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Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen

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Forstaufsicht gem. Art. 26 Bayer. WaldG im Gemeindegebiet <strong>Dießen</strong> durch AELF Fürstenfeldbruck,<br />

Bereich Forsten als zuständige Untere Forstbehörde. Dies umfasst alle<br />

Waldbesitzarten, auch Privatwald.<br />

1.1.2 Erläuterungstext zum LP S. 37: "Freihaltung besonders wertvoller und empfindlicher<br />

Bereiche (Naturschutzgebiete) von jeglicher schädlicher Nutzung (z. B. Seeholz, Dettenhofer<br />

Filz, …)."<br />

Unklar, ob mit dieser Forderung auch Verzicht auf forstliche Nutzung gemeint. Die<br />

Wälder im Seeholz und Dettenhofer Filz werden nach den Vorgaben des WaldG, des<br />

Naturschutzrechts und der betr. Schutzgebietsverordnungen bewirtschaftet. Sofern danach<br />

forstliche Bewirtschaftung zulässig, kann diese nicht durch LP außer Kraft gesetzt<br />

werden. Passus entweder streichen oder konkretisieren.<br />

1.1.3 In Kartenbeilage 02 zum LP große Bereiche auf bestehenden Waldflächen mit "Vorrang<br />

Naturschutz" vorgesehen. Diese Bereiche nicht deckungsgleich mit den bestehenden<br />

Schutzgebietsausweisungen (FFH, SPA, NSG, LSG). Erläuterung für diese<br />

Zielsetzung nicht enthalten, daher Inhalte und Ziele unklar. Konkretisierung in Begründung<br />

zum LP erbeten.<br />

Beschluss:<br />

Die betreffenden Textpassagen (Ziff. 1.1.1 bis 1.1.3) werden herausgenommen bzw. konkretisiert<br />

und erläutert.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

1.2 An vielen Stellen Beeinträchtigungen für die Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter<br />

Flächen.<br />

1.2.1 Wiesen, die zur Futtererzeugung genutzt werden, im LP als Streuwiesen (z. B. Fl. Nr.<br />

724 Gem. Dhf., Fl. Nr. 705 Gem. Die.) oder Biotopflächen (z. B. Fl. Nr. 468 Gem.<br />

Omh) ausgewiesen. Verlust von Futtergrundlage, nur im Einvernehmen mit Bewirtschaftern<br />

möglich.<br />

Beschluss:<br />

Die Biotopausweisungen erfolgen durch das LfU und sind lediglich nachrichtliche Übernahmen<br />

im FNP. Aus dem FNP ergeben sich keine direkten Wirkungen für den Einzelnen.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

1.2.2 Vergleichbare Einschnitte in Futtergrundlage durch Anlage 10 m breiter Gewässerrandstreifen<br />

an den Bachläufen. Gefährdung des Fortbestandes vor allem kleinerer<br />

Betriebe. Solche Einschränkungen nur auf freiwilliger Basis im Einvernehmen mit Bewirtschaftern<br />

und Eigentümern.<br />

Beschluss:<br />

Siehe Ausführungen unter Buchst. B.<br />

1.2.3 Anlage von Radwegen (z. B. nach Raisting) über landwirtschaftl. Grundstücke nur mit<br />

Einverständnis der Landwirte.<br />

Beschluss:<br />

In erster Linie werden nur die bestehenden Radwege im FNP/LP dargestellt. Der FNP stellt<br />

keine Rechtsgrundlage für einen neuen Radweg dar. Im Beispiel Radweg <strong>Dießen</strong>-Raisting<br />

wurde bereits eine Arbeitsgruppe gebildet, um eine Lösung für die Radwegverbindung zu<br />

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