Gemeindeentwicklungskonzept Fichtenau 2035
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7.2 PROJEKTPLAN
Um die Ansätze aus dem Gemeindeentwicklungskonzept
in ein konkretes Handlungsprogramm einzuarbeiten,
wurde der Gemeinderat im Rahmen einer
kommunalen Klausurtagung am 24.07.2020 darum
gebeten, die ausgearbeiteten Projekte und Planungen
zu priorisieren. Damit werden kurz-, mittel- und langfristige
Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde
definiert. In Verbindung mit einer Analyse der aktuellen
Haushaltssituation der Gemeinde Fichtenau liegt
somit ein Handlungsprogramm vor, welches sowohl
abarbeitbar als auch finanzierbar ist.
Der nachfolgende Projektplan berücksichtigt die finanziellen
Verpflichtungen des aktuellen Haushaltsplans
und beschreibt einen soliden Ansatz zur Umsetzung
der erarbeiteten Pro¬jekte und Planungen des
Gemeindeentwicklungs¬konzepts bis ins Jahr 2035.
Im Projektplan des „Gemeindeentwicklungskonzepts
| FICHTENAU 2035“ werden die Projekte und Planungen
unter Berücksichtigung der Priorisierung des Gemeinderats
und des finanziellen Handlungsspielraums
hinsichtlich der zu erwartenden Kosten, der Zuständigkeiten
und der zeitlichen Abfolge dargestellt. Der finanzielle
Rahmen sowie der angegebene Projektzeitraum
sind allerdings zum gegenwärtigen Zeitpunkt
nicht abschließend zu betrachten. Vielmehr ist der
Projektplan ein Arbeitspapier für die Verwaltung, das
in regelmäßigen Abständen evaluiert und ggf. angepasst
werden muss.
Für bestimmte Projekte kann zum aktuellen Zeitpunkt
nur eine Planungsrate angenommen werden. Einige
Projekte sind im investiven Bereich nicht finanzwirksam
bzw. werden im laufenden Betrieb in der Verwaltung
ohne Mehrkosten abgearbeitet.
Insgesamt umfasst der Projektplan des „Gemeindeentwicklungskonzepts
| FICHTENAU 2035“ ein Investitionsvolumen
von ca. 3,78 Mio. € bis zum Zieljahr 2035.
Neben den Investitionen für Projekte und Planungen,
die sich aus dem Gemeindeentwicklungskonzept ergeben,
hat auch die neue strategische Grundlage zum
Umgang mit den kommunalen Liegenschaften Einfluss
auf den kommunalen Haushalt. Im Entwurf zur
Eröffnungsbilanz des kommunalen Vermögenshaushalts
werden die Liegenschaften, die veräußert werden
sollen, mit rund 25 TEUR bewertet. Es ist davon
auszugehen, dass die tatsächlich erzielbaren Verkaufserlöse
jedoch deutlich höher zu veranschlagen sind.
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