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Rote Liste Grosspilze - Vapko

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Anhänge 79<br />

A3 Die <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong>n der IUCN<br />

A3-1 Prinzipien<br />

Seit 1963 erstellt die IUCN <strong>Rote</strong> <strong>Liste</strong>n weltweit gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.<br />

Die eher subjektiv formulierten Kriterien wurden 1994 durch ein neues, objektiveres<br />

System abgelöst (IUCN 1994). Die Revision der <strong>Rote</strong>-<strong>Liste</strong>-Kategorien hatte zum Ziel,<br />

ein System zu schaffen, das von verschiedenen Personen in konsistenter Weise angewendet<br />

werden kann. Gleichzeitig sollte mit Hilfe klarer Richtlinien die Objektivität<br />

der Einstufung und auch die Vergleichbarkeit verschiedener <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong>n verbessert<br />

werden.<br />

Die <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong>n der IUCN basieren auf der Schätzung der Aussterbewahrscheinlichkeit<br />

eines Taxons innerhalb eines festgelegten Zeitraumes. Bezogen auf ein Land<br />

bedeutet das die Wahrscheinlichkeit, dass eine Art aus dem Land verschwindet. Dies<br />

ist nicht gleichzusetzen mit der Prioritätenbildung im Artenschutz, die auch andere<br />

Faktoren berücksichtigt, z. B. die Verantwortung, die ein Land für die Erhaltung einer<br />

bestimmten Art trägt. Als taxonomische Einheit wurde ausschliesslich die Art verwendet,<br />

aber die Schätzung könnte auch für andere taxonomische Stufen benutzt werden.<br />

Die Kriterien der IUCN zur Einstufung der Arten basieren auf einer Kombination von<br />

Faktoren, welche die Aussterbewahrscheinlichkeit massgeblich beeinflussen. Einerseits<br />

werden die Veränderungen der Populationsgrösse berücksichtigt, andererseits die<br />

räumliche Populationsstruktur und deren zeitliche Veränderung bewertet mit der<br />

Ausdehnung des Verbreitungsgebietes («area of occurrence»), der effektiv besiedelten<br />

Fläche («area of occupancy»), sowie der Fragmentierung oder Isolation der Vorkommen.<br />

Die Qualität der Lebensräume ist ein weiterer Faktor, der in die Beurteilung<br />

einbezogen wird. Die darauf abgestützte Gefährdungsbeurteilung geht davon aus, dass<br />

das Unterschreiten gewisser Limiten in diesen Faktoren die Wahrscheinlichkeit des<br />

Verschwindens einer Art aus dem betrachteten Raum deutlich erhöht.<br />

Auf Grund der Erfahrungen mit der Einstufung wurden die Kriterien von 1994 nochmals<br />

geringfügig revidiert (IUCN 2001, siehe auch Pollock et al. 2003). Die vorliegende<br />

<strong>Liste</strong> stützt sich auf diese letzte Version. Sie kann unter folgender Internetadresse<br />

abgerufen werden: www.redlist.org/info/categories_criteria2001.<br />

Die Kriterien wurden für die Beurteilung der weltweit gefährdeten Arten entwickelt.<br />

Für regionale <strong>Rote</strong> <strong>Liste</strong>n erliess die IUCN (2003a, IUCN 2005) Richtlinien auf der<br />

Grundlage der Arbeit von Gärdenfors et al. (2001). Sie finden sich unter folgender<br />

Internetadresse: http://app.iucn.org/webfiles/doc/SSC/RedList/RedListGuidelines.pdf.<br />

A3-2 Gefährdungskategorien<br />

Die Texte in diesem und dem folgenden Kapitel stammen aus IUCN 2001 und wurden<br />

aus dem Englischen übersetzt. Um die Einheit der <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong>n der Schweiz zu gewährleisten,<br />

wurden die von Keller et al. (2001) vorgeschlagenen Übersetzungen in<br />

Deutsch, Französisch und Italienisch übernommen.<br />

Kriterien zur Einstufung

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