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Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen

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Eine kleine östliche Teilfläche von Fl. Nr. 132/2 ist im FNP-Vorentwurf noch als Fläche für die<br />

Landwirtschaft ausgewiesen, um die einzeilige Bebauung entlang der Fischbachstraße darzustellen.<br />

Einer Erweiterung der Wohnbaufläche nach Osten wird (bis zur östl. Grundstücksgrenze)<br />

nur zur Realisierung einer Bebauung mit Einheimischenbindung zugestimmt. Dies<br />

gilt für die Fl.Nrn. 132, 132/3, 132/2, 131/3, 131 östl. Tfl. Gem. Dettenschwang.<br />

(Abstimmung: 23:1 Stimmen)<br />

7. G. F., Vorsprache v. 18.03.2010<br />

Fl. Nr. 117 Gem. Dettenschwang, Fischbachstr. 2<br />

Umwidmung von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche<br />

Beschluss:<br />

Die westliche Teilfläche von Fl. Nr. 117 ist im rechtswirksamen FNP als Grünfläche, im FNP-<br />

Vorentwurf als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die östliche Teilfläche ist entsprechend<br />

dem alten FNP als Dorfgebiet dargestellt. Aufgrund der bestehenden Erschließungs-<br />

und Bebauungssituation nimmt diese ca. 60 m breite Fläche noch am Bebauungszusammenhang<br />

teil, weshalb aus städtebaulicher Sicht einer Ausweisung dieses Bereichs als<br />

Dorfgebiet zugestimmt wird.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

8. K. J. u. M., Schreiben v. 15.03.2010<br />

Fl. Nr. 105 Gem. Dettenschwang, Achbergerstr. 12<br />

Umwidmung des westlichen Teilbereichs von Fläche für Landwirtschaft in Wohnbaufläche<br />

Beschluss:<br />

Siehe Ausführungen unter Ziff. 1.<br />

9. S. X., Vorsprache v. 08.04.2010<br />

Fl. Nr. 345 Gem. Dettenschwang (nördl. "Dettenschwang", östl. Ortsrand)<br />

Umwandlung von Fläche von Landwirtschaft in Wohnbauland<br />

Beschluss:<br />

Sowohl im rechtswirksamen FNP als auch im Vorentwurf ist das Grundstück als Fläche für<br />

die Landwirtschaft dargestellt. Sie liegt am östlichen Ortsrand, nördlich der Kreisstraße ("Dettenschwang").<br />

Aus ortsplanerischer Sicht ist eine bauliche Entwicklung in diesem Bereich<br />

nicht wünschenswert, insbesondere auch aufgrund möglicher Auswirkungen auf die nördlich<br />

und südlich angrenzenden Flächen.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

10. B. P., 2 Schreiben v. 08.04.2010<br />

Fl. Nr. 132/3 Gem. Dettenschwang, Fischbachstr. 11<br />

Ausweisung des gesamten Grundstücks als Wohnbaufläche<br />

Beschluss:<br />

Das Grundstück ist im westlichen, straßenzugewandten Teilbereich als Wohnbaufläche ausgewiesen,<br />

um die einzeilige Bebauung entlang der Fischbachstraße darzustellen. Der östliche<br />

Teilbereich ist als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen (siehe auch Ziff. 6).<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

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