Gemeindeentwicklungskonzept Fichtenau 2035
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PROJEKTE/PLANUNGEN
Interkommunales Gewerbegebiet Bergbronn
entwickeln
Mit einem Flächenumfang von 9 Hektar bietet
das interkommunale Gewerbegebiet Bergbronn, das
gemeinsam mit der Gemeinde Kressberg geplant
wird, aktuell das einzige Potential für eine weitere
gewerbliche Entwicklung in Fichtenau. Die
Gemeinde wird daher die Planung, Erschließung
und Vermarktung dieses Gebietes in
Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kressberg
weiter vorantreiben und dieses Potential
erschließen. Zur Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen
soll bei der Neuansiedlung von Betrieben
neben einer möglichst hohen Anzahl von
Arbeitsplätzen vor allem auf eine hohe
Flächenproduktivität geachtet werden.
Aktive Kommunikation mit den örtlichen
Handels- und Gewerbetreibenden
Für Gemeinden im ländlichen Raum ist die wohnortnahe
Grundversorgung oftmals eine große
Herausforderung. In Fichtenau ist die Ausgangslage
– gemessen an der Gemeindegröße – noch
vergleichsweise gut, auch wenn sich die Versorgungseinrichtungen
ungleich auf die größeren
Ortsteile verteilen. Perspektivisch ist eine Veränderung
oder Ergänzung der vorhandenen
Versorgungsstruktur nicht zu erwarten, weshalb der
Sicherung des Bestands eine hohe Bedeutung beigemessen
wird. Eine ebenso hohe Bedeutung nehmen
die örtlichen Gewerbebetriebe für die wirtschaftliche
Weiterentwicklung für Fichtenau ein. Die
Gemeinde verpflichtet sich aufgrund dessen zu
einer proaktiven Kommunikation mit den bestehenden
Nahversorgern und Gewerbetreibenden.
Einerseits soll damit die Attraktivität der wohnortnahen
Einkaufs- und Beschäftigungsmöglichkeiten
hochgehalten werden, andererseits kann die
Gemeinde Fichtenau auf mögliche Neuplanungen
der lokalen Unternehmen frühzeitig und angemessen
reagieren.
Zukünftigen Gewerbeflächenbedarf
ermitteln; GIFPRO; Abfrage bei Unternehmen
Um die zukünftigen Flächenbedarfe der Gemeinde
für die Gewerbeentwicklung abschätzen und
gestalten zu können, eignet sich neben der
regelmäßigen Entwicklungsabfrage bei
den örtlichen Gewerbetreibenden auch die
Durchführung einer richterlich anerkannten
Gewerbe- und Industrieflächenbedarfsprognose
(GIFPRO). Auf der Grundlage der errechneten
Werte können dann erneute Gespräche zur
Ausweisung von weiteren Gewerbeflächen
mit dem Regionalverband bzw. den zuständigen
Genehmigungsbehörden geführt werden.
Steigerung der Gewerbesteuereinnah-