Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
Protokoll GR-Sitzung vom 01.08.2011 Flächennutzungsplan - Dießen
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Hälfte als Biotop ausgewiesen, unverhältnismäßiger Eingriff in Eigentum; Fäche wird als<br />
Schafweide und zur Mahd genutzt; ordentliche Bewirtschaftung auch im Sinne der Landschaftspflege.<br />
Fläche nicht mehr verpachtbar.<br />
Beschluss:<br />
Fläche am Hinteren Krebsbach; Darstellung aus Biotop-Kartierung nachrichtlich übernommen.<br />
Biotopfläche auch vorhanden. Die Biotope werden nicht von der Gemeinde festgelegt<br />
und können auch nicht von ihr geändert werden.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
73. U. S., Schreiben v. 06.04.2010<br />
Fl. Nrn. 1401, 1401/3, 1402 Gem. St. Georgen<br />
Einspruch gegen Gewässerschutzstreifen. Flächen als Wildgehege genutzt; Freihaltung von<br />
Bewirtschaftung nicht möglich.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen zu Buchst. B.<br />
74. W. A., Schreiben v. 06.04.2010<br />
Fl. Nr. 1401/2 Gem. St. Georgen<br />
Einspruch gegen Gewässerschutzstreifen. Verpachtung als Wildgehege geplant, Freihaltung<br />
nicht möglich.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen zu Buchst. B.<br />
75. W. A. u. A., Schreiben v. 12.04.2010<br />
Fl. Nrn. 512, 514, 508, 500/6, 494 Gem. St. Georgen (Wiesen beim Moosänger, am<br />
Wasenmeister- und am Forellenbach)<br />
Einspruch gegen Gewässerschutzstreifen; Flächen zu klein bei 10 m Schutzstreifen beidseits<br />
des Bachlaufs. Massiver Flächenverlust, Entwertung der Grundstücke; Eingriff in landwirtschaftl.<br />
Betrieb. Ausbreitung des Springkrauts zu befürchten.<br />
Beschluss:<br />
Siehe Ausführungen zu Buchst. B.<br />
75.1 Fl. Nrn. 512, 514, 501, Gem. St. Georgen<br />
Schutz- und Leitpflanzung nicht vorhanden, wird abgelehnt; wer übernimmt Pflege und Kosten?<br />
Schutz- und Leitpflanzung sollte auf Flächen mit Baurecht geplant werden.<br />
Beschluss:<br />
Die dargestellte Schutz- und Leitpflanzung ist als sinnvolle Eingrünung der jeweiligen Orts-<br />
bzw. Bebauungsränder vorgesehen. Die Darstellung ist nicht parzellenscharf möglich. Die<br />
Eingrünung soll grundsätzlich auf den Grundstücken stattfinden, auf denen die Bebauung<br />
errichtet wurde. Die Anlage von lockeren Baum-/Strauchgruppen o. ä. kann dabei schon ausreichend<br />
sein. Die jeweiligen Grundstückseigentümer haben diese Bepflanzung auch entsprechend<br />
zu pflegen.<br />
(Abstimmung: 24:0 Stimmen)<br />
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