Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
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30. Diskussionspunkte seitens Verwaltung und PV<br />
30.1 Currypark, Zurücknahme "Wohnbaufläche" (W) auf "W durchgrünt" bzw. "Grünfläche"<br />
(Römerstr.)<br />
Beschluss:<br />
Auf Vorschlag der Planerin und der Verwaltung wird der derzeit im FNP-Entwurf als "W" dargestellte<br />
Bereich südöstlich des Curryparks herausgenommen. Die westlichen und nördlichen<br />
Flächen sind durch rechtsverbindliche Bebauungspläne überplant. Diese werden aufgrund<br />
ihrer Ortsrandlage von bisher "W" und der nur begrenzten Bebaubarkeit als "W durchgrünt"<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
II. <strong>Dießen</strong> mit St. Georgen<br />
31. K. H. u. F., Schreiben v. 11.04.2010, 09.07.2010<br />
Fl. Nr. 1710 Gem. <strong>Dießen</strong> (westl. Baumschulweg)<br />
Widerspruch gegen den Vorentwurf des FNP mit LP.<br />
Vorbescheid von 1993 auf Errichtung von 4 EFH oder 2 EFH + 2 DHH für die Kinder. Keinen<br />
förmlichen Bescheid erhalten. Einbeziehung des Grundstücks in BP <strong>Dießen</strong> I f mit Schreiben<br />
v. 21.10.1993 beantragt. Dies wurde von Gemeinde abgelehnt bzw. bis zur FNP-Änderung<br />
zurückgestellt. Im neuen FNP-Entwurf keine Berücksichtigung. Fl. Nr. 1710 weiterhin Fläche<br />
für Landwirtschaft. <strong>GR</strong>-Beschluss v. 29.11.1993: "…. Gleichwohl ist der <strong>GR</strong> bereit, den Antrag<br />
bei der weiteren Suche nach Wohnbauland in die Überlegungen mit einzubeziehen."<br />
Gespräche mit damaligem Bürgermeister stellten in Aussicht, dass dem Wunsch in irgendeiner<br />
Form entsprochen wird.<br />
Im guten Glauben auf die Aussagen der damaligen Gesprächspartner habe man keine weiteren<br />
Maßnahmen ergriffen.<br />
Beschluss:<br />
Weder im Bautenverzeichnis von 1993, in dem alle Bauanträge und Bauvoranfragen eingetragen<br />
werden, noch in den alten BP-Verfahrensunterlagen findet sich ein förmlicher Vorbescheidsantrag.<br />
Bei der Stellungnahme <strong>vom</strong> 21.10.1993 hängt lediglich eine Bebauungsskizze<br />
für 4 EFH bei (allenfalls als informelle Bauvoranfrage zu werten). Mit Beschluss <strong>vom</strong><br />
29.11.1993 hat sich der Marktgemeinderat mit dieser Stellungnahme befasst und unmissverständlich<br />
zum Ausdruck gebracht, dass sich Fl. Nr. 1710 aus immissionsrechtlichen Gründen<br />
wegen der Nähe zum Gewerbegebiet nicht als Wohnbauland eignet. Seitens der Gemeinde<br />
wurde lediglich darauf verwiesen, dass die Ortsplanungsstelle mit Untersuchungen bzgl. geeigneter<br />
Wohnbauflächen beauftragt wird und dass bei diesen Überlegungen auch "diese<br />
Flächen" mit einbezogen werden.<br />
Nachdem das BP-Verfahren für das damalige Einkaufszentrum inzwischen eingestellt und<br />
eine Baulandausweisung in diesem Bereich nicht mehr weiter verfolgt wird, wäre es als städtebauliche<br />
Fehlentwicklung anzusehen, Fl. Nr. 1710 im neuen FNP als Baulandfläche auszuweisen.<br />
Die damaligen Argumente der Antragsteller bzgl. einer Lückenschließung der Bebauung<br />
zwischen Landsberger Str. und Baumschulweg greift inzwischen nicht mehr.<br />
Im Rahmen des Workshops des <strong>GR</strong> am 28.03.2009 zur FNP-Überarbeitung wurde die Sondergebietsfläche<br />
zwischen Landsberger Str. und Baumschulweg bewusst in "Grünfläche"<br />
geändert, um die Freihaltung dieses für das Ortsbild wertvollen Grünzuges (in direkter Nachbarschaft<br />
zum LSG Ammersee-West) zu dokumentieren. Eine weitere bauliche Entwicklung<br />
in diesem Bereich westlich des Baumschulweges wird abgelehnt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
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