Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. C.<br />
VI. Allgemeines zum FNP<br />
1. M. U., Schreiben v. 21.06.2010<br />
1.1 Maßstab und Inhalte des FNP<br />
Beschluss:<br />
Der Maßstab des FNP ist mit 1:5.000 Standard. Aufgrund der Größe des Gemeindegebietes<br />
ist ein größerer Maßstab auch nicht praktikabel. Das Maß der baulichen Nutzung ist nicht<br />
Gegenstand des FNP. Für "kleinteilige Aussagen" ist der FNP nur bedingt geeignet. Bestimmte<br />
nachrichtliche Übernahmen, wie z. B. Bau-/Bodendenkmäler, Naturdenkmäler etc.<br />
müssen in den FNP mit aufgenommen werden.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
1.2 Bevölkerungsentwicklung<br />
Beschluss:<br />
Die Bevölkerungsentwicklung ist in der FNP-Begründung rein rechnerisch ermittelt. Gegenüber<br />
dem rechtswirksamen FNP wurden keine Bauflächen reduziert. Eine bauliche Verdichtung<br />
ergibt sich auch nicht durch den FNP sondern durch die Entwicklung gem. § 34 BauGB<br />
sowie den Erlass von Bebauungsplänen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
1.3 Leitbild zur baulichen Entwicklung<br />
Beschluss:<br />
Im Rahmen der Workshops des Gemeinderats zum FNP wurden Leitbilder zur baulichen<br />
Entwicklung der Gemeinde entwickelt, die im FNP-Entwurf umgesetzt wurden.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
1.4 Vorschlag städtebaul. Rahmenplan<br />
Beschluss:<br />
Ein Rahmenplan im Maßstab 1:2.000, in dem von der Fassadengestaltung angefangen über<br />
die Ausrichtung der Hauptbaukörper bis hin zur Definition von Straßen und Wegen, sowie<br />
Berücksichtigung denkmalpflegerischer Gesamtensembles und Baum- und Grünstrukturen<br />
alles untersucht wird, ist für den Gesamtort nicht zu bewerkstelligen und aufgrund seines<br />
rechtlich unverbindlichen Charakters und der entstehenden Kosten nicht zielführend.<br />
Die Neuaufnahme von Einzelgebäuden in die Denkmalliste liegt nicht in der Zuständigkeit<br />
der Gemeinde. Die Empfehlungen können jedoch zur weiteren Prüfung an das Bayer. Landesamt<br />
für Denkmalpflege weitergeleitet werden.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
1.5 Korrekturen in der Darstellung des FNP<br />
1.5.1 Bootshäuser zwischen Dampfersteg und DSC nicht dargestellt.<br />
1.5.2 Straße am "Carl-Orff-Platz" liegt entlang Unterbräu<br />
56