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Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen

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60. B. U., Schreiben v. 26.03.2010<br />

Fl. Nr. 465/1 Gem. St. Georgen, Schatzbergstr. 43<br />

Geplante Schutz- und Leitpflanzung in Form einer Fichtenhecke bereits vorhanden.<br />

Pflanzung sollte an nördl. Grundstücksgrenze enden, da angrenzender landwirtschaftl. Betrieb<br />

hierdurch optisch "zerrissen" würde.<br />

Beschluss:<br />

Die Schutzpflanzung wird gekürzt und entsprechend dem Verlauf der LSG-Grenze angepasst.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

61. D. C., Schreiben v. 07.04.2010<br />

Fl. Nrn. 1478, 1478/1, 1478/2, -/3, -/4 Gem. St. Georgen (Tannenwiesen)<br />

Waldfläche entspricht nicht Bestand. Vergrößerung der Waldfläche würde zu Lasten notwendiger<br />

landwirtschaftl. Nutzfläche gehen.<br />

Beschluss:<br />

Waldflächen im FNP-Entwurf stimmen mehr oder weniger mit Luftbild von 2009 überein. Die<br />

Abweichung muss letztlich vor Ort überprüft werden. FNP nicht parzellenscharf abgegrenzt.<br />

Keine "Waldausdehnung" aus gemeindlicher Sicht geplant. Keine Einschränkung der bisherigen<br />

landwirtschaftlichen Nutzung.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

61.1 Fl. Nrn. 1548, 1542, 1447, 1443/2, 1448 Gem. St. Georgen, Bischofsried 4, 6 (Hofstelle)<br />

Waldflächen falsch dargestellt.<br />

Gewässerschutzstreifen entlang wasserführender Gräben; Flächenverlust auf 1 km Länge<br />

Fl. Nr. 1448 zwischen Forellen- und Jungfernbach z. Zt. Grünland/3-schnittige Mähweide, im<br />

FNP-Entwurf Biotop geplant; massiver Eingriff in Bewirtschaftung.<br />

Auf Fl. Nr. 1548 (Hofstelle) Schilf bzw. Biotop eingetragen; Planung oder Bestand?<br />

Beschluss:<br />

Die Waldflächen entsprechen weitgehend dem Luftbild von 2009. Vgl. Ausführungen unter<br />

Ziff. 61.<br />

Fl. Nr. 1542 Gem. St. Georgen ist der Forellenbach und Fl. Nr. 1443/2 ist das Weinbachl.<br />

Das eingetragene Biotop ist aus der Biotopkartierung nachrichtlich übernommen und nicht<br />

seitens der Gemeinde geplant. Eine Änderung ist gemeindlicherseits nicht möglich. Darüber<br />

hinaus bestätigt die Landschaftsplanerin das Bestehen des Biotops.<br />

Von Gewässerschutzstreifen sind die genannten landwirtschaftl. Flächen im FNP-Entwurf<br />

nicht betroffen.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

61.2 Fl. Nrn. 1855, 1856 Gem. <strong>Dießen</strong> (Koppenbergwiesen)<br />

Geplante Biotope Beeinträchtigung der Landwirtschaft u. massiver Flächenverlust.<br />

Beschluss:<br />

Grünland westl. des Wildmoosweges. Bzgl. Biotop wird auf vorstehende Ausführungen unter<br />

Ziff. 61.1 verwiesen.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

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