Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
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(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
36. M. S. u. M., Schreiben v. 29.03.2010<br />
Fl. Nrn. 933, 167/3 Gem. St. Georgen (südl. Waffenschmiedweg, am Wasenmeisterbach)<br />
Ausweisung als Wohnbauland<br />
Beschluss:<br />
Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des rechtsverbindl. BP <strong>Dießen</strong> II h - Wasenmeisterbach,<br />
der für diese keinerlei Baurecht vorsieht, u. a. aufgrund der Hanglage sowie der<br />
Nähe zum Wasenmeisterbach (Gewässer III. Ordnung). Im rechtswirksamen FNP ist für diesen<br />
Bereich ebenso Grünfläche vorgesehen. Die Beibehaltung dieser Festlegungen wird<br />
bekräftigt.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
37. L. J., Schreiben v. 06.04.2010, für Erbengemeinschaft L.<br />
Fl. Nr. 971, 972 Gem. St. Georgen (Wengen/Stocketfeld)<br />
Ausweisung als Wohnbaufläche<br />
Beschluss:<br />
Inzwischen wurde im Rahmen eines Vorbescheidsantrags in Abstimmung mit dem LRA geklärt,<br />
dass zumindest Fl. Nr. 972 und eine östl. Teilfläche von Fl. Nr. 971 als unbeplanter<br />
Innenbereich gem. § 34 BauGB beurteilt wird (Beschluss BUA 30.05.2011). Die westliche<br />
Bauflucht verläuft in etwa auf Höhe der Westfassade von Gebäude Wengen 14, Fl. Nr. 926<br />
Gem. St. Georgen. Der Vorbescheid wurde am 12.07.2011 genehmigt.<br />
Die nördlich und östlich angrenzenden Gebäude sind landwirtschaftlich genutzt. Der Ortsbereich<br />
von Wengen endet derzeit mit der einzeiligen Bebauung westlich der Ortsstraße Wengen<br />
auf der Höhe von Fl. Nr. 927 Gem. St. Georgen (Wengen 16). Die MD-Ausweisung wird<br />
entsprechend angepasst.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
38. D. K., Schreiben v. 12.04.2010<br />
Fl. Nr. 934/2 Gem. St. Georgen (südl. Waffenschmiedweg, am Wasenmeisterbach)<br />
Hochwasserkonzept St. Georgen wird als unverantwortlich dargestellt. Das Hochwasser<br />
würde in den bebauten, bewohnten Bereich hineingelassen. Fl. Nrn. 934/2, 934 u. 934/3 unnötig<br />
bzw. mutwillig als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen.<br />
Beschluss:<br />
Die genannten Grundstücke waren nicht Gegenstand der durchgeführten Hochwasserfreilegungsmaßnahmen<br />
in St. Georgen. Fl. Nr. 934/2 Gem. St. Georgen liegt im Geltungsbereich<br />
des seit 07.10.1993 rechtsverbindl. BP <strong>Dießen</strong> II h - Wasenmeisterbach. Aufgrund der Lage<br />
in einer Senke und dem in diesem Bereich liegenden Wasenmeisterbach wird in diesem Bereich<br />
keine Bebauung zugelassen.<br />
Die Ausführungen des H. D. beziehen sich letztlich nicht auf den FNP-Vorentwurf.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
39. Kongregation der Barmherzigen Schwestern, Schreiben d. RA v. 01.04.2010<br />
Fl. Nrn. 548/7 Gem. <strong>Dießen</strong> (Schackypark)<br />
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