Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
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chen Nutzung. Wenn ein Landwirt sich in unmittelbarer Nähe befindet, der das Gebiet auch<br />
prägt, oder wenn mehrere, noch existierende Landwirte vorhanden sind, wurde Dorfgebiet<br />
ausgewiesen. Dies ist jedoch nicht in jedem Fall so. Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> müssen die<br />
Gebietskategorien entsprechend den Vorschriften der BauNVO ausgewiesen werden. Darin<br />
ist eindeutig festgelegt, dass Dorfgebiete vorwiegend der Unterbringung land- und forstwirtschaftlicher<br />
Betriebe dienen. Dies ist nicht gegeben, wenn nur ein einziger, kleinerer Landwirt<br />
in einem Gebiet ansässig ist und es abzusehen ist, dass auf Dauer (Laufzeit eines FNP)<br />
nur noch Wohnnutzung besteht. Ein landwirtschaftlicher Betrieb im Außenbereich kann, auch<br />
wenn es immissionsschutzrechtlich einfacher wäre, ein angrenzendes Baugebiet nicht prägen.<br />
Da der <strong>Flächennutzungsplan</strong> auch eine Zielvorstellung der gemeindlichen Planung darstellt,<br />
wurde nicht jede Hofstelle, oder jeder emittierende Betrieb als die Nachbarschaft prägend<br />
angesehen. Wenn im Bestand z. B. ein einziger Betrieb existiert, der nur in einem Mischgebiet<br />
zulässig wäre, die umgebende Bebauung aber reine Wohnbebauung darstellt und es<br />
Ziel der Gemeinde ist, langfristig die Wohnnutzung zu stärken, wurde Wohngebiet ausgewiesen,<br />
Damit hat der Betrieb zwar Bestandsschutz, aber langfristig ist eine andere Nutzung<br />
geplant. Wenn es immissionsschutzrechtliche Probleme mit der Nachbarschaft gibt, zählt<br />
auch jetzt nicht die Ausweisung des FNP sondern die tatsächliche Nutzung.<br />
18.1 Hauptort <strong>Dießen</strong><br />
18.1.1 westl. Burgwaldstr. Fl. Nr. 496/2 Gem. St. Georgen<br />
Beschluss:<br />
Das landwirtschaftl. Gebäude befindet sich im Außenbereich und sollte auch nicht als Baufläche<br />
ausgewiesen werden, da auch in der zukünftigen Entwicklung eine Erweiterung der<br />
Bauflächen westlich der Burgwaldstr. nicht vorgesehen ist.<br />
Die Ausweisung der bestehenden Wohnbebauung östl. der Burgwaldstraße als Dorfgebiet in<br />
einem Abstand von ca. 80 m entspricht nicht dem Bestand, der reine Wohnbebauung ist. Im<br />
rechtswirksamen FNP ist dieser Bereich noch als Grünfläche ausgewiesen, die gem. § 34<br />
BauGB genehmigte Wohnbebauung ist immer weiter an den bestehenden Landwirt herangerückt.<br />
Es handelt sich somit um eine bestehende Gemengelage. Der Teilbereich östl. der<br />
Burgwaldstraße, Fl. Nrn. 486/11, 485, 486/12, 484/6, 484/7, 484/15 und 484/2 Gem. St.<br />
Georgen wird als MD ausgewiesen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
18.1.2 Johann-Michael-Fischer Str.15, Fl. Nr. 1684 Gem. St. Georgen<br />
Beschluss:<br />
Im rechtswirksamen Bebauungsplan “Kirchsteig“ ist diese Fläche als Allgemeines Wohngebiet<br />
ausgewiesen. Diese Ausweisung wurde übernommen. Bei dem Betrieb handelt es sich<br />
um Pensionstierhaltung (Pferde), der nicht prägend ist für das umliegende Wohngebiet.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
18.1.3 Hofmark Straße 27 Flur Nr. 1621 Gem. St. Georgen, Fl. Nr. 1628 Gem. <strong>Dießen</strong><br />
Beschluss:<br />
Schon seit Jahren ist die Aussiedlung des landwirtschaftl. Betriebes geplant. Entsprechend<br />
wurde auch im BP <strong>Dießen</strong> I l - Hofmark Mischgebiet als Art der baulichen Nutzung ausgewiesen.<br />
Diese Ausweisung wurde im FNP-Entwurf übernommen. Der BP wurde inzwischen<br />
durch den VGH für unwirksam erklärt. Daher wird diese Fläche, entsprechend dem Gebäudebestand,<br />
reduziert und in Dorfgebiet umgewandelt. Die Flächen östlich der Frontorstraße<br />
werden ebenfalls auf den Gebäudebestand reduziert.<br />
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