Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
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Da keine weitere Begründung vorgelegt wurde, wird davon ausgegangen, dass anstelle der<br />
derzeitigen Ausweisung als Fläche für Landwirtschaft Wohnbauland ausgewiesen werden<br />
soll. Die Fläche liegt am westlichen Ortsrand, nördl. der Schmiedstr., im Außenbereich, in<br />
keinerlei baulichem Zusammenhang. Eine Ausweisung als Wohnbaufläche wäre als städtebauliche<br />
Fehlentwicklung anzusehen. Die Darstellung wird bis auf eine Bauparzelle nördl.<br />
der Schmiedstraße beibehalten. Siehe Ausführungen unter Ziff. 2<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
3. W. A., Schreiben v. 12.04.2010, sowie Schreiben Arch. E. eingeg. 19.04.2010<br />
Fl. Nr. 140 Gem. Dettenschwang (südl. Aussiedlerhof)<br />
Im südlichen Anschluss an Fischbachstr. 4a, Fl. Nr. 139 sollen in Fortsetzung des Gebäudebestandes<br />
nach Süden drei weitere Wohnbauflächen ausgewiesen werden; die in diesem<br />
Bereich vorgesehene Ortsrandeingrünung soll dann entsprechend nach Westen verlagert<br />
werden.<br />
Beschluss:<br />
Im rechtswirksamen FNP sowie im Vorentwurf ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft<br />
dargestellt. Die östlich verlaufende Ortsrandeingrünung ist eine der wenigen intakten<br />
schönen Ortsränder in Dettenschwang, der erhalten werden soll. Dies würde durch eine<br />
westlich vorgelagerte Bauzeile zunichte gemacht. Darüber hinaus könnte die gewünschte<br />
Baulandausweisung auch mit dem inzwischen genehmigten und errichteten landwirtschaftlichen<br />
Aussiedlerhof kollidieren (Immissionsschutz).<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
4. D. A., Schreiben v. 12.04.2010<br />
Fl. Nr. 141, 142 Gem. Dettenschwang (südl. Aussiedlerhof)<br />
Ausweisung von 2 Wohnbauflächen im nördlichen Anschluss an die Bebauung nördl. der<br />
Schmiedstraße<br />
Beschluss:<br />
Die Flächen sind im rechtswirksamen FNP sowie im Vorentwurf als Fläche für die Landwirtschaft<br />
ausgewiesen. Eine weitere spornartige bauliche Entwicklung nach Norden sowie eine<br />
Verbauung des bestehenden intakten Ortsrandes ist abzulehnen. Auch ist die Erschließungssituation<br />
problematisch.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
5. G. A. u. T., Schreiben v. 01.04.2010<br />
Fl. Nr. 103 Gem. Dettenschwang, Achbergerstr. 10<br />
Umwidmung Fläche für Landwirtschaft in Wohnbauland<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführung unter Ziff. 1.<br />
6. G. G. u. Z. A., Schreiben v. 07.04.2010<br />
Fl. Nr. 132/2 Gem. Dettenschwang, Fischbachstr. 11a<br />
Ausweisung des gesamten Grundstücks als Wohnbaufläche<br />
Beschluss:<br />
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