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Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen

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chen Nutzung. Wenn ein Landwirt sich in unmittelbarer Nähe befindet, der das Gebiet auch<br />

prägt, oder wenn mehrere, noch existierende Landwirte vorhanden sind, wurde Dorfgebiet<br />

ausgewiesen. Dies ist jedoch nicht in jedem Fall so. Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> müssen die<br />

Gebietskategorien entsprechend den Vorschriften der BauNVO ausgewiesen werden. Darin<br />

ist eindeutig festgelegt, dass Dorfgebiete vorwiegend der Unterbringung land- und forstwirtschaftlicher<br />

Betriebe dienen. Dies ist nicht gegeben, wenn nur ein einziger, kleinerer Landwirt<br />

in einem Gebiet ansässig ist und es abzusehen ist, dass auf Dauer (Laufzeit eines FNP)<br />

nur noch Wohnnutzung besteht. Ein landwirtschaftlicher Betrieb im Außenbereich kann, auch<br />

wenn es immissionsschutzrechtlich einfacher wäre, ein angrenzendes Baugebiet nicht prägen.<br />

Da der <strong>Flächennutzungsplan</strong> auch eine Zielvorstellung der gemeindlichen Planung darstellt,<br />

wurde nicht jede Hofstelle, oder jeder emittierende Betrieb als die Nachbarschaft prägend<br />

angesehen. Wenn im Bestand z. B. ein einziger Betrieb existiert, der nur in einem Mischgebiet<br />

zulässig wäre, die umgebende Bebauung aber reine Wohnbebauung darstellt und es<br />

Ziel der Gemeinde ist, langfristig die Wohnnutzung zu stärken, wurde Wohngebiet ausgewiesen,<br />

Damit hat der Betrieb zwar Bestandsschutz, aber langfristig ist eine andere Nutzung<br />

geplant. Wenn es immissionsschutzrechtliche Probleme mit der Nachbarschaft gibt, zählt<br />

auch jetzt nicht die Ausweisung des FNP sondern die tatsächliche Nutzung.<br />

18.1 Hauptort <strong>Dießen</strong><br />

18.1.1 westl. Burgwaldstr. Fl. Nr. 496/2 Gem. St. Georgen<br />

Beschluss:<br />

Das landwirtschaftl. Gebäude befindet sich im Außenbereich und sollte auch nicht als Baufläche<br />

ausgewiesen werden, da auch in der zukünftigen Entwicklung eine Erweiterung der<br />

Bauflächen westlich der Burgwaldstr. nicht vorgesehen ist.<br />

Die Ausweisung der bestehenden Wohnbebauung östl. der Burgwaldstraße als Dorfgebiet in<br />

einem Abstand von ca. 80 m entspricht nicht dem Bestand, der reine Wohnbebauung ist. Im<br />

rechtswirksamen FNP ist dieser Bereich noch als Grünfläche ausgewiesen, die gem. § 34<br />

BauGB genehmigte Wohnbebauung ist immer weiter an den bestehenden Landwirt herangerückt.<br />

Es handelt sich somit um eine bestehende Gemengelage. Der Teilbereich östl. der<br />

Burgwaldstraße, Fl. Nrn. 486/11, 485, 486/12, 484/6, 484/7, 484/15 und 484/2 Gem. St.<br />

Georgen wird als MD ausgewiesen.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

18.1.2 Johann-Michael-Fischer Str.15, Fl. Nr. 1684 Gem. St. Georgen<br />

Beschluss:<br />

Im rechtswirksamen Bebauungsplan “Kirchsteig“ ist diese Fläche als Allgemeines Wohngebiet<br />

ausgewiesen. Diese Ausweisung wurde übernommen. Bei dem Betrieb handelt es sich<br />

um Pensionstierhaltung (Pferde), der nicht prägend ist für das umliegende Wohngebiet.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

18.1.3 Hofmark Straße 27 Flur Nr. 1621 Gem. St. Georgen, Fl. Nr. 1628 Gem. <strong>Dießen</strong><br />

Beschluss:<br />

Schon seit Jahren ist die Aussiedlung des landwirtschaftl. Betriebes geplant. Entsprechend<br />

wurde auch im BP <strong>Dießen</strong> I l - Hofmark Mischgebiet als Art der baulichen Nutzung ausgewiesen.<br />

Diese Ausweisung wurde im FNP-Entwurf übernommen. Der BP wurde inzwischen<br />

durch den VGH für unwirksam erklärt. Daher wird diese Fläche, entsprechend dem Gebäudebestand,<br />

reduziert und in Dorfgebiet umgewandelt. Die Flächen östlich der Frontorstraße<br />

werden ebenfalls auf den Gebäudebestand reduziert.<br />

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