23.12.2012 Aufrufe

Wirtschaftsrecht · Wirtschaftsinformatik in Vollzeit ... - Staufenbiel.de

Wirtschaftsrecht · Wirtschaftsinformatik in Vollzeit ... - Staufenbiel.de

Wirtschaftsrecht · Wirtschaftsinformatik in Vollzeit ... - Staufenbiel.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die Bewerbung<br />

schäftigte nach <strong>de</strong>utschem Recht. Hierzu zählen<br />

auch Personen, die zwar e<strong>in</strong>en Vertrag nach<br />

<strong>de</strong>utschem Recht haben, jedoch <strong>in</strong>s Ausland entsen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n. Für die Arbeitnehmerseite günstigere<br />

Vere<strong>in</strong>barungen mit <strong>de</strong>r Arbeitgeberseite<br />

haben Vorrang.<br />

Der Anstellungsvertrag auf Probe<br />

Der Anstellungsvertrag auf Probe gilt bis zum<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r vere<strong>in</strong>barten Erprobungszeit. Anschließend<br />

muss e<strong>in</strong> neuer – meist unbefristeter<br />

– Arbeitsvertrag geschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

Was viele nicht wissen >>>>>>>>>>>>>>>>>>>><br />

Auch ohne Probezeit kann die Arbeitgeberseite <strong>in</strong> <strong>de</strong>n<br />

ersten sechs Monaten <strong>de</strong>r Beschäftigung kündigen,<br />

da das Kündigungsschutzgesetz noch nicht anwendbar<br />

ist. Die Kündigung muss aber fristgerecht und <strong>in</strong><br />

je<strong>de</strong>m Fall schriftlich erfolgen. E<strong>in</strong> Betriebsrat ist <strong>in</strong><br />

je<strong>de</strong>m Fall anzuhören, auch bei e<strong>in</strong>er Kündigung <strong>in</strong><br />

<strong>de</strong>r Probezeit.<br />

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!