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Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen

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nehmen. Durch die Ausweisung als durchgrüntes Wohngebiet sowie durch Ausweisung einer<br />

Grünfläche im Uferbereich wird die Rücksicht auf Natur und Landschaft dokumentiert.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

21.2.5 weitere Ausweisung: Sondergebiet Triebhof<br />

Vorsorglich werden Bedenken angemeldet, da hier das Anbindungsgebot verletzt<br />

wird.<br />

Beschluss:<br />

Die Zweckbestimmung "Hotel" wird ergänzt.<br />

Derzeit laufen noch immer Abstimmungsgespräche mit dem Vorhabensträger sowie der Höheren<br />

Landesplanungsbehörde und der UNB hinsichtlich des Einfügens der geplanten Bebauung<br />

in die Landschaft. Die Flächen sind auch noch nicht aus dem LSG Ammersee-West<br />

herausgenommen. Die Planung ist noch nicht abgeschlossen – siehe Ziff. A. 1. Riederau.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

21.3 Obermühlhausen<br />

ohne Einwände bis auf folgende Punkte:<br />

21.3.1 Nutzungsumwandlung Bereich nordwestl. Bergstr. und nördl. Am Mühlbach<br />

Beschluss:<br />

Bestandsorientierte Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.<br />

Hier handelt es sich ausschließlich um eine Änderung von Dorfgebiet (MD) in Wohnbaufläche<br />

(W) entsprechend dem Bestand. Es wird keine zusätzliche Baufläche ausgewiesen. Daher<br />

werden keine neuen Probleme zum LB und FFH-Gebiet ausgelöst. Die UNB hat dies in<br />

ihrer gesonderte Stellungnahme ebenfalls nicht bemängelt. Die Ausweisung bleibt daher<br />

beibehalten, wird jedoch wieder in MD geändert (siehe auch Ziff. D. 18.3).<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

21.3.2 Neuausweisung N + S Staatsstraße am westl. Ortsrand<br />

Beschluss:<br />

Auch wenn für die nächsten 15 Jahre noch Baulandreserven im Bestand vorhanden sind, ist<br />

es dennoch notwendig, zusätzlich zum Bestand Flächen auszuweisen, da es sich bei der<br />

Berechnung der Baurechtsreserven um rein rechnerische Werte handelt. Die Einflussmöglichkeit<br />

auf die tatsächliche Umsetzung der ermittelten Baurechtsreserven ist gering, so dass<br />

für die Gemeinde Spielraum bleiben muss. Auch wenn der Nachverdichtung, wie man aus<br />

dem Plan anhand der wenigen Neuausweisungen erkennen kann, Vorrang eingeräumt wird,<br />

sollen dennoch wenige bisher noch unbebaute Flächen, als zukünftige Baulandreserven<br />

ausgewiesen werden. In Obermühlhausen beschränken sich die Baulandreserven auf das<br />

BP-Gebiet an der Fuggerstraße und das hier gegenständliche neu auszuweisende Gebiet.<br />

Die hier ausgewiesenen Flächen werden als Ortsabrundungen gesehen.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

21.4 Dettenhofen/Pitzeshofen<br />

ohne Einwände<br />

21.5 Dettenschwang<br />

ohne Einwände<br />

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