anhang - situationspläne der gemeinden - PHZ Zug
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§ 15 Kantonale Kurse<br />
BILDUNGSRATS-<br />
BESCHLUSS<br />
281<br />
Anhang – Gesetzliche Grundlagen<br />
1 Die kantonalen Kurse werden vom Bildungsrat festgelegt.<br />
2 Antragsberechtigt sind:<br />
– die Lehrerfortbildungskommission, welche die Begehren <strong>der</strong> Lehrerschaft und <strong>der</strong><br />
Lehrergrundausbildung berücksichtigt;<br />
– Schulbehörden;<br />
– Projektleiter und Fachbeauftragte.<br />
3 Die Einzelheiten <strong>der</strong> Organisation werden in erziehungsrätlichen Weisungen geregelt.<br />
zur Partiellen Neugestaltung <strong>der</strong> LWB vom Mai 2001<br />
Rechenschaftsverpflichtung Lehrpersonen sind nicht bezüglich des Umfangs von Weiterbildung, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> erreichten Ziele<br />
gegenüber ihrem Arbeitgeber rechenschaftspflichtig.<br />
Rechte und Pflichten Jede Lehrperson hat das Recht und die Pflicht zur Weiterbildung und nimmt diese in persönlicher<br />
Verantwortung wahr. Dabei ist darauf zu achten, dass <strong>der</strong> persönliche Handlungsspielraum<br />
möglichst offen bleibt.<br />
Auf eine zeitlich fixierte Mindestverpflichtung wurde im Rahmen <strong>der</strong> Beschlüsse zur Partiellen<br />
Neugestaltung von 2001 verzichtet; hingegen ist festgehalten, dass Weiterbildung eine integrale<br />
berufliche Verpflichtung darstellt, welche gemäss den Empfehlungen des Schweizerischen<br />
Lehrerinnen- und Lehrervereins 5 -10 % <strong>der</strong> gesamten Arbeitszeit beansprucht.<br />
BILDUNGSRATS-<br />
BESCHLUSS<br />
zur Neuregelung bei Kursabmeldungen vom 15.12.2005<br />
Verbindlichkeit <strong>der</strong><br />
Es wird erwartet, dass Lehrpersonen ihre Weiterbildung verbindlich planen und Abmeldungen<br />
Anmeldungen<br />
von Kursen nur in schwerwiegenden Fällen erfolgen.<br />
Abmeldungen und Absenzen � Abmeldungen können bis 30 Tage vor Kursbeginn schriftlich o<strong>der</strong> mündlich ohne Begründung<br />
und Kostenfolge an die LWB-Stelle erfolgen.<br />
� Spätere Abmeldungen sind schriftlich zu begründen und haben eine Administrativgebühr von Fr.<br />
50.- zu Lasten <strong>der</strong> Lehrperson zur Folge. Von dieser wird bei Krankheit, Unfall sowie weiteren<br />
Gründen, die eine Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Berufsausübung darstellen, im Einzelfall abgesehen.<br />
� Für unentschuldigtes Fernbleiben vom Kurs werden die Kurskosten von Fr. 50.-/Halbtag <strong>der</strong><br />
Lehrperson in Rechnung gestellt.<br />
� Abmeldungen für einzelne Stunden o<strong>der</strong> Halbtage können unter Angabe des Grundes direkt <strong>der</strong><br />
Kursassistenz mitgeteilt werden.