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Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen

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wünschte Aufnahme eines ca. 25 m breiten Streifens aus Fl. Nr. 484 im Anschluss an die<br />

derzeitigen Wohnbauflächen würde aufgrund des Grundstückszuschnitts (Fläche zwischen<br />

Birkenau u. Röthelstraße wird im südlichen Verlauf immer breiter) eine neue zweite Bauzeile<br />

eröffnen. Dies würde sich wiederum auf die weiteren südlichen Flächen auswirken und einen<br />

Präzedenzfall schaffen. Aus diesem Grunde wird von einer Erweiterung dieser Baufläche<br />

abgesehen.<br />

Die Tatsache, dass diese Fläche seitens des Finanzamtes als "Bauerwartungsland" qualifiziert<br />

und versteuert wird, hat keine Auswirkungen auf die baurechtliche Beurteilung.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

17. F. H., Schreiben v. 05.04.2010<br />

Fl. Nr. 136/6 Gem. Dettenschwang (Fischbachstr. 8)<br />

Umwidmung von Fläche für Landwirtschaft in Bauland; Einwand gegen "Baurechtsentzug"<br />

Beschluss:<br />

Entgegen den Aussagen von H. F. wurde das betreffende Grundstück seitens der Gemeinde<br />

nie als Bauland sondern als Außenbereichsfläche beurteilt. Dies belegt auch die Tatsache,<br />

dass weder Straßenausbaubeiträge noch Kanalherstellungsbeiträge für das Grundstück erhoben<br />

wurden. Auch das LRA Landsberg hat nach einer ersten groben Einschätzung die<br />

Fläche dem Außenbereich zugeordnet. Die Beurteilung des Finanzamtes ist für die baurechtliche<br />

Beurteilung nicht maßgeblich.<br />

Im Rahmen einer Einheimischenbindung kann sich die Gemeinde eine Ausweisung der Fläche<br />

als MD vorstellen. Bei einer MD-Ausweisung wären auch die immissionsschutzrechtl.<br />

Belange im Hinblick auf den benachbarten Aussiedlerhof berücksichtigt.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

18. A. D., Schreiben v. 11.04.2010<br />

Fl. Nr. 1246 Gem. Dettenschwang, Heckstr. 7<br />

Als Bestand eingetragene Schutz- und Leitpflanzung besteht nicht mehr, nur verwilderter<br />

Garten mit vorwiegend Himbeersträuchern.<br />

Beschluss:<br />

Die Signatur "Schutz- und Leitpflanzung" (Ortsrandeingrünung) ist nur eine schematische<br />

Darstellung und bedeutet, dass einzelne Baum- und Strauchpflanzungen die Eingrünung des<br />

Ortsrandes ausmachen, als Abschluss bzw. Übergang der Bebauung zur freien Landschaft.<br />

Somit ist auch die bestehende Bepflanzung des verwilderten Gartens ausreichend.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

18.1 Aufnahme der Eichenbaumreihe im Süden über den Heckberg sowie der Eichenbaumallee<br />

an der Straße Richtung Anwesen Wolfgrub 3<br />

Beschluss:<br />

Im FNP-Vorentwurf bzw. dem darin integrierten Landschaftsplan sind nur die Schutz- und<br />

Leitpflanzungen sowie Orts- und Landschaftsbild prägende Einzelbäume oder Baumgruppen<br />

enthalten. Die Eichenbaumreihe ist im FNP-Entwurf als Biotopfläche enthalten. Die Eichenallee<br />

wird entsprechend ergänzt.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

18.2 Frage nach der Aufnahme einer Zufahrtsmöglichkeit im FNP für Bebauung im westlichen<br />

Grundstücksteil<br />

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