Gemeinde Roggendorf - Mecklenburger Schaalseeregion
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10.2.2 Mittel aus Stiftungen mit den Förderschwerpunkten Denkmalpflege, Umweltbildung und Naturschutz<br />
Machbarkeitsstudie Parkanlage <strong>Roggendorf</strong><br />
Die unten stehende Tabelle zeigt einen Überblick der möglichen Stiftungen, die in die Projektförderung einbezogen werden können. Der<br />
größte Teil der Stiftungen gewährt ausschließlich gemeinnützigen juristischen Personen eine Zuwendung. Daher sind für den Park <strong>Roggendorf</strong><br />
fördertechnische Voraussetzungen zu schaffen, die es ermöglichen, Mittel von Stiftungen einzuwerben. Darüber hinaus ist für eine<br />
Bewilligung von Stiftungsgeldern in der Regel der Eigenanteil erforderlich, der vom Antragsteller erbracht werden muss.<br />
Hier ergeben sich wesentliche Aspekte für die weitere Vorgehensweise:<br />
1. Findung einer gemeinnützigen Institution (Verein etc...) für die Einwerbung von Fördermitteln<br />
2. Beibehaltung der öffentlichen Nutzung, mögliche Übertragung des Parkgeländes in öffentliches Eigentum<br />
Tabelle 21: Tabellarische Übersicht der relevanten Stiftungen<br />
Stiftung Zuwendungs-<br />
Deutsche Stiftung<br />
Denkmalschutz<br />
empfänger<br />
natürliche und<br />
juristische Personen<br />
des privaten und<br />
öffentlichen Rechts<br />
Relevante, förderfähige<br />
Maßnahmen<br />
Vorhaben der Denkmalpflege<br />
von herausragender Bedeutung<br />
Art und Umfang der Förderung, Förderkriterien, Antragstellung<br />
Die wichtigsten Faktoren für die Vergabe der Fördermittel sind die akute Gefährdung eines<br />
Denkmals sowie dessen kulturgeschichtliche Bedeutung, aber auch das Engagement des<br />
Denkmalbesitzers.<br />
Förderkriterium: gesetzlich geschütztes Denkmal<br />
Formlose Antragstellung<br />
Förderungen in der Regel bis zu 15.000 €<br />
UmweltPlan