Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
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gezogen. In diesem Bereich ist keine Eingrünung vorhanden. Der FNP-Entwurf wird entsprechend<br />
korrigiert.<br />
Der große nördliche Bereich (Weidefläche) von Fl. Nr. 475 war schon bisher im rechtswirksamen<br />
FNP als planerisch bedeutsame Grün- und Freifläche ausgewiesen. Dies wurde im<br />
neuen Entwurf so übernommen. Dies war eine sehr bewusste Entscheidung der Landschaftsplaner<br />
und des Gemeinderats, da diese Wiese sehr charakteristisch ist. Sie liegt an<br />
der Ortseinfahrt und eröffnet den Blick über die Weide hinweg auf die Hofstelle mit den flankierenden<br />
großen Einzelbäumen. Insgesamt eine sehr schöne Situation. Die Darstellung als<br />
Grünfläche im FNP steht einer landwirtschaftlichen Nutzung sowie einer möglichen Erweiterung<br />
des landwirtschaftlichen Betriebes nicht entgegen (privilegiertes Vorhaben gem. § 35<br />
Abs. 1 BauGB). Im konkreten Fall einer Erweiterung der Hofstelle (z. B. Neubau eines Stallgebäudes)<br />
wird man ohnehin Abstimmungsgespräche mit den Fachbehörden (wie Untere<br />
Baugenehmigungsbehörde, Untere Naturschutzbehörde, Amt für Landwirtschaft) führen<br />
müssen. Die Darstellung als Grünfläche wird daher im FNP-Entwurf beibehalten.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
17.2 Fl. Nr. 533 Gem. Rieden (schließt nördlich des Steinigen Grabens an und reicht bis an<br />
die Seiboldstraße)<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Ziff. 3.<br />
18. D. G., Schreiben v. 15.03.2010<br />
Fl. Nr. 498/28 Gem. Rieden, Am Steinigen Graben 3<br />
Antrag gesamtes Grundstück als Wohnbaufläche darzustellen (östl. Tfl. als Grünfläche dargestellt)<br />
Beschluss:<br />
Aufgrund des im Norden verlaufenden Steinigen Grabens (Gewässer III. Ordnung) soll, zumindest<br />
in dem nicht bebauten und nicht bebaubaren Teilbereich, ein mind. 5 bis 10 m breiter<br />
Grünstreifen freigehalten werden. Die Restfläche kann als Wohnbaufläche dargestellt<br />
werden. Dies war auch im rechtswirksamen FNP schon so vorgesehen.<br />
Im Rahmen des BP-Verfahrens Rogisterstraße hatte auch das WWA darauf hingewiesen,<br />
dass zum Steinigen Graben ein entsprechender Abstand einzuhalten ist.<br />
Auf das in der <strong>Sitzung</strong> des Bau- und Umweltausschusses am 18.07.2011 erteilte Einvernehmen<br />
zum Neubau eines Ateliers bei positiver Beurteilung durch die Fachbehörden wird<br />
hingewiesen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
19. N. H., Schreiben v. 20.05.2009, 02.04.2010 (10 Seiten + Anlagen), 11.03.2011,<br />
15.03.2011, 17.03.2011<br />
Fl. Nrn. 489/44, 489/30, 489/29, 1033 1055, 1055/2 Gem. Rieden<br />
Antrag auf Ausweisung von Fl. Nr. 489/44 (Rogisterstr. 19) wie bisher als Wohnbaufläche.<br />
Antrag auf Ausweisung von Wohnbaufläche anstelle von Grünfläche bzw. "Wohnbaufläche<br />
durchgrünt" auf Fl. Nr. 489/30 (Rogisterstr. 23) u. 489/29 (unbebaut), zusammen mit Fl.Nrn.<br />
1026, 1026/1 u. 1025. Begründung mit ausführlichen Erläuterungen, Zitaten aus Gerichtsurteilen<br />
etc. Kritik an Gemeinde, dass sie die rechtskräftigen Urteile und Zusagen aus der Vergangenheit<br />
nicht entsprechend berücksichtigt. "Steiniger Graben" lt. VG München v.<br />
29.03.2007 (Rogisterstr. 22) ohne unterbrechende Wirkung für Bebauungszusammenhang.<br />
Gemeinde geht noch immer von einer Zäsur aus.<br />
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