Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
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Ort und den Neubaugebieten. In der Abfolge Wohnhaus/Wirtschaftshof/Obstwiese/Grünland<br />
des Anwesens Hofmark 27 ist ein gutes Beispiel eines ländlichen Ortsrandes erhalten.<br />
Dem Bereich kommen aufgrund der Lage zwischen historischem Ortskern im Süden, Schulgebiet<br />
im Westen und Neubaugebieten im Norden bzw. Osten besondere räumliche Verflechtungsfunktionen<br />
zu. Im Besonderen geht es hier um die sichere Fortsetzung der bestehenden<br />
Schulwegverbindung <strong>vom</strong> Ortskern zur Grund- und Mittelschule. Der von-Schorn-<br />
Weg endet derzeit an der viel befahrenen Staatsstraße (Hofmark).<br />
Die Freiflächen dienen mit ihren Vegetationsbeständen (z. B. Streuobstwiesen, alte Eichen)<br />
einerseits dem Ausgleich der Grünflächendefizite im Ortskern und andererseits der Herausbildung<br />
räumlich wirksamer Grünflächenvernetzung zwischen Schule und Ortskern bzw. zwischen<br />
Neubaugebieten und Ortskern.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
41.1 Erweiterung der Mischgebietsfläche im südlichen Bereich bis auf Höhe Einmündung<br />
Buzalle/Bannzeile<br />
Beschluss:<br />
Die FNP-Darstellung entspricht den Festsetzungen des zum damaligen Zeitpunkt noch<br />
rechtsverbindl. BP <strong>Dießen</strong> I l - Hofmark. Die MI-Fläche geht bis an die Buzallee heran. Eine<br />
weitere Ausweitung nach Norden war nie vorgesehen. Aufgrund des VGH-Urteils wird die<br />
MI-Fläche auf den bebauten Bereich der Hofstelle reduziert. Dies gilt ebenso für den angrenzenden<br />
Bereich östlich der Frontorstraße. Aufgrund der noch bestehenden landwirtschaftlichen<br />
Nutzung wird anstelle von MI MD ausgewiesen (s. Ziff. D. 18.1.3.).<br />
Im Übrigen wird auf die vorstehenden Ausführungen unter Ziff. 41 verwiesen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
41.2 Ausweisung von Wohnbaufläche entlang der Buzallee<br />
Beschluss:<br />
Der zusammenhängende Grünzug soll erhalten bleiben. Aufgrund der Böschung östlich der<br />
Buzallee (vor allem im nördlichen Bereich) ist die Erschließung einer einzeiligen Bebauung<br />
problematisch. Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter Ziff. 41 verwiesen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
42. H. H., Schreiben v. 05.04.2010<br />
Fl. Nr. 1650 Gem. <strong>Dießen</strong>, Bannzeile 48<br />
Im Westen des Grundstücks irrtümlich Fuß- und Radweg dargestellt.<br />
Beschluss:<br />
Der im FNP-Entwurf dargestellte Weg ist in der Örtlichkeit nicht vorhanden. Er durchschneidet<br />
zahlreiche Privatgrundstücke. Es handelt sich letztlich um einen Übertragungsfehler bei<br />
den Daten der Fuß- und Radwege. Die Darstellung wird von den betroffenen Grundstückseigentümern<br />
nicht akzeptiert. Ein solcher Weg ist hier seitens der Gemeinde auch nicht geplant.<br />
Der FNP-Entwurf wird entsprechend korrigiert.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
42.1 nördl. Grundstücksteil als Grünfläche ausgewiesen; Widerspruch zum rechtsverbindl.<br />
BP sowie den erteilten Baugenehmigungen.<br />
Beschluss:<br />
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