Rote Liste Grosspilze - Vapko
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Anhänge 79<br />
A3 Die <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong>n der IUCN<br />
A3-1 Prinzipien<br />
Seit 1963 erstellt die IUCN <strong>Rote</strong> <strong>Liste</strong>n weltweit gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.<br />
Die eher subjektiv formulierten Kriterien wurden 1994 durch ein neues, objektiveres<br />
System abgelöst (IUCN 1994). Die Revision der <strong>Rote</strong>-<strong>Liste</strong>-Kategorien hatte zum Ziel,<br />
ein System zu schaffen, das von verschiedenen Personen in konsistenter Weise angewendet<br />
werden kann. Gleichzeitig sollte mit Hilfe klarer Richtlinien die Objektivität<br />
der Einstufung und auch die Vergleichbarkeit verschiedener <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong>n verbessert<br />
werden.<br />
Die <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong>n der IUCN basieren auf der Schätzung der Aussterbewahrscheinlichkeit<br />
eines Taxons innerhalb eines festgelegten Zeitraumes. Bezogen auf ein Land<br />
bedeutet das die Wahrscheinlichkeit, dass eine Art aus dem Land verschwindet. Dies<br />
ist nicht gleichzusetzen mit der Prioritätenbildung im Artenschutz, die auch andere<br />
Faktoren berücksichtigt, z. B. die Verantwortung, die ein Land für die Erhaltung einer<br />
bestimmten Art trägt. Als taxonomische Einheit wurde ausschliesslich die Art verwendet,<br />
aber die Schätzung könnte auch für andere taxonomische Stufen benutzt werden.<br />
Die Kriterien der IUCN zur Einstufung der Arten basieren auf einer Kombination von<br />
Faktoren, welche die Aussterbewahrscheinlichkeit massgeblich beeinflussen. Einerseits<br />
werden die Veränderungen der Populationsgrösse berücksichtigt, andererseits die<br />
räumliche Populationsstruktur und deren zeitliche Veränderung bewertet mit der<br />
Ausdehnung des Verbreitungsgebietes («area of occurrence»), der effektiv besiedelten<br />
Fläche («area of occupancy»), sowie der Fragmentierung oder Isolation der Vorkommen.<br />
Die Qualität der Lebensräume ist ein weiterer Faktor, der in die Beurteilung<br />
einbezogen wird. Die darauf abgestützte Gefährdungsbeurteilung geht davon aus, dass<br />
das Unterschreiten gewisser Limiten in diesen Faktoren die Wahrscheinlichkeit des<br />
Verschwindens einer Art aus dem betrachteten Raum deutlich erhöht.<br />
Auf Grund der Erfahrungen mit der Einstufung wurden die Kriterien von 1994 nochmals<br />
geringfügig revidiert (IUCN 2001, siehe auch Pollock et al. 2003). Die vorliegende<br />
<strong>Liste</strong> stützt sich auf diese letzte Version. Sie kann unter folgender Internetadresse<br />
abgerufen werden: www.redlist.org/info/categories_criteria2001.<br />
Die Kriterien wurden für die Beurteilung der weltweit gefährdeten Arten entwickelt.<br />
Für regionale <strong>Rote</strong> <strong>Liste</strong>n erliess die IUCN (2003a, IUCN 2005) Richtlinien auf der<br />
Grundlage der Arbeit von Gärdenfors et al. (2001). Sie finden sich unter folgender<br />
Internetadresse: http://app.iucn.org/webfiles/doc/SSC/RedList/RedListGuidelines.pdf.<br />
A3-2 Gefährdungskategorien<br />
Die Texte in diesem und dem folgenden Kapitel stammen aus IUCN 2001 und wurden<br />
aus dem Englischen übersetzt. Um die Einheit der <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong>n der Schweiz zu gewährleisten,<br />
wurden die von Keller et al. (2001) vorgeschlagenen Übersetzungen in<br />
Deutsch, Französisch und Italienisch übernommen.<br />
Kriterien zur Einstufung