Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
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Beschluss:<br />
Auch wenn für die nächsten 15 Jahre noch Baulandreserven im Bestand vorhanden sind, ist<br />
es dennoch notwendig, zusätzlich zum Bestand Flächen auszuweisen, da es sich bei der<br />
Berechnung der Baurechtsreserven um rein rechnerische Werte handelt. Zudem ist zu bedenken,<br />
dass nicht jede innerörtliche Fläche in diesem Zeitraum schon entsprechend der in<br />
der Berechnung angenommenen Dichte bebaut wird. Auch die rein rechnerisch angenommenen<br />
Einwohner/qm werden sicher nicht allseits untergebracht sein. Die Einflussmöglichkeit<br />
auf die tatsächliche Umsetzung der ermittelten Baurechtsreserven ist gering, so dass für<br />
die Gemeinde Spielraum bleiben muss. Auch wenn der Nachverdichtung, wie man aus dem<br />
Plan anhand der wenigen Neuausweisungen erkennen kann Vorrang eingeräumt wird, sollen<br />
dennoch wenige innerörtliche, bisher noch unbebaute Flächen, als zukünftige Baulandreserven<br />
ausgewiesen werden.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
21.1.2 Neue Wohnbaufläche westl. der Prälatenstr.<br />
Beschluss:<br />
Wenn man die umgebende Bebauung des Bestands (GE und Mischgebiet) nun in den FNP<br />
aufnimmt, um den Bestand auch abzusichern, dann ist es auch sinnvoll, diese Fläche zusätzlich<br />
als Ortsabrundung in den FNP mit aufzunehmen.<br />
Darüber hinaus gelten auch hier die Ausführungen unter Ziff. 21.1.1 (siehe oben)<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
21.2 Riederau<br />
ohne Einwände bis auf folgende Punkte; im Einzelnen wird auf die Abstimmung mit der<br />
Unteren Naturschutzbehörde verwiesen:<br />
21.2.1 Nutzungsumwandlung Seeufer Riederau (Grünfläche/WR in Wohnbaufläche<br />
durchgrünt)<br />
Beschluss:<br />
Dieser Bereich ist durch zwei bestehenden BP (V e - Seeufer Nord und V f - Seeufer Süd)<br />
überplant. Durch die Ausweisung als durchgrüntes Wohngebiet sowie durch Ausweisung<br />
einer Grünfläche im Uferbereich wird die Rücksicht auf Natur und Landschaft dokumentiert.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
21.2.3 Nutzungsumwandlung westl. Staatsstraße am südl. Ortsrand<br />
Beschluss:<br />
Eine Umwandlung der als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesenen Flächen in Grünflächen<br />
läuft den Belangen der Unteren Naturschutzbehörde nicht entgegen, zumal diese Flächen<br />
auch jetzt schon Grünflächen sind. Die UNB, die eine gesonderte Stellungnahme abgegeben<br />
hat, hat dies nicht bemängelt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
21.2.4 Neuausweisung Seeuferbereich (Wohnbaufläche durchgrünt)<br />
Beschluss:<br />
Für den südlichen Teilbereich ist ein BP (V s - Seeweg-Süd) mit integriertem Grünordnungsplan<br />
in Aufstellung, der mit der UNB abgestimmt wird. Da es sich bei den im FNP ausgewiesenen<br />
Flächen um Bestandsgebäude handelt ist es unabdingbar, diese in den FNP aufzu-<br />
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