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Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen

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16. B. A., Schreiben v. 30.03.2010<br />

Fl. Nr. 724 Gem. Dettenhofen (nördl. Staatstraße bei Ummenhausen)<br />

Fläche mit besonderer ökologischer und gestalterischer Funktion, Streuwiese; für Betrieb<br />

nicht hinnehmbar; auf uneingeschränkte Nutzung angewiesen<br />

Landschaftsbestandteil/Hecke im Südosten, Beeinträchtigung der betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten.<br />

Beschluss:<br />

Westl. Teilbereich des Grundstücks mit kartierten Biotopen (Streuwiese - Nr. 167 - und<br />

Hochstaudenfluren - Nr. 168 - nördl. Ummenhausen). Biotop an sich kann nicht durch Gemeinde<br />

geändert werden.<br />

Die Signatur der Fläche als geplanter Landschaftsbestandteil (LB; grün umrandet) wird herausgenommen.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

17. B. B., Schreiben v. 30.03.2010<br />

Fl. Nrn. 322, 327 Gem. Dettenhofen<br />

Gewässerschutzstreifen bedeutet massiver Flächenverlust und Bewirtschaftungsbeeinträchtigung;<br />

enormer Eingriff in Betrieb<br />

Beschluss:<br />

Siehe Ausführungen unter Buchst. B.<br />

17.1 Fl. Nr. 23 Gem. Dettenhofen, Pessingerstr. 5, 7 (Hofstelle)<br />

Weitere Heckenpflanzungen zu den bestehenden; massive Beeinträchtigung der Bewirtschaftung<br />

der landwirtschaftl. Flächen<br />

Beschluss:<br />

Siehe Ausführungen unter Buchst. C.<br />

17.2 Fl. Nr. 327 Gem. Dettenhofen<br />

Biotope vorgesehen; Konflikt mit landwirtschaftl. Nutzung; Eisstockschießen u. Schlittschuhlaufen<br />

im Winter nicht mehr möglich.<br />

Beschluss:<br />

Amtl. Biotopkartierung wird nur nachrichtlich dargestellt. Änderungen seitens der Gemeinde<br />

nicht möglich. Das Biotop ist lt. Landschaftsplanerin auch vorhanden.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

18. D. T., e-mail v. 09.04.2010<br />

Fl. Nr. 716/6 Gem. Dettenhofen<br />

Widerspruch gegen Gewässerschutzstreifen; für Instandhaltung und Pflege des Grundstücks<br />

Betreten und Befahren des Randstreifens unbedingt nötig.<br />

Beschluss:<br />

Siehe Ausführungen unter Buchst. B.<br />

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