Wirtschaftsrecht · Wirtschaftsinformatik in Vollzeit ... - Staufenbiel.de
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Die Bewerbung<br />
schäftigte nach <strong>de</strong>utschem Recht. Hierzu zählen<br />
auch Personen, die zwar e<strong>in</strong>en Vertrag nach<br />
<strong>de</strong>utschem Recht haben, jedoch <strong>in</strong>s Ausland entsen<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n. Für die Arbeitnehmerseite günstigere<br />
Vere<strong>in</strong>barungen mit <strong>de</strong>r Arbeitgeberseite<br />
haben Vorrang.<br />
Der Anstellungsvertrag auf Probe<br />
Der Anstellungsvertrag auf Probe gilt bis zum<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r vere<strong>in</strong>barten Erprobungszeit. Anschließend<br />
muss e<strong>in</strong> neuer – meist unbefristeter<br />
– Arbeitsvertrag geschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
Was viele nicht wissen >>>>>>>>>>>>>>>>>>>><br />
Auch ohne Probezeit kann die Arbeitgeberseite <strong>in</strong> <strong>de</strong>n<br />
ersten sechs Monaten <strong>de</strong>r Beschäftigung kündigen,<br />
da das Kündigungsschutzgesetz noch nicht anwendbar<br />
ist. Die Kündigung muss aber fristgerecht und <strong>in</strong><br />
je<strong>de</strong>m Fall schriftlich erfolgen. E<strong>in</strong> Betriebsrat ist <strong>in</strong><br />
je<strong>de</strong>m Fall anzuhören, auch bei e<strong>in</strong>er Kündigung <strong>in</strong><br />
<strong>de</strong>r Probezeit.<br />