Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
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Der Gewässerschutzstreifen entlang des Baches (von Westen in Kalkofenbach mündend)<br />
liegt ohnehin im Bereich des Hochwasserrückhaltebeckens Seehof (HRB 1; siehe auch Ziff.<br />
65 bzgl. Fl. Nr. 1147). Entsprechende Verhandlungen wurden bereits geführt.<br />
Östlich der Tierklinik verläuft auf Fl. Nr. 1146 zudem der Kalkofenbach, der im nördlichen<br />
Teilbereich aufgrund des Begleitgehölzes als Biotop ausgewiesen ist. Ein Gewässerschutzstreifen<br />
ist hier nicht vorgesehen. Auf die Ausführungen unter Buchst. B. wird verwiesen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
69.1 Fl. Nrn. 1460-1463 Gem. St. Georgen<br />
Wasserschutzgebiet, Wiesen für Futtermittelbergung nicht mehr zu gebrauchen; kein Festmist<br />
kann mehr ausgebracht werden.<br />
Beschluss:<br />
Die WSG wurden nur nachrichtlich im FNP übernommen. Die Einwendungen zum WSG Bischofsried<br />
konnten im Rahmen des damaligen Verfahrens vorgebracht werden. Darüber hinaus<br />
können auch, sofern entsprechend begründet, Entschädigungsleistungen bei der Gemeinde<br />
beantragt werden.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
70. S. J. u. F., 2 Schreiben v. 10.04.2010<br />
Fl. Nr. 1352 Gem. St. Georgen<br />
Gewässerschutzstreifen setzt Wert und Bewirtschaftbarkeit der landwirtschaftl. Nutzfläche<br />
herab.<br />
Beschluss:<br />
Gewässer Hinterer Krebsbach vorhanden, nicht verrohrt. Biotope und Feuchtwiesen vorhanden.<br />
Siehe Ausführungen zu Buchst. B.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
70.1 Fl. Nrn. 468, 468/2 Gem. St. Georgen, Schatzbergstr. 40 (Hofstelle)<br />
Schutz- und Leitpflanzung schränkt Betriebsablauf sowie Einsehbarkeit in Schatzbergstraße<br />
ein.<br />
Beschluss:<br />
Siehe auch Ausführungen unter Ziff. 60. Die Darstellung wird im FNP angepasst.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
71. S. J., Schreiben v. 01.04.2010<br />
Allgemeine Einwendungen gegen die geplanten Gewässerschutzstreifen mit ca. 10 m Breite.<br />
Fl. Nr. 1005 Gem. St. Georgen, westl. Ortsrand von Wengen, am Forellenbach, betroffen.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen zu Buchst. B.<br />
72. U. A., Schreiben v. 30.03.2010<br />
Fl. Nr. 1348 Gem. St. Georgen<br />
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