Gemeinde Roggendorf - Mecklenburger Schaalseeregion
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Machbarkeitsstudie Parkanlage <strong>Roggendorf</strong><br />
gig erscheinenden Altbäume, die in der zeitlichen Abfolge kurzfristig untersucht und<br />
gepflegt werden. Von besonderer Bedeutung ist die Erhaltung der Verkehrssicherheit und<br />
die Entnahme von Bäumen bei irreversiblen Schäden z.B. durch holzzerstörende Pilze,<br />
wie Brandkrustenpilz, Riesenporling etc. Entnommene Gehölze sind mit der gleichen Art<br />
am gleichen Standort zu ersetzen. Unter der Maßgabe der weiteren Entwicklung ist die<br />
Artenwahl gegebenenfalls an die zukünftigen Bedingungen, wie z.B. Wiedervernässung<br />
oder klimatische Veränderungen anzupassen.<br />
Die Pflege der Altbäume im Park erfolgt ausschließlich mit geschulten professionellen<br />
Baumpflegern. Eine Pflege an Altbäumen durch Laien kann zu irreversiblen Schäden<br />
führen. Für die Altbaumpflege ist ein Pflegeplan zu entwickeln, so dass der jeweilige<br />
Pflegestatus dokumentiert werden kann.<br />
Von essentieller Bedeutung für die nachhaltige Entwicklung ist die dauerhafte Pflege der<br />
Parkanlage. Hinsichtlich der Pflegekosten ist davon auszugehen, dass eine gestufte<br />
Pflege durch professionelle Kräfte, durch Laien unter professioneller Anleitung und die<br />
reine Pflege durch Laien möglich.<br />
Neben der Altbaumpflege ist vor allem auch die Pflege der Nachpflanzungen und der<br />
vorhandenen Jungbäume ausschließlich durch professionelle Fachkräfte herzustellen.<br />
Vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit sind Jungbäume so zu pflegen, dass sie<br />
langfristig keine Gefährdungen verursachen. Die Pflege und Wartung der Kunststeinelemente<br />
ist ebenfalls ausschließlich von Fachkräften auszuführen.<br />
Eine Pflege mit Laien unter professioneller Anleitung ist in Partien angezeigt, die nicht der<br />
Verkehrssicherungspflicht unterliegen. So ist eine Pflege von Strauchbeständen oder<br />
Obstbäumen unter Anleitung möglich.<br />
Pflegemaßnahmen, die ausschließlich von Laien ausgeführt werden können sind z.B.<br />
Rasenpflegearbeiten, die Pflege der Böschungen an den ehemaligen Teichen oder die<br />
Pflege der wassergebundenen Wegedecken durch Schleppen und Walzen.<br />
Die vorgenannten Pflegemaßnahmen sind in einem Pflegeplan zusammenzufassen und<br />
zu überwachen, so dass eine kontinuierliche und fachgerechte Pflege zu angemessenen<br />
Kosten möglich ist.<br />
Maßnahme 3 – Denkmalpflegerische Zielstellung<br />
Eine mit dem Landesamt für Denkmalpflege (LfD) abgestimmte Denkmalpflegerische<br />
Zielstellung liegt nicht vor. Zur Finanzierung und Umsetzung der Restaurierungsmaßnahmen<br />
ist eine mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege abgestimmte denkmalpflegerische<br />
Rahmenkonzeption erforderlich.<br />
Rechtslage:<br />
� Parkanlage <strong>Roggendorf</strong> nach Denkmalschutzgesetz MV § 2 geschützt.<br />
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UmweltPlan