Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
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22. Regierung von Oberbayern, Brandschutz, Schreiben v. 13.04.2010<br />
Es werden die üblichen Ausführungen und Hinweise wie auch bei den Bebauungsplanverfahren<br />
vorgetragen.<br />
Beschluss:<br />
Die vorgebrachten standardisierten Belange des abwehrenden Brandschutzes sind nicht<br />
Gegenstand des <strong>Flächennutzungsplan</strong>verfahrens.<br />
Die im FNP ausgewiesenen Gemeinbedarfsflächen für die Feuerwehren sind ausreichend<br />
und bereits entsprechend dem Bestand in den <strong>Flächennutzungsplan</strong> übernommen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
23. Regierung v. Obb., Luftamt Südbayern, Schreiben v. 03.05.2010<br />
ohne Einwände<br />
24. Regionaler Planungsverband München, Schreiben v. 06.05.2010<br />
ohne Einwände<br />
25. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Kreisverband STA, Schreiben v. 11.04.2010<br />
ohne Einwände<br />
26. Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung, Schreiben v. 15.04.2010<br />
26.1 Teils allgemeine Ausführungen zum Gemeindegebiet, Aussagen des Landesentwicklungsprogramms<br />
(LEP) Bayern sowie des Regionalplans (RP) München und Ausführungen<br />
zu den berücksichtigenden Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.<br />
Anerkennung, dass in sensibler Weise weitgehend auf die angrenzenden schutzwürdigen<br />
Uferbereiche Rücksicht genommen wird und auch die Belange des Naturschutzes in ausreichendem<br />
Maße berücksichtigt werden.<br />
Überprüfung nachfolgender Punkte in Abstimmung mit den Zielvorstellungen des LEP und<br />
RP bzgl. Nutzung und Belastung der Uferzonen und des Sees:<br />
26.2 inhaltliche Übereinstimmung FNP mit Zielvorstellungen LEP und RP<br />
26.2.1 Ausweisung von Seezugängen<br />
Beschluss:<br />
Es werden keine weiteren Seezugänge ausgewiesen (siehe auch Ziff. 26.3.3.4).<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
26.2.2 bauliche Verdichtungen in Uferbereichen<br />
Beschluss:<br />
Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> werden keine Aussagen zur Bebauungsdichte gemacht, daher ist<br />
nur durch die Ausweisung keine Verdichtung im Uferbereich vorgesehen. Die Verdichtung<br />
könnte höchstens durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erreicht werden, ist aber<br />
seitens der Gemeinde nicht vorgesehen und nicht erwünscht.<br />
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