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Gemeindeentwicklungskonzept Fichtenau 2035

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Neue Bau- und Wohnformen ermöglichen;

Immobilienmakler und Bauträger

ansprechen

Zur Differenzierung des Wohnraumangebots und zur

Entwicklung neuer Bau- und Wohnformen in Fichtenau

schafft die Gemeinde die notwendigen planungsrechtlichen

Voraussetzungen. Über entsprechende

Festsetzungen in neuen Bebauungsplänen oder

die Anpassung von Festsetzungen in bereits

bestehenden Bebauungsplänen können Aufstockungen

oder Erweiterungen an Bestandsgebäuden

vorgenommen und neue, zeitgemäße

Geschosswohnungsbauten errichtet werden.

Zur Umsetzung der Entwicklungsmöglichkeiten

werden zudem Gespräche mit regionalen Bauträgern

und Immobilienmaklern geführt.

Aktive Bodenpolitik

Um die flächenhafte Gemeindeentwicklung

auch perspektivisch weitreichend steuern zu können,

bedarf es mehrerer Entwicklungsoptionen und

einer guten Verhandlungsposition. Die Gemeinde

Fichtenau betreibt daher eine aktive

Bodenpolitik indem sie strategisch wichtige Flächen

aufkauft, welche der späteren Wohnbauentwicklung

dienen sollen. Durch Weiterveräußerungen mit städtebaulichen

Verträgen oder durch Konzeptvergaben

können dem späteren Erwerber Vorgaben zur

Art und Weise der Bebauung gemacht werden,

die den Zielen der gemeindlichen Entwicklung entsprechen.

Darüber hinaus kann ein hoher kommunaler

Flächenbesitz die Verhandlungsposition durch

Tauschflächen im weiteren Flächenerwerb

verbessern.Um die Bodenpolitik in Fichtenau aktiv gestalten

zu können, stellt die Gemeinde jährlich einen

Betrag in den kommunalen Haushalt ein, der dem

weiteren Flächenerwerb dient.

Entwicklung von weitern Flächen aus

dem Flächennutzungsplan

In der aktuell gültigen Fassung des

Flächennutzungsplans sind noch Wohnbaupotentiale

im Umfang von etwa 20 Hektar festgeschrieben.

Diese Restflächen decken dabei perspektivisch

den Bedarf an örtlichen Wohnbauflächen bis zum

Zieljahr 2035 ab. Derzeit befindet sich das Baugebiet

Hahnenweg in Matzenbach, das Baugebiet

südliche Lange Äcker in Unterdeufstetten sowie

das Baugebiet Promenadenweg in Wildenstein/

Lautenbach in der Vermarktung. Darüber hinaus

wurde im Dezember 2019 die Aufstellung

der Bebauungspläne „2. Erweiterung Badfeld“

in Wildenstein, „Östliche Lange

Äcker“ in Unterdeufstetten und „2.

Erweiterung Schlosswiesen“ in Lautenbach

nach § 13b Baugesetzbuch

beschlossen. Die Gemeinde Fichtenau

wird das bestehende Flächenpotential

bedarfsgerecht und abschnittsweise

entwickeln, so dass ein gemeindeverträgliches

und kontinuierliches

Bevölkerungswachstum erfolgt.

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