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Zdirekt! 02-2020

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wird, wäre auch ein Pkw-Führerschein für die Tätigkeit<br />

eines Kurierfahrers eine fachspezifische Qualifikation –<br />

mit der Konsequenz, dass auch hier eine Eingruppierung<br />

in die EG 2b erfolgen muss. Eine weitere häufig anzutreffende<br />

fachspezifische Qualifikation ergibt sich zum Beispiel<br />

aus dem Anforderungsprofil des Kunden an einen<br />

Kranführer: Ein solcher Einsatz ist ohne den sogenannten<br />

Kranschein nicht möglich. Während es bei der Abgrenzung<br />

zwischen EG 1 und EG 2a zu Problemen kommen<br />

kann, dürfte die Abgrenzung zwischen der EG 1 und der<br />

EG 2b zukünftig leichter fallen.<br />

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BERUFSAUSBILDUNG IN EG 3 UND EG 4<br />

Auch für die EG 3 und EG 4 ergeben sich Änderungen.<br />

Die systematisch schwierige Hochgruppierung von der<br />

EG 3 zur EG 4 nach einem Jahr der Betriebszugehörigkeit<br />

entfällt. Die Eingruppierung in die EG 3 wird einfacher,<br />

da sie „nur“ noch Tätigkeiten erfasst, die durch<br />

eine mindestens zweijährige Berufsausbildung vermittelt<br />

werden. Die Variante in der EG 3 „fachspezifische<br />

Qualifikation und mehrjährige aktuelle Berufserfahrung“<br />

wurde gestrichen. Zur Abgrenzung der Tätigkeiten,<br />

für die es eine Berufsausbildung gibt, kann auf die<br />

im Berufsbildungsgesetz (BBiG) definierten Abschlüsse<br />

zurückgegriffen werden, insbesondere auf die anerkannten<br />

Ausbildungsberufe. Das Berufsbildungsgesetz<br />

wird durch die Ausbildungsordnung konkretisiert. Auf<br />

der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung<br />

www.bibb.de findet sich das Verzeichnis der anerkannten<br />

Ausbildungsberufe. Dieses ist nicht zu verwechseln<br />

mit einer beruflichen Weiterbildung, die berufsbegleitend<br />

angeboten wird (fachspezifische Qualifikation).<br />

UMSETZUNG<br />

Die Änderungen treten zum 1. Juli 2<strong>02</strong>0 in Kraft und<br />

sind zu diesem Zeitpunkt entsprechend umzusetzen.<br />

Einer Änderungsvereinbarung bedarf es nicht, da es<br />

sich um tarifliche Regelungen handelt und diese durch<br />

die Bezugnahme im Arbeitsvertrag wirksam werden.<br />

Allerdings ist eine Information an die Mitarbeiter sinnvoll,<br />

wenn es zu einer anderen Eingruppierung kommt.<br />

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FAZIT<br />

Durch den Neuabschluss des Tarifvertrags wurde eine<br />

neue Entgeltgruppe geschaffen, jedoch keine wesentlich<br />

neuen Eingruppierungsmerkmale. Auch verbleibt<br />

es bei den bisherigen Eingruppierungsgrundsätzen. Bei<br />

der Eingruppierung spielt aber nun die fachspezifische<br />

Qualifikation eine besondere Rolle. Eine solche Qualifikation<br />

wird mit der höheren Entgeltgruppe und mit<br />

entsprechend besserer Bezahlung belohnt. OD<br />

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