21.12.2012 Aufrufe

Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen

Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen

Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Hälfte als Biotop ausgewiesen, unverhältnismäßiger Eingriff in Eigentum; Fäche wird als<br />

Schafweide und zur Mahd genutzt; ordentliche Bewirtschaftung auch im Sinne der Landschaftspflege.<br />

Fläche nicht mehr verpachtbar.<br />

Beschluss:<br />

Fläche am Hinteren Krebsbach; Darstellung aus Biotop-Kartierung nachrichtlich übernommen.<br />

Biotopfläche auch vorhanden. Die Biotope werden nicht von der Gemeinde festgelegt<br />

und können auch nicht von ihr geändert werden.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

73. U. S., Schreiben v. 06.04.2010<br />

Fl. Nrn. 1401, 1401/3, 1402 Gem. St. Georgen<br />

Einspruch gegen Gewässerschutzstreifen. Flächen als Wildgehege genutzt; Freihaltung von<br />

Bewirtschaftung nicht möglich.<br />

Beschluss:<br />

Siehe Ausführungen zu Buchst. B.<br />

74. W. A., Schreiben v. 06.04.2010<br />

Fl. Nr. 1401/2 Gem. St. Georgen<br />

Einspruch gegen Gewässerschutzstreifen. Verpachtung als Wildgehege geplant, Freihaltung<br />

nicht möglich.<br />

Beschluss:<br />

Siehe Ausführungen zu Buchst. B.<br />

75. W. A. u. A., Schreiben v. 12.04.2010<br />

Fl. Nrn. 512, 514, 508, 500/6, 494 Gem. St. Georgen (Wiesen beim Moosänger, am<br />

Wasenmeister- und am Forellenbach)<br />

Einspruch gegen Gewässerschutzstreifen; Flächen zu klein bei 10 m Schutzstreifen beidseits<br />

des Bachlaufs. Massiver Flächenverlust, Entwertung der Grundstücke; Eingriff in landwirtschaftl.<br />

Betrieb. Ausbreitung des Springkrauts zu befürchten.<br />

Beschluss:<br />

Siehe Ausführungen zu Buchst. B.<br />

75.1 Fl. Nrn. 512, 514, 501, Gem. St. Georgen<br />

Schutz- und Leitpflanzung nicht vorhanden, wird abgelehnt; wer übernimmt Pflege und Kosten?<br />

Schutz- und Leitpflanzung sollte auf Flächen mit Baurecht geplant werden.<br />

Beschluss:<br />

Die dargestellte Schutz- und Leitpflanzung ist als sinnvolle Eingrünung der jeweiligen Orts-<br />

bzw. Bebauungsränder vorgesehen. Die Darstellung ist nicht parzellenscharf möglich. Die<br />

Eingrünung soll grundsätzlich auf den Grundstücken stattfinden, auf denen die Bebauung<br />

errichtet wurde. Die Anlage von lockeren Baum-/Strauchgruppen o. ä. kann dabei schon ausreichend<br />

sein. Die jeweiligen Grundstückseigentümer haben diese Bepflanzung auch entsprechend<br />

zu pflegen.<br />

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />

34

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!