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Philipp Melanchthon, Commentarii in Epistolam ad Romanos, 1540

Melanchthons Römerbriefkommentar aus dem Jahr 1540

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Einführung

8

VD 16 M 2746

Wit41-2

VD 16 M 2747

Str44

– COM=||MENTARII IN EPI=||stolam Pauli ad Roma=||nos, hoc anno M.D.XL recogniti &

|| locupletati. || AVTORE PHILIPPO || Melanthone.

VITEBERGAE; || ANNO || M.D.XL.

In fine: IMPRESSVM VITEBER||gæ per Iosephum Clug. || Anno. || M.D.XLI.

– CMB II, 1541.94

– https://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht/?PPN=PPN774761156

– COMMEN||TARII IN EPISTO=||lam Pauli ad Roma=||nos. || Autore Phil. Melanth.

ARGENTORATI || M. D. XLIIII.

In fine: ARGENTORATI APVD || CRATONEM MYLIUM, || AN. M.D. XLIIII. MEN=||SE

SEPTEMB.

– CMB II, 1544.76

– http://data.onb.ac.at/rep/109F9805

2.1 Am weitesten voneinander entfernt sind die beiden Straßburger Drucke aus dem Jahr 1540 (Str40-1 und

Str40-2) einerseits und die beiden Wittenberger Drucke (Wit41-1 und Wit41-2) andererseits. Letztere nennen

zwar auf dem Titelblatt 1540 gleich zweimal als Erscheinungsjahr, doch geht aus dem Impressum auf der

letzten Seite hervor, dass sie erst 1541 gedruckt wurden. Sie sind also jünger als die Straßburger Drucke, obwohl

dieser Sachverhalt auf dem Titelblatt in irreführender Absicht verschleiert und der Eindruck erweckt

wird, dass nicht der Straßburger, sondern der Wittenberger Druck als authentische Originalausgabe anzusehen

ist. Die Unterschiede bestehen vor allem darin, dass in den beiden Wittenberger Ausgaben ein mehrseitiger

Textzusammenhang mit der Kommentierung von Röm 1,32 – 2,1.6 und der Kommentar zu Röm 3,4c

durch neue Texte ersetzt wurden, die in allen Fällen wesentlich umfangreicher sind als im Straßburger

Druck. Darüber hinaus wird nur in den beiden Wittenberger Drucken der Ausdruck ἐφευρετὰς κακῶν (Röm

1,30) kommentiert. 28 Umgekehrt sind mehrfach exkursartige Abschnitte aus Str40-1 in Wit41-1/2 entfallen. 29

Hinzu kommen über den gesamten Kommentar hinweg noch weitere Auslassungen, Ergänzungen und Textersetzungen

unterschiedlichen Umfangs, durch die sich die beiden Wittenberger Drucke von ihren Straßburger

Vorgängern unterscheiden. Das gilt vor allem auch für die Einfügung von Zwischenüberschriften im

Argumentum, die in Str40-1 vollständig fehlen und in Str40-2 lediglich aus knappen Marginalien bestehen.

Auch bei den Übersetzungen der kommentierten Römerbrieftexte gibt es in Wit41-1/2 zahlreiche Veränderungen

gegenüber Str40-1/2. Diese Differenzen legen es nahe, dass Melanchthon selbst es war, der die neuerliche

Drucklegung seines Kommentars bei Joseph Klug in Wittenberg (Wit41-1) veranlasst und für sie die

genannten Veränderungen vorgenommen hat.

Darüber hinaus fehlt in den beiden Wittenberger Drucken Melanchthons Disputation De Ecclesia et de

autoritate verbi Dei aus dem Jahr 1539 30 , die in alle drei Straßburger Drucke (Str40-1/2 und Str44) aufgenommen

und zwischen die Kommentierungen von Röm 14 und Röm 15 gestellt worden ist.

Wir stehen also vor dem bemerkenswerten Sachverhalt, dass unmittelbar nach dem Straßburger Erstdruck

in Wittenberg eine weitere, von Melanchthon z.T. stark veränderte Ausgabe erschienen ist, die auf dem Titelblatt

gleich zweimal so tut, als stammte sie aus demselben Jahr wie der erste Straßburger Druck, obwohl sie

ausweislich des Druckvermerks auf der letzten Seite erst ein Jahr später das Licht der Welt erblickt hat.

Die Suche nach einer Erklärung kann von einer Bemerkung Melanchthons ihren Ausgang nehmen, die

sich in einem Brief an Joachim Camerarius findet, der am 5. April 1540 geschrieben wurde, also unmittelbar

nach dem Erscheinen von Str40-1. In ihm beklagt Melanchthon sich über die schlechte Arbeit des Setzers: In

Buchstaben Bibr ... identifizieren. Es handelt sich um Jakob Schopper d.J. aus Biberach (1545–1616), der dort von

1566 bis 1575 als Mittagsprediger, sowie dann u.a. als Professor für Theologie an den Universitäten Heidelberg

(1581–1584) und Altdorf (1598–1616) lehrte; zu ihm vgl. P. Tschackert, Art. Schopper, Jakob, ADB 32 (1891) 373–

374; G. Pfeiffer, Art. Altdorf, Universität, TRE 2 (1978) 327–329, hier S. 327,47 – 328,10.

28

Dieser Abschnitt fehlt auch in Peuc-1/2 und CR 15.

29

S.u. Kap 5, Anm. 23; Kap. 8, Anm. 116.167; Kap. 11, Anm. 39; Kap. 12, Anm. 50; Kap. 13, Anm. 28.34.63.

30

VD 16 M 3080–3082; CMB I, 1539.79.1–2 und 1540.4.

8. Juni 2021

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