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Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen

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Ausweisung einer Fremdenverkehrseinrichtung in unmittelbarer Nachbarschaft zum NSG<br />

Seeholz konkurriert mit der Forderung, das NSG von schädlichen Einwirkungen freizuhalten.<br />

Pufferzonen im Textteil zum LP erwähnt, im FNP jedoch nicht dargestellt.<br />

Kreutbach bzw. Seeholzgraben berührt beide Gemeindegebiete. Ziele einer naturnahen Gewässerentwicklung<br />

auch im Uttinger LP formuliert. Entsprechende Maßnahmen auch im Bereich<br />

des kurzen Abschnittes auf <strong>Dießen</strong>er Flur wünschenswert. Ergänzung entsprechende<br />

Plansignatur.<br />

Erschließung der geplanten Fremdenverkehrseinrichtung nicht über Kreutweg möglich.<br />

Beschluss:<br />

Das Naturschutzgebiet wird durch die Ausweisung des Sondergebiets Triebhof nicht direkt<br />

tangiert. Im FNP wird die dargestellte Grünfläche nicht weiter differenziert. Aussagen zu<br />

Mindestbreiten der Pufferzonen sind im Rahmen des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s nicht zu machen,<br />

auch da diese je nach vorgesehener Nutzung und je nach Schutzgebiet unterschiedlich<br />

ausfallen können.<br />

Die Erschließung des Sondergebiets ist nicht Angelegenheit des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s sondern<br />

des BP-Verfahrens. Sie soll jedoch ausschließlich über die Staatsstraße und den nördlich<br />

von Rieden zum Triebhof abzweigenden <strong>Dießen</strong>er Weg erschlossen werden.<br />

Der sog. Kreutbach bzw. Seeholzgraben liegt nach den dem Bauamt <strong>Dießen</strong> vorliegenden<br />

Unterlagen weitgehend auf Gemeindegebiet Utting, teilweise entlang der Gemeindegebietsgrenzen<br />

am Seeholz. Es können daher keine Darstellungen übernommen werden.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

13. Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben v. 25.03.2010<br />

ohne Einwände<br />

14. Industrie und Handelskammer München und Oberbayern Schreiben v. 28.04.2010<br />

Mit Planung besteht Einverständnis; ohne Einwände.<br />

15. Landratsamt Landsberg/Untere Bauaufsichtsbehörde<br />

Auf Nachfrage wurde mit e-mail <strong>vom</strong> 23.11.2010 bestätigt, dass keinerlei Einwendungen<br />

vorgetragen werden.<br />

16. Landratsamt Landsberg/Tiefbau<br />

Auf Nachfrage wurde mit e-mail <strong>vom</strong> 15.04.2011 mitgeteilt, dass die OD-Grenzen der Kreisstraßen<br />

entsprechend den Angaben aufgenommen werden sollen.<br />

Beschluss:<br />

Die Angaben werden überprüft und im FNP ergänzt/geändert.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

17. Landratsamt Landsberg/Untere Naturschutzbehörde, Schreiben v. 27.04.2010<br />

Aus naturschutzfachlicher Sicht Einwendungen. Ergänzung des FNP-Vorentwurfs in folgenden<br />

Punkten:<br />

- FFH-Gebiete parzellenscharf abgrenzen<br />

- SPA-Gebiet nicht enthalten, parzellenscharf darzustellen<br />

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