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Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen

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24. F. E. u. S. R., Schreiben v. 04.04.2010<br />

Fl. Nrn. 621/4 u. 621 Gem. Rieden<br />

Einspruch gegen Fuß- und Radweg im Bereich der Grundstücke.<br />

Einspruch gegen die festgesetzten Überschwemmungslinie (blaue Linie, "Ü"); HW 100 war<br />

1999 bei 535,35 m üNN; Korrektur des FNP-Entwurfs erbeten.<br />

Einspruch gegen Ausweisung der seeseitigen Grundstücke im BP <strong>Dießen</strong> V f - Seeufer-Süd<br />

als Wohnbauland bzw. Wohnbaufläche durchgrünt. Intensivierung des Verkehrsaufkommens<br />

zu befürchten. Teilweise nur 3,5 m breite Straße (Seeweg-Süd) heute schon überlastet, teilweise<br />

kein Begegnungsverkehr möglich. Bestand soll festgeschrieben werden.<br />

Beschluss:<br />

Siehe Ausführungen zu Ziff. 22.<br />

Die seeseitigen Grundstücke des BP V f - Seeufer-Süd sind im FNP-Entwurf als Grünfläche<br />

dargestellt und nicht als Wohnbaufläche oder Wohnbaufläche durchgrünt. An dem bisherigen<br />

Status soll sich nichts ändern. Seitens der Gemeinde ist hier keine Verdichtung gewünscht.<br />

Insofern wird der Bestand bereits berücksichtigt. Unabhängig davon würde der FNP jedoch<br />

zunächst kein Baurecht schaffen. Hierzu müsste der BP geändert werden.<br />

Die im FNP-Entwurf enthaltene "Überschwemmungslinie" wurde aus Daten des Wasserwirtschaftsamtes<br />

Weilheim übernommen. Diese Daten werden lediglich nachrichtlich in den FNP<br />

übernommen und sind nicht von der Gemeinde erstellt. Bzgl. des Verlaufs der Linie wird jedoch<br />

beim WWA nochmals rückgefragt.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

25. E. C., Schreiben v. 11.04.2010<br />

Fl. Nr. 621/3 Gem. Rieden, Seeweg-Süd 12<br />

Ablehnung Fuß- und Radweg vor Grundstück<br />

Beschluss:<br />

Siehe Ausführungen zu Ziff. 22.<br />

26. U. E. u. P., Schreiben v. 11.04.2010<br />

Fl. Nr. 606/3 Gem. Rieden (östl. Seeweg-Süd)<br />

Vorgesehener Fuß- und Radweg beeinträchtigt erheblich den schützenswerten Uferbereich<br />

und verändert den Charakter des LSG. Erhebliche Wertminderung der ufernahen Grundstücke.<br />

Beschluss:<br />

Siehe Ausführungen zu Ziff. 22.<br />

27. H. J., Schreiben v. 12.04.2010<br />

Fl. Nr. 6 Gem. Rieden, Rieden 2<br />

Hofstelle als Boden- und Baudenkmal eingestuft ("Burgstall des Spätmittelalters"); Probleme<br />

für Betrieb und ggfs. Erweiterung der Hofstelle befürchtet. Planung soll abgeändert werden.<br />

Beschluss:<br />

Bei den Boden- und Baudenkmälern handelt es sich um rein nachrichtliche Übernahmen der<br />

Daten des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege. Die Gemeinde hat hierauf keinen Einfluss.<br />

Die Details sind mit den Fachbehörden zu klären. Eine Änderung der Denkmalflächen<br />

im FNP ist gemeindlicherseits nicht möglich.<br />

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