Wirtschaftsrecht · Wirtschaftsinformatik in Vollzeit ... - Staufenbiel.de
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Warum e<strong>in</strong> Arbeitsverhältnis gekündigt wur<strong>de</strong>,<br />
muss nur im Zeugnis stehen, wenn <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />
dies ausdrücklich möchte. Kündigt er<br />
selbst, hat er Anspruch darauf, dass das auch erwähnt<br />
wird. Die Formulierung: „… wir trennen<br />
uns <strong>in</strong> gegenseitigem E<strong>in</strong>vernehmen“, zeigt jedoch,<br />
dass es Schwierigkeiten mit <strong>de</strong>m Arbeitgeber<br />
gab. E<strong>in</strong> tatsächliches E<strong>in</strong>vernehmen lag erst<br />
vor, wenn es heißt: „im besten gegenseitigen<br />
E<strong>in</strong>vernehmen“.<br />
Wie gut e<strong>in</strong> Zeugnis tatsächlich ist, zeigt sich<br />
aber erst im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Schlussformulierung.<br />
Die Gesamtbewertung s<strong>in</strong>kt entschei<strong>de</strong>nd,<br />
wenn <strong>de</strong>r Arbeitgeber zum Beispiel<br />
ke<strong>in</strong> Bedauern über <strong>de</strong>n Weggang formuliert. E<strong>in</strong>e<br />
wohlwollen<strong>de</strong>, positive Schlussformulierung<br />
Bachelor– und<br />
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Die Bewerbung<br />
ist etwa: „Wir bedauern se<strong>in</strong> Ausschei<strong>de</strong>n, danken<br />
für die geleistete Arbeit und wünschen ihm<br />
alles Gute für die berufliche Zukunft.“<br />
Die Schlussformulierung zusammen mit <strong>de</strong>n<br />
E<strong>in</strong>zelbeurteilungen ergibt erst das Gesamtbild.<br />
Bei<strong>de</strong> müssen stimmig und ohne Wi<strong>de</strong>rsprüche<br />
se<strong>in</strong>. Ansonsten können e<strong>in</strong>zelne Aussagen <strong>de</strong>n<br />
Gesamte<strong>in</strong>druck relativieren o<strong>de</strong>r sogar <strong>in</strong>s Gegenteil<br />
verkehren.<br />
Weitere Infos>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><br />
Weitere Informationen zum Arbeitsrecht und speziell<br />
zum Arbeitszeugnis f<strong>in</strong><strong>de</strong>n Sie <strong>in</strong> <strong>de</strong>r Rubrik „Ratgeber<br />
& Service“ im Bereich Arbeitsrecht auf staufenbiel.<strong>de</strong>.<br />