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Gemeinde Roggendorf - Mecklenburger Schaalseeregion

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109<br />

10.2.2 Mittel aus Stiftungen mit den Förderschwerpunkten Denkmalpflege, Umweltbildung und Naturschutz<br />

Machbarkeitsstudie Parkanlage <strong>Roggendorf</strong><br />

Die unten stehende Tabelle zeigt einen Überblick der möglichen Stiftungen, die in die Projektförderung einbezogen werden können. Der<br />

größte Teil der Stiftungen gewährt ausschließlich gemeinnützigen juristischen Personen eine Zuwendung. Daher sind für den Park <strong>Roggendorf</strong><br />

fördertechnische Voraussetzungen zu schaffen, die es ermöglichen, Mittel von Stiftungen einzuwerben. Darüber hinaus ist für eine<br />

Bewilligung von Stiftungsgeldern in der Regel der Eigenanteil erforderlich, der vom Antragsteller erbracht werden muss.<br />

Hier ergeben sich wesentliche Aspekte für die weitere Vorgehensweise:<br />

1. Findung einer gemeinnützigen Institution (Verein etc...) für die Einwerbung von Fördermitteln<br />

2. Beibehaltung der öffentlichen Nutzung, mögliche Übertragung des Parkgeländes in öffentliches Eigentum<br />

Tabelle 21: Tabellarische Übersicht der relevanten Stiftungen<br />

Stiftung Zuwendungs-<br />

Deutsche Stiftung<br />

Denkmalschutz<br />

empfänger<br />

natürliche und<br />

juristische Personen<br />

des privaten und<br />

öffentlichen Rechts<br />

Relevante, förderfähige<br />

Maßnahmen<br />

Vorhaben der Denkmalpflege<br />

von herausragender Bedeutung<br />

Art und Umfang der Förderung, Förderkriterien, Antragstellung<br />

Die wichtigsten Faktoren für die Vergabe der Fördermittel sind die akute Gefährdung eines<br />

Denkmals sowie dessen kulturgeschichtliche Bedeutung, aber auch das Engagement des<br />

Denkmalbesitzers.<br />

Förderkriterium: gesetzlich geschütztes Denkmal<br />

Formlose Antragstellung<br />

Förderungen in der Regel bis zu 15.000 €<br />

UmweltPlan

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