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Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen

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1. W. K., e-mail v. 08.04.2010<br />

Fl. Nr. 686, 687, 845 Gem. Obermühlhausen (am Schlöglbach)<br />

Bachlauf m. Gewässerschutzstreifen (Schlöglbach)<br />

Beschluss:<br />

Siehe Ausführungen unter Buchst. C.<br />

Ein Rückbau der Verrohrungen ist gemeindlicherseits nicht geplant. Die Darstellung der Gräben<br />

sowie der Gewässerschutzstreifen wird im Falle der Verrohrung herausgenommen.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

2. S. K., Schreiben v. 08.04.2010<br />

Fl. Nrn. 271/7, 271/8 Gem. Obermühlhausen, Bergstr. 25, 23<br />

Ausdehnung der Wohnbauflächen auf die gesamten Grundstücke, Anpassung der Ortsrandeingrünung<br />

Beschluss:<br />

Der FNP-Entwurf enthält einen zeichnerischen Fehler, da die Wohnbauflächen bis zu den<br />

südlichen Grundstücksgrenzen gezeichnet wurden. Städtebaulich ist die Ausweisung jedoch<br />

nur bis zur Südfassade der bestehenden Gebäude wünschenswert, aufgrund der Ortsrandlage.<br />

Dies lässt sich auch anhand der vorbereitenden Unterlagen nachvollziehen.<br />

Insofern ist die bisherige Wohnbaufläche (die künftig MD werden soll) zu reduzieren und die<br />

gewünschte zusätzliche Erweiterung abzulehnen. Die bestehende Ortsrandeingrünung<br />

bleibt.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

3. R. S., e-mail v. 11.04.2010<br />

Fl. Nr. 460, 469 Gem. Obermühlhausen<br />

vorsorglich Einspruch<br />

Beschluss:<br />

Bei den Flächen handelt es sich größtenteils um Flächen für die Land- bzw. Forstwirtschaft.<br />

Trotz Nachfragens wurde keine weitere Begründung vorgelegt. Der Einspruch ist daher nicht<br />

nachvollziehbar.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

4. P. B. u. H. B.a, Schreiben v. 22.03.2010<br />

Fl. Nr. 272 Gem. Obermühlhausen<br />

Interesse an Einheimischenmodellgrundstück<br />

Ausweisung als Wohnbauland erwünscht<br />

Beschluss:<br />

Die Bewerbung für ein Einheimischenmodell ist nicht Gegenstand des FNP.<br />

Die Ausweisung von Fl. Nr. 272 Gem. Obermühlhausen als Wohnbauland wurde bereits mit<br />

Beschluss des Bau- und Umweltausschusses am 16.07.2007 abgelehnt, aufgrund der Lage<br />

im Außenbereich ohne Anbindung an die bestehende Bebauung und ohne ausreichende<br />

Erschließung. An diesem Sachverhalt hat sich seither nichts geändert.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

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