Der Hunger des Staates nach Feinden. Die ... - Rote Hilfe e.V.
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Ein erster Vorschlag enthielt völlig absurde Bedingungen,<br />
nämlich die Eingeständnisse der Mitgliedschaft in<br />
der Autonomen Antifa [M] und der Beteiligung an »Demonstrationen<br />
in strafbarer Weise«, Erklärungen, künftig<br />
auf »strafbare Handlungen« zu verzichten, die Zahlung<br />
von insgesamt 100.000 DM an die Staatskasse und den<br />
Verzicht auf die bei den Hausdurchsuchungen beschlagnahmten<br />
Gegenstände, darunter Computer im Wert von<br />
mehreren zehntausend DM, zugunsten<br />
<strong>des</strong> LKA. Nach entschlossener<br />
Ablehnung und offensiver<br />
Pressearbeit durch die<br />
Gruppe machten Gericht und<br />
Staatsanwaltschaft deutliche<br />
Abstriche und schließlich wurde<br />
eine Einigung erzielt.<br />
<strong>Die</strong> VerteidigerInnen erklärten,<br />
ihre MandantInnen<br />
über das Versammlungsrecht<br />
informiert zu<br />
haben; alle Angeklagten<br />
überwiesen je 3.000 DM<br />
an eine KZ-Gedenkstätte.<br />
<strong>Der</strong> beschlagnahmte<br />
Besitz wurde zurückgegeben, und alle Kosten wurden<br />
ausnahmslos von der Staatskasse übernommen. Somit<br />
lösten sich jahrelange Ermittlungen formal in Luft auf –<br />
ebenso wie Ermittlungs- und Verfahrenskosten in Millionenhöhe.<br />
Was den Behörden blieb, waren die gesammelten<br />
Informationen über Personen und Strukturen der radikalen<br />
Linken in Göttingen.<br />
Das Verfahren gegen die Göttinger Autonome Antifa [M]<br />
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