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Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen

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(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

26.2.3 Grünstreifen bei Kinderheim St. Alban<br />

Beschluss:<br />

Es werden entlang des Seeufers Grünflächen ausgewiesen, die Gebäudeansiedlungen in<br />

den schutzwürdigen Bereichen verhindern sollen.<br />

Im Bereich des Kinderheims St. Alban, das als Sondergebiet ausgewiesen ist, sollte die<br />

Grünfläche eingetragen werden, auch um eine einheitliche Behandlung des wertvollen Seeuferbereichs<br />

sicherzustellen. Im Rahmen des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s werden nur Flächenausweisungen<br />

mit den dazugehörenden Nutzungen dargestellt. Die Zulassung von Bootshäusern,<br />

Bootslagerplätzen etc. ist Sache des Bebauungsplans und wird im <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

nicht dargestellt. Einzig die Sondergebiete Werft werden entsprechend dem Bestand<br />

ausgewiesen. Dass von den Anliegergrundstücken keine weiteren Belastungen mehr<br />

erfolgen, kann die Gemeinde ausschließlich durch das Bebauungsplanverfahren klären (siehe<br />

BP Seeweg-Süd).<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

26.2.4 Bootsliegeplätze, wichtige Steuerungsmittel zur Belastung der Gewässer<br />

Beschluss:<br />

Es werden im FNP keine Bootsliegeplätze an Land ausgewiesen. Am Seeufer, der außermärkisches<br />

Gebiet ist, werden und können auch rein rechtlich keine Bootslagerplätze ausgewiesen<br />

werden.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

26.3 konkrete Einzelbereiche<br />

26.3.1 Bootslagerplatz MTV <strong>Dießen</strong><br />

Beschluss:<br />

Der bestehende Bootslagerplatz des MTV in direkter Nachbarschaft zum LSG/NSG soll verlegt<br />

werden. Der jetzige Standort ist im FNP bereits als Grünfläche dargestellt. Der neue<br />

Standort liegt im SO Sport. Im FNP wird jedoch nicht gesondert ausgewiesen, wo im SO<br />

Sport die einzelnen Nutzungen, wie Bootslagerplatz, stattfinden, da es dafür auch laut Planzeichen<br />

VO keine Signatur gibt. Es ist Grünfläche bzw. Sportfläche ausgewiesen. Die Details<br />

werden durch den in Aufstellung befindlichen BP für den Bereich des MTV-Geländes geregelt.<br />

Der neue Standort des Bootslagerplatzes wurde bereits vor Jahren mit der Ammerseeverwaltung<br />

und der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.<br />

Der zukünftige Parkplatz am Sportplatz (an der Jägerallee) wurde entsprechend dem Bebauungsplan,<br />

der jedoch noch nicht rechtskräftig ist, im FNP übernommen. Die bauliche<br />

Umsetzung des Bootslagerplatzes und des Parkplatzes konnte bisher vor allem aus finanziellen<br />

Gründen noch nicht durchgeführt werden.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

26.3.2 <strong>Dießen</strong>er Seeanlagen<br />

Beschluss:<br />

Die Seeanlagen sind ein wesentlicher, städtebaulich sehr dominanter Teil des Gemeindegebiets,<br />

für die auch ein Wettbewerb im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms durchgeführt<br />

wurde. Der Markt hat bereits auch einen Eingemeindungsantrag gestellt.<br />

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