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Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen

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Der Marktgemeinderat hat im Rahmen seiner Beratungen zum neuen <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

festgelegt, dass nur sehr restriktiv neue mögliche bauliche Entwicklungsflächen (über den<br />

Ortsrand hinaus) im <strong>Flächennutzungsplan</strong> dargestellt werden sollen. Die Gemeinde soll sich<br />

nur moderat baulich weiterentwickeln. In erster Linie sollen die noch zahlreich vorhandenen<br />

unbebauten Innenbereichsflächen für eine Verdichtung ausgeschöpft werden, bevor wertvolle<br />

Außenbereichsflächen versiegelt werden. Es bleibt daher bei der Ausweisung als Grünfläche.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

57. W. A. u. A., Schreiben v. 09.01.2011<br />

Fl. Nr. 681 Gem. St. Georgen (Nähe Burgwaldstr.)<br />

Antrag auf Baulandausweisung<br />

Beschluss:<br />

Fl. Nr. 681 Gem. St. Georgen liegt zum Einen (mitten) im Landschaftsschutzgebiet Ammersee-West<br />

und grenzt zum Anderen an den geschützten Streuwiesenkomplex "Burgwiesen"<br />

an. Keinerlei Anbindung an den bestehenden Ortsrand. Eine Ausweisung von Bauland in<br />

diesem Bereich ist indiskutabel.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

58. L. J., Schreiben v. 07.04.2010<br />

Fl. Nrn. 1339 u. 1339/2 Gem. St. Georgen<br />

Biotop eingezeichnet; derzeit 3-schnittige Wiese, wichtige Futtergrundlage, nur 1,5 km von<br />

Hofstelle entfernt, uneingeschränkte Nutzung für ordnungsgemäße Bewirtschaftung notwendig.<br />

Beschluss:<br />

Die kartierten Biotope sind im FNP nachrichtlich zu übernehmen. Die Festlegung erfolgt<br />

durch das LfU. Die Gemeinde hat hier keine Entscheidungskompetenz.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

58.1 Fl. Nrn. 1488, 1489, 1466, 1467, 1468, 1492, 1465, 1479 Gem. St. Georgen<br />

Wasserschutzgebiet (WSG) ausgewiesen; seiner Auffassung nach dort kein WSG; massive<br />

Bewirtschaftungserschwernisse durch WSG, ohne hinreichende Prüfung abzulehnen; Flächen<br />

werden uneingeschränkt benötigt.<br />

Beschluss:<br />

Mit Ausnahme von Fl. Nr. 1468 liegen alle genannten Grundstücke im Wasserschutzgebiet<br />

(WSG) der öff. Wasserversorgung des Wasserzweckverbandes Ammersee-West, Schondorf.<br />

Die WSG-Grenzen sind im FNP nachrichtlich dargestellt. Fl. Nr. 1468 ist davon nicht betroffen.<br />

Der FNP schafft jedoch kein neues WSG. Die WSG-Verordnung gibt es schon seit 1970.<br />

Evtl. Entschädigungsfragen sind mit dem Wasserversorger zu klären.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

58.2 Fl. Nrn. 1147 Gem. St. Georgen<br />

300 m langer Schutzstreifen Gewässerschutzstreifen; entlang der Gewässer ca. 10 m breiter<br />

Streifen mit extensiver Nutzung vorgesehen. Massiver, nicht auszugleichender Flächenverlust,<br />

Gefährdung des landwirtschaftl. Betriebs.<br />

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