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Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen

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Beschluss:<br />

Entsprechend dem rechtsverbindl. BP <strong>Dießen</strong> IV a - Heckstr. wird der Teilbereich westl. der<br />

Heckstraße bis zur Straße "Am Kleinfeld" nun statt "W" (Wohnbaufläche) als "MD" (Dorfgebiet)<br />

ausgewiesen. Die Bauräume des BP wurden bereits so festgesetzt, dass eine Mischung<br />

von Wohnen und Nichtwohnen vorgegeben ist.<br />

Es ist planerisches Ziel, das nicht organisierte Baustofflager aus dem Wohngebiet herauszubekommen.<br />

Daher wäre eine Umwidmung der noch weiter westlich gelegenen Fläche städtebaulich<br />

nicht sinnvoll.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

18.5.5 nordwestlicher Ortsrand beidseits Fischbachstraße<br />

Beschluss:<br />

Einer Umwandlung der Flächen westlich der Fischbachstraße von bisher Wohngebiet in<br />

Dorfgebiet wird gefolgt, da es sich hier um Flächen im Übergang zur freien Landschaft handelt,<br />

die u. a. durch den westlichen Aussiedlerhof geprägt werden.<br />

Die Wohnbebauung auf der Ostseite der Fischbachstaße ist weit genug entfernt zu einem<br />

landwirtschaftl. Betrieb, so dass hier Wohnbaufläche beibehalten wird.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

19. Landratsamt Landsberg am Lech – Untere Abfallbehörde/Bodenschutzbehörde,<br />

Schreiben v. 28.04.2010<br />

Ergänzung weiterer Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen. Bei kleinen Flächen empfiehlt<br />

sich Punktsymbol Nr. 15.12 PlanzVO.<br />

Beschluss:<br />

Die im Schreiben angeführten, bei der Trägervoranfrage bisher nicht genannten Flächen<br />

werden ergänzt.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

20. LEW Netzwerk, Schreiben v. 27.04.2010<br />

Keine Einwände, wenn Bestand der Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung<br />

gewährleistet ist. Allgemeine Ausführungen zur Berücksichtigung bzgl. der bestehenden<br />

20-kV-Freileitungen und Transformatorenstationen. Leitungsschutzbereiche zu beachten.<br />

Beschluss:<br />

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Nur allgemein zu berücksichtigende<br />

Punkte angesprochen (wie auch bei E.ON), die nicht Angelegenheit des <strong>Flächennutzungsplan</strong>verfahrens<br />

sind.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

21. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde,<br />

Schreiben v. 13.04.2010<br />

21.1 Hauptort <strong>Dießen</strong><br />

ohne Einwände bis auf folgende Punkte:<br />

21.1.1 Neuausweisung Wohnbaufläche zwischen Prälatenstr. und Baderfeld (Punkt 4):<br />

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