Seiten + Anlagen), 11.03.2011,<br />
15.03.2011, 17.03.2011<br />
Fl. Nrn. 489/44, 489/30, 489/29, 1033 1055, 1055/2 Gem. Rieden<br />
Antrag auf Ausweisung von Fl. Nr. 489/44 (Rogisterstr. 19) wie bisher als Wohnbaufläche.<br />
Antrag auf Ausweisung von Wohnbaufläche anstelle von Grünfläche bzw. "Wohnbaufläche<br />
durchgrünt" auf Fl. Nr. 489/30 (Rogisterstr. 23) u. 489/29 (unbebaut), zusammen mit Fl.Nrn.<br />
1026, 1026/1 u. 1025. Begründung mit ausführlichen Erläuterungen, Zitaten aus Gerichtsurteilen<br />
etc. Kritik an Gemeinde, dass sie die rechtskräftigen Urteile und Zusagen aus der Vergangenheit<br />
nicht entsprechend berücksichtigt. "Steiniger Graben" lt. VG München v.<br />
29.03.2007 (Rogisterstr. 22) ohne unterbrechende Wirkung für Bebauungszusammenhang.<br />
Gemeinde geht noch immer von einer Zäsur aus.<br />
10
Einbeziehung dieser Grundstücke in LSG-Verordnung unzulässig, da unbeplanter Innenbereich<br />
gem. § 34 BauGB. Im FNP-Entwurf LSG-Geltungsbereich entsprechend um diese<br />
Grundstücke herumzuführen.<br />
Stellungnahme <strong>vom</strong> 03.01.2008 (21 Seiten) zum BP-Verfahren <strong>Dießen</strong> V v - Rogisterstraße<br />
wird auch im FNP-Verfahren geltend gemacht.<br />
Keine städtebaulich und landschaftlich andere Qualität des Bereichs nördlich des Steinigen<br />
Grabens als der südliche Bereich. Überholte und fehlerhafte Ausweisungen im rechtswirksamen<br />
FNP (planerisch bedeutsame Grün- und Freifläche).<br />
Willkürliche Baubeschränkungen auf Fl. Nr. 498/29 (Ablehnungsbescheid v. 07.09.2009;<br />
Klageverfahren anhängig) und Fl. Nr. 498/30.<br />
Ungleichbehandlung bzgl. Fl. Nr. 489/30 gegenüber der Einbeziehung von Fl. Nr. 735/17<br />
Gem. Rieden (Buchenweg 22) in BP <strong>Dießen</strong> V n - Reithengraben 1997. Bezugsfälle südl.<br />
Buchenweg und südl. Currypark. Fl. Nr. 687/31 Gem. Rieden als Wohnbaufläche dargestellt.<br />
Darstellung Rogisterstraße nördl. Steinigen Graben (öff. Eigentümerweg) nicht "weiß", wie z.<br />
B. Gartenstraße nördl. Steinigen Graben.<br />
Fl. Nrn. 489/29, 1033, 1055 u. 1055/2 aufgrund übergeleitetem Baulinienplan der ehem.<br />
Gemeinde Rieden <strong>vom</strong> 01.06.1910 und dazu gehörende Bebauungsvorschriften <strong>vom</strong><br />
31.01.1910 als altes, historisch begründetes Bauland anzusehen.<br />
Ausweisung des Bereichs östl. Seiboldstr. und nördl. Steinigen Graben als Fläche für Landwirtschaft<br />
falsch, da Mischgebiet mit Wohnbebauung, Getränkemarkt und Gewerbe (ehem.<br />
Betriebsstelle E.ON). Hat doch gar nichts mit seinem Grundstück zu tun. Keine Einschränkung<br />
von Fl. Nr. 1033 durch Ausweisung von Biotop, keine Einschränkung der Fl. Nrn. 1055<br />
u. 1055/2 durch Ausweisung als "Fläche mit besonderer ökologischer und gestalterischer<br />
Funktion".<br />
Beschluss:<br />
Fl. Nr. 489/44 (Rogisterstr. 19) ist im FNP-Entwurf bereits bis auf einen schmalen Streifen<br />
entlang des Steinigen Grabens als Wohnbaufläche vorgesehen (wie auch schon im rechtswirksamen<br />
FNP).<br />
Zum LSG Ammersee-West ist anzumerken, dass dieses lediglich nachrichtlich im FNP übernommen<br />
wird. Für die Inhalte sowie den Geltungsbereich zeichnet das LRA Landsberg verantwortlich.<br />
Eine etwaige Herausnahme von Grundstücken aus dem LSG ist direkt beim LRA<br />
zu beantragen und hat nichts mit dem FNP-Verfahren zu tun. Eine Änderung des Geltungsbereichs<br />
des LSG ist seitens der Gemeinde nicht möglich. Inwieweit der FNP-Entwurf dem<br />
LSG noch weiter anzupassen ist, ist noch mit der Unteren Naturschutzbehörde abzuklären.<br />
Bezüglich des vermeintlich übergeleiteten Baulinienplans von 1910 wurde bereits mehrfach,<br />
zuletzt durch das VG München am 05.05.2011, festgestellt, dass dieser seine Rechtswirkung<br />
- entgegen der Auffassung von H. N., nicht weiter entfaltet hat und dass somit keinesfalls von<br />
"historisch begründetem Bauland" auszugehen ist. Es wird u. a. auch auf Urteile des Bayer.<br />
VGH v. 28.02.1986 und 16.12.1981 sowie des Oberlandesgerichts München v. 25.04.1991<br />
verwiesen, die damals schon den Baulinienplan als unwirksam beurteilt haben. Mit einem<br />
Baulinienplan im annähernd gesamten Gemeindegebiet außerhalb des Waldes Baurecht zu<br />
schaffen, erscheint dem VG München geradezu abenteuerlich. Das VG München hat mit<br />
Urteil <strong>vom</strong> 05.05.2011 unzweifelhaft festgestellt, dass es sich bei den Fl. Nrn. 489/29 (unbebaut)<br />
und 489/25 (Rogisterstr. 27) eindeutig um Außenbereich gem. § 35 BauGB handelt.<br />
Auch eine Genehmigungsfähigkeit gem. § 35 Abs. 2 BauGB wurde wegen Beeinträchtigung<br />
öffentlicher Belange ausgeschlossen. Die Klagen gegen die Ablehnungsbescheide wurden<br />
als unbegründet zurückgewiesen. Von Willkür seitens der Gemeinde kann also keine Rede<br />
sein.<br />
Eine Ausweisung von Fl. Nr. 489/29 als Wohnbauland im FNP-Entwurf kommt aus den vorgenannten<br />
Gründen nicht in Frage.<br />
Das VG-Urteil <strong>vom</strong> 29.03.2007 i. S. Rogisterstr. 22, bezieht zwar auch die bestehende Bebauung<br />
auf Fl. Nr. 489/30 Gem. Rieden (Rogisterstr. 23) in seine Beurteilung des Bebauungszusammenhangs<br />
mit ein, dies bedeutet jedoch nicht, dass damit das gesamte Grundstück<br />
als unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB anzusehen ist. Vielmehr stellt sich die<br />
nördlich an das Wohnhaus anschließende unbebaute Freifläche im Zusammenhang mit dem<br />
11
angrenzenden Grundstück Fl. Nr. 489/29 als Außenbereichsfläche dar. Logische städtebauliche<br />
Konsequenz ist daher auch hier die Ausweisung von Grünfläche.<br />
Der bebaubare Bereich der Rogisterstraße nördlich des Steinigen Grabens wird als Übergang<br />
zur freien Landschaft und aufgrund der Lage im LSG (im Falle der Herausnahme der<br />
Flächen aus dem LSG grenzen sie zumindest noch immer direkt an) als "Wohnbauland<br />
durchgrünt" ausgewiesen.<br />
Soweit die Stellungnahme <strong>vom</strong> 03.01.2008 sich auf den BP <strong>Dießen</strong> V v - Rogisterstraße bezieht,<br />
wird auf das BP-Verfahren verwiesen. Die Details zum BP können nicht Gegenstand<br />
des FNP-Verfahrens sein.<br />
Fl. Nr. 1033: kartiertes Biotop Nr. 201.3; Streuwiesen und Nasswiesen am Rand des NSG<br />
Seeholz<br />
Fl. Nrn. 1055, 1055/2: auch diese Grundstücke sind (zumindest teilweise) von dem kartierten<br />
Biotop (Nr. 201.1) betroffen.<br />
Diese Flächen wurden von der Landschaftsplanerin überprüft. Der Biotopwert ist noch immer<br />
vorhanden, wenn sich auch die Artenzusammensetzung inzwischen verändert hat. Die Biotopkartierung<br />
wird im FNP nur nachrichtlich übernommen. Die Flächen sind in der Regel<br />
nicht parzellenscharf. Da es sich bei diesen 3 Grundstücken um Flächen in direkter Nachbarschaft<br />
zum NSG Seeholz handelt, sind sie als Pufferzone von besonderem Wert, daher<br />
werden sie als "Flächen mit besonderer ökologischer und gestalterischer Funktion" ausgewiesen.<br />
Der Vorschlag, einen Teilbereich, in den auch Fl. Nr. 1033 fällt, sogar als Landschaftsbestandteil<br />
auszuweisen, ist noch mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.<br />
Die Gemeinde kann im FNP/Landschaftsplan hierzu lediglich Vorschläge unterbreiten. Die<br />
Darstellung im FNP entfaltet noch keinerlei Rechtskraft. Hierfür müsste eine entsprechende<br />
Verordnung durch den Landkreis erlassen werden.<br />
Die derzeitige Darstellung wird aus den vorgenannten Gründen beibehalten. Eine Ausweisung<br />
von Wohnbauland kommt für diese Flächen keinesfalls in Betracht.<br />
Die Gemeinde verwehrt sich nochmals ausdrücklich gegen den Vorwurf eines "Lex N.". Es<br />
geht hier ausschließlich um städtebauliche und landschaftsplanerische Aspekte, die nicht<br />
immer mit den privaten wirtschaftlichen Interessen von Eigentümern in Einklang stehen. Bei<br />
allem Verständnis für die von H. N. mehrfach vorgetragenen historischen Ereignisse, kann<br />
die heutige Gemeinde <strong>Dießen</strong> hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.<br />
Bei der Darstellung der Straßen im FNP-Entwurf werden nur wichtige innerörtliche Erschließungsstraßen<br />
"weiß" hinterlegt. Die übrigen werden in der gleichen Signatur dargestellt wie<br />
die angrenzenden Flächen. Dies hat nichts mit der Qualifikation der jeweiligen Straße zu tun.<br />
Der FNP trifft keine Aussage darüber, ob und wie eine Straße öffentlich gewidmet ist. Die<br />
Darstellung der Rogisterstraße nördlich des Steinigen Grabens ist daher unerheblich.<br />
Bzgl. der Ausweisung des Bereichs östl. der Seiboldstraße/nördl. Steiniger Graben wird auf<br />
die Ausführungen unter Ziff. 3 verwiesen.<br />
Im Bereich des Grundstücks Buchenweg 22 (Fl. Nr. 735/17 Gem. Rieden) wurde der FNP-<br />
Entwurf entsprechend dem BP <strong>Dießen</strong> V n - Reithenweg <strong>vom</strong> 12.02.1998 (Wohnbaufläche)<br />
angepasst. Die städtebauliche Situation ist hier nicht mit dem Bereich nördl. des Steinigen<br />
Grabens vergleichbar, zumal hier keine neue in den Außenbereich ragende Baufläche geschaffen<br />
wird.<br />
Bezüglich der Ausweisungen im Bereich Currypark wird der FNP-Entwurf nochmals überprüft<br />
(siehe auch Ziff. 30.1 Riederau).<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
20. S. S., Schreiben v. 12.04.2010<br />
Fl. Nr. 667/4 Gem. Rieden, Am Seeacker 3<br />
Bezugnahme auf das BP-Verfahren für den Bereich Seeweg-Süd und die damit verbundenen<br />
Änderungen der Landschaft.<br />
12
Antrag falls das BP-Verfahren so umgesetzt wird, auch den Bereich am Seeacker in das BP-<br />
Gebiet einzubeziehen.<br />
Beschluss:<br />
Die Flächen im Bereich des Seeackers liegen - im Gegensatz zu den Flächen östlich des<br />
Seeweg-Süd - vollständig im LSG Ammersee-West. Zudem handelt es sich bei der Bebauung<br />
am Seeacker um eine Splittersiedlung, die nicht weiter verfestigt werden soll. Ein Einbeziehen<br />
in den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen BP <strong>Dießen</strong> V s - Seeweg-Süd<br />
wird aus städtebaulichen Gründen abgelehnt, zumal zwischen diesen beiden Bereich auch<br />
die Bahnlinie als trennendes Element liegt.<br />
Auch im FNP-Entwurf ist der Bereich als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen. Aus den<br />
vorgenannten Gründen erfolgt keine Ausweisung als Wohnbauland. Die zulässiger Weise<br />
errichteten Wohngebäude haben gemäß § 35 BauGB Bestandsschutz.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
21. Segelclub Landsberg e. V., Schreiben v. 24.03.2010<br />
Antrag, Eintragung der "Sportnutzung" (im Bereich des Campingplatzes St. Alban) im FNP<br />
entsprechend darzustellen.<br />
Beschluss:<br />
Der FNP-Vorentwurf sieht derzeit für den gesamten Bereich Grünfläche mit der Zweckbestimmung<br />
Campingplatz vor. Inzwischen läuft das BP-Verfahren für diesen Bereich, worin<br />
das Plangebiet neben der Campingplatznutzung in einzelne Sondergebietsflächen aufgeteilt<br />
wird: Sondergebiet (SO) Wassersport für den Bereich der Augsburger Seglergemeinschaft<br />
sowie Ammersee-Gymnasium; der SC Landsberg liegt im Bereich SO Gastronomie/Segelclub,<br />
da der Verein mit im Restaurantgebäude des Campingplatzes untergebracht<br />
ist. Der FNP wird entsprechend dem BP angepasst, so dass sich dann auch die entsprechenden<br />
Nutzungen erkennen lassen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
22. M. C. u. K., Einwendungen zur Niederschrift v. 07.04.2010<br />
Fl. Nrn. 606/2, 606/7, 606/8 u. 622 Gem. Rieden (Seeweg-Süd 9)<br />
Widerspruch gegen die im FNP-Entwurf auf der Seeseite dieser Grundstücke dargestellte<br />
Wegeverbindung. Schilfgürtel und Struktur des einmalig schönen Uferbereichs würde zerstört.<br />
Beschluss:<br />
Bei dieser Eintragung handelt es sich um einen zeichnerischen Fehler. Selbstverständlich<br />
soll östlich der Ammerseegrundstücke im geschützten Schilfbereich kein Weg verlaufen. Der<br />
Plan wird entsprechend korrigiert.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
23. F. N. u. S., Schreiben v. 11.03.2010<br />
Fl. Nrn. 620, 605/5, 606/4, 606/3, 606/7, 606/8, 622, 621/5 ff. Gem. Rieden<br />
Einwände gegen Fuß- und Radweg<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen zu Ziff. 22.<br />
13
24. F. E. u. S. R., Schreiben v. 04.04.2010<br />
Fl. Nrn. 621/4 u. 621 Gem. Rieden<br />
Einspruch gegen Fuß- und Radweg im Bereich der Grundstücke.<br />
Einspruch gegen die festgesetzten Überschwemmungslinie (blaue Linie, "Ü"); HW 100 war<br />
1999 bei 535,35 m üNN; Korrektur des FNP-Entwurfs erbeten.<br />
Einspruch gegen Ausweisung der seeseitigen Grundstücke im BP <strong>Dießen</strong> V f - Seeufer-Süd<br />
als Wohnbauland bzw. Wohnbaufläche durchgrünt. Intensivierung des Verkehrsaufkommens<br />
zu befürchten. Teilweise nur 3,5 m breite Straße (Seeweg-Süd) heute schon überlastet, teilweise<br />
kein Begegnungsverkehr möglich. Bestand soll festgeschrieben werden.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen zu Ziff. 22.<br />
Die seeseitigen Grundstücke des BP V f - Seeufer-Süd sind im FNP-Entwurf als Grünfläche<br />
dargestellt und nicht als Wohnbaufläche oder Wohnbaufläche durchgrünt. An dem bisherigen<br />
Status soll sich nichts ändern. Seitens der Gemeinde ist hier keine Verdichtung gewünscht.<br />
Insofern wird der Bestand bereits berücksichtigt. Unabhängig davon würde der FNP jedoch<br />
zunächst kein Baurecht schaffen. Hierzu müsste der BP geändert werden.<br />
Die im FNP-Entwurf enthaltene "Überschwemmungslinie" wurde aus Daten des Wasserwirtschaftsamtes<br />
Weilheim übernommen. Diese Daten werden lediglich nachrichtlich in den FNP<br />
übernommen und sind nicht von der Gemeinde erstellt. Bzgl. des Verlaufs der Linie wird jedoch<br />
beim WWA nochmals rückgefragt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
25. E. C., Schreiben v. 11.04.2010<br />
Fl. Nr. 621/3 Gem. Rieden, Seeweg-Süd 12<br />
Ablehnung Fuß- und Radweg vor Grundstück<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen zu Ziff. 22.<br />
26. U. E. u. P., Schreiben v. 11.04.2010<br />
Fl. Nr. 606/3 Gem. Rieden (östl. Seeweg-Süd)<br />
Vorgesehener Fuß- und Radweg beeinträchtigt erheblich den schützenswerten Uferbereich<br />
und verändert den Charakter des LSG. Erhebliche Wertminderung der ufernahen Grundstücke.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen zu Ziff. 22.<br />
27. H. J., Schreiben v. 12.04.2010<br />
Fl. Nr. 6 Gem. Rieden, Rieden 2<br />
Hofstelle als Boden- und Baudenkmal eingestuft ("Burgstall des Spätmittelalters"); Probleme<br />
für Betrieb und ggfs. Erweiterung der Hofstelle befürchtet. Planung soll abgeändert werden.<br />
Beschluss:<br />
Bei den Boden- und Baudenkmälern handelt es sich um rein nachrichtliche Übernahmen der<br />
Daten des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege. Die Gemeinde hat hierauf keinen Einfluss.<br />
Die Details sind mit den Fachbehörden zu klären. Eine Änderung der Denkmalflächen<br />
im FNP ist gemeindlicherseits nicht möglich.<br />
14
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
28. Ehel. M., Vorsprache zur Niederschrift am 16.03.2010<br />
Fl. Nr. 516 Gem. Rieden, Seeweg-Nord 37d<br />
Grundstück als Biotop und Streuwiese ausgewiesen. Entspricht weder BP <strong>Dießen</strong> V e - Seeufer-Nord<br />
noch Bestand. Korrektur erbeten.<br />
Beschluss:<br />
Gemäß Biotopkartierung handelt es sich hier um eine feuchte, nasse Hochstaudenflur. Das<br />
Biotop ist zumindest teilweise noch vorhanden.<br />
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindl. BP <strong>Dießen</strong> V e - Seeufer-Nord.<br />
Im Rahmen der 2. BP-Änderung wurde für dieses Grundstück ein Baufenster ausgewiesen,<br />
in dem auch der Gebäudebestand liegt. Die Darstellungen im FNP-Entwurf sind zu überprüfen<br />
und entsprechend anzupassen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
29. H. M., Schreiben v. 30.03.2010<br />
Fl. Nr. 735/2 Gem. Rieden<br />
Ausweisung als Grünfläche unklar; wirtschaftlicher Nachteil wird abgelehnt.<br />
Beschluss:<br />
Die Ausweisung wurde <strong>vom</strong> alten FNP übernommen. Dort ist der Bereich als planerisch bedeutsame<br />
Grün- und Freifläche ausgewiesen. Eine landwirtschaftliche Nutzung steht dem<br />
nicht entgegen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
29.1 Fl. Nrn. 628, 629 Gem. Rieden, Bierdorf 5 (Hofstelle)<br />
"Bepflanzungslinie" massive Einschränkung der Bebaubarkeit<br />
Beschluss:<br />
Fl. Nr. 629 existiert nicht (mehr). Der FNP sieht nördlich der landwirtschaftlichen Gebäude<br />
eine bestehende Ortsrandeingrünung vor. Diese ist auch weitgehend in Form einzelner<br />
Bäume sowie einer Streuobstwiese vorhanden. Mehr wird gar nicht verlangt. Eine Beeinträchtigung<br />
des landwirtschaftlichen Betriebes ist durch diese Darstellung nicht zu befürchten.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
29.2 Fl. Nrn. 806, 807 Gem. Rieden<br />
Durch (nicht genauer definierte) "Maßnahmen" werden Einschränkungen befürchtet.<br />
Beschluss:<br />
Die Grundstücke liegen südlich Bierdorf-Holzäcker am sog. Engenrieder Graben. Die Flächen<br />
sind weitgehend als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Darüber hinaus wurde<br />
das bachbegleitende Gehölz und das damit verbundene Biotop im FNP aufgenommen. Beeinträchtigungen<br />
der bisher schon landwirtschaftl. genutzten Flächen sind damit nicht verbunden.<br />
Es ist nicht klar, worauf der Antragsteller abzielt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
15
30. Diskussionspunkte seitens Verwaltung und PV<br />
30.1 Currypark, Zurücknahme "Wohnbaufläche" (W) auf "W durchgrünt" bzw. "Grünfläche"<br />
(Römerstr.)<br />
Beschluss:<br />
Auf Vorschlag der Planerin und der Verwaltung wird der derzeit im FNP-Entwurf als "W" dargestellte<br />
Bereich südöstlich des Curryparks herausgenommen. Die westlichen und nördlichen<br />
Flächen sind durch rechtsverbindliche Bebauungspläne überplant. Diese werden aufgrund<br />
ihrer Ortsrandlage von bisher "W" und der nur begrenzten Bebaubarkeit als "W durchgrünt"<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
II. <strong>Dießen</strong> mit St. Georgen<br />
31. K. H. u. F., Schreiben v. 11.04.2010, 09.07.2010<br />
Fl. Nr. 1710 Gem. <strong>Dießen</strong> (westl. Baumschulweg)<br />
Widerspruch gegen den Vorentwurf des FNP mit LP.<br />
Vorbescheid von 1993 auf Errichtung von 4 EFH oder 2 EFH + 2 DHH für die Kinder. Keinen<br />
förmlichen Bescheid erhalten. Einbeziehung des Grundstücks in BP <strong>Dießen</strong> I f mit Schreiben<br />
v. 21.10.1993 beantragt. Dies wurde von Gemeinde abgelehnt bzw. bis zur FNP-Änderung<br />
zurückgestellt. Im neuen FNP-Entwurf keine Berücksichtigung. Fl. Nr. 1710 weiterhin Fläche<br />
für Landwirtschaft. <strong>GR</strong>-Beschluss v. 29.11.1993: "…. Gleichwohl ist der <strong>GR</strong> bereit, den Antrag<br />
bei der weiteren Suche nach Wohnbauland in die Überlegungen mit einzubeziehen."<br />
Gespräche mit damaligem Bürgermeister stellten in Aussicht, dass dem Wunsch in irgendeiner<br />
Form entsprochen wird.<br />
Im guten Glauben auf die Aussagen der damaligen Gesprächspartner habe man keine weiteren<br />
Maßnahmen ergriffen.<br />
Beschluss:<br />
Weder im Bautenverzeichnis von 1993, in dem alle Bauanträge und Bauvoranfragen eingetragen<br />
werden, noch in den alten BP-Verfahrensunterlagen findet sich ein förmlicher Vorbescheidsantrag.<br />
Bei der Stellungnahme <strong>vom</strong> 21.10.1993 hängt lediglich eine Bebauungsskizze<br />
für 4 EFH bei (allenfalls als informelle Bauvoranfrage zu werten). Mit Beschluss <strong>vom</strong><br />
29.11.1993 hat sich der Marktgemeinderat mit dieser Stellungnahme befasst und unmissverständlich<br />
zum Ausdruck gebracht, dass sich Fl. Nr. 1710 aus immissionsrechtlichen Gründen<br />
wegen der Nähe zum Gewerbegebiet nicht als Wohnbauland eignet. Seitens der Gemeinde<br />
wurde lediglich darauf verwiesen, dass die Ortsplanungsstelle mit Untersuchungen bzgl. geeigneter<br />
Wohnbauflächen beauftragt wird und dass bei diesen Überlegungen auch "diese<br />
Flächen" mit einbezogen werden.<br />
Nachdem das BP-Verfahren für das damalige Einkaufszentrum inzwischen eingestellt und<br />
eine Baulandausweisung in diesem Bereich nicht mehr weiter verfolgt wird, wäre es als städtebauliche<br />
Fehlentwicklung anzusehen, Fl. Nr. 1710 im neuen FNP als Baulandfläche auszuweisen.<br />
Die damaligen Argumente der Antragsteller bzgl. einer Lückenschließung der Bebauung<br />
zwischen Landsberger Str. und Baumschulweg greift inzwischen nicht mehr.<br />
Im Rahmen des Workshops des <strong>GR</strong> am 28.03.2009 zur FNP-Überarbeitung wurde die Sondergebietsfläche<br />
zwischen Landsberger Str. und Baumschulweg bewusst in "Grünfläche"<br />
geändert, um die Freihaltung dieses für das Ortsbild wertvollen Grünzuges (in direkter Nachbarschaft<br />
zum LSG Ammersee-West) zu dokumentieren. Eine weitere bauliche Entwicklung<br />
in diesem Bereich westlich des Baumschulweges wird abgelehnt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
16
32. S. GmbH & Co. KG, Schreiben v. 13.04.2010<br />
Fl. Nr. 310 Gem. St. Georgen, Rotter Str. 38<br />
Antrag: Ausweisung der als Lagerfläche genutzten Fläche als Mischgebiet nicht als Grünfläche.<br />
Beschluss:<br />
Planerisches Ziel ist es, westlich entlang der Grünhütlstraße einen durchlaufenden Grünstreifen,<br />
der sich auch nach Norden fortsetzt, auszuweisen. Dieser Streifen soll auch von baulichen<br />
Anlagen freigehalten werden. Ein Lagerplatz ist ggfs. auch in der Grünfläche möglich.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
33. R. A. u. M., Schreiben v. 06.04.2010<br />
Fl. Nr. 1458 Gem. St. Georgen<br />
liegt im Wasserschutzgebiet des ZV zur Wasserversorgung Ammersee-West.<br />
33.1 Fl. Nr. 1435 Gem. St. Georgen<br />
liegt im Wasserschutzgebiet der Gemeinde Raisting.<br />
Befürchtung der Einschränkung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung.<br />
Beschluss:<br />
Die Wasserschutzgebiete werden nur nachrichtlich in den FNP aufgenommen. Die Festsetzung<br />
erfolgt über eigene Verordnungen. Die Befürchtungen hinsichtlich der Bewirtschaftung<br />
sind mit dem jeweils betroffenen Wasserversorger bzw. dem LRA Landsberg, Sachgebiet<br />
Wasserrecht, abzuklären.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
34. R. R., Schreiben 09.04.2010<br />
Fl. Nr. 762, 763 Gem. St. Georgen ("Melck")<br />
Frau Gdr. Scharr abwesend.<br />
Einwendungen gegen die Ausweisung als "Fläche mit besond. ökolog. u. gestalter. Funktion",<br />
da Beeinträchtigungen bis zum Verbot der Bewirtschaftung befürchtet werden.<br />
Beschluss:<br />
Die FNP-Signatur für "Flächen mit besonderer ökologischer u. gestalterischer Funktion" wurde<br />
insbesondere für als Biotop kartierte Feucht- und Nasswiesen in der landwirtschaftlichen<br />
Flur benutzt. Die Signatur weist zum Einen darauf hin, dass diese Flächen als Biotope für<br />
den Schutz der Artenvielfalt von Bedeutung sind. Zum Anderen wird hierdurch auf die große<br />
Verantwortung der Landwirtschaft für diese Flächen hingewiesen, da durch eine schonende,<br />
fachlich angemessene Bewirtschaftung der Fortbestand dieser typischen Streuwiesen gesichert<br />
werden kann.<br />
Für die Pflege von Biotopen durch die Landwirtschaft sind Förderungen aus dem Agrarumweltprogramm<br />
vorgesehen, welche die Landwirte dafür entschädigen, dass die Streuwiesenpflege<br />
heute wirtschaftlich nicht mehr rentabel ist.<br />
Eine gewisse Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung ist somit durchaus gegeben<br />
(schon jetzt), jedoch keine völlige Aufgabe der Bewirtschaftung.<br />
(Abstimmung: 23:0 Stimmen)<br />
34.1 Fl. Nr. 1774, 1775, 1788, 1789, 1796, 1807 Gem. <strong>Dießen</strong><br />
17
(östl. Wildmoosweg, südl. Landsberger Str.)<br />
In diesem Bereich zwei Biotope eingetragen; Befürchtung von Einschränkungen, Flächenverlust.<br />
Beschluss:<br />
Die Biotope werden <strong>vom</strong> Landesamt für Umweltschutz ausgewiesen. Im FNP erfolgt nur die<br />
rechtlich geforderte nachrichtliche Übernahme der Biotope.<br />
(Abstimmung: 23:0 Stimmen)<br />
34.2 Fl. Nrn. 315, 316, 286 Gem. St. Georgen (an der Grünhütlstr.)<br />
Umwidmung Grünfläche in Dorf- bzw. Mischgebiet<br />
Beschluss:<br />
Diese Flächen gehören zu dem innerörtlichen Grünzug der von Westen bis zum Klostergelände<br />
und dann bis zum Schackypark reicht. Im Westen grenzt das BP-Gebiet "Am Kirchsteig"<br />
mit den Freiflächen um den Metzgerweiher an.<br />
Ein wesentliches Ziel der Planung ist es, ein durchgängiges Netz von Grünflächen zwischen<br />
Kloster und Metzgerweiher zu sichern und damit St. Georgen <strong>vom</strong> Siedlungsgebiet an der<br />
Rotter Straße abzugrenzen. Diese Freiflächen sind von besonderer Bedeutung für das Orts-<br />
und Landschaftsbild und leisten einen hohen Beitrag zur Siedlungs- und Freiflächengliederung.<br />
Das Landschaftsbild wird geprägt durch das großräumige Trenngrün zwischen der Bebauung<br />
längs der Rotter Straße sowie dem Klosterbereich und dem engeren Ortsgebiet St.<br />
Georgens mit dem Metzgerweiher einschl. den angrenzenden Freiflächen westlich der Johann-Michael-Fischer-Straße<br />
und der nördlich davon gelegenen Tuffstein-Hangkante.<br />
Die Grünfläche wird beibehalten.<br />
(Abstimmung: 23:0 Stimmen)<br />
34.3 Fl. Nrn. 1130, 1131 Gem. St. Georgen (südl. Leonhardistr.)<br />
Ausweisung als MD bzw. MI<br />
Beschluss:<br />
Die betr. Flächen liegen fast vollständig im LSG Ammersee-West und haben keinen baulichen<br />
Zusammenhang zur bestehenden Bebauung an der Leonhardistraße. Aus diesem<br />
Grund wird die vorgesehene Ausweisung als Fläche für die Landwirtschaft beibehalten.<br />
(Abstimmung: 23:0 Stimmen)<br />
35. N. V., K. u. C., Schreiben v. 08.04.2010<br />
Fl. Nr. 319 Gem. St. Georgen (Leutzenseeweg/Metzgerweiher)<br />
Frau Gdr. Scharr wieder anwesend.<br />
Ausweisung als Mischgebiet<br />
Beschluss:<br />
Das Grundstück liegt südwestlich des Metzgerweihers und ist im FNP-Vorentwurf als Grünfläche<br />
ausgewiesen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter Ziff. 34.2 verwiesen.<br />
Darüber hinaus liegt dieses Grundstück im rechtsverbindlichen BP <strong>Dießen</strong> II k - Am Kirchsteig,<br />
der für die Flächen um den Metzgerweiher landwirtschaftliche Nutzfläche mit besonderer<br />
Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild festsetzt.<br />
18
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
36. M. S. u. M., Schreiben v. 29.03.2010<br />
Fl. Nrn. 933, 167/3 Gem. St. Georgen (südl. Waffenschmiedweg, am Wasenmeisterbach)<br />
Ausweisung als Wohnbauland<br />
Beschluss:<br />
Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des rechtsverbindl. BP <strong>Dießen</strong> II h - Wasenmeisterbach,<br />
der für diese keinerlei Baurecht vorsieht, u. a. aufgrund der Hanglage sowie der<br />
Nähe zum Wasenmeisterbach (Gewässer III. Ordnung). Im rechtswirksamen FNP ist für diesen<br />
Bereich ebenso Grünfläche vorgesehen. Die Beibehaltung dieser Festlegungen wird<br />
bekräftigt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
37. L. J., Schreiben v. 06.04.2010, für Erbengemeinschaft L.<br />
Fl. Nr. 971, 972 Gem. St. Georgen (Wengen/Stocketfeld)<br />
Ausweisung als Wohnbaufläche<br />
Beschluss:<br />
Inzwischen wurde im Rahmen eines Vorbescheidsantrags in Abstimmung mit dem LRA geklärt,<br />
dass zumindest Fl. Nr. 972 und eine östl. Teilfläche von Fl. Nr. 971 als unbeplanter<br />
Innenbereich gem. § 34 BauGB beurteilt wird (Beschluss BUA 30.05.2011). Die westliche<br />
Bauflucht verläuft in etwa auf Höhe der Westfassade von Gebäude Wengen 14, Fl. Nr. 926<br />
Gem. St. Georgen. Der Vorbescheid wurde am 12.07.2011 genehmigt.<br />
Die nördlich und östlich angrenzenden Gebäude sind landwirtschaftlich genutzt. Der Ortsbereich<br />
von Wengen endet derzeit mit der einzeiligen Bebauung westlich der Ortsstraße Wengen<br />
auf der Höhe von Fl. Nr. 927 Gem. St. Georgen (Wengen 16). Die MD-Ausweisung wird<br />
entsprechend angepasst.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
38. D. K., Schreiben v. 12.04.2010<br />
Fl. Nr. 934/2 Gem. St. Georgen (südl. Waffenschmiedweg, am Wasenmeisterbach)<br />
Hochwasserkonzept St. Georgen wird als unverantwortlich dargestellt. Das Hochwasser<br />
würde in den bebauten, bewohnten Bereich hineingelassen. Fl. Nrn. 934/2, 934 u. 934/3 unnötig<br />
bzw. mutwillig als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen.<br />
Beschluss:<br />
Die genannten Grundstücke waren nicht Gegenstand der durchgeführten Hochwasserfreilegungsmaßnahmen<br />
in St. Georgen. Fl. Nr. 934/2 Gem. St. Georgen liegt im Geltungsbereich<br />
des seit 07.10.1993 rechtsverbindl. BP <strong>Dießen</strong> II h - Wasenmeisterbach. Aufgrund der Lage<br />
in einer Senke und dem in diesem Bereich liegenden Wasenmeisterbach wird in diesem Bereich<br />
keine Bebauung zugelassen.<br />
Die Ausführungen des H. D. beziehen sich letztlich nicht auf den FNP-Vorentwurf.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
39. Kongregation der Barmherzigen Schwestern, Schreiben d. RA v. 01.04.2010<br />
Fl. Nrn. 548/7 Gem. <strong>Dießen</strong> (Schackypark)<br />
19
Vorsorgliche Einwände gegen die Festlegung des gesamten Schackyparks als Denkmal.<br />
Beschluss:<br />
Sämtliche Denkmäler werden nur nachrichtlich in den FNP aufgenommen. Die Kongregation<br />
wird diesbzgl. an das Landesamt für Denkmalpflege verwiesen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
39.1 Fl. Nr. 501 Gem. <strong>Dießen</strong> (4.842 qm; östl. Propst-Herkulan-Karg-Str.)<br />
Ausweisung von Wohnbaufläche<br />
Beschluss:<br />
Das unbebaute Grundstück ist sowohl im rechtswirksamen FNP als auch im Vorentwurf als<br />
Grünfläche ausgewiesen. Das Grundstück liegt, wie auch die direkt angrenzenden<br />
Grundstücke im Außenbereich gem. § 35 BauGB (kein innenliegender Außenbereich; bis<br />
zum Tiefenbach ca. 3 ha große Fläche). Es handelt sich um parkartige Grundstücke, in denen<br />
jeweils max. 1 Gebäude steht. Fl. Nr. 501 nimmt in keiner Weise am Bebauungszusammenhang<br />
teil. Eine Verfestigung der Bebauung in dieser städtebaulich und landschaftsplanerisch<br />
sensiblen Lage ist nicht wünschenswert. Der Antrag wird deshalb abgelehnt.<br />
Bei der als Bezugsfall angeführten Fl. Nr. 190 Gem. St. Georgen (ca. 0,91 ha; Ecke Prälaten-/St.-Georg-Str.)<br />
handelt es sich um einen innenliegenden Außenbereich, der von allen<br />
Seiten von dichter Bebauung umgeben ist, im Zentrum von St. Georgen. Die Situation ist<br />
nicht vergleichbar.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
40. S. A., Schreiben v. 18.03.2010, 02.02. u. 04.10.2009 (gleichlautend)<br />
Ausweisung Bebauung im Oberen Albaner Weg als Wohnbaufläche<br />
Beschluss:<br />
Im Oberen Albaner Weg ist derzeit nur der nördliche Teil als WA bzw. Wohnbaufläche ausgewiesen,<br />
der südliche Bereich, zur Bahnhofstraße hin, als Mischgebiet. Dem Antrag wird<br />
nur dahingehend entsprochen, dass beidseits des Oberen Albaner Wegs Wohnbaufläche<br />
ausgewiesen wird, mit Ausnahme des Bereichs an der Bahnhofstraße.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
41. Fam. B., Schreiben RA v. 08.04.2010<br />
Fl. Nrn. 1620, 1621, 1622 Gem. St. Georgen, 1628 Gem. <strong>Dießen</strong> (Hofmark 27)<br />
Ausweisung Nordteil von Fl. Nr. 1628 Gem. <strong>Dießen</strong> als Wohnbauland (auf Begründung des<br />
Normenkontrollantrags <strong>vom</strong> 29.09.2008 Ziff. 2d wird verwiesen).<br />
Beschluss:<br />
Mit Urteil des VGH München <strong>vom</strong> 25.03.2011 wurde der BP <strong>Dießen</strong> I l - Hofmark für unwirksam<br />
erklärt. Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass im Vorfeld ein zu großer Bereich als<br />
Innenbereich angesehen wurde, der dem (innenliegenden) Außenbereich zuzuordnen ist.<br />
Eine Ausweisung von Wohnbauland wird aus städtebaulichen Gründen abgelehnt.<br />
Der große zusammenhängende innerörtliche Grünbereich beidseits der Frontorstraße (Fl.<br />
Nrn. 1628 u. 1625 Gem. <strong>Dießen</strong>) beinhaltet die letzten großen Wiesenflächen in ortskernnaher<br />
Lage, mit Blick nach Osten auf den Ammersee, das Ostufer des Ammersees und auf das<br />
Kloster Andechs, in südlicher Richtung auf die Silhouette des ehem. Ortsrandes mit dem<br />
Marienmünster und dem Taubenturm. Die Wiesen bilden die Zäsur zwischen historischem<br />
20
Ort und den Neubaugebieten. In der Abfolge Wohnhaus/Wirtschaftshof/Obstwiese/Grünland<br />
des Anwesens Hofmark 27 ist ein gutes Beispiel eines ländlichen Ortsrandes erhalten.<br />
Dem Bereich kommen aufgrund der Lage zwischen historischem Ortskern im Süden, Schulgebiet<br />
im Westen und Neubaugebieten im Norden bzw. Osten besondere räumliche Verflechtungsfunktionen<br />
zu. Im Besonderen geht es hier um die sichere Fortsetzung der bestehenden<br />
Schulwegverbindung <strong>vom</strong> Ortskern zur Grund- und Mittelschule. Der von-Schorn-<br />
Weg endet derzeit an der viel befahrenen Staatsstraße (Hofmark).<br />
Die Freiflächen dienen mit ihren Vegetationsbeständen (z. B. Streuobstwiesen, alte Eichen)<br />
einerseits dem Ausgleich der Grünflächendefizite im Ortskern und andererseits der Herausbildung<br />
räumlich wirksamer Grünflächenvernetzung zwischen Schule und Ortskern bzw. zwischen<br />
Neubaugebieten und Ortskern.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
41.1 Erweiterung der Mischgebietsfläche im südlichen Bereich bis auf Höhe Einmündung<br />
Buzalle/Bannzeile<br />
Beschluss:<br />
Die FNP-Darstellung entspricht den Festsetzungen des zum damaligen Zeitpunkt noch<br />
rechtsverbindl. BP <strong>Dießen</strong> I l - Hofmark. Die MI-Fläche geht bis an die Buzallee heran. Eine<br />
weitere Ausweitung nach Norden war nie vorgesehen. Aufgrund des VGH-Urteils wird die<br />
MI-Fläche auf den bebauten Bereich der Hofstelle reduziert. Dies gilt ebenso für den angrenzenden<br />
Bereich östlich der Frontorstraße. Aufgrund der noch bestehenden landwirtschaftlichen<br />
Nutzung wird anstelle von MI MD ausgewiesen (s. Ziff. D. 18.1.3.).<br />
Im Übrigen wird auf die vorstehenden Ausführungen unter Ziff. 41 verwiesen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
41.2 Ausweisung von Wohnbaufläche entlang der Buzallee<br />
Beschluss:<br />
Der zusammenhängende Grünzug soll erhalten bleiben. Aufgrund der Böschung östlich der<br />
Buzallee (vor allem im nördlichen Bereich) ist die Erschließung einer einzeiligen Bebauung<br />
problematisch. Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter Ziff. 41 verwiesen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
42. H. H., Schreiben v. 05.04.2010<br />
Fl. Nr. 1650 Gem. <strong>Dießen</strong>, Bannzeile 48<br />
Im Westen des Grundstücks irrtümlich Fuß- und Radweg dargestellt.<br />
Beschluss:<br />
Der im FNP-Entwurf dargestellte Weg ist in der Örtlichkeit nicht vorhanden. Er durchschneidet<br />
zahlreiche Privatgrundstücke. Es handelt sich letztlich um einen Übertragungsfehler bei<br />
den Daten der Fuß- und Radwege. Die Darstellung wird von den betroffenen Grundstückseigentümern<br />
nicht akzeptiert. Ein solcher Weg ist hier seitens der Gemeinde auch nicht geplant.<br />
Der FNP-Entwurf wird entsprechend korrigiert.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
42.1 nördl. Grundstücksteil als Grünfläche ausgewiesen; Widerspruch zum rechtsverbindl.<br />
BP sowie den erteilten Baugenehmigungen.<br />
Beschluss:<br />
21
Der Fehler wird entsprechend dem rechtsverbindl. BP <strong>Dießen</strong> I a - Nord, Bereich C 2 berichtigt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
42.2 in der nordwestlichen Ecke Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen<br />
Beschluss:<br />
Die Fläche wird in Grünfläche geändert.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
43. D. G., Bannzeile 24b, Schreiben v. 06.04.2010<br />
Einspruch gegen geplanten Fuß- und Radweg westlich der Bannzeile.<br />
Beschluss:<br />
Auf die Ausführungen unter Ziff. 42 wird verwiesen. Der FNP-Entwurf wird korrigiert.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
44. I. C. F. W., Schreiben v. 31.05.2010<br />
Fl. Nr. 1657 Gem. <strong>Dießen</strong>, Bannzeile 34<br />
Einwände gegen geplanten Fuß- und Radweg westlich der Bannzeile.<br />
Beschluss:<br />
Auf die Ausführungen unter Ziff. 42 wird verwiesen. Der FNP-Entwurf wird korrigiert.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
45. K. A., Schreiben v. 21.06.2010<br />
Bannzeile 32c, Fl. Nr. 1654/7 Gem. <strong>Dießen</strong><br />
Einwendungen gegen geplanten Fuß- und Radweg westl. der Bannzeile.<br />
Ernsthaftigkeit des FNP-Entwurfs wird in Frage gestellt; "Hauptstraße im Norden" soll verlegt<br />
werden; früher im alten FNP enthaltene Umgehungsstraße entfallen.<br />
Beschluss:<br />
Bzgl. des Fuß- und Radweges westl. der Bannzeile wird auf die Ausführungen unter Ziff. 42<br />
wird verwiesen. Der FNP-Entwurf wird korrigiert.<br />
Mit der "Hauptstraße im Norden" ist vermutlich die von Riederau nach <strong>Dießen</strong> führende<br />
Staatsstraße gemeint. Entlang dieser Trasse verläuft die rot dargestellte Signatur der vermuteten<br />
historischen Römerstraße. Es handelt sich hierbei lediglich um die Darstellung eines<br />
Bodendenkmals und keine neue Straßentrasse. Die im alten FNP enthaltene Umgehungstrasse<br />
wurde nicht mehr übernommen, da sie letztlich auch nicht die gewünschte verkehrliche<br />
Entlastung für den Ortskern bringen würde, was mehrere Untersuchungen ergeben haben.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
46. K. H. u. M., Schreiben v. 05.04.2010<br />
Fl. Nr. 1656 Gem. <strong>Dießen</strong>, Bannzeile 24a<br />
Einwände gegen geplanten Fuß- und Radweg westlich der Bannzeile.<br />
22
Beschluss:<br />
Auf die Ausführungen unter Ziff. 42 wird verwiesen. Der FNP-Entwurf wird korrigiert.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
47. L. M. u. K. A., Schreiben v. 02.06.2010<br />
Fl. Nr. 1654/13 Gem. <strong>Dießen</strong>, Bannzeile 36a<br />
Einwände gegen geplanten Fuß- und Radweg westlich der Bannzeile.<br />
Beschluss:<br />
Auf die Ausführungen unter Ziff. 42 wird verwiesen. Der FNP-Entwurf wird korrigiert.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
48. K. L., Schreiben v. 06.04.2010<br />
Fl. Nr. 1670 Gem. <strong>Dießen</strong>, Bannzeile 22<br />
Einwände gegen geplanten Fuß- und Radweg westlich der Bannzeile.<br />
Leit- und Schutzpflanzung mitten durch Grundstück; Baumbestand betroffen.<br />
Beschluss:<br />
Bzgl. des Fuß- und Radweges wird auf die Ausführungen unter Ziff. 42 wird verwiesen. Der<br />
FNP-Entwurf wird korrigiert.<br />
Die Ortsrandeingrünung ist aus Sicht der Landschaftsplanung notwendig, da sie Bestandteil<br />
einer sehr wichtigen Blickbeziehung ist. Die erste Ortsansicht auf der Landsberger Straße,<br />
von Dettenhofen kommend, wird von den exponierten Gebäuden an der Bannzeile geprägt.<br />
Eine Begrünung, z. B. durch lockeren Obstbaumbestand o. ä., könnte den Eindruck mildern.<br />
Die Eingrünung soll jedoch nicht mitten durch die Baugrundstücke, sondern entlang der<br />
Hangkante verlaufen. Die Signatur wird entsprechend korrigiert.<br />
Durch eine lockere Baumpflanzung werden die Grundstücke auch nicht in der befürchteten<br />
Form abgetrennt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
49. Fam. O., Schreiben v. 22.03.2010<br />
Fl. Nrn. 1671/6, 1671/7 u. 1671/8, 1671 Gem. <strong>Dießen</strong>, Bannzeile<br />
Einspruch gegen Schutz- und Leitpflanzung durch die Grundstücke an der Bannzeile sowie<br />
am Baumschulweg (Fl. Nr. 1671).<br />
Bepflanzung auf Ostseite Baumschule Wörlein im Hinblick auf geplante Verkaufs- und Ausstellungshalle<br />
sinnvoller.<br />
Einwände gegen geplanten Fuß- und Radweg westlich der Bannzeile.<br />
Beschluss:<br />
Bzgl. der Schutz- und Leitpflanzung westl. der Bannzeile wird auf die Ausführungen unter<br />
Ziff. 48 verwiesen.<br />
Die Schutz- und Leitpflanzung entlang des Baumschulweges ist in Teilbereichen bereits<br />
mehr oder weniger Bestand. Es handelt sich dabei um keinen undurchdringlichen Grüngürtel<br />
sondern um eine Ortsrandeingrünung mit aufgelockertem Baum- und Strauchbestand. Das<br />
Planzeichen sieht nur so bandartig aus. Die Erschließung (Zufahrt) der angrenzenden<br />
Grundstücke ist natürlich trotzdem gegeben.<br />
Bgzl. des Fuß- und Radweges westlich der Bannzeile wird auf die Ausführungen unter Ziff.<br />
42 wird verwiesen. Der FNP-Entwurf wird korrigiert.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
23
50. P. F., e-mail v. 21.05.2010<br />
Bannzeile 42, Fl. Nr. 1654/6 Gem. <strong>Dießen</strong><br />
Einwände gegen geplanten Fuß- und Radweg westlich der Bannzeile.<br />
Beschluss:<br />
Auf die Ausführungen unter Ziff. 42 wird verwiesen. Der FNP-Entwurf wird korrigiert.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
51. G. V. u. R. H., e-mail v. 24.05.2010<br />
Fl. Nrn. 1654/10 u. 1654/11 Gem. <strong>Dießen</strong>, Bannzeile<br />
Einwände gegen geplanten Fuß- und Radweg westlich der Bannzeile.<br />
Beschluss:<br />
Auf die Ausführungen unter Ziff. 42 wird verwiesen. Der FNP-Entwurf wird korrigiert.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
52. K. P. jun., Schreiben v. 12.04.2010<br />
Fl. Nr. 62, 62/1, 63/2 Gem. <strong>Dießen</strong>, Herrenstr. 23<br />
Ausweisung aller Flächen als Mischgebiet wie bisher im rechtswirksamen FNP<br />
Beschluss:<br />
Die rückwärtigen Gärten der historischen Bebauung nördlich der Herrenstraße wurden im<br />
FNP-Vorentwurf entsprechend dem Bestand als Grünfläche ausgewiesen. Anlässlich des<br />
Gerichtsurteils des VG München <strong>vom</strong> 20.05.2010 (Anwesen Herrenstr. 11, Fl. Nr. 52 Gem.<br />
<strong>Dießen</strong>) wurde bestätigt, dass es sich bei den hinterliegenden Bereichen um sog. innenliegenden<br />
Außenbereich handelt. Das VG schloss sich der Begründung des Ablehnungsbescheides<br />
des LRA Landsberg an. An der Darstellung wird somit festgehalten.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
53. H. W., Schreiben v. 10.04.2010<br />
Fl. Nr. 31 Gem. <strong>Dießen</strong>, Prinz-Ludwig-Str. 12<br />
Ausweisung der gesamten Fläche als Mischgebiet (östl. Teilfl. jetzt Grünfläche)<br />
Beschluss:<br />
Der betr. Grünbereich auf Fl. Nr. 31 gehört zu der zusammenhängenden Grünfläche im<br />
rückwärtigen Bereich der nördlichen Herrenstraße. An der Darstellung wird daher festgehalten.<br />
Siehe auch Ausführungen unter Ziff. 52.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
54. H. GmbH, Schreiben v. 29.03.2010<br />
Fl. Nrn. 642/6, 642/8, 642, 635 Gem. <strong>Dießen</strong> (Ecke Weilheimer/Vogelherdstr.)<br />
Ausweisung der Flächen als Sondergebiet für gewerbliche Nutzung<br />
Beschluss:<br />
Die Flächen liegen im Außenbereich gem. § 35 BauGB und sind sowohl im rechtsverbindl.<br />
FNP als auch im Vorentwurf als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Zudem vermutet<br />
24
das LfD in diesem Bereich den Verlauf der alten Römerstraße. Eine Ausweisung als Sondergebiet<br />
ist rechtlich nicht möglich. Darüber hinaus liegen die Flächen ohne jeglichen baulichen<br />
Zusammenhang zum Hauptort im Außenbereich. Eine Splitterausweisung, z. B. als Gewerbegebiet,<br />
ist mangels der Anbindung an den Hauptort nicht denkbar.<br />
Eine angemessene Erweiterung eines zulässiger Weise errichteten Gewerbebetriebes ist<br />
unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB möglich (unabhängig von den<br />
Darstellungen im FNP).<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
55. P. A. u. K. O. (Erbengem.), Schreiben eingeg. 29.03.2010<br />
Fl. Nrn. 1263, 1269, 1280, 1285, 1289, 1290, 1291, 1292 Gem. <strong>Dießen</strong> (äußere<br />
Krautgärten zw. Maria-Hilf-Str. u. Bahnlinie)<br />
Ausweisung als Wohnbaufläche auf den aufgeführten Grundstücken<br />
Beschluss:<br />
Im rechtswirksamen FNP war dieser Bereich noch als WA dargestellt. Die Flächen liegen<br />
jedoch dem Außenbereich gem. § 35 BauGB. Eine bauliche Entwicklung in diesem Bereich<br />
wurde schon in der Vergangenheit seitens der Gemeinde immer wieder abgelehnt. Die<br />
Grundstücke sind aufgrund ihrer Größe, ihres Zuschnitts sowie unzureichender Erschließung<br />
nicht oder nur schwer bebaubar. Eine bauliche Entwicklung in diesem Bereich wird als städtebauliche<br />
Fehlentwicklung angesehen. Die Ausweisung als Wohnbaufläche wird daher abgelehnt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
55.1 Fl. Nr. 1392/2 Gem. <strong>Dießen</strong> (Fischermartlstr.)<br />
Beschluss:<br />
Grundstück bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen sowie innerhalb des Geltungsbereichs<br />
der Ortsabrundungssatzung östl. Fischermartlstraße. Für sich alleine ist das Grundstück jedoch<br />
aufgrund des Zuschnitts nicht bebaubar.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
55.2 Fl. Nrn. 1238, 1239, 1412 Gem. <strong>Dießen</strong> (Jägerallee)<br />
Beschluss:<br />
Alle drei Grundstücke liegen im LSG Ammersee-West sowie größtenteils im NSG. Sie sind<br />
vollständig dem Außenbereich zuzuordnen und nicht bebaubar. Eine Ausweisung als Wohnbaufläche<br />
wird abgelehnt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
56. U. H., Schreiben v. 16.09.2010<br />
Fl. Nrn. 1558, 1559 Gem. <strong>Dießen</strong> (östl. Lachener Str.)<br />
Beibehaltung der MI-Ausweisung im FNP<br />
Beschluss:<br />
Die Grundstücke Fl. Nrn. 1558 und 1559 Gem. <strong>Dießen</strong> sind bauplanungsrechtlich dem Außenbereich<br />
gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Der <strong>Flächennutzungsplan</strong> schafft kein Baurecht<br />
und er entzieht es auch nicht. Auch der Erschließungszustand des Grundstücks ist hierbei<br />
nicht maßgeblich.<br />
25
Der Marktgemeinderat hat im Rahmen seiner Beratungen zum neuen <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />
festgelegt, dass nur sehr restriktiv neue mögliche bauliche Entwicklungsflächen (über den<br />
Ortsrand hinaus) im <strong>Flächennutzungsplan</strong> dargestellt werden sollen. Die Gemeinde soll sich<br />
nur moderat baulich weiterentwickeln. In erster Linie sollen die noch zahlreich vorhandenen<br />
unbebauten Innenbereichsflächen für eine Verdichtung ausgeschöpft werden, bevor wertvolle<br />
Außenbereichsflächen versiegelt werden. Es bleibt daher bei der Ausweisung als Grünfläche.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
57. W. A. u. A., Schreiben v. 09.01.2011<br />
Fl. Nr. 681 Gem. St. Georgen (Nähe Burgwaldstr.)<br />
Antrag auf Baulandausweisung<br />
Beschluss:<br />
Fl. Nr. 681 Gem. St. Georgen liegt zum Einen (mitten) im Landschaftsschutzgebiet Ammersee-West<br />
und grenzt zum Anderen an den geschützten Streuwiesenkomplex "Burgwiesen"<br />
an. Keinerlei Anbindung an den bestehenden Ortsrand. Eine Ausweisung von Bauland in<br />
diesem Bereich ist indiskutabel.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
58. L. J., Schreiben v. 07.04.2010<br />
Fl. Nrn. 1339 u. 1339/2 Gem. St. Georgen<br />
Biotop eingezeichnet; derzeit 3-schnittige Wiese, wichtige Futtergrundlage, nur 1,5 km von<br />
Hofstelle entfernt, uneingeschränkte Nutzung für ordnungsgemäße Bewirtschaftung notwendig.<br />
Beschluss:<br />
Die kartierten Biotope sind im FNP nachrichtlich zu übernehmen. Die Festlegung erfolgt<br />
durch das LfU. Die Gemeinde hat hier keine Entscheidungskompetenz.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
58.1 Fl. Nrn. 1488, 1489, 1466, 1467, 1468, 1492, 1465, 1479 Gem. St. Georgen<br />
Wasserschutzgebiet (WSG) ausgewiesen; seiner Auffassung nach dort kein WSG; massive<br />
Bewirtschaftungserschwernisse durch WSG, ohne hinreichende Prüfung abzulehnen; Flächen<br />
werden uneingeschränkt benötigt.<br />
Beschluss:<br />
Mit Ausnahme von Fl. Nr. 1468 liegen alle genannten Grundstücke im Wasserschutzgebiet<br />
(WSG) der öff. Wasserversorgung des Wasserzweckverbandes Ammersee-West, Schondorf.<br />
Die WSG-Grenzen sind im FNP nachrichtlich dargestellt. Fl. Nr. 1468 ist davon nicht betroffen.<br />
Der FNP schafft jedoch kein neues WSG. Die WSG-Verordnung gibt es schon seit 1970.<br />
Evtl. Entschädigungsfragen sind mit dem Wasserversorger zu klären.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
58.2 Fl. Nrn. 1147 Gem. St. Georgen<br />
300 m langer Schutzstreifen Gewässerschutzstreifen; entlang der Gewässer ca. 10 m breiter<br />
Streifen mit extensiver Nutzung vorgesehen. Massiver, nicht auszugleichender Flächenverlust,<br />
Gefährdung des landwirtschaftl. Betriebs.<br />
26
Beschluss:<br />
Das Grundstück liegt am Kalkofenbach im Bereich des Regenrückhaltebeckens am Seehof.<br />
Die Gewässerschutzstreifen werden aus dem FNP-Entwurf herausgenommen. Siehe Ausführungen<br />
zu Buchst. B.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
58.2.1 Fl. Nrn. 751, 749, 1309 Gem. St. Georgen<br />
teilweise Grünland, Graben mitten durch Grundstücke<br />
Fl. Nr. 1314 Gem. St. Georgen<br />
4 ha große 3-schnittige Wiese<br />
Beschluss:<br />
Die Grundstücke werden durch einen namenlosen Graben nördl. des vorderen Krebsbaches<br />
durchzogen. Fl. Nr. 751 (14.310 qm) wird lt. Lageplan letztlich nicht tangiert. Fl. Nr. 1309<br />
(23.530 qm) besteht zu ca. 73 % aus Waldfläche und ist nur im südöstlichen, bewaldeten<br />
Teilbereich betroffen. Auf Fl. Nr. 749 (12.710 qm) scheint der Graben (lt. Luftbild) verrohrt zu<br />
sein, so dass sich der Gewässerschutzstreifen in diesem Bereich erübrigt und die Belange<br />
des landwirtschaftlichen Betriebes nicht beeinträchtigt werden.<br />
Fl. Nr. 1314 liegt weiter westlich und ist <strong>vom</strong> selben Graben betroffen. Lt. Luftbild scheint er<br />
jedoch auch hier verrohrt zu sein, so dass sich ein Gewässerschutzstreifen erübrigt.<br />
Darüberhinaus wird auf die Ausführungen unter Buchst. B. verwiesen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
58.2.2 Fl. Nrn. 1027, 1028, 1029, 1030, 1032 Gem. St. Georgen<br />
Feldstück mit ca. 3 ha, 3-schnittige Wiese, Graben läuft durch diese Wiese<br />
Beschluss:<br />
Die Grundstücke liegen am Forellenbach. Dieser fließt jedoch nicht mitten durch die<br />
Grundstücke sondern entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze (siehe Ziff. 65).<br />
Bzgl. des Gewässerschutzstreifens wird auf die Ausführungen unter Buchst. B. verwiesen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
59. Reit- und Fahrverein Ammersee e. V., Stellungnahme zur Niederschrift am<br />
22.03.2010:<br />
Geplanter Landschaftsbestandteil im Bereich der Pacht- und Nutzflächen des Reit- und<br />
Fahrvereins (bei Schackypark). Einschränkungen werden befürchtet.<br />
Beschluss:<br />
Der geplante Landschaftsbestandteil (die historische Gartenanlage) liegt südlich und westlich<br />
der Villa Diana und tangiert die Pacht- und Nutzflächen des Reit- und Fahrvereins nur zum<br />
Teil. Darüber hinaus liegt der gesamte Bereich ohnehin im LSG Ammersee-West. Ein Nutzungskonflikt<br />
wird hier jedoch nicht gesehen. Eine zusätzliche bauliche Nutzung wäre rechtlich<br />
ohnehin nicht möglich.<br />
Die Ausweisung im FNP-Entwurf wird beibehalten.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
27
60. B. U., Schreiben v. 26.03.2010<br />
Fl. Nr. 465/1 Gem. St. Georgen, Schatzbergstr. 43<br />
Geplante Schutz- und Leitpflanzung in Form einer Fichtenhecke bereits vorhanden.<br />
Pflanzung sollte an nördl. Grundstücksgrenze enden, da angrenzender landwirtschaftl. Betrieb<br />
hierdurch optisch "zerrissen" würde.<br />
Beschluss:<br />
Die Schutzpflanzung wird gekürzt und entsprechend dem Verlauf der LSG-Grenze angepasst.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
61. D. C., Schreiben v. 07.04.2010<br />
Fl. Nrn. 1478, 1478/1, 1478/2, -/3, -/4 Gem. St. Georgen (Tannenwiesen)<br />
Waldfläche entspricht nicht Bestand. Vergrößerung der Waldfläche würde zu Lasten notwendiger<br />
landwirtschaftl. Nutzfläche gehen.<br />
Beschluss:<br />
Waldflächen im FNP-Entwurf stimmen mehr oder weniger mit Luftbild von 2009 überein. Die<br />
Abweichung muss letztlich vor Ort überprüft werden. FNP nicht parzellenscharf abgegrenzt.<br />
Keine "Waldausdehnung" aus gemeindlicher Sicht geplant. Keine Einschränkung der bisherigen<br />
landwirtschaftlichen Nutzung.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
61.1 Fl. Nrn. 1548, 1542, 1447, 1443/2, 1448 Gem. St. Georgen, Bischofsried 4, 6 (Hofstelle)<br />
Waldflächen falsch dargestellt.<br />
Gewässerschutzstreifen entlang wasserführender Gräben; Flächenverlust auf 1 km Länge<br />
Fl. Nr. 1448 zwischen Forellen- und Jungfernbach z. Zt. Grünland/3-schnittige Mähweide, im<br />
FNP-Entwurf Biotop geplant; massiver Eingriff in Bewirtschaftung.<br />
Auf Fl. Nr. 1548 (Hofstelle) Schilf bzw. Biotop eingetragen; Planung oder Bestand?<br />
Beschluss:<br />
Die Waldflächen entsprechen weitgehend dem Luftbild von 2009. Vgl. Ausführungen unter<br />
Ziff. 61.<br />
Fl. Nr. 1542 Gem. St. Georgen ist der Forellenbach und Fl. Nr. 1443/2 ist das Weinbachl.<br />
Das eingetragene Biotop ist aus der Biotopkartierung nachrichtlich übernommen und nicht<br />
seitens der Gemeinde geplant. Eine Änderung ist gemeindlicherseits nicht möglich. Darüber<br />
hinaus bestätigt die Landschaftsplanerin das Bestehen des Biotops.<br />
Von Gewässerschutzstreifen sind die genannten landwirtschaftl. Flächen im FNP-Entwurf<br />
nicht betroffen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
61.2 Fl. Nrn. 1855, 1856 Gem. <strong>Dießen</strong> (Koppenbergwiesen)<br />
Geplante Biotope Beeinträchtigung der Landwirtschaft u. massiver Flächenverlust.<br />
Beschluss:<br />
Grünland westl. des Wildmoosweges. Bzgl. Biotop wird auf vorstehende Ausführungen unter<br />
Ziff. 61.1 verwiesen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
28
62. D. S. u. M., Schreiben v. 02.04.2010<br />
Fl. Nrn. 1336, 1337 Gem. St. Georgen (Bruckbergl; am Langenbruckweg)<br />
Gewässerschutzstreifen, Bachlauf falsch dargestellt.<br />
Beschluss:<br />
Im Kataster ist noch ein Bachlauf enthalten, lt. Luftbild 2009 ist er jedoch nicht mehr sichtbar,<br />
vermutlich verrohrt. Der FNP-Entwurf wird angepasst. Im Übrigen wird bzgl. der Gewässerschutzstreifen<br />
auf die Ausführungen unter Buchst. B. verwiesen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
62.1 Fl. Nr. 1396 Gem. St. Georgen (Wengenwiesen)<br />
Gewässerschutzstreifen; kein Gewässer vorhanden<br />
Beschluss:<br />
Im Kataster ist noch ein Bachlauf enthalten, lt. Luftbild ist er jedoch nicht mehr sichtbar, evtl.<br />
nur noch im östl. Teilbereich, wo Gehölzbestand, östl. Bereich vermutlich verrohrt. Der FNP-<br />
Entwurf wird angepasst. Im Übrigen wird bzgl. der Gewässerschutzstreifen auf die Ausführungen<br />
unter Buchst. B. verwiesen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
62.2 Fl. Nrn. 1093, 1095 Gem. St. Georgen (Ängerle; westl. Seehof)<br />
Kein Bachlauf in Örtlichkeit vorhanden.<br />
Beschluss:<br />
Auch im Luftbild ist kein Bachlauf zu erkennen. Der FNP-Entwurf wird entsprechend angepasst.<br />
Im Übrigen wird bzgl. der Gewässerschutzstreifen auf die Ausführungen unter Buchst.<br />
B. verwiesen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
62.3 Fl. Nr. 1437 Gem. St. Georgen (Riedle)<br />
Wasserschutzgebiet eingetragen; noch aktuell?<br />
Beschluss:<br />
Fl. Nr. 1437 liegt im WSG der öff. Wasserversorgung der Gemeinde Raisting aus dem Jahr<br />
1994, engere Schutzzone. Die WSG-Verordnung ist noch in Kraft und wurde daher nachrichtlich<br />
übernommen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
62.4 Fl. Nr. 1488 Gem. St. Georgen (Tannenwiesen)<br />
Wasserschutzgebiet eingetragen; noch aktuell?<br />
Beschluss:<br />
Fl. Nr. 1488 liegt im WSG der öff. Wasserversorgung des WZV Ammersee-West, Schondorf,<br />
aus dem Jahr 1970, weitere Schutzzone. Auch dieses Schutzgebiet ist noch rechtsverbindlich.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
29
62.5 Fl. Nrn. 1193, 1196 Gem. St. Georgen (Krammoos)<br />
Biotop eingetragen; noch aktuell?<br />
62.6 Fl. Nrn. 746, 747 Gem. St. Georgen (Melck)<br />
Biotop eingetragen; noch aktuell?<br />
Beschluss:<br />
Lt. Landschaftsplanerin sind die lt. Kartierung übernommenen Biotope noch intakt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
63. Erbengem. J. u. J. E., Schreiben v. 08.04.2010<br />
Fl. Nrn. 1019, 1021, 1028 Gem. St. Georgen<br />
Immer landwirtschaftl. genutzt, jetzt Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Wertminderung.<br />
Beschluss:<br />
Die Grundstücke sind im Rahmen des Hochwasserfreilegungskonzeptes St. Georgen <strong>vom</strong><br />
Rückhaltebecken 2 betroffen. Dies war Gegenstand des wasserrechtl. Planfeststellungsverfahrens<br />
(Bescheid v. 25.09.2007). Daher wurden diese Flächen im FNP-Entwurf entsprechend<br />
dargestellt. Der Rechtsstreit bzgl. dieses Planfeststellungsbescheides ist noch immer<br />
nicht abgeschlossen. Die Darstellung im FNP wird beibehalten.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
64. F. F. u. M., Schreiben v. 28.08.2010<br />
Fl. Nr. 194/27 Gem. St. Georgen, Baderfeld 20a<br />
Als Grünfläche ausgewiesen; rechtsverbindl. Vorbescheid für Bebauung liegt vor.<br />
Beschluss:<br />
Der FNP-Entwurf wird entsprechend angepasst (Wohnbauland).<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
65. G. A., Schreiben v. 12.04.2010<br />
Fl. Nrn. 1147 Gem. St. Georgen<br />
Große Beeinträchtigungen hinsichtl. Nutzung u. Wertminderung der Grundstücke; Pflege des<br />
Gewässerschutzstreifens nicht geklärt.<br />
Beschluss:<br />
Fl. Nr. 1147 liegt nördlich am geplanten Hochwasserrückhaltebecken 1 - Seehof. Der Gewasserschutzstreifen<br />
wird hier entfernt. Siehe Ausführungen zu Buchst. B.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
65.1 Fl. Nrn. 1107, 1108 Gem. St. Georgen<br />
Beschluss:<br />
Fl. Nrn. 1107 u. 1108 sind von keinem Gewässerschutzstreifen betroffen.<br />
30
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
65.2 Fl. Nrn. 1079, 1091/2, 1094 Gem. St. Georgen<br />
Beschluss:<br />
Bei Fl. Nrn. 1079, 1091/2, 1094 ist lt. Luftbild kein Gewässer vorhanden. Der FNP-Entwurf<br />
wird korrigiert.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
65.3 Fl. Nrn. 1362/2, 1362/3, 1364 Gem. St. Georgen<br />
Beschluss:<br />
Fl. Nr. 1362/2 wird von einem offenen Graben durchflossen. Bei Fl. Nr. 1364 fließt dieser<br />
offene Graben an der nördlichen Grundstücksgrenze entlang. Auf die Ausführungen unter<br />
Buchst. B. wird verwiesen.<br />
Fl. Nr. 1362/3 ist weder von einem Gewässer noch einem Gewässerschutzstreifen betroffen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
65.4 Fl. Nr. 979 Gem. St. Georgen<br />
Beschluss:<br />
Fl. Nr. 979 grenzt im Süden an den Forellenbach bei Wengen an. Auf die Ausführungen unter<br />
Buchst. B. wird verwiesen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
66. H. A., Einwendungen zur Niederschrift am 13.04.2010<br />
Fl. Nr. 990 Gem. St. Georgen (südl. Maria-Schnee-Weg)<br />
Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung durch Streuwiesen-Ausweisung<br />
Beschluss:<br />
Streuwiese durch Landschaftsplanerin überprüft; durch Bewirtschaftung degeneriert, jedoch<br />
noch Biotoppotenzial vorhanden. Ausweisung als Fläche mit besonderer ökologischer Funktion/Streuwiese<br />
wird, wenn auch reduziert, beibehalten.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
66.1 Fl. Nr. 1373 Gem. St. Georgen<br />
Einspruch gegen Einschränkung der landwirtschaftl. Nutzung durch Gewässerschutzstreifen<br />
Beschluss:<br />
Lt. Luftbild 2009 ist der im FNP-Entwurf enthaltene offene Graben im Bereich des Grundstücks<br />
nicht vorhanden, evtl. verrohrt. Der FNP wird entsprechend korrigiert. Im Übrigen wird<br />
auf die Ausführungen unter Buchst. B. verwiesen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
66.2 Fl. Nr. 1349 Gem. St. Georgen<br />
Teils als Fläche für Landwirtschaft, teils als Fläche für Forstwirtschaft ausgewiesen; in absehbarer<br />
Zeit Aufforstung der Restfläche geplant.<br />
31
Beschluss:<br />
Für die Aufforstung ist ein entsprechendes Erlaubnisverfahren erforderlich, worin die Umweltverträglichkeit<br />
etc. geprüft wird. Der FNP soll diesem Verfahren nicht vorgreifen. Lt.<br />
Landschaftsplanerin sollte die Aufforstung naturnah erfolgen. Die Ausweisung im FNP würde<br />
die Aufforstung grundsätzlich nicht verhindern.<br />
Die Ausweisung als Fläche für Landwirtschaft wird daher beibehalten.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
67. K. J., Schreiben v. 30.03.2010<br />
Fl. Nr. 705 Gem. <strong>Dießen</strong><br />
Streuwiese ausgewiesen, in natura nicht vorhanden; 4-schnittige Wiese, die dringend für<br />
landwirtschaftl. Nutzung benötigt wird.<br />
Beschluss:<br />
Landschaftsplanerin hat vor Ort festgestellt, dass Streuwiese stark degeneriert, vermutlich<br />
durch Drainagemaßnahmen und Bewirtschaftung. Die Fläche wird entsprechend im FNP<br />
korrigiert.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
67.1 Fl. Nr. 761 Gem. <strong>Dießen</strong><br />
Radweg ausgewiesen; derzeit Fußweg mitten durch Wiese, Beeinträchtigung der Bewirtschaftung<br />
noch akzeptabel, nicht jedoch ein befestigter Radweg.<br />
Beschluss:<br />
Kein befestigter Weg geplant. Nutzung soll wie bisher bleiben. Daher keine Änderung des<br />
FNP erforderlich.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
68. O. J., Schreiben v. 06.04.2010<br />
Fl. Nrn. 470/1 (Tannenstr. 18), 471/1 Gem. St. Georgen<br />
Rad- und Wanderweg, auch in einer Wanderkarte, endet in Privatgrundstück; um Streichung<br />
wird gebeten. Schutz- und Leitpflanzung in knappem Abstand zu den Häusern u. Terrassen;<br />
Streichung erbeten.<br />
Beschluss:<br />
Der fälschlicher Weise eingetragene Fuß- und Radweg wird entfernt. Bei der Schutz- und<br />
Leitpflanzung handelt es sich letztlich um eine Ortsrandeingrünung. Die Lage dieser Ortsrandeingrünung<br />
wird angepasst.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
69. Tierklinik R., Schreiben v. 09.04.2010<br />
Fl. Nrn. 1148, 1146, 1147 Gem. St. Georgen<br />
Einspruch gegen Gewässerschutz am Bachlauf<br />
Beschluss:<br />
32
Der Gewässerschutzstreifen entlang des Baches (von Westen in Kalkofenbach mündend)<br />
liegt ohnehin im Bereich des Hochwasserrückhaltebeckens Seehof (HRB 1; siehe auch Ziff.<br />
65 bzgl. Fl. Nr. 1147). Entsprechende Verhandlungen wurden bereits geführt.<br />
Östlich der Tierklinik verläuft auf Fl. Nr. 1146 zudem der Kalkofenbach, der im nördlichen<br />
Teilbereich aufgrund des Begleitgehölzes als Biotop ausgewiesen ist. Ein Gewässerschutzstreifen<br />
ist hier nicht vorgesehen. Auf die Ausführungen unter Buchst. B. wird verwiesen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
69.1 Fl. Nrn. 1460-1463 Gem. St. Georgen<br />
Wasserschutzgebiet, Wiesen für Futtermittelbergung nicht mehr zu gebrauchen; kein Festmist<br />
kann mehr ausgebracht werden.<br />
Beschluss:<br />
Die WSG wurden nur nachrichtlich im FNP übernommen. Die Einwendungen zum WSG Bischofsried<br />
konnten im Rahmen des damaligen Verfahrens vorgebracht werden. Darüber hinaus<br />
können auch, sofern entsprechend begründet, Entschädigungsleistungen bei der Gemeinde<br />
beantragt werden.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
70. S. J. u. F., 2 Schreiben v. 10.04.2010<br />
Fl. Nr. 1352 Gem. St. Georgen<br />
Gewässerschutzstreifen setzt Wert und Bewirtschaftbarkeit der landwirtschaftl. Nutzfläche<br />
herab.<br />
Beschluss:<br />
Gewässer Hinterer Krebsbach vorhanden, nicht verrohrt. Biotope und Feuchtwiesen vorhanden.<br />
Siehe Ausführungen zu Buchst. B.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
70.1 Fl. Nrn. 468, 468/2 Gem. St. Georgen, Schatzbergstr. 40 (Hofstelle)<br />
Schutz- und Leitpflanzung schränkt Betriebsablauf sowie Einsehbarkeit in Schatzbergstraße<br />
ein.<br />
Beschluss:<br />
Siehe auch Ausführungen unter Ziff. 60. Die Darstellung wird im FNP angepasst.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
71. S. J., Schreiben v. 01.04.2010<br />
Allgemeine Einwendungen gegen die geplanten Gewässerschutzstreifen mit ca. 10 m Breite.<br />
Fl. Nr. 1005 Gem. St. Georgen, westl. Ortsrand von Wengen, am Forellenbach, betroffen.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen zu Buchst. B.<br />
72. U. A., Schreiben v. 30.03.2010<br />
Fl. Nr. 1348 Gem. St. Georgen<br />
33
Hälfte als Biotop ausgewiesen, unverhältnismäßiger Eingriff in Eigentum; Fäche wird als<br />
Schafweide und zur Mahd genutzt; ordentliche Bewirtschaftung auch im Sinne der Landschaftspflege.<br />
Fläche nicht mehr verpachtbar.<br />
Beschluss:<br />
Fläche am Hinteren Krebsbach; Darstellung aus Biotop-Kartierung nachrichtlich übernommen.<br />
Biotopfläche auch vorhanden. Die Biotope werden nicht von der Gemeinde festgelegt<br />
und können auch nicht von ihr geändert werden.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
73. U. S., Schreiben v. 06.04.2010<br />
Fl. Nrn. 1401, 1401/3, 1402 Gem. St. Georgen<br />
Einspruch gegen Gewässerschutzstreifen. Flächen als Wildgehege genutzt; Freihaltung von<br />
Bewirtschaftung nicht möglich.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen zu Buchst. B.<br />
74. W. A., Schreiben v. 06.04.2010<br />
Fl. Nr. 1401/2 Gem. St. Georgen<br />
Einspruch gegen Gewässerschutzstreifen. Verpachtung als Wildgehege geplant, Freihaltung<br />
nicht möglich.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen zu Buchst. B.<br />
75. W. A. u. A., Schreiben v. 12.04.2010<br />
Fl. Nrn. 512, 514, 508, 500/6, 494 Gem. St. Georgen (Wiesen beim Moosänger, am<br />
Wasenmeister- und am Forellenbach)<br />
Einspruch gegen Gewässerschutzstreifen; Flächen zu klein bei 10 m Schutzstreifen beidseits<br />
des Bachlaufs. Massiver Flächenverlust, Entwertung der Grundstücke; Eingriff in landwirtschaftl.<br />
Betrieb. Ausbreitung des Springkrauts zu befürchten.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen zu Buchst. B.<br />
75.1 Fl. Nrn. 512, 514, 501, Gem. St. Georgen<br />
Schutz- und Leitpflanzung nicht vorhanden, wird abgelehnt; wer übernimmt Pflege und Kosten?<br />
Schutz- und Leitpflanzung sollte auf Flächen mit Baurecht geplant werden.<br />
Beschluss:<br />
Die dargestellte Schutz- und Leitpflanzung ist als sinnvolle Eingrünung der jeweiligen Orts-<br />
bzw. Bebauungsränder vorgesehen. Die Darstellung ist nicht parzellenscharf möglich. Die<br />
Eingrünung soll grundsätzlich auf den Grundstücken stattfinden, auf denen die Bebauung<br />
errichtet wurde. Die Anlage von lockeren Baum-/Strauchgruppen o. ä. kann dabei schon ausreichend<br />
sein. Die jeweiligen Grundstückseigentümer haben diese Bepflanzung auch entsprechend<br />
zu pflegen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
34
75.2 Fl. Nrn. 350, 351 Gem. St. Georgen (östl. Martinsfeld);<br />
Einspruch gegen Schutz- und Leitpflanzung - siehe Ziff. 75.1<br />
Beschluss:<br />
An den westlichen Grundstücksgrenzen von Fl. Nrn. 350 u. 351 ist bereits Eingrünung vorhanden<br />
(auf den angrenzenden Baugrundstücken).<br />
Im Übrigen wird auf die vorstehenden Ausführungen unter Ziff. 75.1 verwiesen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
III. Dettenschwang<br />
1. Z. A. u. B., Schreiben v. 15.03.2010<br />
Fl. Nrn. 110, 110/1 Gem. Dettenschwang, Achbergerstr. 18/18a<br />
Umwidmung von Fläche für Landwirtschaft in Wohnbauland im Zuge der innerörtlichen Verdichtung<br />
Beschluss:<br />
Die Abgrenzungen zwischen Dorfgebiet und Grünfläche wurden zunächst aus dem rechtswirksamen<br />
FNP übernommen. Auf Fl. Nr. 110 wurde die MD-Fläche versehentlich reduziert.<br />
Sie wird entsprechend dem Gebäudebestand auf Fl. Nr. 103 nach Süden im Verlauf angepasst.<br />
Anstelle von Grünfläche sieht der neue FNP-Vorentwurf Fläche für die Landwirtschaft<br />
vor. Der rückwärtige, westliche Bereich (zwischen Ortsrandeingrünung und Baubestand) wird<br />
künftig als MD-Fläche ausgewiesen. Eine Bebauung soll für die hinterliegenden Teilflächen<br />
möglich sein, soweit sie von der Achberger- oder Schmiedstraße aus erschlossen werden<br />
können. Eine Erschließung von Westen wird ausgeschlossen (Zerstörung des intakten Ortsrandes).<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
2. W. M., Hobelwirtstr. 10a, Schreiben v. 10.04.2010<br />
Fl. Nr. 144 Gem. Dettenschwang (nördl. Schmiedstr.)<br />
Erweiterung der MI-Flächen<br />
Beschluss:<br />
Das gesamte Grundstück ist sowohl im rechtswirksamen FNP als auch im Vorentwurf als<br />
Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Im Sinne einer Ortsabrundung wird im Anschluss<br />
an das ausgewiesene Dorfgebiet nördlich der Schmiedstraße eine weitere Parzelle aus Fl.<br />
Nr. 144 als MD ausgewiesen, bis auf Höhe der gegenüberliegenden Bauflächenausweisung<br />
(südl. der Schmiedstr.).<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
2.1 D. M., Schreiben v. 12.04.2011<br />
Fl. Nr. 144 Gem. Dettenschwang (nördl. Schmiedstr.)<br />
Widerspruch zur geplanten FNP-Ausweisung.<br />
Beschluss:<br />
35
Da keine weitere Begründung vorgelegt wurde, wird davon ausgegangen, dass anstelle der<br />
derzeitigen Ausweisung als Fläche für Landwirtschaft Wohnbauland ausgewiesen werden<br />
soll. Die Fläche liegt am westlichen Ortsrand, nördl. der Schmiedstr., im Außenbereich, in<br />
keinerlei baulichem Zusammenhang. Eine Ausweisung als Wohnbaufläche wäre als städtebauliche<br />
Fehlentwicklung anzusehen. Die Darstellung wird bis auf eine Bauparzelle nördl.<br />
der Schmiedstraße beibehalten. Siehe Ausführungen unter Ziff. 2<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
3. W. A., Schreiben v. 12.04.2010, sowie Schreiben Arch. E. eingeg. 19.04.2010<br />
Fl. Nr. 140 Gem. Dettenschwang (südl. Aussiedlerhof)<br />
Im südlichen Anschluss an Fischbachstr. 4a, Fl. Nr. 139 sollen in Fortsetzung des Gebäudebestandes<br />
nach Süden drei weitere Wohnbauflächen ausgewiesen werden; die in diesem<br />
Bereich vorgesehene Ortsrandeingrünung soll dann entsprechend nach Westen verlagert<br />
werden.<br />
Beschluss:<br />
Im rechtswirksamen FNP sowie im Vorentwurf ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft<br />
dargestellt. Die östlich verlaufende Ortsrandeingrünung ist eine der wenigen intakten<br />
schönen Ortsränder in Dettenschwang, der erhalten werden soll. Dies würde durch eine<br />
westlich vorgelagerte Bauzeile zunichte gemacht. Darüber hinaus könnte die gewünschte<br />
Baulandausweisung auch mit dem inzwischen genehmigten und errichteten landwirtschaftlichen<br />
Aussiedlerhof kollidieren (Immissionsschutz).<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
4. D. A., Schreiben v. 12.04.2010<br />
Fl. Nr. 141, 142 Gem. Dettenschwang (südl. Aussiedlerhof)<br />
Ausweisung von 2 Wohnbauflächen im nördlichen Anschluss an die Bebauung nördl. der<br />
Schmiedstraße<br />
Beschluss:<br />
Die Flächen sind im rechtswirksamen FNP sowie im Vorentwurf als Fläche für die Landwirtschaft<br />
ausgewiesen. Eine weitere spornartige bauliche Entwicklung nach Norden sowie eine<br />
Verbauung des bestehenden intakten Ortsrandes ist abzulehnen. Auch ist die Erschließungssituation<br />
problematisch.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
5. G. A. u. T., Schreiben v. 01.04.2010<br />
Fl. Nr. 103 Gem. Dettenschwang, Achbergerstr. 10<br />
Umwidmung Fläche für Landwirtschaft in Wohnbauland<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführung unter Ziff. 1.<br />
6. G. G. u. Z. A., Schreiben v. 07.04.2010<br />
Fl. Nr. 132/2 Gem. Dettenschwang, Fischbachstr. 11a<br />
Ausweisung des gesamten Grundstücks als Wohnbaufläche<br />
Beschluss:<br />
36
Eine kleine östliche Teilfläche von Fl. Nr. 132/2 ist im FNP-Vorentwurf noch als Fläche für die<br />
Landwirtschaft ausgewiesen, um die einzeilige Bebauung entlang der Fischbachstraße darzustellen.<br />
Einer Erweiterung der Wohnbaufläche nach Osten wird (bis zur östl. Grundstücksgrenze)<br />
nur zur Realisierung einer Bebauung mit Einheimischenbindung zugestimmt. Dies<br />
gilt für die Fl.Nrn. 132, 132/3, 132/2, 131/3, 131 östl. Tfl. Gem. Dettenschwang.<br />
(Abstimmung: 23:1 Stimmen)<br />
7. G. F., Vorsprache v. 18.03.2010<br />
Fl. Nr. 117 Gem. Dettenschwang, Fischbachstr. 2<br />
Umwidmung von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche<br />
Beschluss:<br />
Die westliche Teilfläche von Fl. Nr. 117 ist im rechtswirksamen FNP als Grünfläche, im FNP-<br />
Vorentwurf als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die östliche Teilfläche ist entsprechend<br />
dem alten FNP als Dorfgebiet dargestellt. Aufgrund der bestehenden Erschließungs-<br />
und Bebauungssituation nimmt diese ca. 60 m breite Fläche noch am Bebauungszusammenhang<br />
teil, weshalb aus städtebaulicher Sicht einer Ausweisung dieses Bereichs als<br />
Dorfgebiet zugestimmt wird.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
8. K. J. u. M., Schreiben v. 15.03.2010<br />
Fl. Nr. 105 Gem. Dettenschwang, Achbergerstr. 12<br />
Umwidmung des westlichen Teilbereichs von Fläche für Landwirtschaft in Wohnbaufläche<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Ziff. 1.<br />
9. S. X., Vorsprache v. 08.04.2010<br />
Fl. Nr. 345 Gem. Dettenschwang (nördl. "Dettenschwang", östl. Ortsrand)<br />
Umwandlung von Fläche von Landwirtschaft in Wohnbauland<br />
Beschluss:<br />
Sowohl im rechtswirksamen FNP als auch im Vorentwurf ist das Grundstück als Fläche für<br />
die Landwirtschaft dargestellt. Sie liegt am östlichen Ortsrand, nördlich der Kreisstraße ("Dettenschwang").<br />
Aus ortsplanerischer Sicht ist eine bauliche Entwicklung in diesem Bereich<br />
nicht wünschenswert, insbesondere auch aufgrund möglicher Auswirkungen auf die nördlich<br />
und südlich angrenzenden Flächen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
10. B. P., 2 Schreiben v. 08.04.2010<br />
Fl. Nr. 132/3 Gem. Dettenschwang, Fischbachstr. 11<br />
Ausweisung des gesamten Grundstücks als Wohnbaufläche<br />
Beschluss:<br />
Das Grundstück ist im westlichen, straßenzugewandten Teilbereich als Wohnbaufläche ausgewiesen,<br />
um die einzeilige Bebauung entlang der Fischbachstraße darzustellen. Der östliche<br />
Teilbereich ist als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen (siehe auch Ziff. 6).<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
37
10.1 Fl. Nr. 144/4 u. 145 Gem. Dettenschwang (östl. Windach)<br />
Einwendungen gegen Gewässerschutzstreifen<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. B.<br />
11. B. P., Schreiben v. 07.04.2010<br />
Fl. Nr. 132 Gem. Dettenschwang, Fischbachstr. 9<br />
Ausweisung des gesamten Grundstücks als Wohnbaufläche<br />
Beschluss:<br />
Das Grundstück ist im westlichen, Straßen zugewandten Teilbereich als Wohnbaufläche<br />
ausgewiesen, um die einzeilige Bebauung entlang der Fischbachstraße darzustellen. Der<br />
östliche Teilbereich ist als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen (siehe Ausführungen<br />
unter Ziff. 6).<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
12. S. J., Schreiben v. 08.04.2010<br />
Fl. Nr. 87 Gem. Dettenschwang, Schmiedstr. 5<br />
Umwidmung von Fläche für die Landwirtschaft/Grünfläche in Wohnbau- oder Mischgebietsfläche<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführung unter Ziff. 1, soweit der rückwärtige Grundstücksteil über die Schmiedstraße<br />
erschlossen werden kann<br />
13. O. S., Vorsprache v. 13.04.2010<br />
Fl. Nrn. 1247/6, 1248/4, 1248/5 Gem. Dettenschwang (westl. "Am Kleinfeld", Ortsrand)<br />
Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in Baufläche (z. B. Gewerbefläche o.ä.)<br />
Beschluss:<br />
Die Grundstücke sind sowohl im rechtswirksamen FNP als auch im Vorentwurf als Fläche für<br />
die Landwirtschaft ausgewiesen. Sie liegen vollständig im Außenbereich. Eine weitere bauliche<br />
Entwicklung in diesem Bereich wird seitens der Gemeinde abgelehnt. Aufgrund der bisher<br />
fehlenden Ortsrandeingrünung wurde diese als Ziel in den FNP-Vorentwurf mit aufgenommen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
14. M. B. u. S., Schreiben v. 08.04.2010<br />
Fl. Nrn. 146, 146/3, 139 Gem. Dettenschwang (Aussiedlerhof)<br />
Ergänzung der inzwischen errichteten Hofstelle im FNP; geplante Ortsrandeingrünung würde<br />
den Stall durchschneiden; neuer eigener Vorschlag für Ortsrandeingrünung<br />
Beschluss:<br />
38
Die Hofstelle war zum Zeitpunkt der Erstellung des FNP-Vorentwurfs noch nicht im amtlichen<br />
Kataster enthalten. Demzufolge wurde auch die geplante Ortsrandeingrünung nur ungenau<br />
im FNP-Vorentwurf eingetragen. Der Gebäudebestand wird ergänzt. Die aktuelle digitale<br />
Flurkarte wird erst am Ende des Verfahrens eingespielt, weil sich bis dahin noch weitere Änderungen<br />
ergeben können. Die Ortsrandeingrünung wird entsprechend dem Vorschlag der<br />
Antragsteller angepasst.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
14.1 Fl. Nrn. 1507, 1518 Gem. St. Georgen (nördl. St 2055, Rotter Str.)<br />
Flächen liegen im Wasserschutzgebiet des WZV Ammersee-West; geringe Tfl. von Fl. Nr.<br />
1507 auch im WSG Bischofsried; Einschränkungen hinsichtlich der bisherigen Bewirtschaftung<br />
werden befürchtet.<br />
Beschluss:<br />
Die Wasserschutzgebiete werden nur nachrichtlich in den FNP aufgenommen. Die Festsetzung<br />
erfolgt über eigene Verordnungen. Die Befürchtungen hinsichtlich der Bewirtschaftung<br />
sind mit dem jeweils betroffenen Wasserversorger bzw. dem LRA Landsberg, Sachgebiet<br />
Wasserrecht, abzuklären. Bei entsprechendem Nachweis können auch Entschädigungsleistungen<br />
gegenüber dem Wasserversorger beantragt werden.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
15. L. A., Schreiben v. 07.04.2010<br />
Fl. Nr. 322 Gem. Dettenschwang (nördl. Faltlhauserstr.)<br />
Einspruch gegen die geplante Schutz- und Leitpflanzung am nördlichen Ortsrand von Dettenschwang;<br />
Antrag auf Verschiebung der Ortsrandeingrünung nach Norden bis zum Fischbach<br />
Beschluss:<br />
Die Signatur "Schutz- und Leitpflanzung" (Ortsrandeingrünung) ist nur eine schematische<br />
Darstellung und bedeutet, dass z. B. einzelne Baum- und Strauchpflanzungen die Eingrünung<br />
des Ortsrandes ausmachen, als Abschluss bzw. Übergang der Bebauung zur freien<br />
Landschaft. Bei den bestehenden, bereits bebauten Grundstücken nördlich der Faltlhauserstraße<br />
ist diese Eingrünung bereits weitgehend vorhanden. Eine weitere bauliche Entwicklung<br />
nach Norden ist seitens der Gemeinde aus heutiger nicht gewünscht. Der Fischbach<br />
und seine bachbegleitende Begrünung liegt viel zu weit entfernt <strong>vom</strong> baulichen Ortsrand<br />
als dass er eine Ortsrandeingrünung darstellen könnte. Darüber hinaus liegt er gegenüber<br />
der Bebauung in einer Senke.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
16. K. T., Schreiben v. 21.03.2010<br />
Fl. Nr. 484 Gem. Dettenschwang, Röthelstr. 5<br />
Aufnahme einer Teilfläche von Fl. Nr. 484 als Bauland<br />
Beschluss:<br />
Der bebaute Bereich zwischen Birkenau und Röthelstraße ist im rechtswirksamen FNP als<br />
Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im FNP-Vorentwurf sind diese Flächen entsprechend<br />
dem Gebäudebestand als Wohnbaufläche ausgewiesen. Von Fl. Nr. 484 wurde lediglich<br />
der nördliche Bereich mit der Hofstelle Röthelstr. 5 in die Wohnbaufläche einbezogen.<br />
Die südlichen unbebauten Flächen bleiben weiterhin Fläche für die Landwirtschaft. An der<br />
"Birkenau" endet die Bebauung und somit die Wohnbaufläche mit Fl. Nr. 484/9. Die ge-<br />
39
wünschte Aufnahme eines ca. 25 m breiten Streifens aus Fl. Nr. 484 im Anschluss an die<br />
derzeitigen Wohnbauflächen würde aufgrund des Grundstückszuschnitts (Fläche zwischen<br />
Birkenau u. Röthelstraße wird im südlichen Verlauf immer breiter) eine neue zweite Bauzeile<br />
eröffnen. Dies würde sich wiederum auf die weiteren südlichen Flächen auswirken und einen<br />
Präzedenzfall schaffen. Aus diesem Grunde wird von einer Erweiterung dieser Baufläche<br />
abgesehen.<br />
Die Tatsache, dass diese Fläche seitens des Finanzamtes als "Bauerwartungsland" qualifiziert<br />
und versteuert wird, hat keine Auswirkungen auf die baurechtliche Beurteilung.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
17. F. H., Schreiben v. 05.04.2010<br />
Fl. Nr. 136/6 Gem. Dettenschwang (Fischbachstr. 8)<br />
Umwidmung von Fläche für Landwirtschaft in Bauland; Einwand gegen "Baurechtsentzug"<br />
Beschluss:<br />
Entgegen den Aussagen von H. F. wurde das betreffende Grundstück seitens der Gemeinde<br />
nie als Bauland sondern als Außenbereichsfläche beurteilt. Dies belegt auch die Tatsache,<br />
dass weder Straßenausbaubeiträge noch Kanalherstellungsbeiträge für das Grundstück erhoben<br />
wurden. Auch das LRA Landsberg hat nach einer ersten groben Einschätzung die<br />
Fläche dem Außenbereich zugeordnet. Die Beurteilung des Finanzamtes ist für die baurechtliche<br />
Beurteilung nicht maßgeblich.<br />
Im Rahmen einer Einheimischenbindung kann sich die Gemeinde eine Ausweisung der Fläche<br />
als MD vorstellen. Bei einer MD-Ausweisung wären auch die immissionsschutzrechtl.<br />
Belange im Hinblick auf den benachbarten Aussiedlerhof berücksichtigt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
18. A. D., Schreiben v. 11.04.2010<br />
Fl. Nr. 1246 Gem. Dettenschwang, Heckstr. 7<br />
Als Bestand eingetragene Schutz- und Leitpflanzung besteht nicht mehr, nur verwilderter<br />
Garten mit vorwiegend Himbeersträuchern.<br />
Beschluss:<br />
Die Signatur "Schutz- und Leitpflanzung" (Ortsrandeingrünung) ist nur eine schematische<br />
Darstellung und bedeutet, dass einzelne Baum- und Strauchpflanzungen die Eingrünung des<br />
Ortsrandes ausmachen, als Abschluss bzw. Übergang der Bebauung zur freien Landschaft.<br />
Somit ist auch die bestehende Bepflanzung des verwilderten Gartens ausreichend.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
18.1 Aufnahme der Eichenbaumreihe im Süden über den Heckberg sowie der Eichenbaumallee<br />
an der Straße Richtung Anwesen Wolfgrub 3<br />
Beschluss:<br />
Im FNP-Vorentwurf bzw. dem darin integrierten Landschaftsplan sind nur die Schutz- und<br />
Leitpflanzungen sowie Orts- und Landschaftsbild prägende Einzelbäume oder Baumgruppen<br />
enthalten. Die Eichenbaumreihe ist im FNP-Entwurf als Biotopfläche enthalten. Die Eichenallee<br />
wird entsprechend ergänzt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
18.2 Frage nach der Aufnahme einer Zufahrtsmöglichkeit im FNP für Bebauung im westlichen<br />
Grundstücksteil<br />
40
Beschluss:<br />
Das Grundstück Fl. Nr. 1246 Gem. Dettenschwang liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen<br />
BP <strong>Dießen</strong> IV b - Heckstraße, der lediglich den Gebäudebestand über einen Bauraum<br />
festschreibt. Im westlichen Grundstücksbereich ist eine Streuobstwiese dargestellt.<br />
Eine Bebauung dieses Bereichs ist derzeit aufgrund des BP nicht zulässig. Sollte sich daran<br />
etwas ändern, müsste eine Zufahrtsmöglichkeit jedoch nicht im FNP dargestellt werden.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
19. A. R., Schreiben v. 10.04.2010<br />
Fl. Nr. 1243/1 Gem. Dettenschwang (Heckstr. 11)<br />
Streichung der Baumreihe an der Süd- und Westseite<br />
Beschluss:<br />
Die Schutz- und Leitpflanzung wird von "bestehend" in "geplant" umgeändert und etwas nach<br />
Süden und Westen abgerückt. Der Neubau soll zum Ortsrand hin eingegrünt werden, um<br />
den Übergang zur Landschaft zu gestalten. Dies muss keine geschlossene Baumreihe oder<br />
Hecke sein (siehe auch Ausführungen unter Buchst. C.).<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
19.1 Antrag auf Aufnahme bestehender Gebäude in den FNP<br />
Beschluss:<br />
Die aktuelle digitale Flurkarte wird erst am Ende Verfahrens eingespielt, weil sich bis dahin<br />
noch weitere Änderungen ergeben können.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
19.2 Fl. Nr. 1239, 1240, 1241 Gem. Dettenschwang (Hobelwirtstr. 10, 10a, 12)<br />
Umwidmung der bisher im FNP als Grünfläche ausgewiesenen Flächen als Dorfgebiet.<br />
Beschluss:<br />
Die MD-Ausweisung wurde aus dem rechtswirksamen FNP übernommen. Die Grünflächen<br />
wurden als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Entsprechend der MD-Ausweisung auf<br />
Fl. Nr. 1241 sollen auch die östl. angrenzenden Fl. Nrn. 1240 und 1239 angepasst werden<br />
(ca. 15 m Erweiterung des MD nach Süden).<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
20. A. J., Schreiben v. 05.04.2010<br />
Fl. Nr. 1243, 1243/1 u. 1238/2 Gem. Dettenschwang, Heckstr. 9<br />
Ergänzung der zwischenzeitlichen Grundstücksvermessung sowie Aufnahme des errichteten<br />
Milchviehstalles<br />
Beschluss:<br />
Die aktuelle digitale Flurkarte wird erst am Ende Verfahrens eingespielt, weil sich bis dahin<br />
noch weitere Änderungen ergeben können.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
20.1 Fl. Nr. 1239, 1240, 1241 Gem. Dettenschwang, Hobelwirtstr. 10, 10a, 12<br />
41
Umwidmung der bisher im FNP als Grünfläche ausgewiesenen Flächen als Dorfgebiet<br />
Beschluss:<br />
Die MD-Ausweisung wurde aus dem rechtswirksamen FNP übernommen. Die Grünflächen<br />
wurden als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Entsprechend der MD-Ausweisung auf<br />
Fl. Nr. 1241 sollen auch die östl. angrenzenden Fl. Nrn. 1240 und 1239 angepasst werden<br />
(ca. 15 m Erweiterung des MD nach Süden). (siehe auch Ziff. 19.2)<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
21. Fußballclub Dettenschwang e. V. Schreiben v. 11. u. 12.04.2010<br />
Ergänzung des Gebäudebestands im FNP sowie Erweiterungsmöglichkeit des neuen Gebäudes<br />
nach Osten und Möglichkeit zur Errichtung eines Gerätestadels am nördlichen Ende<br />
des Grundstücks<br />
Beschluss:<br />
Die aktuelle digitale Flurkarte wird erst am Ende Verfahrens eingespielt, weil sich bis dahin<br />
noch weitere Änderungen ergeben können.<br />
Die gewünschten baulichen Erweiterungsmöglichkeiten sind nicht Gegenstand des FNP-<br />
Verfahrens sondern des BP für den Bereich des Sportplatzes.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
22. B. H., Schreiben v. 08.04.2011<br />
Fl. Nr. 191 Gem. Dettenschwang (an der Windach, nördl. Pauleberg);<br />
Nutzungseinschränkungen von über 10%, massive Bewirtschaftungsbeeinträchtigungen aufgrund<br />
Gewässerschutzstreifen mit 10 m Breite. Flächenverlust, Gefährdung des Betriebes.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. B.<br />
23. F. G. u. H., Schreiben v. 06.04.2010<br />
Fl. Nrn. 1890, 2006, 1269, 1905 Gem. Dettenschwang (Nähe Wolfgrub, an der Windach)<br />
Einspruch wegen Gewässerschutzstreifen; erhebliche Wertminderung, außerordentliche Erschwernis<br />
in der Bewirtschaftung.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. B.<br />
Nachrichtlich dargestelltes Biotop im Nordeck von Fl. Nr. 1905 kann seitens Gemeinde nicht<br />
geändert werden. Fl. Nr. 1905 an keinem Gewässer angrenzend.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
24. H. A., Schreiben v. 07.04.2010<br />
Fl. Nrn. 322/3, 322, 323, 324 Gem. Dettenschwang<br />
Einspruch gegen Grüngürtel, Abtrennung der Wiese, Erschwernis für Bebauung zukünftiger<br />
Generation. Schutz- und Leitpflanzung entlang Fischbach sinnvoller.<br />
Beschluss:<br />
42
Die Signatur "Schutz- und Leitpflanzung" (Ortsrandeingrünung) ist nur eine schematische<br />
Darstellung und bedeutet, dass einzelne Baum- und Strauchpflanzungen die Eingrünung des<br />
Ortsrandes ausmachen, als Abschluss bzw. Übergang der Bebauung zur freien Landschaft.<br />
Kein undurchdringlicher Grüngürtel. Bachbegleitendes Gehölz am Fischbach nicht als Ortsrandeingrünung<br />
zu sehen (siehe auch Ziff. 15).<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
24.1 W. A., Schreiben v. 31.03.2010<br />
Fl. Nrn. 322/3, 322, 323, 324 Gem. Dettenschwang<br />
Einspruch gegen geplante Schutz- und Leitpflanzung am nördl. Ortsrand von Dettenschwang.<br />
Beeinträchtigung landwirtschaftl. Nutzung. Freihalten für mögliche bauliche<br />
Weiterentwicklung.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Ziff. 24.<br />
24.2 W. L., Schreiben v. 01.04.2010<br />
Fl. Nrn. 322/3, 322, 323, 324 Gem. Dettenschwang<br />
Einspruch gegen geplante Schutz- und Leitpflanzung am nördl. Ortsrand von Dettenschwang.<br />
Nördlicher Ortsrand ist Fischbach. Beeinträchtigung landwirtschaftl. Nutzung.<br />
Freihalten für mögliche bauliche Weiterentwicklung.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Ziff. 24.<br />
25. K. M., Schreiben v. 01.04.2010<br />
Fl. Nr. 333/8 Gem. Dettenschwang, Schulstr. 15, Siedlerstr. 9<br />
Einspruch gegen geplante Bepflanzungen, Flächen landwirtschaftlich genutzt. Bepflanzungen<br />
nur dort, wo er es für sinnvoll erachtet.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. C.<br />
26. M. A., Schreiben v. 12.04.2010<br />
Fl. Nr. 85 Gem. Dettenschwang, Schmiedstr. 7<br />
Einspruch gegen Schutz- und Leitpflanzung.<br />
Beschluss:<br />
Die Eingrünung ist Bestand und gehört zu einem der schönsten Ortsränder im Gemeindegebiet<br />
<strong>Dießen</strong>. Die Darstellung wird daher beibehalten.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
27. S. M., Schreiben v. 06.04.2010<br />
Fl. Nr. 1600 (nördl. Sportplatz Dschw, an der Windach)<br />
Fl. Nr. 1268, 1914 Gem. Dettenschwang (Nähe Wolfgrub, an der Windach)<br />
43
Widerspruch gegen Gewässerschutzstreifen; Wertminderung, außerordentliche Erschwernis<br />
der Bewirtschaftung.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. B.<br />
28. S. J., Schreiben v. 12.04.2010<br />
Fl. Nr. 1891 Gem. Dettenschwang, Wolfgrub 4<br />
Einspruch gegen Gewässerschutzstreifen<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. B.<br />
29. M. M., Einwendungen zur Niederschrift am 12.04.2010<br />
Fl. Nrn. 1792, 1800 Gem. Dettenschwang<br />
Einspruch gegen Streuwiese sowie "Fläche mit besonderer ökologischer und gestalterischer<br />
Funktion"; unerwünschte Einschränkung des landwirtschaftlichen Betriebes.<br />
Beschluss:<br />
Flächen westlich Oberhauser Weiher, lt. Landschaftsplanerin höchst wertvoller Bereich. Flächen<br />
z. T. im NSG, Vorrang Biotop- und Gewässerschutz.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
IV. Dettenhofen<br />
1. S. G., Vorsprache v. 15.03.2010 sowie Schreiben v. 30.03.2010<br />
Fl. Nr. 41 Gem. Dettenhofen, Pessingerstr. 11<br />
östl. Teilfläche als Grünfläche ausgewiesen; es wird von Bauland ausgegangen (§ 34<br />
BauGB), Antrag auf Korrektur als Baufläche im FNP<br />
Beschluss:<br />
Ortsplanerisch und landschaftsplanerisch ist es wünschenswert, diese Grünfläche/Angerbereich<br />
zu erhalten. Auch im rechtswirksamen FNP war die Fläche schon als<br />
Grünfläche ausgewiesen. Die Darstellung wird daher beibehalten.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
1.1 südlich der Hofstelle kein blickdichter Grüngürtel wie im FNP dargestellt<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. C.<br />
1.2 Unverhältnismäßigkeit, gesamtes Grundstück als Altlastenverdachtsfläche auszuweisen<br />
Beschluss:<br />
Im Altlastenkataster werden grundsätzlich immer die gesamten Grundstücke aufgenommen<br />
und nicht nur Teilflächen davon (i.d.R. sind die tatsächl. betroffenen Teilflächen auch nicht<br />
44
ekannt; dies würde eine Detailuntersuchung erfordern). Die Darstellung im FNP ist lediglich<br />
eine nachrichtliche Übernahme aus diesem Altlastenkataster.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
2. S. . GmbH, Schreiben v. 13.04.2010<br />
Fl. Nrn. 327 Tfl., 328 Tfl. Gem. Dettenhofen (bei Kiesgrube Dettenhofen)<br />
Ausweisung als Sondergebiet für genehmigten Kiesabbau mit Wiederverfüllung anstelle Fläche<br />
für die Landwirtschaft<br />
Beschluss:<br />
Die Kiesabbaugenehmigung einschl. Rekultivierung läuft noch bis 2019. Die Kiesabbaufläche<br />
entspricht der inzwischen heraus gemessenen Fl. Nr. 327/1 Gem. Dettenhofen. Von der<br />
gemeindlichen Fl. Nr. 328 (ehem. Kiesgrube Dhf.) wird lediglich ein ca. 5 m breiter Streifen<br />
als Zufahrtsfläche benötigt. Die Kiesabbaufläche wird nicht als Sondergebiet ausgewiesen,<br />
sondern als Fläche für Abgrabungen bzw. für die Gewinnung von Bodenschätzen (hier: Kies)<br />
gem. Nr. 11.2 PlanzeichenVO gekennzeichnet. Fl. Nr. 328 ist als geplanter Landschaftsbestandteil<br />
ausgewiesen. Der im Süden für den Kiesabbau benötigte schmale Streifen wird im<br />
FNP aufgrund des Maßstabes 1:5.000 nicht gesondert dargestellt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
3. S. T., Schreiben v. 31.03.2010<br />
Fl. Nrn. 742/4, 742 Gem. Dettenhofen, Pitzeshofen 44<br />
Ergänzung des neuen Gebäudes auf Fl. Nr. 742/4 sowie Korrektur der als Bestand eingetragenen<br />
Ortsrandeingrünung<br />
Beschluss:<br />
Die aktuelle digitale Flurkarte wird erst am Ende Verfahrens eingespielt, weil sich bis dahin<br />
noch weitere Änderungen ergeben können.<br />
Die im FNP-Vorentwurf enthaltene Schutz- und Leitpflanzung im Süden und Osten von Pitzeshofen<br />
muss einer Überprüfung durch die Landschaftsplanerin unterzogen werden. Der<br />
FNP-Entwurf wird entsprechend angepasst (siehe auch Buchst. C).<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
4. S. S., Schreiben v. 31.03.2010<br />
Fl. Nr. 745/2 Gem. Dettenhofen, Pitzeshofen 45a<br />
Bedenken gegen die in diesem Bereich ausgewiesene Schutz- und Leitpflanzung, da schon<br />
eine Naturhecke besteht.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. C.<br />
5. H. P., Schreiben v. 06.04.2010:<br />
Fl. Nr. 745 Tfl. Gem. Dettenhofen (richtig: Fl. Nr. 745/3 Gem. Dettenhofen)<br />
Nicht einverstanden mit Schutz- und Leitpflanzung; Hecke bereits vorhanden.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. C.<br />
45
6. S. A. u. M., Schreiben v. 30.03.2010<br />
Fl. Nr. 742/2 Gem. Dettenhofen, Pitzeshofen 42<br />
Probleme mit den geplanten Hecken um die Hofstelle, Behinderung der Zufahrt und Bewirtschaftung<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. C.<br />
7. S. G., Schreiben v. 30.03.2010<br />
Fl. Nr. 763 Gem. Dettenhofen, Pitzeshofen 29<br />
Einwendung gegen die östlich der Hofstelle vorgesehene Ortsrandeingrünung, Beeinträchtigung<br />
der Bewirtschaftung sowie Nichtbeachtung der inzwischen neu errichteten Maschinenhalle<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. C.<br />
7.1 Fl. Nr. 759/13 Gem. Dettenhofen (am Pointlfeld; Stichstraße von Pitzeshofen)<br />
Ausweisung von Wohnbauland, Verweis auf Bauvorbescheidsantrag<br />
Beschluss:<br />
Seitens der Gemeinde wurde das gemeindliche Einvernehmen bisher - zuletzt mit Beschluss<br />
v. 18.01.2010 abgelehnt. Nach Rücksprache mit dem LRA kann eine Baugenehmigung nur<br />
in Aussicht gestellt werden, wenn für diesen Bereich ein BP aufgestellt wird. Der Vorbescheidsantrag<br />
wurde seitens LRA mit Schreiben <strong>vom</strong> 04.04.2011 mangels Rückmeldung des<br />
Antragstellers als zurückgezogen betrachtet. Die Darstellung im FNP-Entwurf bleibt daher<br />
zunächst.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
Mit Zustimmung des Marktgemeinderats schlägt Bgm. Kirsch dem in der <strong>Sitzung</strong> anwesenden<br />
Herrn S. ein gemeinsames Gespräch im Landratsamt Landsberg vor, bei dem die Bauangelegenheit<br />
im Beisein von Frau Gdr. Baur und Frau Schäffert erörtert werden soll.<br />
8. R. H., Schreiben v. 30.03.2010<br />
Fl. Nr. 753 Gem. Dettenhofen, Pitzeshofen 35<br />
Beeinträchtigung der Hofstelle durch eingetragene Hecke sowie Einwand gegen die eingetragene<br />
Altlastenverdachtsfläche<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. C.<br />
Im Altlastenkataster werden grundsätzlich immer die gesamten Grundstücke aufgenommen<br />
und nicht nur Teilflächen davon. Die Darstellung im FNP ist lediglich eine nachrichtliche Übernahme<br />
aus diesem Altlastenkataster.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
8.1 Fl. Nr. 761 Gem. Dettenhofen, Pitzeshofen 33<br />
46
Erweiterung der Baulinie für einen weiteren Bauplatz für die Nachkommen<br />
Beschluss:<br />
Die betreffende Fläche westlich von Fl. Nr. 761/2 (Pitzeshofen 33b) liegt vollständig im Außenbereich.<br />
Eine Bebauung würde ein weiteres Ausufern nach Westen nach sich ziehen<br />
(spornartige Erweiterung). Dies ist städtebaulich abzulehnen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
9. M. L., Schreiben v. 12.04.2010<br />
Fl. Nr. 53 Gem. Dettenhofen (südl. Ortsrand Dettenhofen)<br />
Wohnbaufläche für Einheimischenbedarf<br />
Beschluss:<br />
Aufgrund der bestehenden Bebauung und der Ortsrandlage (südl. Dettenhofen) wird die<br />
Grenze der Wohnbaufläche in Verlängerung der südlichen Grundstücksgrenze von Fl. Nr.<br />
57/2 Gem. Dettenhofen ca. 30 m nach Osten gezogen und damit eine Teilfläche aus Fl. Nr.<br />
53 Gem. Dettenhofen in die Wohnbaufläche mit einbezogen. Der Rest von Fl. Nr. 53 bleibt<br />
Fläche für die Landwirtschaft.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
10. M. J., Schreiben v. 05.04.2010<br />
Fl. Nr. 359 Gem. Dettenhofen, Dettenhofen 6<br />
Behinderung Fahrsilo durch geplante Hecke, Erweiterung Baufläche nach Osten (wg. Wohnqualität<br />
ggü. Gaststätte "Fuchs und Has")<br />
Beschluss:<br />
Die Ortsrandeingrünung ist unter Berücksichtigung der bereits erteilten Baugenehmigung für<br />
den neuen Stall östl. davon zu streichen bzw. anzupassen (siehe auch Ausführungen unter<br />
Buchst. C).<br />
Städtebaulich nur einzeilige Bebauung entlang der Staatsstraße (St 2056) "Dettenhofen"<br />
gewünscht. Kein weiteres Ausufern nach Osten in den Außenbereich beabsichtigt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
10.1 Fl. Nr. 386 Gem. Dettenhofen (am Beurer Bach)<br />
bereits 10 m breiter Gewässerstreifen an Gmde. verkauft<br />
10.2 Fl. Nr. 342 Gem. Dettenhofen (östl. Beurer Bach)<br />
Wassergraben seit ca. 40 Jahren verrohrt<br />
Beschluss:<br />
Die Darstellung des bereits verrohrten Wassergrabens wird herausgenommen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
11. M. M., Schreiben v. 12.04.2010<br />
Fl. Nr. 755 Gem. Dettenhofen, Pitzeshofen 36<br />
Erweiterung der MI-Fläche<br />
47
Beschluss:<br />
Eine Erweiterung der MI-Flächen (bzw. künftig MD vorgesehen) wird derzeit abgelehnt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
12. L. J., Schreiben v. 30.03.2010<br />
Fl. Nr. 764/5 Gem. Dettenhofen (westl. Ortsrand Pitzeshofen)<br />
Erweiterung der MI-Flächen nach Westen; Errichtung gewerbl. genutzter Halle geplant<br />
Beschluss:<br />
Weitere spornartige Ausweitung der Bauflächen nach Westen städtebaulich nicht vertretbar.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
13. D. F., Schreiben v. 11.04.2010<br />
Fl. Nr. 353 Gem. Dettenhofen, Jaudstr. 1<br />
Erweiterung der MD-Ausweisung nach Osten bis zur bestehenden Garage/Ostfassade<br />
Beschluss:<br />
Eine Erweiterung der einzeiligen MD-Ausweisung entlang der Staatsstraße ist aus städtebaulichen<br />
Gründen abzulehnen. (siehe auch Ziff. 10)<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
13.1 Reduzierung der Ortsrandeingrünung nördl. des Gebäudebestands<br />
Beschluss:<br />
Die Signatur „Schutz- und Leitpflanzung“ wird innerhalb der ausgewiesenen MD-Flächen<br />
entsprechend zurückgenommen (siehe auch Ausführungen unter Buchst. C).<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
14. Anlieger Pointlfeld, Schreiben v. 23.03.2010<br />
Einspruch gegen Erweiterung der Bebauung nach Süden und Erschließung über das Pointlfeld<br />
Beschluss:<br />
Die Erschließung einer weiteren Bebauung am südlichen Ortsrand von Dettenhofen ist in<br />
einem gesonderten BP-Verfahren zu klären. Mit der Darstellung im FNP-Entwurf wird noch<br />
kein Bauland geschaffen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
15. B. R., Schreiben v. 30.03.2010<br />
Fl. Nr. 381 Gem. Dettenhofen, Pointlfeld 6 (Hofstelle)<br />
Hofstelle schon an 3 Seiten eingegrünt, nun auch noch auf Ostseite, kein Platz für weitere<br />
Hecke vorhanden, Schattenproblematik<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. C.<br />
48
16. B. A., Schreiben v. 30.03.2010<br />
Fl. Nr. 724 Gem. Dettenhofen (nördl. Staatstraße bei Ummenhausen)<br />
Fläche mit besonderer ökologischer und gestalterischer Funktion, Streuwiese; für Betrieb<br />
nicht hinnehmbar; auf uneingeschränkte Nutzung angewiesen<br />
Landschaftsbestandteil/Hecke im Südosten, Beeinträchtigung der betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten.<br />
Beschluss:<br />
Westl. Teilbereich des Grundstücks mit kartierten Biotopen (Streuwiese - Nr. 167 - und<br />
Hochstaudenfluren - Nr. 168 - nördl. Ummenhausen). Biotop an sich kann nicht durch Gemeinde<br />
geändert werden.<br />
Die Signatur der Fläche als geplanter Landschaftsbestandteil (LB; grün umrandet) wird herausgenommen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
17. B. B., Schreiben v. 30.03.2010<br />
Fl. Nrn. 322, 327 Gem. Dettenhofen<br />
Gewässerschutzstreifen bedeutet massiver Flächenverlust und Bewirtschaftungsbeeinträchtigung;<br />
enormer Eingriff in Betrieb<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. B.<br />
17.1 Fl. Nr. 23 Gem. Dettenhofen, Pessingerstr. 5, 7 (Hofstelle)<br />
Weitere Heckenpflanzungen zu den bestehenden; massive Beeinträchtigung der Bewirtschaftung<br />
der landwirtschaftl. Flächen<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. C.<br />
17.2 Fl. Nr. 327 Gem. Dettenhofen<br />
Biotope vorgesehen; Konflikt mit landwirtschaftl. Nutzung; Eisstockschießen u. Schlittschuhlaufen<br />
im Winter nicht mehr möglich.<br />
Beschluss:<br />
Amtl. Biotopkartierung wird nur nachrichtlich dargestellt. Änderungen seitens der Gemeinde<br />
nicht möglich. Das Biotop ist lt. Landschaftsplanerin auch vorhanden.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
18. D. T., e-mail v. 09.04.2010<br />
Fl. Nr. 716/6 Gem. Dettenhofen<br />
Widerspruch gegen Gewässerschutzstreifen; für Instandhaltung und Pflege des Grundstücks<br />
Betreten und Befahren des Randstreifens unbedingt nötig.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. B.<br />
49
19. L. H., Schreiben v. 10.04.2010 u. 30.03.2010<br />
Fl. Nr. 78 Gem. Dettenhofen<br />
Einwendung gegen Gewässerschutzstreifen, bestehender Zaun mit Abstand zur Windach.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. B.<br />
19.1 Fl. Nr. 745 Gem. Dettenhofen, Pitzeshofen 45 (Hofstelle)<br />
Eingrünung/Hecke um Hofstelle; Beeinträchtigung der Bewirtschaftung, Hofstellenerweiterung<br />
oder -umbau unmöglich<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. C.<br />
19.2 Fl. Nr. 768 Gem. Dettenhofen; Gewässer seit 1964 verrohrt<br />
Beschluss:<br />
FNP-Entwurf wird entsprechend korrigiert. Öffnung der verrohrten Gewässer mit Darstellung<br />
im FNP nicht geplant.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
20. S. B., Schreiben v. 30.03.2010<br />
Fl. Nr. 360 Gem. Dettenhofen (östl. Dettenhofen 8)<br />
Massive Bedenken gegen Schutz- und Leitpflanzung; Hecke durch Maschinenhalle hindurch;<br />
Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. C.<br />
21. U. S., Schreiben v. 09.04.2010<br />
Fl. Nr. 306 Gem. Dettenhofen,<br />
Fl. Nrn. 947/23 (Oberbeuern 3, Hofstelle),1012 Gem. Obermühlhausen<br />
Einspruch gegen Gewässerschutzstreifen<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. C.<br />
21.1 Fl. Nr. 390 Gem. Dettenhofen (südl. ST 2055 nach Dettenhofen, am Beurer Bach)<br />
Einspruch gegen Gewässerschutzstreifen<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. C.<br />
V. Obermühlhausen<br />
50
1. W. K., e-mail v. 08.04.2010<br />
Fl. Nr. 686, 687, 845 Gem. Obermühlhausen (am Schlöglbach)<br />
Bachlauf m. Gewässerschutzstreifen (Schlöglbach)<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. C.<br />
Ein Rückbau der Verrohrungen ist gemeindlicherseits nicht geplant. Die Darstellung der Gräben<br />
sowie der Gewässerschutzstreifen wird im Falle der Verrohrung herausgenommen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
2. S. K., Schreiben v. 08.04.2010<br />
Fl. Nrn. 271/7, 271/8 Gem. Obermühlhausen, Bergstr. 25, 23<br />
Ausdehnung der Wohnbauflächen auf die gesamten Grundstücke, Anpassung der Ortsrandeingrünung<br />
Beschluss:<br />
Der FNP-Entwurf enthält einen zeichnerischen Fehler, da die Wohnbauflächen bis zu den<br />
südlichen Grundstücksgrenzen gezeichnet wurden. Städtebaulich ist die Ausweisung jedoch<br />
nur bis zur Südfassade der bestehenden Gebäude wünschenswert, aufgrund der Ortsrandlage.<br />
Dies lässt sich auch anhand der vorbereitenden Unterlagen nachvollziehen.<br />
Insofern ist die bisherige Wohnbaufläche (die künftig MD werden soll) zu reduzieren und die<br />
gewünschte zusätzliche Erweiterung abzulehnen. Die bestehende Ortsrandeingrünung<br />
bleibt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
3. R. S., e-mail v. 11.04.2010<br />
Fl. Nr. 460, 469 Gem. Obermühlhausen<br />
vorsorglich Einspruch<br />
Beschluss:<br />
Bei den Flächen handelt es sich größtenteils um Flächen für die Land- bzw. Forstwirtschaft.<br />
Trotz Nachfragens wurde keine weitere Begründung vorgelegt. Der Einspruch ist daher nicht<br />
nachvollziehbar.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
4. P. B. u. H. B.a, Schreiben v. 22.03.2010<br />
Fl. Nr. 272 Gem. Obermühlhausen<br />
Interesse an Einheimischenmodellgrundstück<br />
Ausweisung als Wohnbauland erwünscht<br />
Beschluss:<br />
Die Bewerbung für ein Einheimischenmodell ist nicht Gegenstand des FNP.<br />
Die Ausweisung von Fl. Nr. 272 Gem. Obermühlhausen als Wohnbauland wurde bereits mit<br />
Beschluss des Bau- und Umweltausschusses am 16.07.2007 abgelehnt, aufgrund der Lage<br />
im Außenbereich ohne Anbindung an die bestehende Bebauung und ohne ausreichende<br />
Erschließung. An diesem Sachverhalt hat sich seither nichts geändert.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
51
5. K. C., Schreiben v. 12.04.2010<br />
Fl. Nr. 69/1 Gem. Obermühlhausen (Ecke Bergstr./Am Mühlbach)<br />
Einwand gegen Umwandlung von bisher MD in MI<br />
Beschluss:<br />
Der betreffende Bereich soll künftig wieder als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen werden.<br />
Siehe Ausführungen unter Ziff. D. 18.3 (Untere Immissionsschutzbehörde).<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
6. A. R., Schreiben v. 12.04.2010<br />
Fl. Nr. 553 Gem. Obermühlhausen<br />
Herr Gdr. Abenthum abwesend.<br />
zwei zusätzliche Bauparzellen für Kinder südlich Friedhof<br />
Beschluss:<br />
Südlich des Friedhofs ist Außenbereich. Eine bauliche Entwicklung in diese Richtung ist<br />
städtebaulich nicht wünschenswert.<br />
Entsprechend der Ausführungen unter Ziff. D. 18.3 (Untere Immissionsschutzbehörde) soll<br />
das Dorfgebiet bis zur Südfassade der bestehenden Hofstelle erweitert werden. Damit entsteht<br />
im Osten zwischen Hofstelle und Friedhof eine geringfügige Erweiterungsfläche.<br />
(Abstimmung: 23:0 Stimmen, ohne Abenthum)<br />
6.1 Fl. Nr. 468 Gem. Obermühlhausen<br />
Einwand gegen Nutzungseinschränkungen bei Landwirtschaft<br />
Beschluss:<br />
Auf dem Grundstück liegt lt. Biotopkartierung des LfU ein Biotop sowie ein Bodendenkmal.<br />
Beides wurde nachrichtlich in den FNP übernommen. Eine Änderung durch die Gemeinde ist<br />
nicht möglich.<br />
(Abstimmung: 23:0 Stimmen, ohne Abenthum)<br />
7. B. J., Schreiben v. 01.04.2010<br />
Fl. Nrn. 844, 843 Gem. Obermühlhausen<br />
Herr Gdr. Abenthum wieder anwesend.<br />
Einspruch gegen Gewässerschutzstreifen, Drainagen wachsen zu, wenn nur einmal gemäht<br />
wird, dann Überschwemmungen.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. B.<br />
8. G. N., Schreiben v. 08.04.2010<br />
Fl. Nr. 869 Gem. Obermühlhausen, Unterbeuern 3, 3b (Hofstelle)<br />
52
Einwendungen gegen Gewässerschutzstreifen; massiver Flächenverlust, Betriebsgefährdung.<br />
Windachspeicher sehr gute Wasserqualität, alle 4 Wochen Kontrolle auch ohne Gewässerschutzstreifen.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. B.<br />
9. G. J., Schreiben v. 07.04.2010<br />
Fl. Nrn. 43, 43/1 Gem. Obermühlhausen<br />
Widerspruch gegen geplante Hecke, keine Hecke vorhanden.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. C.<br />
10. H. GbR, Schreiben v. 07.04.2010<br />
Fl. Nrn. 889, 895, 899, 900 Gem. Obermühlhausen<br />
Einspruch gegen Gewässerschutzstreifen am Klingelbach; unzumutbare Beeinträchtigung<br />
des landwirtschaftl. Betriebs.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. B.<br />
11. H. L., Einwendungen zur Niederschrift am 10.04.2010<br />
Fl. Nr. 924 Gem. Obermühlhausen<br />
Einspruch gegen Gewässerschutzstreifen, Beeinträchtigung der Bewirtschaftung.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. B.<br />
12. K. H., Einwendungen zur Niederschrift am 10.04.2010<br />
Fl. Nr. 912 Gem. Obermühlhausen<br />
Vorsorglicher Einspruch gegen Gewässerschutzstreifen aufgrund Entwässerungsgraben<br />
entlang südl. Grundstücksgrenze (nicht immer Wasser führend).<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. B.<br />
13. K. W., Einwendungen zur Niederschrift am 01.04.2010<br />
Fl. Nrn. 946, 947/24, 947/25 Gem. Obermühlhausen<br />
Einspruch gegen Gewässerschutzstreifen am Klingelbach; Wertverlust und Beeinträchtigungen<br />
bei der Bewirtschaftung.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. B.<br />
53
14. M. E., Schreiben v. 04.06.2010<br />
Fl. Nr. 271/6 Gem. Obermühlhausen, Bergstr. 31b<br />
Geplante Schutz- und Leitpflanzung gravierende Sichtbehinderung.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. C.<br />
15. M. E. u. A., Schreiben v. 09.04.2010<br />
Fl. Nrn. 491/2, 491/6 Gem. Obermühlhausen, Fuggerstr. 4<br />
Einwendungen gegen Ortsrandeingrünung.<br />
Im FNP-Entwurf enthaltene Poststelle nicht mehr existent.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. C.<br />
Der FNP-Entwurf wird hinsichtlich der Poststelle berichtigt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
16. M. N., Schreiben v. 08.04.2010<br />
Fl. Nrn. 274 Gem. Obermühlhausen<br />
Einspruch gegen Gewässerschutzstreifen<br />
Erhebliche Belastung bei der Bewirtschaftung, Kostenaufwand, Futterverlust; Anwachsen der<br />
Mäusepopulation bei nur einmaligem Mähen pro Jahr.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. B.<br />
16.1 Fl. Nrn. 843, 844, 846 Gem. Obermühlhausen<br />
Einspruch gegen Gewässerschutzstreifen - s. o.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. B.<br />
17. R. X., Schreiben v. 12.04.2010<br />
Fl. Nrn. 317, 318, 319, 320, 334, 344, 191 Gem. Obermühlhausen (an der Windach)<br />
Ablehnung der geplanten Nutzungen an den Bachläufen: Abstand und Biotop.<br />
Beschluss:<br />
Sämtliche Grundstücke liegen an der Windach. Zu den Fl. Nrn. 334 und 191 siehe Ausführungen<br />
unter Buchst. B.<br />
Bei den übrigen Fl. Nrn. ist das bestehende gewässerbegleitende Gehölz als Biotop ausgewiesen.<br />
Die Biotope werden nur nachrichtlich übernommen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
17.1 Fl. Nrn. 469, 472 Gem. Obermühlhausen (am Hauser Bach)<br />
Beschluss:<br />
54
Am Hauser Bach in diesem Bereich keine Gewässerschutzstreifen. Bachverlauf wird im<br />
FNP-Entwurf angepasst. Bachbegleitendes Gehölz als Biotop ausgewiesen. Siehe Ausführungen<br />
unter Ziff. 17.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
18. S. J. u. I., Schreiben v. 05.04.2010<br />
Fl. Nr. 44 Gem. Obermühlhausen, Bergstr. 17<br />
Einspruch gegen Schutz- und Leitpflanzung, gravierende Sichtbehinderung.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. C.<br />
19. S. M. u. M., Schreiben v. 30.03.2010<br />
Fl. Nr. 846 Gem. Obermühlhausen<br />
Einspruch gegen Gewässerschutzstreifen am Schlöglbach; Beeinträchtigung der Bewirtschaftung.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. B.<br />
20. W. G. u. M., Schreiben v. 05.04.2010<br />
Fl. Nrn. 797, 838 Gem. Obermühlhausen (am Schlöglbach);<br />
Einspruch gegen Naturschutzauflagen.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. B.<br />
21. W. K., Schreiben v. 06.04.2010 sowie 15.07.2011<br />
Fl. Nr. 842 Gem. Obermühlhausen<br />
Biotop ausgewiesen; für Sägewerk dringend benötigte, genehmigte Lagerhalle errichtet. Widerspruch<br />
gegen Biotopflächen. Künstlicher Stauweiher von 1901 zum Betreiben des Sägewerks;<br />
um Wasserenergie weiter nutzen zu können, muss Weiher regelmäßig von Dreck und<br />
Schlamm gereinigt werden.<br />
Beschluss:<br />
Vor allem der bestehende Weiher, an dessen nördl. Ufer die Lagerhalle steht, ist kartiertes<br />
Biotop. Biotop durch die Versiegelung im Bereich der Lagerhalle stark beeinträchtigt. Darstellung<br />
nur nachrichtlich im FNP übernommen. Ausweisung ändert nichts am Betrieb. Weiher<br />
darf weiterhin gepflegt werden.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
22. W. M., Schreiben v. 05.04.2010<br />
Fl. Nr. 271 Gem. Obermühlhausen, Bergstr. 31a (Hofstelle)<br />
Einspruch gegen geplante Schutz- und Leitpflanzung; untragbare Beeinträchtigung der<br />
landwirtschaftl. Nutzung.<br />
55
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. C.<br />
VI. Allgemeines zum FNP<br />
1. M. U., Schreiben v. 21.06.2010<br />
1.1 Maßstab und Inhalte des FNP<br />
Beschluss:<br />
Der Maßstab des FNP ist mit 1:5.000 Standard. Aufgrund der Größe des Gemeindegebietes<br />
ist ein größerer Maßstab auch nicht praktikabel. Das Maß der baulichen Nutzung ist nicht<br />
Gegenstand des FNP. Für "kleinteilige Aussagen" ist der FNP nur bedingt geeignet. Bestimmte<br />
nachrichtliche Übernahmen, wie z. B. Bau-/Bodendenkmäler, Naturdenkmäler etc.<br />
müssen in den FNP mit aufgenommen werden.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
1.2 Bevölkerungsentwicklung<br />
Beschluss:<br />
Die Bevölkerungsentwicklung ist in der FNP-Begründung rein rechnerisch ermittelt. Gegenüber<br />
dem rechtswirksamen FNP wurden keine Bauflächen reduziert. Eine bauliche Verdichtung<br />
ergibt sich auch nicht durch den FNP sondern durch die Entwicklung gem. § 34 BauGB<br />
sowie den Erlass von Bebauungsplänen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
1.3 Leitbild zur baulichen Entwicklung<br />
Beschluss:<br />
Im Rahmen der Workshops des Gemeinderats zum FNP wurden Leitbilder zur baulichen<br />
Entwicklung der Gemeinde entwickelt, die im FNP-Entwurf umgesetzt wurden.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
1.4 Vorschlag städtebaul. Rahmenplan<br />
Beschluss:<br />
Ein Rahmenplan im Maßstab 1:2.000, in dem von der Fassadengestaltung angefangen über<br />
die Ausrichtung der Hauptbaukörper bis hin zur Definition von Straßen und Wegen, sowie<br />
Berücksichtigung denkmalpflegerischer Gesamtensembles und Baum- und Grünstrukturen<br />
alles untersucht wird, ist für den Gesamtort nicht zu bewerkstelligen und aufgrund seines<br />
rechtlich unverbindlichen Charakters und der entstehenden Kosten nicht zielführend.<br />
Die Neuaufnahme von Einzelgebäuden in die Denkmalliste liegt nicht in der Zuständigkeit<br />
der Gemeinde. Die Empfehlungen können jedoch zur weiteren Prüfung an das Bayer. Landesamt<br />
für Denkmalpflege weitergeleitet werden.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
1.5 Korrekturen in der Darstellung des FNP<br />
1.5.1 Bootshäuser zwischen Dampfersteg und DSC nicht dargestellt.<br />
1.5.2 Straße am "Carl-Orff-Platz" liegt entlang Unterbräu<br />
56
1.5.3 Fahrradverbindung parallel zu den Schienen vernachlässigt<br />
1.5.4 Bahnübergang an der Schranke fehlt ganz<br />
1.5.5 Darstellung von Baumneupflanzungen und Einzelbäumen erscheinen zufällig und sporadisch<br />
und sind nicht mit anderen Grünerhaltungsmaßnahmen koordiniert.<br />
Beschluss:<br />
Die Bootshäuser liegen im außermärkischen Gebiet im Ammersee. Sie werden im Zuge des<br />
Austauschs der neuen Kartengrundlage ergänzt.<br />
Die Straße am Untermüllerplatz wurde aus dem alten FNP übernommen. Die Darstellungen<br />
im FNP sind nicht parzellenscharf. Es werden auch nicht alle Straßen dargestellt, nur die<br />
wichtigen innerörtlichen Verbindungen.<br />
Die Fahrradverbindung entsprechend der Rahmenplanung für die Seeanlagen wird ergänzt.<br />
Bahnübergänge sind zu detailliert und werden daher nicht im FNP dargestellt.<br />
Nur sehr große, besonders ortsbildprägende Einzelbäume sind im FNP dargestellt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
2. V. H., Schreiben v. 15.03.2010<br />
2.1 Ausweitung Campingplatz nach Norden problematisch wegen Vernässung<br />
Beschluss:<br />
Die Details zur Campingplatzausweisung werden im laufenden BP-Verfahren geklärt. Der<br />
FNP-Entwurf ist dann ggfs. entsprechend anzupassen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
2.2 Abzäunung des Seeufers zum Seeweg-Süd hin zur Revitalisierung und Einhaltung<br />
der LSG-Bestimmungen<br />
Beschluss:<br />
Schutzmaßnahmen für diesen Bereich nicht Gegenstand des FNP-Verfahrens.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
2.3 "Seepark"; kein zusätzlicher Seezugang nötig<br />
Beschluss:<br />
Bereich im FNP-Entwurf als Grünfläche ausgewiesen. Keine Details über öffentliche Zugänge.<br />
Siehe BP-Verfahren.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
2.4 Südl. Campingplatz-Bereich kein Dauer- sondern nur Saisoncampingplatz<br />
Beschluss:<br />
Nicht Gegenstand des FNP-Verfahrens.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
2.5 alte Römerstraße falsch eingetragen<br />
Beschluss:<br />
Daten von Bayer. Landesamt für Denkmalpflege nachrichtlich übernommen. Signatur für<br />
Bodendenkmäler in FNP-Legende aufgeführt. Änderungen durch Gemeinde nicht möglich.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
57
3. S. H., Schreiben v. 09.04.2010<br />
3.1 "gemeindliche Ziele" nicht klar definiert; Vorschlag Leitbild als Grundlage für<br />
FNP<br />
Beschluss:<br />
Gemeindliche Planungsziele wurden in zwei ganztägigen Workshops mit dem Marktgemeinderat<br />
erarbeitet und sind in den vorliegenden FNP-Entwurf einschl. Begründung eingeflossen<br />
und aufgeführt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
3.2 Schaffung von Arbeitsplätzen<br />
Beschluss:<br />
Wirtschaftsförderung nicht Gegenstand des FNP. Freiberuflich Tätige sind grundsätzlich sogar<br />
im Wohngebiet zulässig. In der <strong>vom</strong> Stat. Landesamt verwendeten Statistik wird ausschließlich<br />
von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ausgegangen. Freiberufl. Tätige<br />
in der Statistik nicht erfasst.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
3.3 Fischereimuseum in <strong>Dießen</strong>, Standortfrage; Flächen westl. Seestr./Bahnlinie anstelle<br />
Parkplatz für Museumsstandort vorsehen, gewerbliche Nutzung beibehalten.<br />
Beschluss:<br />
Die Flächen werden bereits im Rahmen des Konjunkturpakets II/Städtebauförderung in<br />
Parkplatzflächen umgebaut. Die Standortdiskussion für ein Fischereimuseum kann nicht auf<br />
der Ebene des FNP erfolgen, zumal die Flächen vor allem auch von der Verfügbarkeit abhängen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
D. Stellungnahmen Behörden/Träger öffentlicher Belange<br />
Von den insgesamt 60 beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben<br />
sich 27 nicht geäußert, so dass davon ausgegangen werden darf, dass die von diesen<br />
Fachstellen wahrzunehmenden öffentlichen Belange nicht beeinträchtigt werden.<br />
Folgende Fachstellen haben Stellungnahmen abgegeben; diese werden nur stichwortartig<br />
bzw. zusammengefasst wiedergegeben:<br />
1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck, Schreiben v.<br />
12.05.2010<br />
1.1 Aus forstlicher Sicht im Wesentlichen Einverständnis.<br />
1.1.1 Textpassage im Erläuterungstext zum LP S. 35 streichen: "Die Waldflächen in Privatbesitz<br />
entziehen sich weitgehend der Aufsicht der Forstverwaltung. (…) Ökologischer<br />
Waldbau und schonende Bewirtschaftungsmethoden können hier nur durch intensive<br />
Beratungsmethoden und das Vorangehen mit gutem Beispiel gefördert werden".<br />
58
Forstaufsicht gem. Art. 26 Bayer. WaldG im Gemeindegebiet <strong>Dießen</strong> durch AELF Fürstenfeldbruck,<br />
Bereich Forsten als zuständige Untere Forstbehörde. Dies umfasst alle<br />
Waldbesitzarten, auch Privatwald.<br />
1.1.2 Erläuterungstext zum LP S. 37: "Freihaltung besonders wertvoller und empfindlicher<br />
Bereiche (Naturschutzgebiete) von jeglicher schädlicher Nutzung (z. B. Seeholz, Dettenhofer<br />
Filz, …)."<br />
Unklar, ob mit dieser Forderung auch Verzicht auf forstliche Nutzung gemeint. Die<br />
Wälder im Seeholz und Dettenhofer Filz werden nach den Vorgaben des WaldG, des<br />
Naturschutzrechts und der betr. Schutzgebietsverordnungen bewirtschaftet. Sofern danach<br />
forstliche Bewirtschaftung zulässig, kann diese nicht durch LP außer Kraft gesetzt<br />
werden. Passus entweder streichen oder konkretisieren.<br />
1.1.3 In Kartenbeilage 02 zum LP große Bereiche auf bestehenden Waldflächen mit "Vorrang<br />
Naturschutz" vorgesehen. Diese Bereiche nicht deckungsgleich mit den bestehenden<br />
Schutzgebietsausweisungen (FFH, SPA, NSG, LSG). Erläuterung für diese<br />
Zielsetzung nicht enthalten, daher Inhalte und Ziele unklar. Konkretisierung in Begründung<br />
zum LP erbeten.<br />
Beschluss:<br />
Die betreffenden Textpassagen (Ziff. 1.1.1 bis 1.1.3) werden herausgenommen bzw. konkretisiert<br />
und erläutert.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
1.2 An vielen Stellen Beeinträchtigungen für die Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter<br />
Flächen.<br />
1.2.1 Wiesen, die zur Futtererzeugung genutzt werden, im LP als Streuwiesen (z. B. Fl. Nr.<br />
724 Gem. Dhf., Fl. Nr. 705 Gem. Die.) oder Biotopflächen (z. B. Fl. Nr. 468 Gem.<br />
Omh) ausgewiesen. Verlust von Futtergrundlage, nur im Einvernehmen mit Bewirtschaftern<br />
möglich.<br />
Beschluss:<br />
Die Biotopausweisungen erfolgen durch das LfU und sind lediglich nachrichtliche Übernahmen<br />
im FNP. Aus dem FNP ergeben sich keine direkten Wirkungen für den Einzelnen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
1.2.2 Vergleichbare Einschnitte in Futtergrundlage durch Anlage 10 m breiter Gewässerrandstreifen<br />
an den Bachläufen. Gefährdung des Fortbestandes vor allem kleinerer<br />
Betriebe. Solche Einschränkungen nur auf freiwilliger Basis im Einvernehmen mit Bewirtschaftern<br />
und Eigentümern.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. B.<br />
1.2.3 Anlage von Radwegen (z. B. nach Raisting) über landwirtschaftl. Grundstücke nur mit<br />
Einverständnis der Landwirte.<br />
Beschluss:<br />
In erster Linie werden nur die bestehenden Radwege im FNP/LP dargestellt. Der FNP stellt<br />
keine Rechtsgrundlage für einen neuen Radweg dar. Im Beispiel Radweg <strong>Dießen</strong>-Raisting<br />
wurde bereits eine Arbeitsgruppe gebildet, um eine Lösung für die Radwegverbindung zu<br />
59
finden. Selbstverständlich kann ein offizieller Radweg nur dann über ein landwirtschaftliches<br />
Grundstück verlaufen und angelegt werden, wenn der Eigentümer damit einverstanden ist.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
1.2.4 Massive Heckenpflanzungen, die z. T. sogar Grundstücke, z. B. Fl. Nr. 271 Gem.<br />
Omh, durchschneiden. Beeinträchtigung der landwirtschaftl. Betriebe und deren Entwicklung.<br />
Nur an geeigneten Standorten und mit Zustimmung der Eigentümer möglich.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. C.<br />
1.2.5 Offene Gräben in Planung enthalten (z. B. Fl. Nr. 686 und 687 Gem. Omh, auch im<br />
Bereich <strong>Dießen</strong>), die bereits vor Jahren im Rahmen der Flurbereinigung verrohrt wurden<br />
und für zahlreiche Drainagen von Bedeutung. Wiederoffenlegung dieser Gräben<br />
würde weiteren Verlust von Futterflächen bedeuten wegen fehlenden Zufahrten und<br />
Vernässung von Flächen.<br />
Beschluss:<br />
Die dargestellten Gewässer wurden aus den Karten des Landesvermessungsamtes übernommen.<br />
Daraus waren die Verrohrungen nicht zu entnehmen. Die Landschaftsplaner sind<br />
inzwischen sämtlichen Hinweisen seitens der Bürger und der Fachbehörden nachgegangen.<br />
Die Darstellung der verrohrten Gräben wird entsprechend geändert. Eine Öffnung der Gräben<br />
wäre in Einzelfall zwar zu begrüßen, war jedoch im Rahmen dieser Darstellung nicht<br />
beabsichtigt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
1.2.6 Flächen mit Altlasten (z. B. Dettenhofen) und Bodendenkmäler sehr großzügig ausgewiesen.<br />
Oft nicht gesamtes Flurstück, sondern nur kleiner Teil betroffen. Flächen<br />
sollten nur in entsprechendem Umfang ausgewiesen werden.<br />
Beschluss:<br />
Die Altlastenflächen sind entsprechend den Angaben des Landratsamtes Untere Bodenschutzbehörde/Abfallwirtschaft<br />
ausgewiesen. Die Ausweisung soll zeigen, dass bei Grabungen<br />
Vorsicht geboten ist. Eine kleinteiligere Ausweisung als grundstücksweise ist ohne detailliertes<br />
Gutachten nicht möglich. Die Abgrenzungen sind amtlich anerkannt und vorgegeben.<br />
Ebenso verhält es sich mit den Bodendenkmälern. Diese Daten werden seitens der Gemeinde<br />
lediglich von den Fachbehörde übernommen.<br />
Der FNP gibt diese Flächen nur nachrichtlich wieder und hat selbst keine rechtlichen Auswirkungen<br />
hinsichtlich der Altlasten- und Bodendenkmalflächen und der darauf zulässigen Nutzung.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
2. Bayerischer Bauernverband Schreiben v. 29.04.2010<br />
Massive Bedenken aus landwirtschaftlicher Sicht, im Wesentlichen aus den Festsetzungen<br />
des integrierten Landschaftsplans. Massive Eingriffe in die Bewirtschaftungs- und Entwicklungsmöglichkeiten<br />
der landwirtschaftlichen Betriebe, Hofstellen und Ortsbereiche; teilweise<br />
bis hin zur Existenzgefährdung.<br />
2.1 10 m breite Gewässerschutzstreifen entlang Wasser führender Gräben oder<br />
Wasserläufen<br />
60
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. B.<br />
2.2 Biotopflächen (z. B. Fl. Nr. 1348 Gem. St. Georgen - Schafweide)<br />
Beschluss:<br />
Im Wesentlichen entsprechen die Einwendungen des Bayer. Bauernverbandes denen des<br />
Landwirtschaftsamtes. Es wird daher auf die Ausführungen unter Ziff. 1.2.1 verwiesen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
2.3 Ausweitung von Waldflächen<br />
Beschluss:<br />
Die Waldflächen werden nicht im Zuge der FNP-Aufstellung ausgeweitet. Aufforstungen sind<br />
nicht geplant. Die Kartierung basiert auf tatsächlichen Gehölzbeständen, die selten an der<br />
Grundstücksgrenze enden. Der FNP ist nicht die Berechtigungsgrundlage für Förderungen,<br />
somit besteht hierdurch auch keine Gefahr von Kürzungen der Fördermittel wegen kleinerer<br />
Lichtweiden. Im LP geht es um die Kartierung der tatsächlichen Gehölze und nicht um die als<br />
Wald eingetragenen Flächen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
2.4 Trinkwasserschutzgebiete (z. B. Fl. Nr. 1426 Gem. St. Georgen)<br />
Beschluss:<br />
Auch hier gibt der FNP lediglich nachrichtlich die bereits bestehenden bzw. geplanten Wasserschutzgebiete<br />
wieder. Diese werden selbstverständlich in einem wasserrechtlichen Verfahren<br />
unter Beteiligung aller betroffenen Grundstückseigentümer festgelegt und nicht durch<br />
bloße Darstellung im FNP.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
2.5 Heckenpflanzungen in großem Umfang<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. C.<br />
2.6 Ausweisung von Altlastenflächen und Bau- und Bodendenkmälern<br />
Beschluss:<br />
Im Wesentlichen entsprechen die Einwendungen des Bayer. Bauernverbandes denen des<br />
Landwirtschaftsamtes. Es wird daher auf die Ausführungen unter Ziff. 1.2.6.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
2.7 Verweis auf die Einzeleinwendungen der betroffenen Landwirte mit der Bitte um Berücksichtigung.<br />
Abstimmung mit den betr. Grundstückseigentümern erforderlich (Dialogverfahren).<br />
Beschluss:<br />
Entsprechend der Stellungnahme des Immissionsschutzes werden die bisher als Wohngebiet<br />
ausgewiesenen Flächen in direkter Umgebung von Hofstellen großteils in Dorf-/ Misch-<br />
61
gebiete umgewandelt, so dass die Beeinträchtigung der Landwirte nicht mehr gegeben ist<br />
(siehe Ziff. D.18). Dennoch stellt der <strong>Flächennutzungsplan</strong> auch eine Zielvorstellung für die<br />
Entwicklung der Gemeinde in den nächsten 15 – 20 Jahren dar. Das bedeutet, dass nicht<br />
jede im Bestand noch existierende, teilweise jetzt schon als Nebenerwerb geführte landwirtschaftliche<br />
Hofstelle berücksichtigt werden kann.<br />
Die Nutzung und der Verdienst der Landwirtschaft soll in <strong>Dießen</strong> auch in Zukunft anerkannt<br />
und wertgeschätzt werden. Ein FNP kann die Bewirtschaftung nicht einschränken. Dennoch<br />
ist es Aufgabe des LP aufzuzeigen, wo sich wertvolle Landschaftsbestandteile in landwirtschaftlicher<br />
Nutzung befinden, die die Qualität der Naturausstattung beeinträchtigen kann.<br />
Ein Bewusstsein der Landwirte für die besonders wertvolle Natur, die in <strong>Dießen</strong> vorhanden<br />
ist und für welche sie eine Verantwortung haben, ist jedoch von großer Wichtigkeit.<br />
Im LP enthaltene Hinweise zu empfindlichem Landschaftsbild, Gewässer oder Biotop sind<br />
wichtige Grundlagen für die Entscheidungen in der Gemeinde. Solche Hinweise können im<br />
Einzelfall auch zu Einschränkungen für Landwirte in weiteren Verfahren (z. B. wasserrechtl.<br />
Verfahren) führen, die von Fall zu Fall im Dialog gelöst werden müssen. Dies erfolgt bereits<br />
aus den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensvorschriften.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
3. Bayer. Landesanstalt für Landwirtschaft, Schreiben v. 09.03.2010<br />
Kein Träger öff. Belange mehr. Belange werden von Amt für Ernährung, Landwirtschaft und<br />
Forsten vertreten.<br />
4. Bischöfl. Finanzkammer, Bistum Augsburg, Schreiben v. 19.04.2010<br />
Es sollten auch die Filialkirchen und Kapellen, die im kirchlichen Eigentum stehen, als "Kirche"<br />
gekennzeichnet werden. Diese sind im Einzelnen:<br />
- Filialkirche St. Johann, Johannisstr. 29, Fl. Nr. 478 Gem. <strong>Dießen</strong><br />
- Kapelle St. Magnus, Unterbeuern, Fl. Nr. 870 Gem. Obermühlhausen<br />
- Kreuzkapelle, Am Kirchsteig 13, Fl. Nr. 105 Gem. St. Georgen<br />
- Kapelle Maria Schnee, Bischofsried, Fl. Nr. 1554/2 Gem. St. Georgen<br />
Beschluss:<br />
Die aufgeführten Kirchen und Kapellen sind bereits aufgrund ihrer Denkmaleigenschaft im<br />
FNP entsprechend gekennzeichnet. Mangels Übersichtlichkeit können sie in den wenigsten<br />
Fällen auch noch als "Gemeinbedarfsfläche" ausgewiesen werden. Sie werden jedoch zusätzlich<br />
mit dem Symbol der PlanzeichenVO (Nr. 4.1) für "Kirche" versehen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
5. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schreiben v. 08.03.2010 (bisher Bundesvermögensamt<br />
Augsburg)<br />
Keine Einwendungen<br />
6. Bund Naturschutz in Bayern e. V., Ortsgruppe <strong>Dießen</strong>, Schreiben v. 29.06.2010<br />
Der Bund Naturschutz trägt folgende Änderungen oder Ergänzungen vor:<br />
6.1 FNP-Begründung S. 12: Enzianwiese südlich Seeholz ist NSG.<br />
Beschluss:<br />
62
Zitat aus RP München übernommen. Ergänzung der FNP-Begründung, dass die Enzianwiese<br />
inzwischen als NSG ausgewiesen ist.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
6.2 FNP-Begründung S. 13: Trenngrün, siehe Anmerkungen S. 5 des LP.<br />
Beschluss:<br />
Das Trenngrün wird entsprechend der regionalplanerischen Vorgaben berücksichtigt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
6.3 FNP-Begründung S. 35: Schackypark und Erfolge des Fördervereins erwähnen.<br />
Beschluss:<br />
Die Begründung wird entsprechend ergänzt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
6.4 Aussichtspunkte fehlen im Plan, obwohl Signatur in Legende enthalten. Verweis<br />
auf GEP.<br />
Beschluss:<br />
In Grundlagenkarte "Erholung" zum LP sind Aussichtspunkte enthalten. Der Gewässerentwicklungsplan<br />
(GEP) ist noch nicht abgeschlossen. Die Daten wurden daher noch nicht zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
6.5 Moore als Biotope kennzeichnen. Forstkarten zur Bestimmung von Position und<br />
Dimensionierung heranziehen. Anzahl sollte mit GEP übereinstimmen.<br />
Beschluss:<br />
Alle als Biotop kartierten Moore im FNP/LP eingetragen. Waldbiotope von LfU generell nicht<br />
kartiert. In <strong>Dießen</strong> zahlreiche Moore im Wald. Eine weitere detaillierte Darstellung wird abgelehnt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
6.6. Campingplatz St. Alban als durchgrünte Wohnbaufläche ausgewiesen. Funktion<br />
als Zeltplatz überwiegt jedoch.<br />
Beschluss:<br />
Der Campingplatz ist als Grünfläche dargestellt. Das Symbol "Campingplatz" wird näher zum<br />
Restaurantgebäude heran geschoben. Der Bereich des Bebauungsplans Seeufer, der nördlich<br />
angrenzt, ist als durchgrünte Wohnbaufläche dargestellt, nicht jedoch das Campingplatzgelände<br />
St. Alban.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
6.7 Sondergebiet "Birkenhof" entspricht nicht Bestand.<br />
Beschluss:<br />
Die Ausweisung des Sondergebiets "Ferienhof Birkenau" ist entsprechend der 18. FNP-<br />
Änderung sowie dem vorhabenbezogenen Bebauungsplans übernommen. Neue Erkenntnisse<br />
haben sich nicht ergeben.<br />
63
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
Kurze Diskussion zum aktuellen Sachstand. Bis zum nächsten Verfahrensschritt im laufenden<br />
FNP-Verfahren wird eine verbindliche Entscheidung zur Umsetzung des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplans erwartet (<strong>GR</strong>-Beschluss <strong>vom</strong> 11.04.2011: Zurückstellung um ein<br />
Jahr aus gesundheitlichen Gründen).<br />
6.8 Im Wohngebiet westl. Metznerwiese steht an der St.-Georg-Str. ein Mammutbaum.<br />
Größter Vertreter dieser Art im Gemeindegebiet.<br />
Beschluss:<br />
Der Mammutbaum wird für das Ortsbild als besonders wertvoll angesehen und ist daher in<br />
den FNP aufzunehmen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
6.9 2 Eichen an Frontorstr. als Naturdenkmal ausgewiesen. Benennung weiterer Einzelbäume<br />
durch Gemeinde.<br />
Beschluss:<br />
Die sog. "Frontor-Eichen" wurden erst mit Verordnung des Landkreises Landsberg am<br />
08.10.2010 als Naturdenkmal ausgewiesen und unter Schutz gestellt. Dies konnte daher im<br />
FNP-Vorentwurf noch nicht berücksichtigt werden. Die Unterlagen werden ergänzt. Die Aufnahme<br />
weiterer Eichen in diesem Bereich ist zu prüfen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
6.10 "Sauwinkelkiesgrube" wichtiges Biotop geworden.<br />
Beschluss:<br />
Diese alte Kiesgrube liegt im Staatsforst Bayerdießen, Fl. Nr. 21 Gem. Bayerdießen (außermärkischer<br />
Bereich). Die Gemeinde kann nicht eigenständig Biotope über den FNP festlegen.<br />
Der Biotopwert müsste von den entsprechenden Fachbehörden geprüft und festgestellt<br />
werden.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
6.11 In Legende Signatur für Landschaftsbestandteile nicht enthalten.<br />
Beschluss:<br />
In der Legende ist die Signatur sowohl für festgesetzte als auch geplante Landschaftsbestandteile<br />
(LB) bereits enthalten.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
6.12 Mögliche Retentionsräume im Bereich der Bäche fehlen im Kartenteil.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. C.<br />
6.13 zahlreiche Änderungs- und Ergänzungswünsche zum textlichen Teil des Landschaftsplans<br />
Beschluss:<br />
64
Die Formulierungen sind zu einem großen Teil aus den entsprechenden übergeordneten<br />
Fachplanungen heraus entnommen. Soweit möglich und sinnvoll werden die Texte ergänzt<br />
oder angepasst.<br />
Der Ammersee selbst ist gemeindefreies Gebiet und im FNP nicht enthalten. Daher werden<br />
im Landschaftsplan auch keine detaillierteren Aussagen zur Fischfauna des Ammersees und<br />
den Verlandungszonen gemacht.<br />
Lt. BUND soll die Ausweisung von Sondergebieten in unmittelbarer Nähe eines Schutzgebietes<br />
vermieden werden. Die konkreten Sonderfälle (hier wohl auf Triebhof gerichtet) werden<br />
an dieser Stelle des LP, wo es um allgemeingültige Beschreibungen geht, nicht behandelt.<br />
Ob und inwieweit im FNP entsprechende Pufferzonen um die NSGs dargestellt werden können,<br />
ist noch zu prüfen.<br />
Die fehlende Aufzählung von Nachtraubvögeln ergibt sich aus dem ABSP (Arten- und Biotopschutzprogramm),<br />
wo kein Vorkommen vermerkt ist. Auch die <strong>vom</strong> BUND erwähnten<br />
Amphibien/Reptilien sind im ABSP nicht enthalten. Bei entsprechender Konkretisierung kann<br />
der LP ergänzt werden. Die blaue Schwertlilie (iris sibirica) ist in der Auflistung der besonderen<br />
Artenvorkommen (Flora, S. 15) bereits enthalten.<br />
Der Erlass einer Ortsgestaltungssatzung ist nicht Gegenstand des FNP. Hierüber hat der<br />
Gemeinderat ggfs. gesondert zu beraten und entscheiden. Der Erlass einer Baumschutzverordnung<br />
wurde in den vergangenen Jahren mehrfach diskutiert und immer wieder abgelehnt.<br />
Dieses Thema ist daher abschließend behandelt. Der Erlass einer Baumschutzverordnung<br />
wird für nicht erforderlich gehalten.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
7. DB Services Immobilien GmbH (Mobility Networks Logistics), Niederlassung<br />
München, Schreiben v. 04.03.2010<br />
Allgemeine Ausführungen zur Berücksichtigung der aus dem Betrieb der Eisenbahn entstehenden<br />
Beeinträchtigungen in der Bauleitplanung (keine Ansprüche gegenüber DB, entschädigungsloses<br />
Hinnehmen der Immissionen etc.) sowie Verweis auf die Planungshoheit<br />
des Eisenbahnbundesamtes.<br />
Unterschutzstellung von Bäumen, Feldhecken und Gehölzgruppen auf Bahnflächen sowie<br />
Errichtung von Biotopen und Landschaftsschutzgebiete in direkter Nähe der Bahnanlagen<br />
wird abgelehnt. Durchfeuchtung der Bahnanlage auf Dauer zu verhindern.<br />
Beschluss:<br />
Mit dem FNP werden weder Bäume, Feldhecken und Gehölzgruppen unter Schutz gestellt<br />
noch Biotope errichtet oder LSG ausgewiesen. Hierbei handelt es sich ausschließlich um<br />
nachrichtliche Übernahmen der Fachbehörden.<br />
Die Betriebsanlagen der Eisenbahn dürfen in der Bauleitplanung nur nachrichtlich aufgenommen<br />
werden. Eine Überplanung der Flächen ist rechtlich unzulässig. Dies ist bekannt<br />
und wurde berücksichtigt.<br />
Das Eisenbahnbundesamt wurde mit gesondertem Schreiben am FNP-Verfahren beteiligt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
8. Amt für ländliche Entwicklung, Schreiben v. 02.03.2010<br />
Ohne Einwände; kein Verfahren der ländlichen Entwicklung im Gemeindegebiet anhängig<br />
oder geplant.<br />
9. Eisenbahnbundesamt, Schreiben v. 02.03.2010<br />
65
Keine Bedenken. Im Gemeindegebiet Bahnanlagen vorhanden, Bahnlinie Mering - Weilheim,<br />
Strecken-Nr. 5370, Bereich km 40,47 und 44,65. Direkte Betroffenheit von Betriebsanlagen<br />
der Eisenbahn nicht erkennbar.<br />
Allgemeine Ausführungen zur Berücksichtigung insbesondere bei Baumaßnahmen, Bepflanzungen<br />
und Aufstellung von Bebauungsplänen im Bereich von Betriebsanlagen der Eisenbahn.<br />
Diese dürfen nicht beeinträchtigt werden.<br />
Hinweis auf die Fachplanungshoheit des Eisenbahnbundesamtes. Für Übergang in Planungshoheit<br />
der Gemeinde Freistellung (vormals Entwidmung) durch EBA erforderlich. Derzeit<br />
keine Freistellungsanträge vorliegend.<br />
Beschluss:<br />
Ohne grundsätzliche Einwendungen. Keine direkte Betroffenheit erkennbar.<br />
Die Ausführungen werden berücksichtigt. Änderungen an Eisenbahnanlagen sind nicht vorgesehen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
10. E.ON Netz, Schreiben v. 16.03.2010 (Betriebszentrum Bamberg) und 26.03.2010<br />
(Grundsatzaufgaben/München)<br />
20-kV-Freileitungen, Transformatorenstationen, 20-kV-Schalthaus "Riederau" und 110kV/20-kV-Umspannwerk<br />
"<strong>Dießen</strong>" im Plangebiet. Umspannwerk mit Geräuschimmissionen<br />
verbunden.<br />
Schutzzone der 110-kV-Leitung beträgt 27,50 m beidseits der Leitungsachse, bei 20-kV-<br />
Leitungen beidseits je 8,0 m für Einfachleitungen und je 10 m für Doppelleitungen.<br />
Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung bei Bebauung und Bepflanzung im Bereich der<br />
Leitungstrassen bzw. Leitungsschutzzonen.<br />
Zuständig für den Planungsbereich ist das Kundencenter Penzberg.<br />
Fl. Nrn. 533/5 Gem. Rieden und 701 Gem. <strong>Dießen</strong> im FNP nicht entsprechend als "Versorgungsfläche<br />
Energie" ausgewiesen.<br />
Beschluss:<br />
Keine Einwendungen. Die allgemein zu berücksichtigenden Ausführungen werden zur<br />
Kenntnis genommen. Die noch fehlenden Transformatorenstationen werden entsprechend<br />
dem beigefügten Lageplan nachgetragen. Die Kennzeichnung des Schalthauses "Riederau",<br />
Fl. Nr. 533/5 Gem. Rieden, sowie des Umspannwerks "<strong>Dießen</strong>", Fl. Nr. 701 Gem. <strong>Dießen</strong>,<br />
wird entsprechend ergänzt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
11. Gemeinde Raisting, Schreiben v. 12.03.2010<br />
<strong>GR</strong>-Beschluss v. 17.03.2010: Antrag, das bereits im Genehmigungsverfahren befindliche<br />
Trinkwasserschutzgebiet für den Brunnen 2 in den FNP/LP aufzunehmen.<br />
Beschluss:<br />
Das geplante Trinkwasserschutzgebiet für den Brunnen 2 wird entsprechend in den FNP mit<br />
aufgenommen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
12. Gemeinde Utting am Ammersee, Schreiben v. 29.04.2010<br />
<strong>GR</strong>-Beschluss v. 15.04.2010: Gemeinde Utting betroffen durch Ausweisung Sondergebiet<br />
Triebhof. Unterschriftenaktion des Vereins "Unser Dorf".<br />
66
Ausweisung einer Fremdenverkehrseinrichtung in unmittelbarer Nachbarschaft zum NSG<br />
Seeholz konkurriert mit der Forderung, das NSG von schädlichen Einwirkungen freizuhalten.<br />
Pufferzonen im Textteil zum LP erwähnt, im FNP jedoch nicht dargestellt.<br />
Kreutbach bzw. Seeholzgraben berührt beide Gemeindegebiete. Ziele einer naturnahen Gewässerentwicklung<br />
auch im Uttinger LP formuliert. Entsprechende Maßnahmen auch im Bereich<br />
des kurzen Abschnittes auf <strong>Dießen</strong>er Flur wünschenswert. Ergänzung entsprechende<br />
Plansignatur.<br />
Erschließung der geplanten Fremdenverkehrseinrichtung nicht über Kreutweg möglich.<br />
Beschluss:<br />
Das Naturschutzgebiet wird durch die Ausweisung des Sondergebiets Triebhof nicht direkt<br />
tangiert. Im FNP wird die dargestellte Grünfläche nicht weiter differenziert. Aussagen zu<br />
Mindestbreiten der Pufferzonen sind im Rahmen des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s nicht zu machen,<br />
auch da diese je nach vorgesehener Nutzung und je nach Schutzgebiet unterschiedlich<br />
ausfallen können.<br />
Die Erschließung des Sondergebiets ist nicht Angelegenheit des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s sondern<br />
des BP-Verfahrens. Sie soll jedoch ausschließlich über die Staatsstraße und den nördlich<br />
von Rieden zum Triebhof abzweigenden <strong>Dießen</strong>er Weg erschlossen werden.<br />
Der sog. Kreutbach bzw. Seeholzgraben liegt nach den dem Bauamt <strong>Dießen</strong> vorliegenden<br />
Unterlagen weitgehend auf Gemeindegebiet Utting, teilweise entlang der Gemeindegebietsgrenzen<br />
am Seeholz. Es können daher keine Darstellungen übernommen werden.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
13. Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben v. 25.03.2010<br />
ohne Einwände<br />
14. Industrie und Handelskammer München und Oberbayern Schreiben v. 28.04.2010<br />
Mit Planung besteht Einverständnis; ohne Einwände.<br />
15. Landratsamt Landsberg/Untere Bauaufsichtsbehörde<br />
Auf Nachfrage wurde mit e-mail <strong>vom</strong> 23.11.2010 bestätigt, dass keinerlei Einwendungen<br />
vorgetragen werden.<br />
16. Landratsamt Landsberg/Tiefbau<br />
Auf Nachfrage wurde mit e-mail <strong>vom</strong> 15.04.2011 mitgeteilt, dass die OD-Grenzen der Kreisstraßen<br />
entsprechend den Angaben aufgenommen werden sollen.<br />
Beschluss:<br />
Die Angaben werden überprüft und im FNP ergänzt/geändert.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
17. Landratsamt Landsberg/Untere Naturschutzbehörde, Schreiben v. 27.04.2010<br />
Aus naturschutzfachlicher Sicht Einwendungen. Ergänzung des FNP-Vorentwurfs in folgenden<br />
Punkten:<br />
- FFH-Gebiete parzellenscharf abgrenzen<br />
- SPA-Gebiet nicht enthalten, parzellenscharf darzustellen<br />
67
- Verweis auf Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) für Region 14 und Vorschlag einer<br />
Besprechung mit der Unteren Naturschutzbehörde und anderen Fachstellen.<br />
- Darstellung der über Bebauungspläne verbindlich zugeordneten Ausgleichsflächen.<br />
- Aktualisierung des Zufahrtsbereichs zum Gewerbegebiet Georg-Gröbl-Str.; Darstellung<br />
der Wasserrückhaltebecken und Ausgleichsflächen.<br />
- Campingplatz St. Alban nördl. Restaurantgebäude zu groß dargestellt. Südlicher Bereich<br />
ohne Zuordnung.<br />
- Eislaufplatz nördl. Riederau auf gesamter Grundstücksfläche dargestellt; auf tatsächliche<br />
Größe reduzieren.<br />
- Sportplatz Riederau zu ungenau dargestellt. Bereiche darstellen, die tatsächlich als<br />
Sportplatz genutzt werden. Erst bei konkreter Aufstellung eines BP evtl. Erweiterungen<br />
im FNP.<br />
- Bereich Triebhof als Sondergebiet bzw. Grünfläche dargestellt. Derzeit gesamter Bereich<br />
im LSG. Darstellung im FNP unzulässige Normenkollision mit LSG. Bereich soll<br />
entsprechend Bestand dargestellt werden.<br />
- Überlagerungen von Schutzgebieten (z. B. LSG, NSG) in Darstellung nicht eindeutig,<br />
Bsp. "Schallerin", "Burgwiesen"; ggfs. in Legende Hinweis aufnehmen.<br />
- Dettenhofener Kiesgrube nicht als geplanter Landschaftsbestandteil darstellen. Altlast,<br />
die saniert werden soll. Zur Sicherung der geschützten Arten sind CF-Maßnahmen<br />
("continuous ecological functionality-meassures"; Artenschutzmaßnahmen) vorgesehen.<br />
- Darstellung der vorhandenen Naturdenkmale im Einzelnen.<br />
- Flächenpools für mögliche Ausgleichsflächen erarbeiten.<br />
Beschluss:<br />
Schutzgebiete werden möglichst parzellenscharf dargestellt. SPA-Gebiet ("special protection<br />
area"; Vogelschutzgebiet EU) im FNP bereits enthalten, ausgenommen Ammerseefläche.<br />
Aussagen des LEK bei Erstellung des LP berücksichtigt. Die rechtsverbindlichen Ausgleichsflächen<br />
(aus den BPs) werden überprüft und soweit möglich in den FNP übernommen.<br />
Die Ausweisung der Campingplatzfläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Campingplatz"<br />
ist nicht parzellenscharf. Dies gilt auch für Eisstockbahn und Sportplatz Riederau.<br />
Aufgrund des Maßstabes 1:5.000 des FNP ist eine zu kleinteilige Darstellung nicht möglich.<br />
Eine detaillierte Darstellung der Sportplatzflächen des SC Riederau ist auf der Ebene des<br />
FNP nicht angezeigt. Dies bleibt dem BP vorenthalten. Beim Sportgelände des MTV sowie<br />
des FC Dettenschwang ist die Darstellung im FNP auch nicht detaillierter.<br />
Die Überlagerungsflächen der Schutzgebiete werden überprüft und eine übersichtlichere<br />
Darstellungsart gesucht.<br />
Hinsichtlich der Planungen am "Triebhof" haben bereits mehrfach Gespräche auch mit der<br />
Unteren Naturschutzbehörde stattgefunden. Es konnte bisher in Abstimmung mit der Höheren<br />
Landesplanungsbehörde (Regierung v. Obb.) noch immer keine landschaftsverträgliche<br />
Planung vorgelegt werden, so dass auch noch immer nicht konkret klar ist, welche Flächen<br />
nun aus dem LSG herausgenommen werden müssen. Die weiteren Verfahren werden zeigen,<br />
ob die geplante Fremdenverkehrseinrichtung mit den Fachbehörden in Einklang zu<br />
bringen ist. Dementsprechend wird auch der FNP angepasst - siehe auch Ziff. A. 1 Riederau.<br />
Die Dettenhofener Kiesgrube wird entsprechend korrigiert.<br />
Die Naturdenkmale werden ergänzt.<br />
Auf die möglichen Ausgleichsflächen/Flächenpools wird im Umweltbericht eingegangen, der<br />
beim nächsten Verfahrensschritt (öff. Auslegung) mit ausgelegt werden wird.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
18. Landratsamt Landsberg, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben v.<br />
15.04.2010<br />
Städtebauliche Beurteilung allgemein:<br />
Im FNP-Entwurf, der ja im Großen und Ganzen nur den Bestand wiedergibt, wurden die Nutzungen<br />
entsprechend dem Bestand eingetragen. Diese Ausweisung entspricht der tatsächli-<br />
68
chen Nutzung. Wenn ein Landwirt sich in unmittelbarer Nähe befindet, der das Gebiet auch<br />
prägt, oder wenn mehrere, noch existierende Landwirte vorhanden sind, wurde Dorfgebiet<br />
ausgewiesen. Dies ist jedoch nicht in jedem Fall so. Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> müssen die<br />
Gebietskategorien entsprechend den Vorschriften der BauNVO ausgewiesen werden. Darin<br />
ist eindeutig festgelegt, dass Dorfgebiete vorwiegend der Unterbringung land- und forstwirtschaftlicher<br />
Betriebe dienen. Dies ist nicht gegeben, wenn nur ein einziger, kleinerer Landwirt<br />
in einem Gebiet ansässig ist und es abzusehen ist, dass auf Dauer (Laufzeit eines FNP)<br />
nur noch Wohnnutzung besteht. Ein landwirtschaftlicher Betrieb im Außenbereich kann, auch<br />
wenn es immissionsschutzrechtlich einfacher wäre, ein angrenzendes Baugebiet nicht prägen.<br />
Da der <strong>Flächennutzungsplan</strong> auch eine Zielvorstellung der gemeindlichen Planung darstellt,<br />
wurde nicht jede Hofstelle, oder jeder emittierende Betrieb als die Nachbarschaft prägend<br />
angesehen. Wenn im Bestand z. B. ein einziger Betrieb existiert, der nur in einem Mischgebiet<br />
zulässig wäre, die umgebende Bebauung aber reine Wohnbebauung darstellt und es<br />
Ziel der Gemeinde ist, langfristig die Wohnnutzung zu stärken, wurde Wohngebiet ausgewiesen,<br />
Damit hat der Betrieb zwar Bestandsschutz, aber langfristig ist eine andere Nutzung<br />
geplant. Wenn es immissionsschutzrechtliche Probleme mit der Nachbarschaft gibt, zählt<br />
auch jetzt nicht die Ausweisung des FNP sondern die tatsächliche Nutzung.<br />
18.1 Hauptort <strong>Dießen</strong><br />
18.1.1 westl. Burgwaldstr. Fl. Nr. 496/2 Gem. St. Georgen<br />
Beschluss:<br />
Das landwirtschaftl. Gebäude befindet sich im Außenbereich und sollte auch nicht als Baufläche<br />
ausgewiesen werden, da auch in der zukünftigen Entwicklung eine Erweiterung der<br />
Bauflächen westlich der Burgwaldstr. nicht vorgesehen ist.<br />
Die Ausweisung der bestehenden Wohnbebauung östl. der Burgwaldstraße als Dorfgebiet in<br />
einem Abstand von ca. 80 m entspricht nicht dem Bestand, der reine Wohnbebauung ist. Im<br />
rechtswirksamen FNP ist dieser Bereich noch als Grünfläche ausgewiesen, die gem. § 34<br />
BauGB genehmigte Wohnbebauung ist immer weiter an den bestehenden Landwirt herangerückt.<br />
Es handelt sich somit um eine bestehende Gemengelage. Der Teilbereich östl. der<br />
Burgwaldstraße, Fl. Nrn. 486/11, 485, 486/12, 484/6, 484/7, 484/15 und 484/2 Gem. St.<br />
Georgen wird als MD ausgewiesen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
18.1.2 Johann-Michael-Fischer Str.15, Fl. Nr. 1684 Gem. St. Georgen<br />
Beschluss:<br />
Im rechtswirksamen Bebauungsplan “Kirchsteig“ ist diese Fläche als Allgemeines Wohngebiet<br />
ausgewiesen. Diese Ausweisung wurde übernommen. Bei dem Betrieb handelt es sich<br />
um Pensionstierhaltung (Pferde), der nicht prägend ist für das umliegende Wohngebiet.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
18.1.3 Hofmark Straße 27 Flur Nr. 1621 Gem. St. Georgen, Fl. Nr. 1628 Gem. <strong>Dießen</strong><br />
Beschluss:<br />
Schon seit Jahren ist die Aussiedlung des landwirtschaftl. Betriebes geplant. Entsprechend<br />
wurde auch im BP <strong>Dießen</strong> I l - Hofmark Mischgebiet als Art der baulichen Nutzung ausgewiesen.<br />
Diese Ausweisung wurde im FNP-Entwurf übernommen. Der BP wurde inzwischen<br />
durch den VGH für unwirksam erklärt. Daher wird diese Fläche, entsprechend dem Gebäudebestand,<br />
reduziert und in Dorfgebiet umgewandelt. Die Flächen östlich der Frontorstraße<br />
werden ebenfalls auf den Gebäudebestand reduziert.<br />
69
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
18.1.4 westl. Prälatenstr.<br />
Beschluss:<br />
Zwischen dem Sägewerk und der Neuausweisung des Wohngebiets ist ein Mischgebiet für<br />
die bestehenden Gebäude mit einer Breite von 30 m – 60 m ausgewiesen. Die Neuausweisung<br />
ist auf einem Gelände geplant das rel. steil nach Südwesten abfällt. Der Lärm kann sich<br />
also nicht linear ausbreiten. Da es sehr schwer ist, ein Mischgebiet neu zu errichten und da<br />
das Gelände dafür auch nicht geeignet ist (Anlieferung) wäre es hier sinnvoller evtl. Immissionsschutzauflagen<br />
im Bebauungsplan festzusetzen. Der Umfang muss dann durch ein Gutachten<br />
geklärt werden.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
18.1.5 zwischen Prälaten- und Baderfeld<br />
Beschluss:<br />
Da einer der landwirtschaftlichen Betriebe bereits eingestellt ist, wird nur ein Teilbereich um<br />
den noch aktiven landwirtschaftlichen Betrieb auf Fl. Nr. 208 Gem. St. Georgen als MD ausgewiesen,<br />
bis zum Stichweg Fl. Nr. 207/4 Gem. St. Georgen. Die noch unbebaute Wiese<br />
bleibt „W“.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
18.2 Riederau, Rogisterstr. 5, Flur Nr. 475 Gem. Rieden<br />
Beschluss:<br />
Ein Teilbereich mit Hofstelle bis zur Seiboldstraße und südlich der Rogisterstraße (ggü. Hofstelle)<br />
wird als MD ausgewiesen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
18.3 Obermühlhausen<br />
18.3.1 Fuggerstr. westl. Flur Nr. 491/2 Gem. Obermühlhausen<br />
18.3.2 östl. Kirchberg, Flur Nr. 18 Gem. Obermühlhausen<br />
18.3.3 östl. Bergstraße<br />
18.3.4 nordöstl. Bergstraße, südlich Am Mühlbach Flur Nr. 271<br />
Beschluss:<br />
Aufgrund der bestehenden ortsbildprägenden landwirtschaftlichen Anwesen und der geforderten<br />
Rücksichtnahme auf diese Einrichtungen wird der gesamte Ortsbereich mit Ausnahme<br />
des durch BP VIa - Fuggerstr. ausgewiesenen Wohnbaugebietes südöstlich der Fuggerstraße<br />
als Dorfgebiet MD ausgewiesen.<br />
Damit wird den Belangen des Immissionsschutzes in vollem Umfang Rechnung getragen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
18.4 Dettenhofen/Pitzeshofen<br />
18.4.1 zwischen Spörrberg, St.-Martin-Straße und Staatsstraße<br />
Beschluss:<br />
70
Der Bereich westlich der Ortsstraße "Pitzeshofen" wird künftig als Mischgebiet ausgewiesen,<br />
da sich in diesem Bereich die erst 2010 genehmigte und errichtete Lagerhalle mit integrierter<br />
Werkstatt zur Bearbeitung von Fliesen und Naturstein, die lt. Baugenehmigung die Immissionsrichtwerte<br />
für ein MI einhalten muss. Der nördlich bestehende landwirtschaftl. Betrieb ist<br />
nicht mehr aktiv, so dass von einer Ausweisung als Dorfgebiet abgesehen wird.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
18.4.2 westl. und östl. der Straße Pitzeshofen<br />
Beschluss:<br />
Der im Entwurf als Mischgebiet ausgewiesene Bereich beidseits Pitzeshofen wird aus städtebaulichen<br />
Gründen als Dorfgebiet ausgewiesen werden.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
18.5 Dettenschwang<br />
18.5.1 Birkenau 19, Flur Nr. 477 Gem. Dettenschwang<br />
Beschluss:<br />
Das landwirtschaftliche Gebäude befindet sich im Außenbereich. Die östlich angrenzende<br />
reine Wohnbebauung hat sich im Laufe der Jahre ohne Ausweisung im FNP und ohne Bebauungsplan<br />
dort entwickelt. Im Entwurf werden diese bestehenden Gebäude nun entsprechend<br />
ihrer Nutzung als Wohnbaufläche dargestellt. Da bis auf den landwirtschaftlichen Betrieb<br />
im Westen, der im Außenbereich liegt, kein landwirtschaftliches Gebäude vorhanden ist,<br />
kann nach BauNVO kein Dorfgebiet ausgewiesen werden. Städtebaulich wäre es auch nicht<br />
wünschenswert, wenn der landwirtschaftliche Betrieb als Bauland ausgewiesen werden würde,<br />
da damit der Ort sich bis zum Sondergebiet ausdehnen würde.<br />
Darüber hinaus hat die Aussiedlung des landwirtschaftl. Betriebes in den weiter südlich gelegenen<br />
Außenbereich bereits begonnen. Ein Jungviehstall wurde bereits errichtet. Ein weiteres<br />
Stallgebäude ist bereits angedacht. Die Ausweisung bleibt daher beibehalten.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
18.5.2 westl. Alpenblickstr, Flur Nr. 1238/2 Gem. Dettenschwang<br />
Beschluss:<br />
Das landwirtschaftliche Gebäude ist im Entwurf innerhalb der MD-Ausweisung. Die immissionsrelevanten<br />
Betriebsbereiche, der Milchviehstall mit Güllegrube, wurden bereits weiter in<br />
den Außenbereich östl. der Heckstraße verlagert, in einem Abstand von ca. 140 m zum<br />
nächstgelegenen Wohngebäude. Somit bleibt die derzeitige Gebietsausweisung beibehalten.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
18.5.3 nordwestl. Achbergerstr bis Gaststätte<br />
Beschluss:<br />
Auf Grund der noch existierenden Hofstellen Achbergerstr. 4 und 9 ist es städtebaulich vertretbar,<br />
den Bereich westl. der Achbergerstraße bis zur Einmündung Fischbachstr. statt<br />
Wohnbaufläche als Dorfgebiet auszuweisen, da dieser auch noch durch die Hofstellen mit<br />
geprägt ist.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
18.5.4 Bereich südl. Schmiedstr. und westl. Heckstr.<br />
71
Beschluss:<br />
Entsprechend dem rechtsverbindl. BP <strong>Dießen</strong> IV a - Heckstr. wird der Teilbereich westl. der<br />
Heckstraße bis zur Straße "Am Kleinfeld" nun statt "W" (Wohnbaufläche) als "MD" (Dorfgebiet)<br />
ausgewiesen. Die Bauräume des BP wurden bereits so festgesetzt, dass eine Mischung<br />
von Wohnen und Nichtwohnen vorgegeben ist.<br />
Es ist planerisches Ziel, das nicht organisierte Baustofflager aus dem Wohngebiet herauszubekommen.<br />
Daher wäre eine Umwidmung der noch weiter westlich gelegenen Fläche städtebaulich<br />
nicht sinnvoll.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
18.5.5 nordwestlicher Ortsrand beidseits Fischbachstraße<br />
Beschluss:<br />
Einer Umwandlung der Flächen westlich der Fischbachstraße von bisher Wohngebiet in<br />
Dorfgebiet wird gefolgt, da es sich hier um Flächen im Übergang zur freien Landschaft handelt,<br />
die u. a. durch den westlichen Aussiedlerhof geprägt werden.<br />
Die Wohnbebauung auf der Ostseite der Fischbachstaße ist weit genug entfernt zu einem<br />
landwirtschaftl. Betrieb, so dass hier Wohnbaufläche beibehalten wird.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
19. Landratsamt Landsberg am Lech – Untere Abfallbehörde/Bodenschutzbehörde,<br />
Schreiben v. 28.04.2010<br />
Ergänzung weiterer Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen. Bei kleinen Flächen empfiehlt<br />
sich Punktsymbol Nr. 15.12 PlanzVO.<br />
Beschluss:<br />
Die im Schreiben angeführten, bei der Trägervoranfrage bisher nicht genannten Flächen<br />
werden ergänzt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
20. LEW Netzwerk, Schreiben v. 27.04.2010<br />
Keine Einwände, wenn Bestand der Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung<br />
gewährleistet ist. Allgemeine Ausführungen zur Berücksichtigung bzgl. der bestehenden<br />
20-kV-Freileitungen und Transformatorenstationen. Leitungsschutzbereiche zu beachten.<br />
Beschluss:<br />
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Nur allgemein zu berücksichtigende<br />
Punkte angesprochen (wie auch bei E.ON), die nicht Angelegenheit des <strong>Flächennutzungsplan</strong>verfahrens<br />
sind.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
21. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde,<br />
Schreiben v. 13.04.2010<br />
21.1 Hauptort <strong>Dießen</strong><br />
ohne Einwände bis auf folgende Punkte:<br />
21.1.1 Neuausweisung Wohnbaufläche zwischen Prälatenstr. und Baderfeld (Punkt 4):<br />
72
Beschluss:<br />
Auch wenn für die nächsten 15 Jahre noch Baulandreserven im Bestand vorhanden sind, ist<br />
es dennoch notwendig, zusätzlich zum Bestand Flächen auszuweisen, da es sich bei der<br />
Berechnung der Baurechtsreserven um rein rechnerische Werte handelt. Zudem ist zu bedenken,<br />
dass nicht jede innerörtliche Fläche in diesem Zeitraum schon entsprechend der in<br />
der Berechnung angenommenen Dichte bebaut wird. Auch die rein rechnerisch angenommenen<br />
Einwohner/qm werden sicher nicht allseits untergebracht sein. Die Einflussmöglichkeit<br />
auf die tatsächliche Umsetzung der ermittelten Baurechtsreserven ist gering, so dass für<br />
die Gemeinde Spielraum bleiben muss. Auch wenn der Nachverdichtung, wie man aus dem<br />
Plan anhand der wenigen Neuausweisungen erkennen kann Vorrang eingeräumt wird, sollen<br />
dennoch wenige innerörtliche, bisher noch unbebaute Flächen, als zukünftige Baulandreserven<br />
ausgewiesen werden.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
21.1.2 Neue Wohnbaufläche westl. der Prälatenstr.<br />
Beschluss:<br />
Wenn man die umgebende Bebauung des Bestands (GE und Mischgebiet) nun in den FNP<br />
aufnimmt, um den Bestand auch abzusichern, dann ist es auch sinnvoll, diese Fläche zusätzlich<br />
als Ortsabrundung in den FNP mit aufzunehmen.<br />
Darüber hinaus gelten auch hier die Ausführungen unter Ziff. 21.1.1 (siehe oben)<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
21.2 Riederau<br />
ohne Einwände bis auf folgende Punkte; im Einzelnen wird auf die Abstimmung mit der<br />
Unteren Naturschutzbehörde verwiesen:<br />
21.2.1 Nutzungsumwandlung Seeufer Riederau (Grünfläche/WR in Wohnbaufläche<br />
durchgrünt)<br />
Beschluss:<br />
Dieser Bereich ist durch zwei bestehenden BP (V e - Seeufer Nord und V f - Seeufer Süd)<br />
überplant. Durch die Ausweisung als durchgrüntes Wohngebiet sowie durch Ausweisung<br />
einer Grünfläche im Uferbereich wird die Rücksicht auf Natur und Landschaft dokumentiert.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
21.2.3 Nutzungsumwandlung westl. Staatsstraße am südl. Ortsrand<br />
Beschluss:<br />
Eine Umwandlung der als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesenen Flächen in Grünflächen<br />
läuft den Belangen der Unteren Naturschutzbehörde nicht entgegen, zumal diese Flächen<br />
auch jetzt schon Grünflächen sind. Die UNB, die eine gesonderte Stellungnahme abgegeben<br />
hat, hat dies nicht bemängelt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
21.2.4 Neuausweisung Seeuferbereich (Wohnbaufläche durchgrünt)<br />
Beschluss:<br />
Für den südlichen Teilbereich ist ein BP (V s - Seeweg-Süd) mit integriertem Grünordnungsplan<br />
in Aufstellung, der mit der UNB abgestimmt wird. Da es sich bei den im FNP ausgewiesenen<br />
Flächen um Bestandsgebäude handelt ist es unabdingbar, diese in den FNP aufzu-<br />
73
nehmen. Durch die Ausweisung als durchgrüntes Wohngebiet sowie durch Ausweisung einer<br />
Grünfläche im Uferbereich wird die Rücksicht auf Natur und Landschaft dokumentiert.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
21.2.5 weitere Ausweisung: Sondergebiet Triebhof<br />
Vorsorglich werden Bedenken angemeldet, da hier das Anbindungsgebot verletzt<br />
wird.<br />
Beschluss:<br />
Die Zweckbestimmung "Hotel" wird ergänzt.<br />
Derzeit laufen noch immer Abstimmungsgespräche mit dem Vorhabensträger sowie der Höheren<br />
Landesplanungsbehörde und der UNB hinsichtlich des Einfügens der geplanten Bebauung<br />
in die Landschaft. Die Flächen sind auch noch nicht aus dem LSG Ammersee-West<br />
herausgenommen. Die Planung ist noch nicht abgeschlossen – siehe Ziff. A. 1. Riederau.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
21.3 Obermühlhausen<br />
ohne Einwände bis auf folgende Punkte:<br />
21.3.1 Nutzungsumwandlung Bereich nordwestl. Bergstr. und nördl. Am Mühlbach<br />
Beschluss:<br />
Bestandsorientierte Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.<br />
Hier handelt es sich ausschließlich um eine Änderung von Dorfgebiet (MD) in Wohnbaufläche<br />
(W) entsprechend dem Bestand. Es wird keine zusätzliche Baufläche ausgewiesen. Daher<br />
werden keine neuen Probleme zum LB und FFH-Gebiet ausgelöst. Die UNB hat dies in<br />
ihrer gesonderte Stellungnahme ebenfalls nicht bemängelt. Die Ausweisung bleibt daher<br />
beibehalten, wird jedoch wieder in MD geändert (siehe auch Ziff. D. 18.3).<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
21.3.2 Neuausweisung N + S Staatsstraße am westl. Ortsrand<br />
Beschluss:<br />
Auch wenn für die nächsten 15 Jahre noch Baulandreserven im Bestand vorhanden sind, ist<br />
es dennoch notwendig, zusätzlich zum Bestand Flächen auszuweisen, da es sich bei der<br />
Berechnung der Baurechtsreserven um rein rechnerische Werte handelt. Die Einflussmöglichkeit<br />
auf die tatsächliche Umsetzung der ermittelten Baurechtsreserven ist gering, so dass<br />
für die Gemeinde Spielraum bleiben muss. Auch wenn der Nachverdichtung, wie man aus<br />
dem Plan anhand der wenigen Neuausweisungen erkennen kann, Vorrang eingeräumt wird,<br />
sollen dennoch wenige bisher noch unbebaute Flächen, als zukünftige Baulandreserven<br />
ausgewiesen werden. In Obermühlhausen beschränken sich die Baulandreserven auf das<br />
BP-Gebiet an der Fuggerstraße und das hier gegenständliche neu auszuweisende Gebiet.<br />
Die hier ausgewiesenen Flächen werden als Ortsabrundungen gesehen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
21.4 Dettenhofen/Pitzeshofen<br />
ohne Einwände<br />
21.5 Dettenschwang<br />
ohne Einwände<br />
74
22. Regierung von Oberbayern, Brandschutz, Schreiben v. 13.04.2010<br />
Es werden die üblichen Ausführungen und Hinweise wie auch bei den Bebauungsplanverfahren<br />
vorgetragen.<br />
Beschluss:<br />
Die vorgebrachten standardisierten Belange des abwehrenden Brandschutzes sind nicht<br />
Gegenstand des <strong>Flächennutzungsplan</strong>verfahrens.<br />
Die im FNP ausgewiesenen Gemeinbedarfsflächen für die Feuerwehren sind ausreichend<br />
und bereits entsprechend dem Bestand in den <strong>Flächennutzungsplan</strong> übernommen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
23. Regierung v. Obb., Luftamt Südbayern, Schreiben v. 03.05.2010<br />
ohne Einwände<br />
24. Regionaler Planungsverband München, Schreiben v. 06.05.2010<br />
ohne Einwände<br />
25. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Kreisverband STA, Schreiben v. 11.04.2010<br />
ohne Einwände<br />
26. Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung, Schreiben v. 15.04.2010<br />
26.1 Teils allgemeine Ausführungen zum Gemeindegebiet, Aussagen des Landesentwicklungsprogramms<br />
(LEP) Bayern sowie des Regionalplans (RP) München und Ausführungen<br />
zu den berücksichtigenden Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.<br />
Anerkennung, dass in sensibler Weise weitgehend auf die angrenzenden schutzwürdigen<br />
Uferbereiche Rücksicht genommen wird und auch die Belange des Naturschutzes in ausreichendem<br />
Maße berücksichtigt werden.<br />
Überprüfung nachfolgender Punkte in Abstimmung mit den Zielvorstellungen des LEP und<br />
RP bzgl. Nutzung und Belastung der Uferzonen und des Sees:<br />
26.2 inhaltliche Übereinstimmung FNP mit Zielvorstellungen LEP und RP<br />
26.2.1 Ausweisung von Seezugängen<br />
Beschluss:<br />
Es werden keine weiteren Seezugänge ausgewiesen (siehe auch Ziff. 26.3.3.4).<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
26.2.2 bauliche Verdichtungen in Uferbereichen<br />
Beschluss:<br />
Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> werden keine Aussagen zur Bebauungsdichte gemacht, daher ist<br />
nur durch die Ausweisung keine Verdichtung im Uferbereich vorgesehen. Die Verdichtung<br />
könnte höchstens durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erreicht werden, ist aber<br />
seitens der Gemeinde nicht vorgesehen und nicht erwünscht.<br />
75
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
26.2.3 Grünstreifen bei Kinderheim St. Alban<br />
Beschluss:<br />
Es werden entlang des Seeufers Grünflächen ausgewiesen, die Gebäudeansiedlungen in<br />
den schutzwürdigen Bereichen verhindern sollen.<br />
Im Bereich des Kinderheims St. Alban, das als Sondergebiet ausgewiesen ist, sollte die<br />
Grünfläche eingetragen werden, auch um eine einheitliche Behandlung des wertvollen Seeuferbereichs<br />
sicherzustellen. Im Rahmen des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s werden nur Flächenausweisungen<br />
mit den dazugehörenden Nutzungen dargestellt. Die Zulassung von Bootshäusern,<br />
Bootslagerplätzen etc. ist Sache des Bebauungsplans und wird im <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />
nicht dargestellt. Einzig die Sondergebiete Werft werden entsprechend dem Bestand<br />
ausgewiesen. Dass von den Anliegergrundstücken keine weiteren Belastungen mehr<br />
erfolgen, kann die Gemeinde ausschließlich durch das Bebauungsplanverfahren klären (siehe<br />
BP Seeweg-Süd).<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
26.2.4 Bootsliegeplätze, wichtige Steuerungsmittel zur Belastung der Gewässer<br />
Beschluss:<br />
Es werden im FNP keine Bootsliegeplätze an Land ausgewiesen. Am Seeufer, der außermärkisches<br />
Gebiet ist, werden und können auch rein rechtlich keine Bootslagerplätze ausgewiesen<br />
werden.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
26.3 konkrete Einzelbereiche<br />
26.3.1 Bootslagerplatz MTV <strong>Dießen</strong><br />
Beschluss:<br />
Der bestehende Bootslagerplatz des MTV in direkter Nachbarschaft zum LSG/NSG soll verlegt<br />
werden. Der jetzige Standort ist im FNP bereits als Grünfläche dargestellt. Der neue<br />
Standort liegt im SO Sport. Im FNP wird jedoch nicht gesondert ausgewiesen, wo im SO<br />
Sport die einzelnen Nutzungen, wie Bootslagerplatz, stattfinden, da es dafür auch laut Planzeichen<br />
VO keine Signatur gibt. Es ist Grünfläche bzw. Sportfläche ausgewiesen. Die Details<br />
werden durch den in Aufstellung befindlichen BP für den Bereich des MTV-Geländes geregelt.<br />
Der neue Standort des Bootslagerplatzes wurde bereits vor Jahren mit der Ammerseeverwaltung<br />
und der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.<br />
Der zukünftige Parkplatz am Sportplatz (an der Jägerallee) wurde entsprechend dem Bebauungsplan,<br />
der jedoch noch nicht rechtskräftig ist, im FNP übernommen. Die bauliche<br />
Umsetzung des Bootslagerplatzes und des Parkplatzes konnte bisher vor allem aus finanziellen<br />
Gründen noch nicht durchgeführt werden.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
26.3.2 <strong>Dießen</strong>er Seeanlagen<br />
Beschluss:<br />
Die Seeanlagen sind ein wesentlicher, städtebaulich sehr dominanter Teil des Gemeindegebiets,<br />
für die auch ein Wettbewerb im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms durchgeführt<br />
wurde. Der Markt hat bereits auch einen Eingemeindungsantrag gestellt.<br />
76
Die wenigen außermärkischen Flächen können in dem Maßstab des FNP nicht sinnvoll herausgelassen<br />
werden. Es würde den Anschein vermitteln, als wäre östlich der Bahnunterführung<br />
keine weitere Nutzung vorhanden.<br />
Im Übrigen ist auch im bisherigen rechtswirksamen FNP der außermärkische Bereich der<br />
Seeanlagen enthalten.<br />
Es wird versucht, zeichnerisch eine Darstellung zu finden, die sich farblich <strong>vom</strong> übrigen Bereich<br />
unterscheidet und die nur nachrichtliche Übernahme der außermärkischen Seeanlagen<br />
hervorhebt.<br />
Darüber hinaus wird die FNP-Begründung entsprechend ergänzt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
26.3.3 Grünflächen<br />
Beschluss:<br />
Die allgemeinen Ausführungen werden zur Kenntnis genommen, die einzeln angesprochenen<br />
Grünbereiche (Ziff. 3.3.1 bis 3.3.3) werden überprüft und ggfs. ergänzt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
26.3.3.4 Seezugang "Rossschwemme"<br />
Beschluss:<br />
Im BP V w - Campingplatz St. Alban ist der ursprünglich geplante Zugang aufgrund der Einwendungen<br />
der Fachbehörden bereits herausgenommen worden. Dies ist im FNP-Entwurf<br />
noch zu berichtigen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
26.3.3.5 Bereich südlich Ammersee-Yachtclub<br />
Beschluss:<br />
Die durchgrünte Wohnbaufläche im Bereich südlich des Ammersee-Yachtclubs wird um ca.<br />
10 m seeseits zurückgenommen, um entlang des Ammerseeufers den durchgehenden<br />
Grünstreifen zu kennzeichnen. Die bisherige Linie ergab sich durch die HW-100-Linie mit<br />
535,00 m üNN. Die Details werden im BP geregelt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
27. Staatliches Bauamt Weilheim Schreiben v. 12.04.2010<br />
Keine Einwände.<br />
Auf Nachfrage per e-mail v. 19.04.2011 OD-Grenzen der Staatsstraßen mitgeteilt und um<br />
Überprüfung und ggfs. Berichtigung im FNP-Entwurf gebeten.<br />
Beschluss:<br />
Die OD-Grenzen werden überprüft und ggfs. angepasst.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
28. Tourismusverband Starnberger Fünf-Seen-Land, Schreiben v. 01.03.2010<br />
ohne Einwände<br />
29. VG Windach/Gemeinde Finning, Schreiben v. 12.03.2010<br />
77
ohne Einwände<br />
30. Wehrbereichsverwaltung Süd, Schreiben v. 18.03.2010<br />
ohne Einwände<br />
31. Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Ammersee- West, Schreiben v.<br />
30.04.2010<br />
ohne Einwände<br />
Hinweis: Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim steht noch aus.<br />
Beschluss:<br />
Der Marktgemeinderat nimmt sämtliche Ausführungen zur Kenntnis. Die beschlossenen Anpassungen<br />
sind in die FNP-Unterlagen einzuarbeiten.<br />
Die öffentliche Auslegung soll erst stattfinden, wenn auch die Stellungnahme des WWA<br />
Weilheim vorliegt und die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde/LRA Landsberg<br />
stattgefunden hat.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
Ende der <strong>Sitzung</strong>: 23.00 Uhr<br />
Kirsch, Erster Bürgermeister<br />
Neugebauer, Schriftführer<br />
Schäffert, Schriftführerin<br />
78