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Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen

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Es wird daher im FNP vorgeschlagen, auf diesem Grundstück entlang der nördlichen Grundstücksgrenze<br />

zumindest einzelne Baum- und Strauchpflanzungen vorzunehmen, die keine<br />

unzumutbare Verschattung des Grundstücks bewirken.<br />

Siehe Ausführungen unter Ziff. 11.1<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

13. L. I. u. H.-P., Schreiben v. 26.03.2010<br />

Fl. Nr. 865/26, Seweg-Süd 3<br />

Fehlen von Flächen für Wertstoffhöfe bzw. Wertstoffsammelstellen<br />

Beschluss:<br />

Die dezentral angeordneten Wertstoffsammelstellen sind auch im WA allgemein zulässig<br />

(daher auch die beschränkten Öffnungszeiten) und werden nicht gesondert im <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

als Versorgungseinrichtungen ausgewiesen. Es werden die größeren Wertstoffhöfe<br />

wie Fritz-Winter-Straße und Gruberberg bei den gemeindlichen Bauhöfen ergänzt. Diese<br />

Flächen werden als "Gemeinbedarfsfläche - Bauhof" mit dem Zusatzzeichen für "Abfall" ausgewiesen.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

14. S. P. u. C., Schreiben RA v. 12.04.2010<br />

Fl. Nr. 582/2 Gem. Rieden, Neuwiese (Nähe Wendehammer)<br />

Umwidmung Grünfläche in Wohnbaufläche, ggfs. Wohnbaufläche durchgrünt<br />

Ausweisung der Flächen sei ermessensfehlerhaft; Verletzung des Abwägungsgebots; Widersprüche<br />

der Flächenzuordnung zu einz. Kategorien<br />

Beschluss:<br />

Die Ausweisung der durchgrünten Wohnbauflächen im Bereich des Unteren Forstes, hierzu<br />

gehört auch Fl. Nr. 580, erfolgte aufgrund des rechtsverbindlichen BP <strong>Dießen</strong> V h - Unterer<br />

Forst. Die übrigen Grundstücke außerhalb dieses BP sowie im Bereich Oberer Forst beurteilen<br />

sich nach § 35 BauGB (Außenbereich) und wurden daher im FNP-Entwurf (wie schon im<br />

rechtsverbindl. FNP) als Grünfläche dargestellt, zumal es sich hier um städtebauliche Fehlentwicklungen<br />

handelt, die nicht verfestigt oder weiterentwickelt werden sollen.<br />

Hinsichtlich der Behauptung, dass die Gemeinde den Wohnflächenbedarf falsch berechnet<br />

habe, ist anzumerken, das dies nicht weiter belegt wird. Ein Fehler kann hier nicht erkannt<br />

werden. Unabhängig davon ist es erklärtes Ziel des Marktes <strong>Dießen</strong>, dass die bauliche Entwicklung<br />

des Hauptortes und seiner Ortsteile in maßvoller Weise erfolgen soll, insbesondere<br />

auch im Hinblick auf die Aufnahmefähigkeit der vorhandenen Infrastruktur, siehe auch FNP-<br />

Begründung "ortsplanerische Analyse": Konzentration der Siedlungsentwicklung auf den<br />

Hauptort <strong>Dießen</strong>, in den Nebenorten nur Bestandssicherung und Bestandsentwicklung.<br />

Nur weil vielleicht von außen größerer Bedarf an Einfamilien- und Doppelhausgrundstücken<br />

besteht, muss der Markt <strong>Dießen</strong> nicht zwingend weitere Bauflächen ausweisen.<br />

Die beantragte Umwidmung wird abgelehnt.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

14.1 S. J. u. H., Schreiben v. 12.07.2008<br />

Fl. Nr. 582/2 Gem. Rieden<br />

Auf dem Grundstück soll für Sohn C. und dessen Familie Einfamilienhaus errichtet werden.<br />

FNP soll entsprechend geändert werden.<br />

Beschluss:<br />

8

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