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Skript Fritz Bicher 1928 - Geologie Lüneburg

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26<br />

Die Gewerkschaft "Kaiser Rotbart" hat sich das Aussolungsverfahren des Herrn Dr.<br />

Kubierschky sowie seine persönliche Mitwirkung gesichert, sodass eventuell von einem<br />

Schachtbau ganz abgesehen werden kann und sofort, nachdem die erste Bohrung das Kalilager<br />

erreicht hat, der fabrikatorische Betrieb aufgenommen werden kann. Das Kubierschky'sche<br />

Aussolungsverfahren bietet gegenüber der bisherigen bergmännischen Gewinnung des Kali den<br />

Vorteil, dass die so erheblichen Aufwendungen für den Schachtbau wegfallen und das Werk,<br />

sobald mit dem Bohrloch das Kalilager erreicht ist, in ganz kurzer Zeit eine rentable<br />

Kaliproduktion eintreten kann.<br />

(Anlagen eines Kalibergwerkes in <strong>Lüneburg</strong>.)<br />

Die daraufhin mit Dr. Hilberg in Essen 1896 zugelegten Verhandlungen über die Vornahme von<br />

Bohrungen endigten mit dem Kalisalzvertrag vom 31. Juli 1896 (siehe Akte I ? d989) , welcher<br />

bis 31.12.1901 gelten sollte. Innerhalb der roten Linie ,Anl. 2, waren Bohrungen und Ausbeute pp.<br />

verboten. Das Oberbergamt Clausthal erblickte aber in der Eröffnung eines Kalibergwerkes in der<br />

Nähe von <strong>Lüneburg</strong> eine schwere Gefahr, sogar der Untergang für die Saline.<br />

Seite 41- 45 Begründung des Königlichen Oberbergamtes, Clausthal, siehe Anhang<br />

Auch der Regierungspräsident hat unterm 20.10.1898 gegen diesen Vertrag protestiert und<br />

droht mit einer Bergpolizeiverordnung; auch hätte der mit Dr. Hillberg geschlossene Vertrag nach<br />

§§ 119,128 der Hann.-Städte-Ordnung in Verbindung mit der Zust. Ges. der Genehmigung des<br />

Bezirks-Ausschusses bedurft.<br />

Auch die königliche Landwirtschaftsgesellschaft fordert unterm 24.5.1898 bei neuen<br />

Kaliwerken ausreichenden Schutz der Landwirtschaft, denn Wasser mit mehr als 0,5 g Salz im<br />

Liter sei schon zur Bewässerung nicht mehr zu gebrauchen. Der Ob. Präsident hat unterm 16.6.98<br />

den Regierungspräsidenten angewiesen und dieser unterm 10.7.98 die Magistrate pp. Am 20.10.98<br />

bzw. 6.7.99 hat der Regierungspräsident sogar die Bohrungen und Schürfungen verboten unter<br />

Berufung auf den Fortbestand der Saline im öffentlichen Interesse und auch wegen der Existenz<br />

des hiesigen Solbades. Am 28.11.99 setzte der Regierungspräsident die Polizeiliche Verordnung<br />

vom 22.7.99 betr. Schutz der Solequellen auf Grund des Berggesetzes vom 24.6.1865 § 1 ausser<br />

Kraft, weil sie innerhalb 3 Monate vom Bezirks-Ausschuss nicht genehmigt war. Nach § 10 17<br />

a.L.R. bzw. Ver. vom 20.9.1867 bleibt das Verbot bestehen. 14.1.01 nimmt der<br />

Regierungspräsident aber diese Verfügung zurück aufgrund des Urteils des<br />

Oberverwaltungsgerichtes vom 8.11.01. Alle Arbeiten über 15 m Tiefe waren verboten. Im Gesetz<br />

vom 14. Juli 1895 - Ges.S.S.295 - sind Steinsalz, Abraumsalze und Solquellen dem<br />

unbeschränktem Verfügungsrecht des Grundbesitzes belassen. Auch im Falle eines Notstandes -<br />

vergl. Urteil des Oberverwaltungsgerichtes - siehe auch § 1 Gesetz 26.6.1904 S. 135. Hierauf<br />

wurden alle politischen Massnahmen eingestellt.<br />

46<br />

1904 gründete sich eine Bohr G.m.b.H. Lorenz & Co. Geschäftsführer war der Kaufmann<br />

Friedrich Gesterding. Der Vertrag mit Dr. Hilberg ging durch notariellen Akt am 23.3.1905 auf<br />

die Gewerkschaft Königshall in Gotha über. Die weitere Tiefbohrung war durch behördliche<br />

Anordnung vom 10. Juli 1899 untersagt bis zur Reichsgerichtsentscheidung am 6. April 1804.<br />

Die Gewerkschaft Fürst von Waldeck, deren Bezirk die Ortschaften Oedeme, Rettmer,<br />

Salzhausen, Oldendorf, Özern, Beetzendorf und Tellmer umfasste, bohrte bei Gut Bardenhagen<br />

über 1000 m tief und fand bei 794 m ein beträchtliches Kalilager. Die Gewerkschaft Kaiser<br />

Rotbart hatte den Bezirk Melbeck, Barnstedt, Kolkhagen, Eitzen. Die von der Gewerkschaft<br />

Unterelbe bei Dachtmissen und Vierhöfen gemachten Tiefbohrungen wurden bei 600 m Tiefe<br />

eingestellt, da angenommen wurde, dass das Kalilager erst in grösserer Tiefe erreicht werden<br />

würde. Deren Bezirk umfasst die Ortschaften Vierhöfen, Lopke, Luhmühlen, Röndahl, Wester-,<br />

Süder-, Kirchgellersen und Dachtmissen. Vgl. auch den Aufsatz: Die Kali- und<br />

Steinsalzlagerungen in der <strong>Lüneburg</strong>er Heide und ihre wirtschaftliche Bedeutung. Montanmarkt<br />

1900, 17. Okt. No. 259.

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