15.12.2020 Aufrufe

Z - Das ZOAR-Magazin Ausgabe 1 2020

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

BTHG<br />

Bundesteilhabegesetz (BTHG)<br />

Gesetzlicher Rahmen für einen Systembeziehungsweise<br />

Paradigmenwechsel<br />

Unter Berufung auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist das<br />

Bundesteilhabegesetz (BTHG) erarbeitet und 2016 verabschiedet worden. Am 1.1.<strong>2020</strong> ist mit<br />

der dritten Reformstufe des BTHG die neue Eingliederungshilfe in Kraft getreten. Mit ihr sollen<br />

die gesellschaftliche Entwicklung und die moderne Gesetzgebung in Bezug auf<br />

behinderte Menschen auch die Menschen erreichen, die für die Verwirklichung<br />

von Teilhabe und Selbstbestimmung auf institutionalisierte Unterstützung<br />

angewiesen sind. Damit verbunden sind grundlegende Änderungen bei den<br />

Leistungsansprüchen, beispielsweise durch die Trennung von Fachleistungen<br />

und existenzsichernden Leistungen.<br />

Grundsätzlich geht es um<br />

die Neuordnung der<br />

Eingliederungshilfe und<br />

die damit verbundene wünschenswerte<br />

Entwicklung der Inklusion.<br />

Hierbei geht es um nichts weniger als<br />

einen System- beziehungsweise Paradigmenwechsel.<br />

Leistungen<br />

für Menschen, die aufgrund einer<br />

Beeinträchtigung nur eingeschränkte<br />

Möglichkeiten haben, sollen aus dem<br />

bisherigen Fürsorgesystem herausgeführt<br />

und die Eingliederungshilfe<br />

zu einem modernen Teilhaberecht<br />

weiterentwickelt werden. Im Laufe<br />

der stufenweisen Einführung des<br />

BTHG haben wir im Zoar-<strong>Magazin</strong><br />

schon mehrfach darüber berichtet;<br />

und zwar in den Exemplaren 3,4/2017,<br />

1/2019 sowie 2/2019. Dieser Bericht<br />

ist somit der vierte zum Thema<br />

„BTHG“. 2023 soll Reformstufe vier<br />

erreicht sein. Diese letzte Reformstufe<br />

wird abschließend auch noch<br />

den leistungsberechtigten Personenkreis<br />

neu definieren.<br />

Reformen sind das Ziel<br />

Denkmuster und Sonderwelten<br />

fallen zugunsten einer neuen<br />

Betrachtungsweise weg. Menschen<br />

mit Beeinträchtigung sind die<br />

Kunden der Sozialunternehmen,<br />

wie zum Beispiel Zoar. In Zukunft<br />

werden sie viel stärker als früher als<br />

Auftraggeber gesehen, für die<br />

passende und speziell auf ihre Person<br />

bezogene Angebote entwickelt<br />

werden. Selbstbestimmung heißt<br />

auch Wahlfreiheit. Dieser Einfachklausel<br />

sollte sich jeder soziale<br />

Dienstleister bewusst sein. Um den<br />

Verlauf des BTHG mit den wichtigen<br />

Reformzielen zu verstehen, müssen<br />

die verschiedenen Seiten betrachtet<br />

werden: Leistungsträger (Städte<br />

und Kommunen, Rentenkassen,<br />

Agentur für Arbeit), Leistungserbringer<br />

(wie zum Beispiel Zoar)<br />

und Leistungsberechtigte (Menschen<br />

mit Beeinträchtigungen).<br />

62 Zoar-<strong>Magazin</strong> 1 | <strong>2020</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!