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anhang - situationspläne der gemeinden - PHZ Zug

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§ 15 Kantonale Kurse<br />

BILDUNGSRATS-<br />

BESCHLUSS<br />

281<br />

Anhang – Gesetzliche Grundlagen<br />

1 Die kantonalen Kurse werden vom Bildungsrat festgelegt.<br />

2 Antragsberechtigt sind:<br />

– die Lehrerfortbildungskommission, welche die Begehren <strong>der</strong> Lehrerschaft und <strong>der</strong><br />

Lehrergrundausbildung berücksichtigt;<br />

– Schulbehörden;<br />

– Projektleiter und Fachbeauftragte.<br />

3 Die Einzelheiten <strong>der</strong> Organisation werden in erziehungsrätlichen Weisungen geregelt.<br />

zur Partiellen Neugestaltung <strong>der</strong> LWB vom Mai 2001<br />

Rechenschaftsverpflichtung Lehrpersonen sind nicht bezüglich des Umfangs von Weiterbildung, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> erreichten Ziele<br />

gegenüber ihrem Arbeitgeber rechenschaftspflichtig.<br />

Rechte und Pflichten Jede Lehrperson hat das Recht und die Pflicht zur Weiterbildung und nimmt diese in persönlicher<br />

Verantwortung wahr. Dabei ist darauf zu achten, dass <strong>der</strong> persönliche Handlungsspielraum<br />

möglichst offen bleibt.<br />

Auf eine zeitlich fixierte Mindestverpflichtung wurde im Rahmen <strong>der</strong> Beschlüsse zur Partiellen<br />

Neugestaltung von 2001 verzichtet; hingegen ist festgehalten, dass Weiterbildung eine integrale<br />

berufliche Verpflichtung darstellt, welche gemäss den Empfehlungen des Schweizerischen<br />

Lehrerinnen- und Lehrervereins 5 -10 % <strong>der</strong> gesamten Arbeitszeit beansprucht.<br />

BILDUNGSRATS-<br />

BESCHLUSS<br />

zur Neuregelung bei Kursabmeldungen vom 15.12.2005<br />

Verbindlichkeit <strong>der</strong><br />

Es wird erwartet, dass Lehrpersonen ihre Weiterbildung verbindlich planen und Abmeldungen<br />

Anmeldungen<br />

von Kursen nur in schwerwiegenden Fällen erfolgen.<br />

Abmeldungen und Absenzen � Abmeldungen können bis 30 Tage vor Kursbeginn schriftlich o<strong>der</strong> mündlich ohne Begründung<br />

und Kostenfolge an die LWB-Stelle erfolgen.<br />

� Spätere Abmeldungen sind schriftlich zu begründen und haben eine Administrativgebühr von Fr.<br />

50.- zu Lasten <strong>der</strong> Lehrperson zur Folge. Von dieser wird bei Krankheit, Unfall sowie weiteren<br />

Gründen, die eine Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Berufsausübung darstellen, im Einzelfall abgesehen.<br />

� Für unentschuldigtes Fernbleiben vom Kurs werden die Kurskosten von Fr. 50.-/Halbtag <strong>der</strong><br />

Lehrperson in Rechnung gestellt.<br />

� Abmeldungen für einzelne Stunden o<strong>der</strong> Halbtage können unter Angabe des Grundes direkt <strong>der</strong><br />

Kursassistenz mitgeteilt werden.

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