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Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen

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die Möglichkeit, dass solchermaßen erfasste Flächen in Förderprogrammen berücksichtigt<br />

werden könnten.<br />

Herr Gdr. Behl erschienen (Verspätung war bereits vor der <strong>Sitzung</strong> entschuldigt).<br />

Die anwesenden Landwirte kritisieren die Darstellung im Hinblick auf vielfältige bestehende<br />

gesetzliche Vorgaben, die ein praktizierender Landwirt bereits jetzt beachten muss, widersprechen<br />

der Ausweisung der Gewässerschutzstreifen im Hinblick auf erhebliche negative<br />

Auswirkungen bei der Ausübung der Landwirtschaft und verweisen auf Beispiele an der Windach.<br />

Frau Gdr. Bagusat erschienen (Verspätung war bereits vor der <strong>Sitzung</strong> entschuldigt).<br />

Die Wegnahme der Flächen aus der regelmäßigen Bewirtschaftung bzw. die Extensivierung<br />

der Bewirtschaftung würde, wie an der Windach, zu einer verhältnismäßig kurzfristigen Veränderung<br />

des Bewuchses führen, der nicht mehr als Viehfutter verwendet werden kann. Außerdem<br />

ist bei einem Uferstreifen, der nicht mehr regelmäßig gepflegt wird, bereits nach kurzer<br />

Zeit ein unkontrolliertes mäandern zu beobachten.<br />

Während von Planerseite der Vorschlag nachdrücklich verteidigt wird, zeigen die Beiträge<br />

der Gemeinderäte vermehrt den Wunsch nach einer Alternative. Der Vorschlag, auf die<br />

zeichnerische Darstellung zu verzichten und nur eine textliche Fassung aufzunehmen, hätte<br />

jedoch keine anderen Auswirkungen für die Landwirte.<br />

Herr Gdr. Johann Vetterl erschienen (Verspätung war bereits vor der <strong>Sitzung</strong> entschuldigt).<br />

Schließlich wird deutlich, dass die Mehrheit für eine ersatzlose Streichung der Gewässerschutzstreifen<br />

wäre und sich der Gemeinderat aber dafür verpflichtet, dass auf die Einhaltung<br />

eines 10 m breiten Schutzstreifens bei allen gemeindlichen Grundstücken geachtet<br />

wird.<br />

Beschluss:<br />

Der Marktgemeinderat beschließt den ersatzlosen Wegfall der Gewässerschutzstreifen und<br />

verpflichtet sich, auf die Einhaltung eines 10 m breiten Schutzstreifens bei allen gemeindlichen<br />

Grundstücken zu achten.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

C. Schutz- und Leitpflanzung<br />

Auch zu diesem Thema führt der Marktgemeinderat vorab eine Grundsatzdiskussion, da dieser<br />

Punkt in vielen Einwendungen angesprochen wurde.<br />

Frau Gebhard erläutert deshalb die Vorstellungen zu den Vorgaben des Landschaftsplans im<br />

Hinblick auf künftige Baugesuche an Ortsrand- oder in Außenbereichen und betont das<br />

hochwertige Landschaftsbild von <strong>Dießen</strong> und seinen Ortsteilen. Auf wiederholten Vorhalt<br />

wird eingeräumt, dass die zeichnerische Darstellung der Schutz- und Leitpflanzung zu Irritationen<br />

führen kann. Es wird deshalb mehrfach betont, dass dieses Planzeichen keine „Hecken“<br />

fordert, sondern dass die Anlage von lockeren Baum- und/oder Strauchgruppen bereits<br />

ausreichend wäre. Gerade im landwirtschaftlichen Bereich kennzeichnet die Darstellung<br />

z.B. bestehende Streuobstwiesen. Soweit die Planzeichnung bestehende Gärten oder inzwischen<br />

gebaute Häuser tangiert, ist diese zu berichtigen. Es ist allerdings zu beachten, dass<br />

eine parzellenscharfe Darstellung nicht möglich ist. Eine Aufsplitterung des Planzeichens in<br />

mehrere kleine „Würste“ wird als nicht hilfreich angesehen.<br />

Anhand von Luftbildern werden die Ausführungen von Frau Gebhard illustriert.<br />

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