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Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen

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Da keine weitere Begründung vorgelegt wurde, wird davon ausgegangen, dass anstelle der<br />

derzeitigen Ausweisung als Fläche für Landwirtschaft Wohnbauland ausgewiesen werden<br />

soll. Die Fläche liegt am westlichen Ortsrand, nördl. der Schmiedstr., im Außenbereich, in<br />

keinerlei baulichem Zusammenhang. Eine Ausweisung als Wohnbaufläche wäre als städtebauliche<br />

Fehlentwicklung anzusehen. Die Darstellung wird bis auf eine Bauparzelle nördl.<br />

der Schmiedstraße beibehalten. Siehe Ausführungen unter Ziff. 2<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

3. W. A., Schreiben v. 12.04.2010, sowie Schreiben Arch. E. eingeg. 19.04.2010<br />

Fl. Nr. 140 Gem. Dettenschwang (südl. Aussiedlerhof)<br />

Im südlichen Anschluss an Fischbachstr. 4a, Fl. Nr. 139 sollen in Fortsetzung des Gebäudebestandes<br />

nach Süden drei weitere Wohnbauflächen ausgewiesen werden; die in diesem<br />

Bereich vorgesehene Ortsrandeingrünung soll dann entsprechend nach Westen verlagert<br />

werden.<br />

Beschluss:<br />

Im rechtswirksamen FNP sowie im Vorentwurf ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft<br />

dargestellt. Die östlich verlaufende Ortsrandeingrünung ist eine der wenigen intakten<br />

schönen Ortsränder in Dettenschwang, der erhalten werden soll. Dies würde durch eine<br />

westlich vorgelagerte Bauzeile zunichte gemacht. Darüber hinaus könnte die gewünschte<br />

Baulandausweisung auch mit dem inzwischen genehmigten und errichteten landwirtschaftlichen<br />

Aussiedlerhof kollidieren (Immissionsschutz).<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

4. D. A., Schreiben v. 12.04.2010<br />

Fl. Nr. 141, 142 Gem. Dettenschwang (südl. Aussiedlerhof)<br />

Ausweisung von 2 Wohnbauflächen im nördlichen Anschluss an die Bebauung nördl. der<br />

Schmiedstraße<br />

Beschluss:<br />

Die Flächen sind im rechtswirksamen FNP sowie im Vorentwurf als Fläche für die Landwirtschaft<br />

ausgewiesen. Eine weitere spornartige bauliche Entwicklung nach Norden sowie eine<br />

Verbauung des bestehenden intakten Ortsrandes ist abzulehnen. Auch ist die Erschließungssituation<br />

problematisch.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

5. G. A. u. T., Schreiben v. 01.04.2010<br />

Fl. Nr. 103 Gem. Dettenschwang, Achbergerstr. 10<br />

Umwidmung Fläche für Landwirtschaft in Wohnbauland<br />

Beschluss:<br />

Siehe Ausführung unter Ziff. 1.<br />

6. G. G. u. Z. A., Schreiben v. 07.04.2010<br />

Fl. Nr. 132/2 Gem. Dettenschwang, Fischbachstr. 11a<br />

Ausweisung des gesamten Grundstücks als Wohnbaufläche<br />

Beschluss:<br />

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