Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
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Beschluss:<br />
Das Grundstück liegt am Kalkofenbach im Bereich des Regenrückhaltebeckens am Seehof.<br />
Die Gewässerschutzstreifen werden aus dem FNP-Entwurf herausgenommen. Siehe Ausführungen<br />
zu Buchst. B.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
58.2.1 Fl. Nrn. 751, 749, 1309 Gem. St. Georgen<br />
teilweise Grünland, Graben mitten durch Grundstücke<br />
Fl. Nr. 1314 Gem. St. Georgen<br />
4 ha große 3-schnittige Wiese<br />
Beschluss:<br />
Die Grundstücke werden durch einen namenlosen Graben nördl. des vorderen Krebsbaches<br />
durchzogen. Fl. Nr. 751 (14.310 qm) wird lt. Lageplan letztlich nicht tangiert. Fl. Nr. 1309<br />
(23.530 qm) besteht zu ca. 73 % aus Waldfläche und ist nur im südöstlichen, bewaldeten<br />
Teilbereich betroffen. Auf Fl. Nr. 749 (12.710 qm) scheint der Graben (lt. Luftbild) verrohrt zu<br />
sein, so dass sich der Gewässerschutzstreifen in diesem Bereich erübrigt und die Belange<br />
des landwirtschaftlichen Betriebes nicht beeinträchtigt werden.<br />
Fl. Nr. 1314 liegt weiter westlich und ist <strong>vom</strong> selben Graben betroffen. Lt. Luftbild scheint er<br />
jedoch auch hier verrohrt zu sein, so dass sich ein Gewässerschutzstreifen erübrigt.<br />
Darüberhinaus wird auf die Ausführungen unter Buchst. B. verwiesen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
58.2.2 Fl. Nrn. 1027, 1028, 1029, 1030, 1032 Gem. St. Georgen<br />
Feldstück mit ca. 3 ha, 3-schnittige Wiese, Graben läuft durch diese Wiese<br />
Beschluss:<br />
Die Grundstücke liegen am Forellenbach. Dieser fließt jedoch nicht mitten durch die<br />
Grundstücke sondern entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze (siehe Ziff. 65).<br />
Bzgl. des Gewässerschutzstreifens wird auf die Ausführungen unter Buchst. B. verwiesen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
59. Reit- und Fahrverein Ammersee e. V., Stellungnahme zur Niederschrift am<br />
22.03.2010:<br />
Geplanter Landschaftsbestandteil im Bereich der Pacht- und Nutzflächen des Reit- und<br />
Fahrvereins (bei Schackypark). Einschränkungen werden befürchtet.<br />
Beschluss:<br />
Der geplante Landschaftsbestandteil (die historische Gartenanlage) liegt südlich und westlich<br />
der Villa Diana und tangiert die Pacht- und Nutzflächen des Reit- und Fahrvereins nur zum<br />
Teil. Darüber hinaus liegt der gesamte Bereich ohnehin im LSG Ammersee-West. Ein Nutzungskonflikt<br />
wird hier jedoch nicht gesehen. Eine zusätzliche bauliche Nutzung wäre rechtlich<br />
ohnehin nicht möglich.<br />
Die Ausweisung im FNP-Entwurf wird beibehalten.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
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