Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
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Ausweisung einer Fremdenverkehrseinrichtung in unmittelbarer Nachbarschaft zum NSG<br />
Seeholz konkurriert mit der Forderung, das NSG von schädlichen Einwirkungen freizuhalten.<br />
Pufferzonen im Textteil zum LP erwähnt, im FNP jedoch nicht dargestellt.<br />
Kreutbach bzw. Seeholzgraben berührt beide Gemeindegebiete. Ziele einer naturnahen Gewässerentwicklung<br />
auch im Uttinger LP formuliert. Entsprechende Maßnahmen auch im Bereich<br />
des kurzen Abschnittes auf <strong>Dießen</strong>er Flur wünschenswert. Ergänzung entsprechende<br />
Plansignatur.<br />
Erschließung der geplanten Fremdenverkehrseinrichtung nicht über Kreutweg möglich.<br />
Beschluss:<br />
Das Naturschutzgebiet wird durch die Ausweisung des Sondergebiets Triebhof nicht direkt<br />
tangiert. Im FNP wird die dargestellte Grünfläche nicht weiter differenziert. Aussagen zu<br />
Mindestbreiten der Pufferzonen sind im Rahmen des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s nicht zu machen,<br />
auch da diese je nach vorgesehener Nutzung und je nach Schutzgebiet unterschiedlich<br />
ausfallen können.<br />
Die Erschließung des Sondergebiets ist nicht Angelegenheit des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s sondern<br />
des BP-Verfahrens. Sie soll jedoch ausschließlich über die Staatsstraße und den nördlich<br />
von Rieden zum Triebhof abzweigenden <strong>Dießen</strong>er Weg erschlossen werden.<br />
Der sog. Kreutbach bzw. Seeholzgraben liegt nach den dem Bauamt <strong>Dießen</strong> vorliegenden<br />
Unterlagen weitgehend auf Gemeindegebiet Utting, teilweise entlang der Gemeindegebietsgrenzen<br />
am Seeholz. Es können daher keine Darstellungen übernommen werden.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
13. Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben v. 25.03.2010<br />
ohne Einwände<br />
14. Industrie und Handelskammer München und Oberbayern Schreiben v. 28.04.2010<br />
Mit Planung besteht Einverständnis; ohne Einwände.<br />
15. Landratsamt Landsberg/Untere Bauaufsichtsbehörde<br />
Auf Nachfrage wurde mit e-mail <strong>vom</strong> 23.11.2010 bestätigt, dass keinerlei Einwendungen<br />
vorgetragen werden.<br />
16. Landratsamt Landsberg/Tiefbau<br />
Auf Nachfrage wurde mit e-mail <strong>vom</strong> 15.04.2011 mitgeteilt, dass die OD-Grenzen der Kreisstraßen<br />
entsprechend den Angaben aufgenommen werden sollen.<br />
Beschluss:<br />
Die Angaben werden überprüft und im FNP ergänzt/geändert.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
17. Landratsamt Landsberg/Untere Naturschutzbehörde, Schreiben v. 27.04.2010<br />
Aus naturschutzfachlicher Sicht Einwendungen. Ergänzung des FNP-Vorentwurfs in folgenden<br />
Punkten:<br />
- FFH-Gebiete parzellenscharf abgrenzen<br />
- SPA-Gebiet nicht enthalten, parzellenscharf darzustellen<br />
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