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Gemeindeentwicklungskonzept Fichtenau 2035

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PROJEKTE/PLANUNGEN

Interkommunales Gewerbegebiet Bergbronn

entwickeln

Mit einem Flächenumfang von 9 Hektar bietet

das interkommunale Gewerbegebiet Bergbronn, das

gemeinsam mit der Gemeinde Kressberg geplant

wird, aktuell das einzige Potential für eine weitere

gewerbliche Entwicklung in Fichtenau. Die

Gemeinde wird daher die Planung, Erschließung

und Vermarktung dieses Gebietes in

Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kressberg

weiter vorantreiben und dieses Potential

erschließen. Zur Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen

soll bei der Neuansiedlung von Betrieben

neben einer möglichst hohen Anzahl von

Arbeitsplätzen vor allem auf eine hohe

Flächenproduktivität geachtet werden.

Aktive Kommunikation mit den örtlichen

Handels- und Gewerbetreibenden

Für Gemeinden im ländlichen Raum ist die wohnortnahe

Grundversorgung oftmals eine große

Herausforderung. In Fichtenau ist die Ausgangslage

– gemessen an der Gemeindegröße – noch

vergleichsweise gut, auch wenn sich die Versorgungseinrichtungen

ungleich auf die größeren

Ortsteile verteilen. Perspektivisch ist eine Veränderung

oder Ergänzung der vorhandenen

Versorgungsstruktur nicht zu erwarten, weshalb der

Sicherung des Bestands eine hohe Bedeutung beigemessen

wird. Eine ebenso hohe Bedeutung nehmen

die örtlichen Gewerbebetriebe für die wirtschaftliche

Weiterentwicklung für Fichtenau ein. Die

Gemeinde verpflichtet sich aufgrund dessen zu

einer proaktiven Kommunikation mit den bestehenden

Nahversorgern und Gewerbetreibenden.

Einerseits soll damit die Attraktivität der wohnortnahen

Einkaufs- und Beschäftigungsmöglichkeiten

hochgehalten werden, andererseits kann die

Gemeinde Fichtenau auf mögliche Neuplanungen

der lokalen Unternehmen frühzeitig und angemessen

reagieren.

Zukünftigen Gewerbeflächenbedarf

ermitteln; GIFPRO; Abfrage bei Unternehmen

Um die zukünftigen Flächenbedarfe der Gemeinde

für die Gewerbeentwicklung abschätzen und

gestalten zu können, eignet sich neben der

regelmäßigen Entwicklungsabfrage bei

den örtlichen Gewerbetreibenden auch die

Durchführung einer richterlich anerkannten

Gewerbe- und Industrieflächenbedarfsprognose

(GIFPRO). Auf der Grundlage der errechneten

Werte können dann erneute Gespräche zur

Ausweisung von weiteren Gewerbeflächen

mit dem Regionalverband bzw. den zuständigen

Genehmigungsbehörden geführt werden.

Steigerung der Gewerbesteuereinnah-

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