Zdirekt! 02-2020
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wird, wäre auch ein Pkw-Führerschein für die Tätigkeit<br />
eines Kurierfahrers eine fachspezifische Qualifikation –<br />
mit der Konsequenz, dass auch hier eine Eingruppierung<br />
in die EG 2b erfolgen muss. Eine weitere häufig anzutreffende<br />
fachspezifische Qualifikation ergibt sich zum Beispiel<br />
aus dem Anforderungsprofil des Kunden an einen<br />
Kranführer: Ein solcher Einsatz ist ohne den sogenannten<br />
Kranschein nicht möglich. Während es bei der Abgrenzung<br />
zwischen EG 1 und EG 2a zu Problemen kommen<br />
kann, dürfte die Abgrenzung zwischen der EG 1 und der<br />
EG 2b zukünftig leichter fallen.<br />
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BERUFSAUSBILDUNG IN EG 3 UND EG 4<br />
Auch für die EG 3 und EG 4 ergeben sich Änderungen.<br />
Die systematisch schwierige Hochgruppierung von der<br />
EG 3 zur EG 4 nach einem Jahr der Betriebszugehörigkeit<br />
entfällt. Die Eingruppierung in die EG 3 wird einfacher,<br />
da sie „nur“ noch Tätigkeiten erfasst, die durch<br />
eine mindestens zweijährige Berufsausbildung vermittelt<br />
werden. Die Variante in der EG 3 „fachspezifische<br />
Qualifikation und mehrjährige aktuelle Berufserfahrung“<br />
wurde gestrichen. Zur Abgrenzung der Tätigkeiten,<br />
für die es eine Berufsausbildung gibt, kann auf die<br />
im Berufsbildungsgesetz (BBiG) definierten Abschlüsse<br />
zurückgegriffen werden, insbesondere auf die anerkannten<br />
Ausbildungsberufe. Das Berufsbildungsgesetz<br />
wird durch die Ausbildungsordnung konkretisiert. Auf<br />
der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung<br />
www.bibb.de findet sich das Verzeichnis der anerkannten<br />
Ausbildungsberufe. Dieses ist nicht zu verwechseln<br />
mit einer beruflichen Weiterbildung, die berufsbegleitend<br />
angeboten wird (fachspezifische Qualifikation).<br />
UMSETZUNG<br />
Die Änderungen treten zum 1. Juli 2<strong>02</strong>0 in Kraft und<br />
sind zu diesem Zeitpunkt entsprechend umzusetzen.<br />
Einer Änderungsvereinbarung bedarf es nicht, da es<br />
sich um tarifliche Regelungen handelt und diese durch<br />
die Bezugnahme im Arbeitsvertrag wirksam werden.<br />
Allerdings ist eine Information an die Mitarbeiter sinnvoll,<br />
wenn es zu einer anderen Eingruppierung kommt.<br />
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FAZIT<br />
Durch den Neuabschluss des Tarifvertrags wurde eine<br />
neue Entgeltgruppe geschaffen, jedoch keine wesentlich<br />
neuen Eingruppierungsmerkmale. Auch verbleibt<br />
es bei den bisherigen Eingruppierungsgrundsätzen. Bei<br />
der Eingruppierung spielt aber nun die fachspezifische<br />
Qualifikation eine besondere Rolle. Eine solche Qualifikation<br />
wird mit der höheren Entgeltgruppe und mit<br />
entsprechend besserer Bezahlung belohnt. OD<br />
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