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Land-Stadt Kooperation und Politikintegration für ländliche ... - sprint

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36 Begleitforschung Regionen Aktiv 2007 bis 2008<br />

3.4. Einschätzung zur Finanzierung von <strong>Kooperation</strong>en<br />

Die Frage der Finanzen/Finanzierung einer <strong>Kooperation</strong>, d.h. wer soll welchen<br />

Anteil tragen, ist ein Knackpunkt bei jeder <strong>Kooperation</strong>en, der oft auch zu einem<br />

Scheitern der Zusammenarbeit führen kann. Können externe Fördermittel eingeworben<br />

werden, wird eine Einigung zwischen den <strong>Kooperation</strong>spartnern wahrscheinlicher<br />

als wenn die Mittel von den Partnern selbst aufgebracht werden müssen.<br />

Gerade zu Beginn einer <strong>Kooperation</strong> sind die Nutzen in der Regel unklar <strong>und</strong><br />

treten zeitlich verzögert auf, während die Kosten <strong>für</strong> die Zusammenarbeit unmittelbar<br />

anfallen. Demgegenüber wurde in unseren Untersuchungen auch festgestellt,<br />

dass <strong>Kooperation</strong> auch nicht kostenlos sein darf, um den Grad der Verbindlichkeit<br />

zu erhöhen <strong>und</strong> Mitnahmeeffekte bzw. Trittbrettfahrer <strong>und</strong> passive Akteure, die<br />

den Prozess bremsen können, weitestgehend zu vermeiden.<br />

Bezogen auf die Mittel der EMs ist festzuhalten, dass diese bisher lediglich über<br />

kleine eigene Fonds <strong>für</strong> strategische Ausrichtung <strong>und</strong> Planungen verfügen („Finanzierung<br />

des Kopfes“), sich Fördermittel durch andere Programme erschließen<br />

(siehe „Klimmzug“ des BMBF oder das MoRo „Überregionale Partnerschaften“)<br />

aber nicht über eigene größere finanzielle Mittel zur Umsetzung bspw. von investiven<br />

Maßnahmen verfügen:<br />

� Sachsendreieck: Projekte können über die FR-Regio 71 (<strong>für</strong> Sachsen insgesamt<br />

ca. 4 bis 6 Mio. € pro Jahr, Förderung von Konzepten, Studien <strong>und</strong> auch Öffentlichkeitsarbeit,<br />

keine investiven Maßnahmen) gefördert werden (abgestimmt<br />

mit Thüringen <strong>und</strong> Sachsen-Anhalt). Die Geschäftsstelle der EM wird<br />

mit unterschiedlichen Anteilen von den Städten finanziert.<br />

� Bremen/Oldenburg: Projekte können über den Förderfonds der gemeinsamen<br />

<strong>Land</strong>esplanung Bremen/Niedersachsen finanziert werden: ca. 600.000€ pro<br />

Jahr (Förderung von Konzepten, Studien <strong>und</strong> auch Öffentlichkeitsarbeit, keine<br />

investiven Maßnahmen), abgestimmt zwischen Bremen <strong>und</strong> Niedersachsen<br />

� Nürnberg: Finanzierung der Geschäftsstelle durch eine Umlage aller beteiligten<br />

Akteure: Die <strong>Stadt</strong> Nürnberg ist hierbei bis 2006 in Vorlage gegangen. Seit<br />

2008 bezahlen die Städte <strong>und</strong> <strong>Land</strong>kreise des metropolitanen Kerns 10 ct pro<br />

Einwohner <strong>und</strong> die Städte <strong>und</strong> <strong>Land</strong>kreise des metropolitanen Netzes 5 ct pro<br />

Einwohner. Die Interviewpartner gehen davon aus, dass dies in Zukunft sicherlich<br />

erhöht werden muss, um zum einen die Geschäftsstelle personell zu stützen<br />

<strong>und</strong> andererseits Projekte hierüber zu finanzieren. Zurzeit werden sonstige<br />

Fördermöglichkeiten genutzt.<br />

71 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Regionalentwicklung (FR-<br />

Regio). Vom 21. Dezember 2006. www.recht.sachsen.de

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