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Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen

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Der Gewässerschutzstreifen entlang des Baches (von Westen in Kalkofenbach mündend)<br />

liegt ohnehin im Bereich des Hochwasserrückhaltebeckens Seehof (HRB 1; siehe auch Ziff.<br />

65 bzgl. Fl. Nr. 1147). Entsprechende Verhandlungen wurden bereits geführt.<br />

Östlich der Tierklinik verläuft auf Fl. Nr. 1146 zudem der Kalkofenbach, der im nördlichen<br />

Teilbereich aufgrund des Begleitgehölzes als Biotop ausgewiesen ist. Ein Gewässerschutzstreifen<br />

ist hier nicht vorgesehen. Auf die Ausführungen unter Buchst. B. wird verwiesen.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

69.1 Fl. Nrn. 1460-1463 Gem. St. Georgen<br />

Wasserschutzgebiet, Wiesen für Futtermittelbergung nicht mehr zu gebrauchen; kein Festmist<br />

kann mehr ausgebracht werden.<br />

Beschluss:<br />

Die WSG wurden nur nachrichtlich im FNP übernommen. Die Einwendungen zum WSG Bischofsried<br />

konnten im Rahmen des damaligen Verfahrens vorgebracht werden. Darüber hinaus<br />

können auch, sofern entsprechend begründet, Entschädigungsleistungen bei der Gemeinde<br />

beantragt werden.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

70. S. J. u. F., 2 Schreiben v. 10.04.2010<br />

Fl. Nr. 1352 Gem. St. Georgen<br />

Gewässerschutzstreifen setzt Wert und Bewirtschaftbarkeit der landwirtschaftl. Nutzfläche<br />

herab.<br />

Beschluss:<br />

Gewässer Hinterer Krebsbach vorhanden, nicht verrohrt. Biotope und Feuchtwiesen vorhanden.<br />

Siehe Ausführungen zu Buchst. B.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

70.1 Fl. Nrn. 468, 468/2 Gem. St. Georgen, Schatzbergstr. 40 (Hofstelle)<br />

Schutz- und Leitpflanzung schränkt Betriebsablauf sowie Einsehbarkeit in Schatzbergstraße<br />

ein.<br />

Beschluss:<br />

Siehe auch Ausführungen unter Ziff. 60. Die Darstellung wird im FNP angepasst.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

71. S. J., Schreiben v. 01.04.2010<br />

Allgemeine Einwendungen gegen die geplanten Gewässerschutzstreifen mit ca. 10 m Breite.<br />

Fl. Nr. 1005 Gem. St. Georgen, westl. Ortsrand von Wengen, am Forellenbach, betroffen.<br />

Beschluss:<br />

Siehe Ausführungen zu Buchst. B.<br />

72. U. A., Schreiben v. 30.03.2010<br />

Fl. Nr. 1348 Gem. St. Georgen<br />

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