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Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen

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Beschluss:<br />

Auf die Ausführungen unter Ziff. 42 wird verwiesen. Der FNP-Entwurf wird korrigiert.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

47. L. M. u. K. A., Schreiben v. 02.06.2010<br />

Fl. Nr. 1654/13 Gem. <strong>Dießen</strong>, Bannzeile 36a<br />

Einwände gegen geplanten Fuß- und Radweg westlich der Bannzeile.<br />

Beschluss:<br />

Auf die Ausführungen unter Ziff. 42 wird verwiesen. Der FNP-Entwurf wird korrigiert.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

48. K. L., Schreiben v. 06.04.2010<br />

Fl. Nr. 1670 Gem. <strong>Dießen</strong>, Bannzeile 22<br />

Einwände gegen geplanten Fuß- und Radweg westlich der Bannzeile.<br />

Leit- und Schutzpflanzung mitten durch Grundstück; Baumbestand betroffen.<br />

Beschluss:<br />

Bzgl. des Fuß- und Radweges wird auf die Ausführungen unter Ziff. 42 wird verwiesen. Der<br />

FNP-Entwurf wird korrigiert.<br />

Die Ortsrandeingrünung ist aus Sicht der Landschaftsplanung notwendig, da sie Bestandteil<br />

einer sehr wichtigen Blickbeziehung ist. Die erste Ortsansicht auf der Landsberger Straße,<br />

von Dettenhofen kommend, wird von den exponierten Gebäuden an der Bannzeile geprägt.<br />

Eine Begrünung, z. B. durch lockeren Obstbaumbestand o. ä., könnte den Eindruck mildern.<br />

Die Eingrünung soll jedoch nicht mitten durch die Baugrundstücke, sondern entlang der<br />

Hangkante verlaufen. Die Signatur wird entsprechend korrigiert.<br />

Durch eine lockere Baumpflanzung werden die Grundstücke auch nicht in der befürchteten<br />

Form abgetrennt.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

49. Fam. O., Schreiben v. 22.03.2010<br />

Fl. Nrn. 1671/6, 1671/7 u. 1671/8, 1671 Gem. <strong>Dießen</strong>, Bannzeile<br />

Einspruch gegen Schutz- und Leitpflanzung durch die Grundstücke an der Bannzeile sowie<br />

am Baumschulweg (Fl. Nr. 1671).<br />

Bepflanzung auf Ostseite Baumschule Wörlein im Hinblick auf geplante Verkaufs- und Ausstellungshalle<br />

sinnvoller.<br />

Einwände gegen geplanten Fuß- und Radweg westlich der Bannzeile.<br />

Beschluss:<br />

Bzgl. der Schutz- und Leitpflanzung westl. der Bannzeile wird auf die Ausführungen unter<br />

Ziff. 48 verwiesen.<br />

Die Schutz- und Leitpflanzung entlang des Baumschulweges ist in Teilbereichen bereits<br />

mehr oder weniger Bestand. Es handelt sich dabei um keinen undurchdringlichen Grüngürtel<br />

sondern um eine Ortsrandeingrünung mit aufgelockertem Baum- und Strauchbestand. Das<br />

Planzeichen sieht nur so bandartig aus. Die Erschließung (Zufahrt) der angrenzenden<br />

Grundstücke ist natürlich trotzdem gegeben.<br />

Bgzl. des Fuß- und Radweges westlich der Bannzeile wird auf die Ausführungen unter Ziff.<br />

42 wird verwiesen. Der FNP-Entwurf wird korrigiert.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

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