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Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen

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22. Regierung von Oberbayern, Brandschutz, Schreiben v. 13.04.2010<br />

Es werden die üblichen Ausführungen und Hinweise wie auch bei den Bebauungsplanverfahren<br />

vorgetragen.<br />

Beschluss:<br />

Die vorgebrachten standardisierten Belange des abwehrenden Brandschutzes sind nicht<br />

Gegenstand des <strong>Flächennutzungsplan</strong>verfahrens.<br />

Die im FNP ausgewiesenen Gemeinbedarfsflächen für die Feuerwehren sind ausreichend<br />

und bereits entsprechend dem Bestand in den <strong>Flächennutzungsplan</strong> übernommen.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

23. Regierung v. Obb., Luftamt Südbayern, Schreiben v. 03.05.2010<br />

ohne Einwände<br />

24. Regionaler Planungsverband München, Schreiben v. 06.05.2010<br />

ohne Einwände<br />

25. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Kreisverband STA, Schreiben v. 11.04.2010<br />

ohne Einwände<br />

26. Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung, Schreiben v. 15.04.2010<br />

26.1 Teils allgemeine Ausführungen zum Gemeindegebiet, Aussagen des Landesentwicklungsprogramms<br />

(LEP) Bayern sowie des Regionalplans (RP) München und Ausführungen<br />

zu den berücksichtigenden Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.<br />

Anerkennung, dass in sensibler Weise weitgehend auf die angrenzenden schutzwürdigen<br />

Uferbereiche Rücksicht genommen wird und auch die Belange des Naturschutzes in ausreichendem<br />

Maße berücksichtigt werden.<br />

Überprüfung nachfolgender Punkte in Abstimmung mit den Zielvorstellungen des LEP und<br />

RP bzgl. Nutzung und Belastung der Uferzonen und des Sees:<br />

26.2 inhaltliche Übereinstimmung FNP mit Zielvorstellungen LEP und RP<br />

26.2.1 Ausweisung von Seezugängen<br />

Beschluss:<br />

Es werden keine weiteren Seezugänge ausgewiesen (siehe auch Ziff. 26.3.3.4).<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

26.2.2 bauliche Verdichtungen in Uferbereichen<br />

Beschluss:<br />

Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> werden keine Aussagen zur Bebauungsdichte gemacht, daher ist<br />

nur durch die Ausweisung keine Verdichtung im Uferbereich vorgesehen. Die Verdichtung<br />

könnte höchstens durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erreicht werden, ist aber<br />

seitens der Gemeinde nicht vorgesehen und nicht erwünscht.<br />

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