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Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen

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Ort und den Neubaugebieten. In der Abfolge Wohnhaus/Wirtschaftshof/Obstwiese/Grünland<br />

des Anwesens Hofmark 27 ist ein gutes Beispiel eines ländlichen Ortsrandes erhalten.<br />

Dem Bereich kommen aufgrund der Lage zwischen historischem Ortskern im Süden, Schulgebiet<br />

im Westen und Neubaugebieten im Norden bzw. Osten besondere räumliche Verflechtungsfunktionen<br />

zu. Im Besonderen geht es hier um die sichere Fortsetzung der bestehenden<br />

Schulwegverbindung <strong>vom</strong> Ortskern zur Grund- und Mittelschule. Der von-Schorn-<br />

Weg endet derzeit an der viel befahrenen Staatsstraße (Hofmark).<br />

Die Freiflächen dienen mit ihren Vegetationsbeständen (z. B. Streuobstwiesen, alte Eichen)<br />

einerseits dem Ausgleich der Grünflächendefizite im Ortskern und andererseits der Herausbildung<br />

räumlich wirksamer Grünflächenvernetzung zwischen Schule und Ortskern bzw. zwischen<br />

Neubaugebieten und Ortskern.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

41.1 Erweiterung der Mischgebietsfläche im südlichen Bereich bis auf Höhe Einmündung<br />

Buzalle/Bannzeile<br />

Beschluss:<br />

Die FNP-Darstellung entspricht den Festsetzungen des zum damaligen Zeitpunkt noch<br />

rechtsverbindl. BP <strong>Dießen</strong> I l - Hofmark. Die MI-Fläche geht bis an die Buzallee heran. Eine<br />

weitere Ausweitung nach Norden war nie vorgesehen. Aufgrund des VGH-Urteils wird die<br />

MI-Fläche auf den bebauten Bereich der Hofstelle reduziert. Dies gilt ebenso für den angrenzenden<br />

Bereich östlich der Frontorstraße. Aufgrund der noch bestehenden landwirtschaftlichen<br />

Nutzung wird anstelle von MI MD ausgewiesen (s. Ziff. D. 18.1.3.).<br />

Im Übrigen wird auf die vorstehenden Ausführungen unter Ziff. 41 verwiesen.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

41.2 Ausweisung von Wohnbaufläche entlang der Buzallee<br />

Beschluss:<br />

Der zusammenhängende Grünzug soll erhalten bleiben. Aufgrund der Böschung östlich der<br />

Buzallee (vor allem im nördlichen Bereich) ist die Erschließung einer einzeiligen Bebauung<br />

problematisch. Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter Ziff. 41 verwiesen.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

42. H. H., Schreiben v. 05.04.2010<br />

Fl. Nr. 1650 Gem. <strong>Dießen</strong>, Bannzeile 48<br />

Im Westen des Grundstücks irrtümlich Fuß- und Radweg dargestellt.<br />

Beschluss:<br />

Der im FNP-Entwurf dargestellte Weg ist in der Örtlichkeit nicht vorhanden. Er durchschneidet<br />

zahlreiche Privatgrundstücke. Es handelt sich letztlich um einen Übertragungsfehler bei<br />

den Daten der Fuß- und Radwege. Die Darstellung wird von den betroffenen Grundstückseigentümern<br />

nicht akzeptiert. Ein solcher Weg ist hier seitens der Gemeinde auch nicht geplant.<br />

Der FNP-Entwurf wird entsprechend korrigiert.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

42.1 nördl. Grundstücksteil als Grünfläche ausgewiesen; Widerspruch zum rechtsverbindl.<br />

BP sowie den erteilten Baugenehmigungen.<br />

Beschluss:<br />

21

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