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Landkreis Ravensburg. Wo der Süden am schönsten ist.

Wir stellen den Landkreis Ravensburg vor. Er bietet eine große Vielfalt unterschiedliche Landschafts- und Lebensräume mit urbaner Betriebsamkeit und malerische Natur. Neben dem Erholungswert ist es ein Wirtschaftsstandort mit besonderer Zukunftsperspektive.

Wir stellen den Landkreis Ravensburg vor. Er bietet eine große Vielfalt unterschiedliche Landschafts- und Lebensräume mit urbaner Betriebsamkeit und malerische Natur. Neben dem Erholungswert ist es ein Wirtschaftsstandort mit besonderer Zukunftsperspektive.

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102 Soziales Leben LANDKREIS RAVENSBURG<br />

Sozial- und Inklusions<strong>am</strong>t<br />

Individuelle Hilfen für die Menschen<br />

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde die Einglie<strong>der</strong>ungshilfe <strong>am</strong> 1. Januar 2020 aus dem<br />

„Fürsorgesystem“ <strong>der</strong> Sozialhilfe herausgeführt und ermöglicht dadurch jetzt mehr individuelle<br />

Selbstbestimmung, ein mo<strong>der</strong>nes Recht auf Teilhabe und die dafür notwendigen<br />

Unterstützungen.<br />

Aufgabe <strong>der</strong> Sozialhilfe <strong>ist</strong>, nicht nur Armut zu verhin<strong>der</strong>n,<br />

son<strong>der</strong>n dem Empfänger eine Lebensführung zu ermöglichen,<br />

die <strong>der</strong> Würde des Menschen entspricht. Sie <strong>ist</strong> eine Hilfe <strong>der</strong><br />

Gemeinschaft für jeden, <strong>der</strong> sich nicht selbst helfen und auch<br />

nicht auf an<strong>der</strong>e Unterstützung zählen kann. Sie soll ihn aber<br />

auch in die Lage versetzen, sein Leben möglichst bald wie<strong>der</strong><br />

aus eigener Kraft zu gestalten. Grundsätzlich spielt es keine Rolle,<br />

ob die Notlage selbst verursacht worden <strong>ist</strong> o<strong>der</strong> nicht. Wer<br />

in Not geraten <strong>ist</strong>, erhält individuelle Hilfe, bei <strong>der</strong> die persönlichen<br />

und wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt werden.<br />

Sozialhilfe kann in Form von persönlicher Hilfe, als Geldle<strong>ist</strong>ung<br />

o<strong>der</strong> als Sachle<strong>ist</strong>ung gele<strong>ist</strong>et werden.<br />

Die Sozialhilfe umfasst:<br />

• Hilfe zum Lebensunterhalt<br />

• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin<strong>der</strong>ung<br />

• Hilfen zur Gesundheit<br />

• Hilfe zur Pflege<br />

• Hilfe zur Überwindung beson<strong>der</strong>er sozialer Schwierigkeiten<br />

• Hilfe in an<strong>der</strong>en Lebenslagen.<br />

Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter<br />

und bei Erwerbsmin<strong>der</strong>ung <strong>ist</strong> Personen zu le<strong>ist</strong>en, die ihren<br />

notwendigen Lebensunterhalt nicht o<strong>der</strong> nicht ausreichend<br />

aus eigenen Kräften und Mitteln, insbeson<strong>der</strong>e aus ihrem Einkommen<br />

und Vermögen, bestreiten können. Der Umfang <strong>der</strong><br />

Le<strong>ist</strong>ungen umfasst den Regelbedarf <strong>der</strong> Le<strong>ist</strong>ungsberechtigten,<br />

die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und<br />

Heizung sowie in vertretbarem Umfang eine Teilhabe <strong>am</strong> sozialen<br />

und kulturellen Leben in <strong>der</strong> Gemeinschaft.<br />

Hilfe zur Pflege wird den Personen gewährt, die pflegebedürftig<br />

sind, soweit ihnen nicht zuzumuten <strong>ist</strong>, dass sie die für<br />

die Hilfe zur Pflege benötigten Mittel aus dem Einkommen und<br />

Vermögen aufbringen und die gedeckelten Le<strong>ist</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Pflegeversicherung nicht ausreichen, um ihren Bedarf zu decken.<br />

Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung erhalten zusätzlich zu den allgemeinen<br />

Sozialle<strong>ist</strong>ungen beson<strong>der</strong>e Le<strong>ist</strong>ungen, um Benachteiligungen<br />

im Arbeitsleben und bei <strong>der</strong> Teilhabe <strong>am</strong> Leben<br />

in <strong>der</strong> Gesellschaft möglichst gar nicht erst entstehen zu<br />

lassen, sie jedenfalls so schnell wie möglich zu überwinden<br />

o<strong>der</strong> zumindest abzubauen.<br />

Neben <strong>der</strong> Sozialhilfe und <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe werden<br />

vom Sozial- und Inklusions<strong>am</strong>t des Landrats<strong>am</strong>tes folgende<br />

Sozialle<strong>ist</strong>ungen gewährt:<br />

<strong>Wo</strong>hngeld<br />

Das <strong>Wo</strong>hngeld dient <strong>der</strong> wirtschaftlichen Sicherung angemessenen<br />

und f<strong>am</strong>iliengerechten <strong>Wo</strong>hnens. Das <strong>Wo</strong>hngeld<br />

wird als Mietzuschuss o<strong>der</strong> als Lastenzuschuss für den selbst<br />

genutzten <strong>Wo</strong>hnraum gele<strong>ist</strong>et und <strong>ist</strong> abhängig von <strong>der</strong> F<strong>am</strong>iliengröße,<br />

<strong>der</strong> Miethöhe und dem Einkommen.

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