Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
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60. B. U., Schreiben v. 26.03.2010<br />
Fl. Nr. 465/1 Gem. St. Georgen, Schatzbergstr. 43<br />
Geplante Schutz- und Leitpflanzung in Form einer Fichtenhecke bereits vorhanden.<br />
Pflanzung sollte an nördl. Grundstücksgrenze enden, da angrenzender landwirtschaftl. Betrieb<br />
hierdurch optisch "zerrissen" würde.<br />
Beschluss:<br />
Die Schutzpflanzung wird gekürzt und entsprechend dem Verlauf der LSG-Grenze angepasst.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
61. D. C., Schreiben v. 07.04.2010<br />
Fl. Nrn. 1478, 1478/1, 1478/2, -/3, -/4 Gem. St. Georgen (Tannenwiesen)<br />
Waldfläche entspricht nicht Bestand. Vergrößerung der Waldfläche würde zu Lasten notwendiger<br />
landwirtschaftl. Nutzfläche gehen.<br />
Beschluss:<br />
Waldflächen im FNP-Entwurf stimmen mehr oder weniger mit Luftbild von 2009 überein. Die<br />
Abweichung muss letztlich vor Ort überprüft werden. FNP nicht parzellenscharf abgegrenzt.<br />
Keine "Waldausdehnung" aus gemeindlicher Sicht geplant. Keine Einschränkung der bisherigen<br />
landwirtschaftlichen Nutzung.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
61.1 Fl. Nrn. 1548, 1542, 1447, 1443/2, 1448 Gem. St. Georgen, Bischofsried 4, 6 (Hofstelle)<br />
Waldflächen falsch dargestellt.<br />
Gewässerschutzstreifen entlang wasserführender Gräben; Flächenverlust auf 1 km Länge<br />
Fl. Nr. 1448 zwischen Forellen- und Jungfernbach z. Zt. Grünland/3-schnittige Mähweide, im<br />
FNP-Entwurf Biotop geplant; massiver Eingriff in Bewirtschaftung.<br />
Auf Fl. Nr. 1548 (Hofstelle) Schilf bzw. Biotop eingetragen; Planung oder Bestand?<br />
Beschluss:<br />
Die Waldflächen entsprechen weitgehend dem Luftbild von 2009. Vgl. Ausführungen unter<br />
Ziff. 61.<br />
Fl. Nr. 1542 Gem. St. Georgen ist der Forellenbach und Fl. Nr. 1443/2 ist das Weinbachl.<br />
Das eingetragene Biotop ist aus der Biotopkartierung nachrichtlich übernommen und nicht<br />
seitens der Gemeinde geplant. Eine Änderung ist gemeindlicherseits nicht möglich. Darüber<br />
hinaus bestätigt die Landschaftsplanerin das Bestehen des Biotops.<br />
Von Gewässerschutzstreifen sind die genannten landwirtschaftl. Flächen im FNP-Entwurf<br />
nicht betroffen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
61.2 Fl. Nrn. 1855, 1856 Gem. <strong>Dießen</strong> (Koppenbergwiesen)<br />
Geplante Biotope Beeinträchtigung der Landwirtschaft u. massiver Flächenverlust.<br />
Beschluss:<br />
Grünland westl. des Wildmoosweges. Bzgl. Biotop wird auf vorstehende Ausführungen unter<br />
Ziff. 61.1 verwiesen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
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