Gemeinde Roggendorf - Mecklenburger Schaalseeregion
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Machbarkeitsstudie Parkanlage <strong>Roggendorf</strong><br />
� Nutzbarkeit für die Bewohner des Dorfes, der Region und für Touristen<br />
� Durchführung öffentlicher Veranstaltungen möglich<br />
� Einwerbung von Fördermitteln für die Erhaltung der Anlage bei vielen Förderern<br />
möglich – Antragsteller sollte gemeinnützig sein<br />
� vereinfachte Kontrolle der Erhaltung der Parkanlage und des Hauses durch die<br />
Denkmalschutzbehörden möglich<br />
Nachteile<br />
� Erhaltung des Parks nur mit hohen öffentlichen und privaten Zuschüssen möglich<br />
6.6.3 Vereinbarkeit von öffentlicher Nutzung und Privateigentum<br />
Wird die private Nutzung des Herrenhauses beibehalten, sind die öffentliche und die<br />
private Nutzung im Park zu vereinbaren. Eine ausschließliche private Nutzung wird nicht<br />
möglich sein. Nach dem Denkmalschutzgesetz ist die öffentliche Nutzung herzustellen,<br />
sofern ein öffentliches Interesse daran besteht. Die öffentliche Nutzung kann durch Öffnungszeiten<br />
geregelt werden.<br />
Eine private Nutzung erfordert ein hohes Engagement des Eigentümers bei der Erhaltung<br />
der Anlage. Nach dem Denkmalschutzgesetz ist der Eigentümer eines Denkmals zur<br />
Erhaltung verpflichtet. Eine Entlassung aus dieser Verpflichtung ist bei einem öffentlichen<br />
Interesse an der Erhaltung ohne weiteres nicht möglich.<br />
Eine Verpachtung des Parks zum Beispiel an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Roggendorf</strong> erscheint vor<br />
dem Hintergrund der vorteilhaften und bei weiterer Entwicklung auch notwendigen öffentlichen<br />
Nutzung sinnvoll.<br />
Vorteile:<br />
� Erhalt der öffentlichen Zugänglichkeit bei privater Nutzung des Hauses<br />
� Beibehaltung der Erhaltungspflicht in privater Hand<br />
� keine/ geringe Belastung der öffentlichen Haushalte<br />
Nachteile:<br />
� eingeschränkte öffentliche Nutzung der Parkanlage<br />
� weniger Fördermöglichkeiten vorhanden<br />
Eine notwendige Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten ist die Öffnung des Parks am<br />
Wochenende. Es besteht die Möglichkeit, den Besucher am Haupteingang auf die Nutzung<br />
des Nebeneingangs am Sportplatz hinzuweisen, der an den Wochenenden genutzt<br />
werden könnte. Vom Eigentümer wird die Benutzung des Nebeneingangs für Sportveranstaltungen<br />
ohnehin gewährleistet.<br />
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UmweltPlan