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Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen

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Vorsorgliche Einwände gegen die Festlegung des gesamten Schackyparks als Denkmal.<br />

Beschluss:<br />

Sämtliche Denkmäler werden nur nachrichtlich in den FNP aufgenommen. Die Kongregation<br />

wird diesbzgl. an das Landesamt für Denkmalpflege verwiesen.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

39.1 Fl. Nr. 501 Gem. <strong>Dießen</strong> (4.842 qm; östl. Propst-Herkulan-Karg-Str.)<br />

Ausweisung von Wohnbaufläche<br />

Beschluss:<br />

Das unbebaute Grundstück ist sowohl im rechtswirksamen FNP als auch im Vorentwurf als<br />

Grünfläche ausgewiesen. Das Grundstück liegt, wie auch die direkt angrenzenden<br />

Grundstücke im Außenbereich gem. § 35 BauGB (kein innenliegender Außenbereich; bis<br />

zum Tiefenbach ca. 3 ha große Fläche). Es handelt sich um parkartige Grundstücke, in denen<br />

jeweils max. 1 Gebäude steht. Fl. Nr. 501 nimmt in keiner Weise am Bebauungszusammenhang<br />

teil. Eine Verfestigung der Bebauung in dieser städtebaulich und landschaftsplanerisch<br />

sensiblen Lage ist nicht wünschenswert. Der Antrag wird deshalb abgelehnt.<br />

Bei der als Bezugsfall angeführten Fl. Nr. 190 Gem. St. Georgen (ca. 0,91 ha; Ecke Prälaten-/St.-Georg-Str.)<br />

handelt es sich um einen innenliegenden Außenbereich, der von allen<br />

Seiten von dichter Bebauung umgeben ist, im Zentrum von St. Georgen. Die Situation ist<br />

nicht vergleichbar.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

40. S. A., Schreiben v. 18.03.2010, 02.02. u. 04.10.2009 (gleichlautend)<br />

Ausweisung Bebauung im Oberen Albaner Weg als Wohnbaufläche<br />

Beschluss:<br />

Im Oberen Albaner Weg ist derzeit nur der nördliche Teil als WA bzw. Wohnbaufläche ausgewiesen,<br />

der südliche Bereich, zur Bahnhofstraße hin, als Mischgebiet. Dem Antrag wird<br />

nur dahingehend entsprochen, dass beidseits des Oberen Albaner Wegs Wohnbaufläche<br />

ausgewiesen wird, mit Ausnahme des Bereichs an der Bahnhofstraße.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

41. Fam. B., Schreiben RA v. 08.04.2010<br />

Fl. Nrn. 1620, 1621, 1622 Gem. St. Georgen, 1628 Gem. <strong>Dießen</strong> (Hofmark 27)<br />

Ausweisung Nordteil von Fl. Nr. 1628 Gem. <strong>Dießen</strong> als Wohnbauland (auf Begründung des<br />

Normenkontrollantrags <strong>vom</strong> 29.09.2008 Ziff. 2d wird verwiesen).<br />

Beschluss:<br />

Mit Urteil des VGH München <strong>vom</strong> 25.03.2011 wurde der BP <strong>Dießen</strong> I l - Hofmark für unwirksam<br />

erklärt. Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass im Vorfeld ein zu großer Bereich als<br />

Innenbereich angesehen wurde, der dem (innenliegenden) Außenbereich zuzuordnen ist.<br />

Eine Ausweisung von Wohnbauland wird aus städtebaulichen Gründen abgelehnt.<br />

Der große zusammenhängende innerörtliche Grünbereich beidseits der Frontorstraße (Fl.<br />

Nrn. 1628 u. 1625 Gem. <strong>Dießen</strong>) beinhaltet die letzten großen Wiesenflächen in ortskernnaher<br />

Lage, mit Blick nach Osten auf den Ammersee, das Ostufer des Ammersees und auf das<br />

Kloster Andechs, in südlicher Richtung auf die Silhouette des ehem. Ortsrandes mit dem<br />

Marienmünster und dem Taubenturm. Die Wiesen bilden die Zäsur zwischen historischem<br />

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