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Gemeindeentwicklungskonzept Fichtenau 2035

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7.2 PROJEKTPLAN

Um die Ansätze aus dem Gemeindeentwicklungskonzept

in ein konkretes Handlungsprogramm einzuarbeiten,

wurde der Gemeinderat im Rahmen einer

kommunalen Klausurtagung am 24.07.2020 darum

gebeten, die ausgearbeiteten Projekte und Planungen

zu priorisieren. Damit werden kurz-, mittel- und langfristige

Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde

definiert. In Verbindung mit einer Analyse der aktuellen

Haushaltssituation der Gemeinde Fichtenau liegt

somit ein Handlungsprogramm vor, welches sowohl

abarbeitbar als auch finanzierbar ist.

Der nachfolgende Projektplan berücksichtigt die finanziellen

Verpflichtungen des aktuellen Haushaltsplans

und beschreibt einen soliden Ansatz zur Umsetzung

der erarbeiteten Pro¬jekte und Planungen des

Gemeindeentwicklungs¬konzepts bis ins Jahr 2035.

Im Projektplan des „Gemeindeentwicklungskonzepts

| FICHTENAU 2035“ werden die Projekte und Planungen

unter Berücksichtigung der Priorisierung des Gemeinderats

und des finanziellen Handlungsspielraums

hinsichtlich der zu erwartenden Kosten, der Zuständigkeiten

und der zeitlichen Abfolge dargestellt. Der finanzielle

Rahmen sowie der angegebene Projektzeitraum

sind allerdings zum gegenwärtigen Zeitpunkt

nicht abschließend zu betrachten. Vielmehr ist der

Projektplan ein Arbeitspapier für die Verwaltung, das

in regelmäßigen Abständen evaluiert und ggf. angepasst

werden muss.

Für bestimmte Projekte kann zum aktuellen Zeitpunkt

nur eine Planungsrate angenommen werden. Einige

Projekte sind im investiven Bereich nicht finanzwirksam

bzw. werden im laufenden Betrieb in der Verwaltung

ohne Mehrkosten abgearbeitet.

Insgesamt umfasst der Projektplan des „Gemeindeentwicklungskonzepts

| FICHTENAU 2035“ ein Investitionsvolumen

von ca. 3,78 Mio. € bis zum Zieljahr 2035.

Neben den Investitionen für Projekte und Planungen,

die sich aus dem Gemeindeentwicklungskonzept ergeben,

hat auch die neue strategische Grundlage zum

Umgang mit den kommunalen Liegenschaften Einfluss

auf den kommunalen Haushalt. Im Entwurf zur

Eröffnungsbilanz des kommunalen Vermögenshaushalts

werden die Liegenschaften, die veräußert werden

sollen, mit rund 25 TEUR bewertet. Es ist davon

auszugehen, dass die tatsächlich erzielbaren Verkaufserlöse

jedoch deutlich höher zu veranschlagen sind.

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