Land-Stadt Kooperation und Politikintegration für ländliche ... - sprint
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36 Begleitforschung Regionen Aktiv 2007 bis 2008<br />
3.4. Einschätzung zur Finanzierung von <strong>Kooperation</strong>en<br />
Die Frage der Finanzen/Finanzierung einer <strong>Kooperation</strong>, d.h. wer soll welchen<br />
Anteil tragen, ist ein Knackpunkt bei jeder <strong>Kooperation</strong>en, der oft auch zu einem<br />
Scheitern der Zusammenarbeit führen kann. Können externe Fördermittel eingeworben<br />
werden, wird eine Einigung zwischen den <strong>Kooperation</strong>spartnern wahrscheinlicher<br />
als wenn die Mittel von den Partnern selbst aufgebracht werden müssen.<br />
Gerade zu Beginn einer <strong>Kooperation</strong> sind die Nutzen in der Regel unklar <strong>und</strong><br />
treten zeitlich verzögert auf, während die Kosten <strong>für</strong> die Zusammenarbeit unmittelbar<br />
anfallen. Demgegenüber wurde in unseren Untersuchungen auch festgestellt,<br />
dass <strong>Kooperation</strong> auch nicht kostenlos sein darf, um den Grad der Verbindlichkeit<br />
zu erhöhen <strong>und</strong> Mitnahmeeffekte bzw. Trittbrettfahrer <strong>und</strong> passive Akteure, die<br />
den Prozess bremsen können, weitestgehend zu vermeiden.<br />
Bezogen auf die Mittel der EMs ist festzuhalten, dass diese bisher lediglich über<br />
kleine eigene Fonds <strong>für</strong> strategische Ausrichtung <strong>und</strong> Planungen verfügen („Finanzierung<br />
des Kopfes“), sich Fördermittel durch andere Programme erschließen<br />
(siehe „Klimmzug“ des BMBF oder das MoRo „Überregionale Partnerschaften“)<br />
aber nicht über eigene größere finanzielle Mittel zur Umsetzung bspw. von investiven<br />
Maßnahmen verfügen:<br />
� Sachsendreieck: Projekte können über die FR-Regio 71 (<strong>für</strong> Sachsen insgesamt<br />
ca. 4 bis 6 Mio. € pro Jahr, Förderung von Konzepten, Studien <strong>und</strong> auch Öffentlichkeitsarbeit,<br />
keine investiven Maßnahmen) gefördert werden (abgestimmt<br />
mit Thüringen <strong>und</strong> Sachsen-Anhalt). Die Geschäftsstelle der EM wird<br />
mit unterschiedlichen Anteilen von den Städten finanziert.<br />
� Bremen/Oldenburg: Projekte können über den Förderfonds der gemeinsamen<br />
<strong>Land</strong>esplanung Bremen/Niedersachsen finanziert werden: ca. 600.000€ pro<br />
Jahr (Förderung von Konzepten, Studien <strong>und</strong> auch Öffentlichkeitsarbeit, keine<br />
investiven Maßnahmen), abgestimmt zwischen Bremen <strong>und</strong> Niedersachsen<br />
� Nürnberg: Finanzierung der Geschäftsstelle durch eine Umlage aller beteiligten<br />
Akteure: Die <strong>Stadt</strong> Nürnberg ist hierbei bis 2006 in Vorlage gegangen. Seit<br />
2008 bezahlen die Städte <strong>und</strong> <strong>Land</strong>kreise des metropolitanen Kerns 10 ct pro<br />
Einwohner <strong>und</strong> die Städte <strong>und</strong> <strong>Land</strong>kreise des metropolitanen Netzes 5 ct pro<br />
Einwohner. Die Interviewpartner gehen davon aus, dass dies in Zukunft sicherlich<br />
erhöht werden muss, um zum einen die Geschäftsstelle personell zu stützen<br />
<strong>und</strong> andererseits Projekte hierüber zu finanzieren. Zurzeit werden sonstige<br />
Fördermöglichkeiten genutzt.<br />
71 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Regionalentwicklung (FR-<br />
Regio). Vom 21. Dezember 2006. www.recht.sachsen.de