Gemeindeentwicklungskonzept Fichtenau 2035
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Neue Bau- und Wohnformen ermöglichen;
Immobilienmakler und Bauträger
ansprechen
Zur Differenzierung des Wohnraumangebots und zur
Entwicklung neuer Bau- und Wohnformen in Fichtenau
schafft die Gemeinde die notwendigen planungsrechtlichen
Voraussetzungen. Über entsprechende
Festsetzungen in neuen Bebauungsplänen oder
die Anpassung von Festsetzungen in bereits
bestehenden Bebauungsplänen können Aufstockungen
oder Erweiterungen an Bestandsgebäuden
vorgenommen und neue, zeitgemäße
Geschosswohnungsbauten errichtet werden.
Zur Umsetzung der Entwicklungsmöglichkeiten
werden zudem Gespräche mit regionalen Bauträgern
und Immobilienmaklern geführt.
Aktive Bodenpolitik
Um die flächenhafte Gemeindeentwicklung
auch perspektivisch weitreichend steuern zu können,
bedarf es mehrerer Entwicklungsoptionen und
einer guten Verhandlungsposition. Die Gemeinde
Fichtenau betreibt daher eine aktive
Bodenpolitik indem sie strategisch wichtige Flächen
aufkauft, welche der späteren Wohnbauentwicklung
dienen sollen. Durch Weiterveräußerungen mit städtebaulichen
Verträgen oder durch Konzeptvergaben
können dem späteren Erwerber Vorgaben zur
Art und Weise der Bebauung gemacht werden,
die den Zielen der gemeindlichen Entwicklung entsprechen.
Darüber hinaus kann ein hoher kommunaler
Flächenbesitz die Verhandlungsposition durch
Tauschflächen im weiteren Flächenerwerb
verbessern.Um die Bodenpolitik in Fichtenau aktiv gestalten
zu können, stellt die Gemeinde jährlich einen
Betrag in den kommunalen Haushalt ein, der dem
weiteren Flächenerwerb dient.
Entwicklung von weitern Flächen aus
dem Flächennutzungsplan
In der aktuell gültigen Fassung des
Flächennutzungsplans sind noch Wohnbaupotentiale
im Umfang von etwa 20 Hektar festgeschrieben.
Diese Restflächen decken dabei perspektivisch
den Bedarf an örtlichen Wohnbauflächen bis zum
Zieljahr 2035 ab. Derzeit befindet sich das Baugebiet
Hahnenweg in Matzenbach, das Baugebiet
südliche Lange Äcker in Unterdeufstetten sowie
das Baugebiet Promenadenweg in Wildenstein/
Lautenbach in der Vermarktung. Darüber hinaus
wurde im Dezember 2019 die Aufstellung
der Bebauungspläne „2. Erweiterung Badfeld“
in Wildenstein, „Östliche Lange
Äcker“ in Unterdeufstetten und „2.
Erweiterung Schlosswiesen“ in Lautenbach
nach § 13b Baugesetzbuch
beschlossen. Die Gemeinde Fichtenau
wird das bestehende Flächenpotential
bedarfsgerecht und abschnittsweise
entwickeln, so dass ein gemeindeverträgliches
und kontinuierliches
Bevölkerungswachstum erfolgt.
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