Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
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die Möglichkeit, dass solchermaßen erfasste Flächen in Förderprogrammen berücksichtigt<br />
werden könnten.<br />
Herr Gdr. Behl erschienen (Verspätung war bereits vor der <strong>Sitzung</strong> entschuldigt).<br />
Die anwesenden Landwirte kritisieren die Darstellung im Hinblick auf vielfältige bestehende<br />
gesetzliche Vorgaben, die ein praktizierender Landwirt bereits jetzt beachten muss, widersprechen<br />
der Ausweisung der Gewässerschutzstreifen im Hinblick auf erhebliche negative<br />
Auswirkungen bei der Ausübung der Landwirtschaft und verweisen auf Beispiele an der Windach.<br />
Frau Gdr. Bagusat erschienen (Verspätung war bereits vor der <strong>Sitzung</strong> entschuldigt).<br />
Die Wegnahme der Flächen aus der regelmäßigen Bewirtschaftung bzw. die Extensivierung<br />
der Bewirtschaftung würde, wie an der Windach, zu einer verhältnismäßig kurzfristigen Veränderung<br />
des Bewuchses führen, der nicht mehr als Viehfutter verwendet werden kann. Außerdem<br />
ist bei einem Uferstreifen, der nicht mehr regelmäßig gepflegt wird, bereits nach kurzer<br />
Zeit ein unkontrolliertes mäandern zu beobachten.<br />
Während von Planerseite der Vorschlag nachdrücklich verteidigt wird, zeigen die Beiträge<br />
der Gemeinderäte vermehrt den Wunsch nach einer Alternative. Der Vorschlag, auf die<br />
zeichnerische Darstellung zu verzichten und nur eine textliche Fassung aufzunehmen, hätte<br />
jedoch keine anderen Auswirkungen für die Landwirte.<br />
Herr Gdr. Johann Vetterl erschienen (Verspätung war bereits vor der <strong>Sitzung</strong> entschuldigt).<br />
Schließlich wird deutlich, dass die Mehrheit für eine ersatzlose Streichung der Gewässerschutzstreifen<br />
wäre und sich der Gemeinderat aber dafür verpflichtet, dass auf die Einhaltung<br />
eines 10 m breiten Schutzstreifens bei allen gemeindlichen Grundstücken geachtet<br />
wird.<br />
Beschluss:<br />
Der Marktgemeinderat beschließt den ersatzlosen Wegfall der Gewässerschutzstreifen und<br />
verpflichtet sich, auf die Einhaltung eines 10 m breiten Schutzstreifens bei allen gemeindlichen<br />
Grundstücken zu achten.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
C. Schutz- und Leitpflanzung<br />
Auch zu diesem Thema führt der Marktgemeinderat vorab eine Grundsatzdiskussion, da dieser<br />
Punkt in vielen Einwendungen angesprochen wurde.<br />
Frau Gebhard erläutert deshalb die Vorstellungen zu den Vorgaben des Landschaftsplans im<br />
Hinblick auf künftige Baugesuche an Ortsrand- oder in Außenbereichen und betont das<br />
hochwertige Landschaftsbild von <strong>Dießen</strong> und seinen Ortsteilen. Auf wiederholten Vorhalt<br />
wird eingeräumt, dass die zeichnerische Darstellung der Schutz- und Leitpflanzung zu Irritationen<br />
führen kann. Es wird deshalb mehrfach betont, dass dieses Planzeichen keine „Hecken“<br />
fordert, sondern dass die Anlage von lockeren Baum- und/oder Strauchgruppen bereits<br />
ausreichend wäre. Gerade im landwirtschaftlichen Bereich kennzeichnet die Darstellung<br />
z.B. bestehende Streuobstwiesen. Soweit die Planzeichnung bestehende Gärten oder inzwischen<br />
gebaute Häuser tangiert, ist diese zu berichtigen. Es ist allerdings zu beachten, dass<br />
eine parzellenscharfe Darstellung nicht möglich ist. Eine Aufsplitterung des Planzeichens in<br />
mehrere kleine „Würste“ wird als nicht hilfreich angesehen.<br />
Anhand von Luftbildern werden die Ausführungen von Frau Gebhard illustriert.<br />
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