Rote Liste Grosspilze - Vapko
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<strong>Rote</strong> <strong>Liste</strong> der gefährdeten <strong>Grosspilze</strong> der Schweiz BAFU / WSL 2007 12<br />
1 > Einleitung<br />
Die vom Bundesamt für Umwelt, BAFU, erlassenen oder anerkannten <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong>n<br />
sind ein wichtiges Hilfsmittel des Natur- und Landschaftsschutzes. Sie sind ein rechtswirksames<br />
Instrument zur Bezeichnung der schützenswerten Biotope (Artikel 14,<br />
Absatz 3 der Natur- und Heimatschutzverordnung (NHV; SR 451.1), siehe<br />
www.admin.ch/ch/d/sr/451_1/). Sie dienen als Hilfsmittel für die:<br />
> Erhaltung der biologischen Vielfalt des Landes («Landschaftskonzept Schweiz»,<br />
BUWAL/BRP 1998; z. B. nationale ökologische Vernetzung, neue Landwirtschaftspolitik,<br />
Waldentwicklungsplan WAP, Neuer Finanzausgleich NFA)<br />
> Erfolgskontrolle von Naturschutzmassnahmen<br />
> Abklärung der Umweltverträglichkeit von raumplanerischen Massnahmen in der<br />
Siedlungs- und Verkehrsplanung, in Landwirtschaft und Tourismus<br />
> Bezeichnung von prioritären Arten, für die spezielle Artenschutzprogramme notwendig<br />
sind<br />
> Sensibilisierung der Bevölkerung für den Schutz der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten<br />
> Zusammenarbeit im länderübergreifenden Naturschutz, indem sie als Datenquelle<br />
für europäische oder weltweite <strong>Rote</strong> <strong>Liste</strong>n und für die Koordination internationaler<br />
Naturschutzprogramme dienen<br />
Es handelt sich hier um die erste Ausgabe einer offiziell anerkannten <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong> von<br />
<strong>Grosspilze</strong>n der Schweiz. Zur Evaluation wurden die Kriterien IUCN (2003, 2005)<br />
angewendet; Der Datenzeitraum für die Evaluation umfasst primär die letzten 50 Jahre<br />
bis Ende 2004.<br />
Der Bericht zur <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong> führt eingangs die Ergebnisse der Evaluation und seine<br />
Schlussfolgerungen als Empfehlungen für den Vollzug auf. Letzeres diskutiert Ursachen<br />
der Gefährdungen und die wichtigsten Folgerungen und enthält Empfehlungen<br />
zum Schutz der <strong>Grosspilze</strong>. Im Anhang werden die besonderen Merkmale der <strong>Grosspilze</strong><br />
beschrieben, die relevant sind für die Anwendung der Kriterien nach IUCN für<br />
die Einstufung in die Kategorien, welche in den Abschnitten A2 und A3 erläutert<br />
werden.<br />
Die Artenlisten mit den Gefährdungsgraden sind sowohl in Textform als auch in<br />
Tabellenform über Internet erhältlich (Publikationen auf www.umwelt-schweiz.ch).<br />
Ebenso sind alle nicht gefährdeten Arten (LC-Arten), die aufgrund ungenügenden<br />
Kenntnisstandes nicht einstufbaren Arten (DD-Arten) sowie die nicht evaluierten<br />
Pilzarten (NE) elektronisch unter www.swissfungi.ch einsehbar, weil in der Publikation<br />
nicht aufgeführt.