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Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen

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finden. Selbstverständlich kann ein offizieller Radweg nur dann über ein landwirtschaftliches<br />

Grundstück verlaufen und angelegt werden, wenn der Eigentümer damit einverstanden ist.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

1.2.4 Massive Heckenpflanzungen, die z. T. sogar Grundstücke, z. B. Fl. Nr. 271 Gem.<br />

Omh, durchschneiden. Beeinträchtigung der landwirtschaftl. Betriebe und deren Entwicklung.<br />

Nur an geeigneten Standorten und mit Zustimmung der Eigentümer möglich.<br />

Beschluss:<br />

Siehe Ausführungen unter Buchst. C.<br />

1.2.5 Offene Gräben in Planung enthalten (z. B. Fl. Nr. 686 und 687 Gem. Omh, auch im<br />

Bereich <strong>Dießen</strong>), die bereits vor Jahren im Rahmen der Flurbereinigung verrohrt wurden<br />

und für zahlreiche Drainagen von Bedeutung. Wiederoffenlegung dieser Gräben<br />

würde weiteren Verlust von Futterflächen bedeuten wegen fehlenden Zufahrten und<br />

Vernässung von Flächen.<br />

Beschluss:<br />

Die dargestellten Gewässer wurden aus den Karten des Landesvermessungsamtes übernommen.<br />

Daraus waren die Verrohrungen nicht zu entnehmen. Die Landschaftsplaner sind<br />

inzwischen sämtlichen Hinweisen seitens der Bürger und der Fachbehörden nachgegangen.<br />

Die Darstellung der verrohrten Gräben wird entsprechend geändert. Eine Öffnung der Gräben<br />

wäre in Einzelfall zwar zu begrüßen, war jedoch im Rahmen dieser Darstellung nicht<br />

beabsichtigt.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

1.2.6 Flächen mit Altlasten (z. B. Dettenhofen) und Bodendenkmäler sehr großzügig ausgewiesen.<br />

Oft nicht gesamtes Flurstück, sondern nur kleiner Teil betroffen. Flächen<br />

sollten nur in entsprechendem Umfang ausgewiesen werden.<br />

Beschluss:<br />

Die Altlastenflächen sind entsprechend den Angaben des Landratsamtes Untere Bodenschutzbehörde/Abfallwirtschaft<br />

ausgewiesen. Die Ausweisung soll zeigen, dass bei Grabungen<br />

Vorsicht geboten ist. Eine kleinteiligere Ausweisung als grundstücksweise ist ohne detailliertes<br />

Gutachten nicht möglich. Die Abgrenzungen sind amtlich anerkannt und vorgegeben.<br />

Ebenso verhält es sich mit den Bodendenkmälern. Diese Daten werden seitens der Gemeinde<br />

lediglich von den Fachbehörde übernommen.<br />

Der FNP gibt diese Flächen nur nachrichtlich wieder und hat selbst keine rechtlichen Auswirkungen<br />

hinsichtlich der Altlasten- und Bodendenkmalflächen und der darauf zulässigen Nutzung.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

2. Bayerischer Bauernverband Schreiben v. 29.04.2010<br />

Massive Bedenken aus landwirtschaftlicher Sicht, im Wesentlichen aus den Festsetzungen<br />

des integrierten Landschaftsplans. Massive Eingriffe in die Bewirtschaftungs- und Entwicklungsmöglichkeiten<br />

der landwirtschaftlichen Betriebe, Hofstellen und Ortsbereiche; teilweise<br />

bis hin zur Existenzgefährdung.<br />

2.1 10 m breite Gewässerschutzstreifen entlang Wasser führender Gräben oder<br />

Wasserläufen<br />

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