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Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen

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Beschluss:<br />

Auch wenn für die nächsten 15 Jahre noch Baulandreserven im Bestand vorhanden sind, ist<br />

es dennoch notwendig, zusätzlich zum Bestand Flächen auszuweisen, da es sich bei der<br />

Berechnung der Baurechtsreserven um rein rechnerische Werte handelt. Zudem ist zu bedenken,<br />

dass nicht jede innerörtliche Fläche in diesem Zeitraum schon entsprechend der in<br />

der Berechnung angenommenen Dichte bebaut wird. Auch die rein rechnerisch angenommenen<br />

Einwohner/qm werden sicher nicht allseits untergebracht sein. Die Einflussmöglichkeit<br />

auf die tatsächliche Umsetzung der ermittelten Baurechtsreserven ist gering, so dass für<br />

die Gemeinde Spielraum bleiben muss. Auch wenn der Nachverdichtung, wie man aus dem<br />

Plan anhand der wenigen Neuausweisungen erkennen kann Vorrang eingeräumt wird, sollen<br />

dennoch wenige innerörtliche, bisher noch unbebaute Flächen, als zukünftige Baulandreserven<br />

ausgewiesen werden.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

21.1.2 Neue Wohnbaufläche westl. der Prälatenstr.<br />

Beschluss:<br />

Wenn man die umgebende Bebauung des Bestands (GE und Mischgebiet) nun in den FNP<br />

aufnimmt, um den Bestand auch abzusichern, dann ist es auch sinnvoll, diese Fläche zusätzlich<br />

als Ortsabrundung in den FNP mit aufzunehmen.<br />

Darüber hinaus gelten auch hier die Ausführungen unter Ziff. 21.1.1 (siehe oben)<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

21.2 Riederau<br />

ohne Einwände bis auf folgende Punkte; im Einzelnen wird auf die Abstimmung mit der<br />

Unteren Naturschutzbehörde verwiesen:<br />

21.2.1 Nutzungsumwandlung Seeufer Riederau (Grünfläche/WR in Wohnbaufläche<br />

durchgrünt)<br />

Beschluss:<br />

Dieser Bereich ist durch zwei bestehenden BP (V e - Seeufer Nord und V f - Seeufer Süd)<br />

überplant. Durch die Ausweisung als durchgrüntes Wohngebiet sowie durch Ausweisung<br />

einer Grünfläche im Uferbereich wird die Rücksicht auf Natur und Landschaft dokumentiert.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

21.2.3 Nutzungsumwandlung westl. Staatsstraße am südl. Ortsrand<br />

Beschluss:<br />

Eine Umwandlung der als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesenen Flächen in Grünflächen<br />

läuft den Belangen der Unteren Naturschutzbehörde nicht entgegen, zumal diese Flächen<br />

auch jetzt schon Grünflächen sind. Die UNB, die eine gesonderte Stellungnahme abgegeben<br />

hat, hat dies nicht bemängelt.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

21.2.4 Neuausweisung Seeuferbereich (Wohnbaufläche durchgrünt)<br />

Beschluss:<br />

Für den südlichen Teilbereich ist ein BP (V s - Seeweg-Süd) mit integriertem Grünordnungsplan<br />

in Aufstellung, der mit der UNB abgestimmt wird. Da es sich bei den im FNP ausgewiesenen<br />

Flächen um Bestandsgebäude handelt ist es unabdingbar, diese in den FNP aufzu-<br />

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