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Gemeinde Roggendorf - Mecklenburger Schaalseeregion

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Machbarkeitsstudie Parkanlage <strong>Roggendorf</strong><br />

� Nutzbarkeit für die Bewohner des Dorfes, der Region und für Touristen<br />

� Durchführung öffentlicher Veranstaltungen möglich<br />

� Einwerbung von Fördermitteln für die Erhaltung der Anlage bei vielen Förderern<br />

möglich – Antragsteller sollte gemeinnützig sein<br />

� vereinfachte Kontrolle der Erhaltung der Parkanlage und des Hauses durch die<br />

Denkmalschutzbehörden möglich<br />

Nachteile<br />

� Erhaltung des Parks nur mit hohen öffentlichen und privaten Zuschüssen möglich<br />

6.6.3 Vereinbarkeit von öffentlicher Nutzung und Privateigentum<br />

Wird die private Nutzung des Herrenhauses beibehalten, sind die öffentliche und die<br />

private Nutzung im Park zu vereinbaren. Eine ausschließliche private Nutzung wird nicht<br />

möglich sein. Nach dem Denkmalschutzgesetz ist die öffentliche Nutzung herzustellen,<br />

sofern ein öffentliches Interesse daran besteht. Die öffentliche Nutzung kann durch Öffnungszeiten<br />

geregelt werden.<br />

Eine private Nutzung erfordert ein hohes Engagement des Eigentümers bei der Erhaltung<br />

der Anlage. Nach dem Denkmalschutzgesetz ist der Eigentümer eines Denkmals zur<br />

Erhaltung verpflichtet. Eine Entlassung aus dieser Verpflichtung ist bei einem öffentlichen<br />

Interesse an der Erhaltung ohne weiteres nicht möglich.<br />

Eine Verpachtung des Parks zum Beispiel an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Roggendorf</strong> erscheint vor<br />

dem Hintergrund der vorteilhaften und bei weiterer Entwicklung auch notwendigen öffentlichen<br />

Nutzung sinnvoll.<br />

Vorteile:<br />

� Erhalt der öffentlichen Zugänglichkeit bei privater Nutzung des Hauses<br />

� Beibehaltung der Erhaltungspflicht in privater Hand<br />

� keine/ geringe Belastung der öffentlichen Haushalte<br />

Nachteile:<br />

� eingeschränkte öffentliche Nutzung der Parkanlage<br />

� weniger Fördermöglichkeiten vorhanden<br />

Eine notwendige Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten ist die Öffnung des Parks am<br />

Wochenende. Es besteht die Möglichkeit, den Besucher am Haupteingang auf die Nutzung<br />

des Nebeneingangs am Sportplatz hinzuweisen, der an den Wochenenden genutzt<br />

werden könnte. Vom Eigentümer wird die Benutzung des Nebeneingangs für Sportveranstaltungen<br />

ohnehin gewährleistet.<br />

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UmweltPlan

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