Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
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Es wird daher im FNP vorgeschlagen, auf diesem Grundstück entlang der nördlichen Grundstücksgrenze<br />
zumindest einzelne Baum- und Strauchpflanzungen vorzunehmen, die keine<br />
unzumutbare Verschattung des Grundstücks bewirken.<br />
Siehe Ausführungen unter Ziff. 11.1<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
13. L. I. u. H.-P., Schreiben v. 26.03.2010<br />
Fl. Nr. 865/26, Seweg-Süd 3<br />
Fehlen von Flächen für Wertstoffhöfe bzw. Wertstoffsammelstellen<br />
Beschluss:<br />
Die dezentral angeordneten Wertstoffsammelstellen sind auch im WA allgemein zulässig<br />
(daher auch die beschränkten Öffnungszeiten) und werden nicht gesondert im <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />
als Versorgungseinrichtungen ausgewiesen. Es werden die größeren Wertstoffhöfe<br />
wie Fritz-Winter-Straße und Gruberberg bei den gemeindlichen Bauhöfen ergänzt. Diese<br />
Flächen werden als "Gemeinbedarfsfläche - Bauhof" mit dem Zusatzzeichen für "Abfall" ausgewiesen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
14. S. P. u. C., Schreiben RA v. 12.04.2010<br />
Fl. Nr. 582/2 Gem. Rieden, Neuwiese (Nähe Wendehammer)<br />
Umwidmung Grünfläche in Wohnbaufläche, ggfs. Wohnbaufläche durchgrünt<br />
Ausweisung der Flächen sei ermessensfehlerhaft; Verletzung des Abwägungsgebots; Widersprüche<br />
der Flächenzuordnung zu einz. Kategorien<br />
Beschluss:<br />
Die Ausweisung der durchgrünten Wohnbauflächen im Bereich des Unteren Forstes, hierzu<br />
gehört auch Fl. Nr. 580, erfolgte aufgrund des rechtsverbindlichen BP <strong>Dießen</strong> V h - Unterer<br />
Forst. Die übrigen Grundstücke außerhalb dieses BP sowie im Bereich Oberer Forst beurteilen<br />
sich nach § 35 BauGB (Außenbereich) und wurden daher im FNP-Entwurf (wie schon im<br />
rechtsverbindl. FNP) als Grünfläche dargestellt, zumal es sich hier um städtebauliche Fehlentwicklungen<br />
handelt, die nicht verfestigt oder weiterentwickelt werden sollen.<br />
Hinsichtlich der Behauptung, dass die Gemeinde den Wohnflächenbedarf falsch berechnet<br />
habe, ist anzumerken, das dies nicht weiter belegt wird. Ein Fehler kann hier nicht erkannt<br />
werden. Unabhängig davon ist es erklärtes Ziel des Marktes <strong>Dießen</strong>, dass die bauliche Entwicklung<br />
des Hauptortes und seiner Ortsteile in maßvoller Weise erfolgen soll, insbesondere<br />
auch im Hinblick auf die Aufnahmefähigkeit der vorhandenen Infrastruktur, siehe auch FNP-<br />
Begründung "ortsplanerische Analyse": Konzentration der Siedlungsentwicklung auf den<br />
Hauptort <strong>Dießen</strong>, in den Nebenorten nur Bestandssicherung und Bestandsentwicklung.<br />
Nur weil vielleicht von außen größerer Bedarf an Einfamilien- und Doppelhausgrundstücken<br />
besteht, muss der Markt <strong>Dießen</strong> nicht zwingend weitere Bauflächen ausweisen.<br />
Die beantragte Umwidmung wird abgelehnt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
14.1 S. J. u. H., Schreiben v. 12.07.2008<br />
Fl. Nr. 582/2 Gem. Rieden<br />
Auf dem Grundstück soll für Sohn C. und dessen Familie Einfamilienhaus errichtet werden.<br />
FNP soll entsprechend geändert werden.<br />
Beschluss:<br />
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