Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
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Der Bereich westlich der Ortsstraße "Pitzeshofen" wird künftig als Mischgebiet ausgewiesen,<br />
da sich in diesem Bereich die erst 2010 genehmigte und errichtete Lagerhalle mit integrierter<br />
Werkstatt zur Bearbeitung von Fliesen und Naturstein, die lt. Baugenehmigung die Immissionsrichtwerte<br />
für ein MI einhalten muss. Der nördlich bestehende landwirtschaftl. Betrieb ist<br />
nicht mehr aktiv, so dass von einer Ausweisung als Dorfgebiet abgesehen wird.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
18.4.2 westl. und östl. der Straße Pitzeshofen<br />
Beschluss:<br />
Der im Entwurf als Mischgebiet ausgewiesene Bereich beidseits Pitzeshofen wird aus städtebaulichen<br />
Gründen als Dorfgebiet ausgewiesen werden.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
18.5 Dettenschwang<br />
18.5.1 Birkenau 19, Flur Nr. 477 Gem. Dettenschwang<br />
Beschluss:<br />
Das landwirtschaftliche Gebäude befindet sich im Außenbereich. Die östlich angrenzende<br />
reine Wohnbebauung hat sich im Laufe der Jahre ohne Ausweisung im FNP und ohne Bebauungsplan<br />
dort entwickelt. Im Entwurf werden diese bestehenden Gebäude nun entsprechend<br />
ihrer Nutzung als Wohnbaufläche dargestellt. Da bis auf den landwirtschaftlichen Betrieb<br />
im Westen, der im Außenbereich liegt, kein landwirtschaftliches Gebäude vorhanden ist,<br />
kann nach BauNVO kein Dorfgebiet ausgewiesen werden. Städtebaulich wäre es auch nicht<br />
wünschenswert, wenn der landwirtschaftliche Betrieb als Bauland ausgewiesen werden würde,<br />
da damit der Ort sich bis zum Sondergebiet ausdehnen würde.<br />
Darüber hinaus hat die Aussiedlung des landwirtschaftl. Betriebes in den weiter südlich gelegenen<br />
Außenbereich bereits begonnen. Ein Jungviehstall wurde bereits errichtet. Ein weiteres<br />
Stallgebäude ist bereits angedacht. Die Ausweisung bleibt daher beibehalten.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
18.5.2 westl. Alpenblickstr, Flur Nr. 1238/2 Gem. Dettenschwang<br />
Beschluss:<br />
Das landwirtschaftliche Gebäude ist im Entwurf innerhalb der MD-Ausweisung. Die immissionsrelevanten<br />
Betriebsbereiche, der Milchviehstall mit Güllegrube, wurden bereits weiter in<br />
den Außenbereich östl. der Heckstraße verlagert, in einem Abstand von ca. 140 m zum<br />
nächstgelegenen Wohngebäude. Somit bleibt die derzeitige Gebietsausweisung beibehalten.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
18.5.3 nordwestl. Achbergerstr bis Gaststätte<br />
Beschluss:<br />
Auf Grund der noch existierenden Hofstellen Achbergerstr. 4 und 9 ist es städtebaulich vertretbar,<br />
den Bereich westl. der Achbergerstraße bis zur Einmündung Fischbachstr. statt<br />
Wohnbaufläche als Dorfgebiet auszuweisen, da dieser auch noch durch die Hofstellen mit<br />
geprägt ist.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
18.5.4 Bereich südl. Schmiedstr. und westl. Heckstr.<br />
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