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Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen

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30. Diskussionspunkte seitens Verwaltung und PV<br />

30.1 Currypark, Zurücknahme "Wohnbaufläche" (W) auf "W durchgrünt" bzw. "Grünfläche"<br />

(Römerstr.)<br />

Beschluss:<br />

Auf Vorschlag der Planerin und der Verwaltung wird der derzeit im FNP-Entwurf als "W" dargestellte<br />

Bereich südöstlich des Curryparks herausgenommen. Die westlichen und nördlichen<br />

Flächen sind durch rechtsverbindliche Bebauungspläne überplant. Diese werden aufgrund<br />

ihrer Ortsrandlage von bisher "W" und der nur begrenzten Bebaubarkeit als "W durchgrünt"<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

II. <strong>Dießen</strong> mit St. Georgen<br />

31. K. H. u. F., Schreiben v. 11.04.2010, 09.07.2010<br />

Fl. Nr. 1710 Gem. <strong>Dießen</strong> (westl. Baumschulweg)<br />

Widerspruch gegen den Vorentwurf des FNP mit LP.<br />

Vorbescheid von 1993 auf Errichtung von 4 EFH oder 2 EFH + 2 DHH für die Kinder. Keinen<br />

förmlichen Bescheid erhalten. Einbeziehung des Grundstücks in BP <strong>Dießen</strong> I f mit Schreiben<br />

v. 21.10.1993 beantragt. Dies wurde von Gemeinde abgelehnt bzw. bis zur FNP-Änderung<br />

zurückgestellt. Im neuen FNP-Entwurf keine Berücksichtigung. Fl. Nr. 1710 weiterhin Fläche<br />

für Landwirtschaft. <strong>GR</strong>-Beschluss v. 29.11.1993: "…. Gleichwohl ist der <strong>GR</strong> bereit, den Antrag<br />

bei der weiteren Suche nach Wohnbauland in die Überlegungen mit einzubeziehen."<br />

Gespräche mit damaligem Bürgermeister stellten in Aussicht, dass dem Wunsch in irgendeiner<br />

Form entsprochen wird.<br />

Im guten Glauben auf die Aussagen der damaligen Gesprächspartner habe man keine weiteren<br />

Maßnahmen ergriffen.<br />

Beschluss:<br />

Weder im Bautenverzeichnis von 1993, in dem alle Bauanträge und Bauvoranfragen eingetragen<br />

werden, noch in den alten BP-Verfahrensunterlagen findet sich ein förmlicher Vorbescheidsantrag.<br />

Bei der Stellungnahme <strong>vom</strong> 21.10.1993 hängt lediglich eine Bebauungsskizze<br />

für 4 EFH bei (allenfalls als informelle Bauvoranfrage zu werten). Mit Beschluss <strong>vom</strong><br />

29.11.1993 hat sich der Marktgemeinderat mit dieser Stellungnahme befasst und unmissverständlich<br />

zum Ausdruck gebracht, dass sich Fl. Nr. 1710 aus immissionsrechtlichen Gründen<br />

wegen der Nähe zum Gewerbegebiet nicht als Wohnbauland eignet. Seitens der Gemeinde<br />

wurde lediglich darauf verwiesen, dass die Ortsplanungsstelle mit Untersuchungen bzgl. geeigneter<br />

Wohnbauflächen beauftragt wird und dass bei diesen Überlegungen auch "diese<br />

Flächen" mit einbezogen werden.<br />

Nachdem das BP-Verfahren für das damalige Einkaufszentrum inzwischen eingestellt und<br />

eine Baulandausweisung in diesem Bereich nicht mehr weiter verfolgt wird, wäre es als städtebauliche<br />

Fehlentwicklung anzusehen, Fl. Nr. 1710 im neuen FNP als Baulandfläche auszuweisen.<br />

Die damaligen Argumente der Antragsteller bzgl. einer Lückenschließung der Bebauung<br />

zwischen Landsberger Str. und Baumschulweg greift inzwischen nicht mehr.<br />

Im Rahmen des Workshops des <strong>GR</strong> am 28.03.2009 zur FNP-Überarbeitung wurde die Sondergebietsfläche<br />

zwischen Landsberger Str. und Baumschulweg bewusst in "Grünfläche"<br />

geändert, um die Freihaltung dieses für das Ortsbild wertvollen Grünzuges (in direkter Nachbarschaft<br />

zum LSG Ammersee-West) zu dokumentieren. Eine weitere bauliche Entwicklung<br />

in diesem Bereich westlich des Baumschulweges wird abgelehnt.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

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