Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
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Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
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finden. Selbstverständlich kann ein offizieller Radweg nur dann über ein landwirtschaftliches<br />
Grundstück verlaufen und angelegt werden, wenn der Eigentümer damit einverstanden ist.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
1.2.4 Massive Heckenpflanzungen, die z. T. sogar Grundstücke, z. B. Fl. Nr. 271 Gem.<br />
Omh, durchschneiden. Beeinträchtigung der landwirtschaftl. Betriebe und deren Entwicklung.<br />
Nur an geeigneten Standorten und mit Zustimmung der Eigentümer möglich.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen unter Buchst. C.<br />
1.2.5 Offene Gräben in Planung enthalten (z. B. Fl. Nr. 686 und 687 Gem. Omh, auch im<br />
Bereich <strong>Dießen</strong>), die bereits vor Jahren im Rahmen der Flurbereinigung verrohrt wurden<br />
und für zahlreiche Drainagen von Bedeutung. Wiederoffenlegung dieser Gräben<br />
würde weiteren Verlust von Futterflächen bedeuten wegen fehlenden Zufahrten und<br />
Vernässung von Flächen.<br />
Beschluss:<br />
Die dargestellten Gewässer wurden aus den Karten des Landesvermessungsamtes übernommen.<br />
Daraus waren die Verrohrungen nicht zu entnehmen. Die Landschaftsplaner sind<br />
inzwischen sämtlichen Hinweisen seitens der Bürger und der Fachbehörden nachgegangen.<br />
Die Darstellung der verrohrten Gräben wird entsprechend geändert. Eine Öffnung der Gräben<br />
wäre in Einzelfall zwar zu begrüßen, war jedoch im Rahmen dieser Darstellung nicht<br />
beabsichtigt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
1.2.6 Flächen mit Altlasten (z. B. Dettenhofen) und Bodendenkmäler sehr großzügig ausgewiesen.<br />
Oft nicht gesamtes Flurstück, sondern nur kleiner Teil betroffen. Flächen<br />
sollten nur in entsprechendem Umfang ausgewiesen werden.<br />
Beschluss:<br />
Die Altlastenflächen sind entsprechend den Angaben des Landratsamtes Untere Bodenschutzbehörde/Abfallwirtschaft<br />
ausgewiesen. Die Ausweisung soll zeigen, dass bei Grabungen<br />
Vorsicht geboten ist. Eine kleinteiligere Ausweisung als grundstücksweise ist ohne detailliertes<br />
Gutachten nicht möglich. Die Abgrenzungen sind amtlich anerkannt und vorgegeben.<br />
Ebenso verhält es sich mit den Bodendenkmälern. Diese Daten werden seitens der Gemeinde<br />
lediglich von den Fachbehörde übernommen.<br />
Der FNP gibt diese Flächen nur nachrichtlich wieder und hat selbst keine rechtlichen Auswirkungen<br />
hinsichtlich der Altlasten- und Bodendenkmalflächen und der darauf zulässigen Nutzung.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
2. Bayerischer Bauernverband Schreiben v. 29.04.2010<br />
Massive Bedenken aus landwirtschaftlicher Sicht, im Wesentlichen aus den Festsetzungen<br />
des integrierten Landschaftsplans. Massive Eingriffe in die Bewirtschaftungs- und Entwicklungsmöglichkeiten<br />
der landwirtschaftlichen Betriebe, Hofstellen und Ortsbereiche; teilweise<br />
bis hin zur Existenzgefährdung.<br />
2.1 10 m breite Gewässerschutzstreifen entlang Wasser führender Gräben oder<br />
Wasserläufen<br />
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