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Gemeinde Roggendorf - Mecklenburger Schaalseeregion

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Machbarkeitsstudie Parkanlage <strong>Roggendorf</strong><br />

gig erscheinenden Altbäume, die in der zeitlichen Abfolge kurzfristig untersucht und<br />

gepflegt werden. Von besonderer Bedeutung ist die Erhaltung der Verkehrssicherheit und<br />

die Entnahme von Bäumen bei irreversiblen Schäden z.B. durch holzzerstörende Pilze,<br />

wie Brandkrustenpilz, Riesenporling etc. Entnommene Gehölze sind mit der gleichen Art<br />

am gleichen Standort zu ersetzen. Unter der Maßgabe der weiteren Entwicklung ist die<br />

Artenwahl gegebenenfalls an die zukünftigen Bedingungen, wie z.B. Wiedervernässung<br />

oder klimatische Veränderungen anzupassen.<br />

Die Pflege der Altbäume im Park erfolgt ausschließlich mit geschulten professionellen<br />

Baumpflegern. Eine Pflege an Altbäumen durch Laien kann zu irreversiblen Schäden<br />

führen. Für die Altbaumpflege ist ein Pflegeplan zu entwickeln, so dass der jeweilige<br />

Pflegestatus dokumentiert werden kann.<br />

Von essentieller Bedeutung für die nachhaltige Entwicklung ist die dauerhafte Pflege der<br />

Parkanlage. Hinsichtlich der Pflegekosten ist davon auszugehen, dass eine gestufte<br />

Pflege durch professionelle Kräfte, durch Laien unter professioneller Anleitung und die<br />

reine Pflege durch Laien möglich.<br />

Neben der Altbaumpflege ist vor allem auch die Pflege der Nachpflanzungen und der<br />

vorhandenen Jungbäume ausschließlich durch professionelle Fachkräfte herzustellen.<br />

Vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit sind Jungbäume so zu pflegen, dass sie<br />

langfristig keine Gefährdungen verursachen. Die Pflege und Wartung der Kunststeinelemente<br />

ist ebenfalls ausschließlich von Fachkräften auszuführen.<br />

Eine Pflege mit Laien unter professioneller Anleitung ist in Partien angezeigt, die nicht der<br />

Verkehrssicherungspflicht unterliegen. So ist eine Pflege von Strauchbeständen oder<br />

Obstbäumen unter Anleitung möglich.<br />

Pflegemaßnahmen, die ausschließlich von Laien ausgeführt werden können sind z.B.<br />

Rasenpflegearbeiten, die Pflege der Böschungen an den ehemaligen Teichen oder die<br />

Pflege der wassergebundenen Wegedecken durch Schleppen und Walzen.<br />

Die vorgenannten Pflegemaßnahmen sind in einem Pflegeplan zusammenzufassen und<br />

zu überwachen, so dass eine kontinuierliche und fachgerechte Pflege zu angemessenen<br />

Kosten möglich ist.<br />

Maßnahme 3 – Denkmalpflegerische Zielstellung<br />

Eine mit dem Landesamt für Denkmalpflege (LfD) abgestimmte Denkmalpflegerische<br />

Zielstellung liegt nicht vor. Zur Finanzierung und Umsetzung der Restaurierungsmaßnahmen<br />

ist eine mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege abgestimmte denkmalpflegerische<br />

Rahmenkonzeption erforderlich.<br />

Rechtslage:<br />

� Parkanlage <strong>Roggendorf</strong> nach Denkmalschutzgesetz MV § 2 geschützt.<br />

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UmweltPlan

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